1. Entsprechenserklärung gemäß § 161 Absatz 1 AktG
Gemäß § 161 Absatz 1 Aktiengesetz (AktG) haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft jährlich zu erklären, dass den Empfehlungen des DCGK in seiner jeweils gültigen Fassung entsprochen wurde und wird oder – soweit erforderlich – welchen Empfehlungen nicht entsprochen wurde oder wird und warum nicht.
Vorstand und Aufsichtsrat der KION GROUP AG hatten die letzte Entsprechenserklärung der Gesellschaft am 27. November/12. Dezember 2023 verabschiedet.
Beide Gremien haben sich erneut ausführlich mit den Empfehlungen und Anregungen des DCGK beschäftigt und am 16./18. Dezember 2024 die nachfolgende Entsprechenserklärung der KION GROUP AG gemäß § 161 Absatz 1 AktG verabschiedet:
Die KION GROUP AG hat seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 12. Dezember 2023 bis einschließlich 31. Dezember 2023 mit Ausnahme der Empfehlung G.10 Satz 2 sämtlichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 28. April 2022 (DCGK) entsprochen. Ab dem 1. Januar 2024 mit Inkrafttreten des neuen Vorstandsvergütungssystems hat die KION GROUP AG sämtlichen Empfehlungen des DCGK entsprochen und beabsichtigt, diesen auch künftig zu entsprechen.
Die kurzzeitige Abweichung von der Empfehlung G.10 Satz 2 des DCGK resultiert aus dem formal noch bis zum 31. Dezember 2023 gültigen ehemaligen Vorstandsvergütungssystem, welches das Unternehmen mit Wirkung ab 1. Januar 2024 angepasst hat.
Die KION GROUP AG erfüllt darüber hinaus die nicht obligatorischen Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex.
Frankfurt am Main, den 16./18. Dezember 2024
Für den Vorstand:
Dr. Rob Smith
Christian Harm
Für den Aufsichtsrat:
Hans Peter Ring
Die Entsprechenserklärung ist auf der Website der KION GROUP AG unter www.kiongroup.com/entsprechenserklaerung dauerhaft öffentlich zugänglich. Ebenso sind die in den vergangenen zehn Jahren abgegebenen Entsprechenserklärungen der KION GROUP AG unter diesem Link auf der Website der KION GROUP AG dauerhaft öffentlich zugänglich.