Umweltverschmutzung

Das Kapitel „Umweltverschmutzung“ folgt den Angabepflichten von ESRS E2 und basiert auf den Ergebnissen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse. Die wesentlichen Themen werden in der KION Group über das strategische Handlungsfeld „Climate and energy“ gesteuert.

Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell in Zusammenhang mit Umweltverschmutzung

Die in dem Kapitel „Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen“ erläuterte doppelte Wesentlichkeitsanalyse hat die nachfolgend aufgeführten wesentlichen negativen Auswirkungen und Risiken im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung ermittelt. Diese betreffen hauptsächlich die vorgelagerte Wertschöpfungskette. In zwei Fällen sind auch mögliche negative Auswirkungen in der eigenen Geschäftstätigkeit der KION Group identifiziert worden.

Liste aller Auswirkungen, Risiken und Chancen – Umweltverschmutzung

 

 

Wertschöpfungskette

Zeitraum

Unterthema

IRO

Vor­gelagert

Eigene Geschäfts­tätigkeit

Nach­gelagert

< 1 Jahr

1–5 Jahre

> 5 Jahre

Luftverschmutzung

 

 

 

 

 

 

 

Rohstoffgewinnung und -verarbeitung

Negative Auswirkung

 

 

Umweltverschmutzung durch Logistik

Negative Auswirkung

 

Besonders besorgniserregende Stoffe

 

 

 

 

 

 

 

Besonders besorgniserregende Stoffe in der vorgelagerten Wertschöpfungskette

Negative Auswirkung

 

Versorgungsunterbrechung aufgrund eines möglichen Verbots von PFAS (ohne Ausnahmen)

Risiko

 

 

 

 

Versorgungsunterbrechung aufgrund eines möglichen Verbots von PFAS (mit einigen Ausnahmen)

Risiko

 

 

 

 

Mikroplastik

 

 

 

 

 

 

 

Erzeugung von Mikroplastik während des Transports

Negative Auswirkung

Rohstoffgewinnung und -verarbeitung (negative Auswirkung)

Rohstoffe wie Stahl, Eisen und andere Metalle sind in den Bauteilen und Produkten enthalten, die von der KION Group erworben und verbaut werden. Allgemein hat die Gewinnung dieser Rohstoffe relevante Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere im Hinblick auf die Luftverschmutzung durch das Freisetzen von Schadstoffen bei der Rohstoffförderung und -verarbeitung in der vorgelagerten Wertschöpfungskette. Stickstoffoxide, Kohlendioxid und Kohlenmonoxid sind einige der Schadstoffe, die bei diesem Prozess entstehen.

Als Hersteller von Flurfördertechnik, der auf solche Rohstoffe angewiesen ist, hat die KION Group die Luftverschmutzung, die bei der Produktion dieser Materialien entsteht und aus ihren Geschäftsbeziehungen resultiert, als wesentliche Auswirkung in der vorgelagerten Wertschöpfungskette identifiziert.

Umweltverschmutzung durch Logistik (negative Auswirkung)

Der Straßenverkehr ist einer der größten Verursacher von Luftverschmutzung, wobei Kohlendioxid, Feinstaub und Stickoxide die relevantesten Schadstoffe sind. Die größte Quelle der Luftverschmutzung stellt der Warentransport von den Lieferanten zu den Standorten der KION Group sowie zwischen den Standorten der KION Group dar, der hauptsächlich von externen Logistikdienstleistern ausgeführt wird.

Die mögliche Auswirkung auf die Umweltverschmutzung durch den eigenen Fuhrpark der KION Group wurde auch betrachtet; aufgrund der gefahrenen Kilometerleistung und des transportierten Gewichts unterhalb der relevanten Schwellenwerte jedoch als nicht wesentlich eingestuft. Während die Beförderung von Personen und der Transport von Waren für die KION Group unerlässlich sind, stellt diese negative Auswirkung keinen Bestandteil der Konzernstrategie dar. Die Verbindung zwischen der KION Group und den Auswirkungen ergibt sich hauptsächlich aus den Geschäftsbeziehungen, wobei auf die konzerneigenen Geschäftstätigkeiten ein geringerer Beitrag entfällt. Schätzungen zufolge ist der Großteil der transportbedingten Luftverschmutzung auf externe Gütertransportanbieter zurückzuführen. Ein kleinerer Anteil ist auf den innerbetrieblichen Fuhrpark zurückzuführen, der hauptsächlich aus den eingesetzten Servicefahrzeugen besteht.

Besonders besorgniserregende Stoffe in der vorgelagerten Wertschöpfungskette (negative Auswirkung)

Besonders besorgniserregende Stoffe wirken sich negativ auf Menschen und Umwelt aus, vor allem aufgrund von Eigenschaften wie Kanzerogenität, Mutagenität, Reproduktionstoxizität, Persistenz und Bioakkumulation. Wenn diese in die Umwelt gelangen, können sie von Menschen durch Trinkwasser, Lebensmittel oder auf andere Weise, zum Beispiel durch das Einatmen, aufgenommen werden. Das Freisetzen solcher Stoffe, zum Beispiel durch eine Leckage, könnte zu gesundheitlichen Folgen oder auch zu einem Verlust der Biodiversität führen.

Diese Auswirkungen stehen nicht in direktem Zusammenhang mit dem Geschäftsmodell der KION Group, da der Konzern solche Stoffe weder herstellt noch direkt verwendet. Sie können jedoch in von der KION Group erworbenen Bauteilen und Produkten enthalten sein, wobei ihre Freisetzung in die Umwelt nicht beabsichtigt ist. Im Rahmen der Geschäftsbeziehungen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette können diese Stoffe zu potenziellen Auswirkungen in den Herstellungsprozessen von gelieferten Bauteilen und Produkten führen.

Versorgungsunterbrechung aufgrund eines möglichen Verbots von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (ohne Ausnahmen) (Risiko)

Ein mögliches Verbot von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) durch die EU-Kommission gemäß REACH Anhang XVII ist ein wesentliches Risiko für die KION Group, da von dieser Entscheidung mehrere Komponenten in den Produkten erheblich beeinträchtigt werden könnten. Sollte es von einem technischen oder wirtschaftlichen Standpunkt keine Alternativen zu PFAS geben, könnte dies negative Folgen für die Produktivität des Konzerns haben und zu Geldstrafen oder Umsatzverlusten führen. Die Wahrscheinlichkeit dieses Risikos hängt von der finalen Entscheidung der EU-Kommission ab.

Ein Vollverbot könnte den Ausschluss bestimmter Produkte der KION Group aus dem Produktportfolio bedeuten. Auch höhere Wartungskosten und Produktionsstillstände aufgrund der fehlenden Verfügbarkeit von relevanten Bauteilen können nicht ausgeschlossen werden. Je nach Art der Einschränkungen von PFAS könnte dies unterschiedliche Konsequenzen nach sich ziehen. So könnte es beispielsweise zu Störungen in der Bauteilelieferung, einer begrenzten Verfügbarkeit vollständiger Produkte oder einem beschränkten Zugang zu bestimmten Technologien kommen.

Versorgungsunterbrechung aufgrund eines möglichen Verbots von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (mit einigen Ausnahmen) (Risiko)

Für den Fall, dass es einige Ausnahmen für bestimmte Anwendungen aufgrund eines Verbots von PFAS geben würde, wären Störungen in der Lieferkette mit einem Risiko für die Profitabilität des Konzerns verbunden. Ähnlich zu einem vollständigen Verbot könnte dieses Szenario zu Lieferausfällen oder -verzögerungen führen, jedoch mit weniger schwerwiegenden Folgen. In diesem Szenario könnte daher das Volumen der betroffenen Bauteile in Produkten der KION Group in Abhängigkeit von den festgelegten Ausnahmen geringer sein. Insgesamt wären die Auswirkungen in diesem Fall ähnlich denen des Verbots ohne Ausnahmen, wenn auch in geringerem Maße.

Erzeugung von Mikroplastik während des Transports (negative Auswirkung)

Im Rahmen der eigenen Geschäftstätigkeit sowie in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette kann Mikroplastik negative Auswirkungen auf Menschen und Natur haben. Durch den Transport von Waren oder die Beförderung von Personen in Fahrzeugen auf Straßenbelägen wie Asphalt entsteht Reifenabrieb, insbesondere beim Bremsen, wodurch Mikroplastik erzeugt wird, das sich in der Umwelt anreichert.

Die Auswirkungen von transportbedingtem Mikroplastik waren kein Bestandteil der Konzernstrategie oder des Geschäftsmodells der KION Group. Dennoch besteht im Rahmen der nachgelagerten Wertschöpfungskette teilweise eine Verbindung zu den Produkten des Konzerns im Hinblick auf die Reifen als Zulieferteile der Fahrzeuge im Segment Industrial Trucks & Services. Da deren Herstellung keine Geschäftstätigkeit der KION Group darstellt, entsteht daher die negative Auswirkung zum Großteil in der nachgelagerten Wertschöpfungskette mit dem Einsatz der Flurförderzeuge der KION Group bei ihren Kunden.

Ein geringerer Anteil an Mikroplastik entsteht in der vorgelagerten Wertschöpfungskette durch den Transport von Waren von den Lieferanten zu den Standorten der KION Group sowie zwischen den Standorten der KION Group und durch die innerbetriebliche Nutzung des Fuhrparks (überwiegend in Verbindung mit Vertriebs- und Serviceaktivitäten).

Konzepte im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung

In den folgenden Unterkapiteln werden wesentliche Konzepte der KION Group im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung behandelt.

Dem gestiegenen Stellenwert von Mikroplastik in der gesamten Wertschöpfungskette hat sich die KION Group im Rahmen ihrer doppelten Wesentlichkeitsanalyse im Jahr 2024 angenommen und diese negative Auswirkung erstmalig als wesentlich bewertet. Für das komplexe Unterthema „Mikroplastik“ lag daher bis zum Ende des Geschäftsjahres 2024 kein spezifisches Konzept vor.

Grundsätze des Lieferantenverhaltens

Die Grundsätze des Lieferantenverhaltens der KION Group enthalten konkrete Vorgaben im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung in der vorgelagerten Wertschöpfungskette und geben ökologische, ethische und soziale Leitlinien für den globalen Lieferantenstamm vor. Lieferanten werden aufgefordert, durch das verantwortungsvolle Management von Luftemissionen das Ziel zu unterstützen, die Umwelt für heutige und zukünftige Generationen zu schützen.

Weitere Einzelheiten zu den Grundsätzen des Lieferantenverhaltens der KION Group finden sich in dem Kapitel „Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette“.

KION Group Code of Compliance

Die im KION Group Code of Compliance (KGCC) festgelegten Verhaltensgrundsätze sind für alle Mitarbeiter und Geschäftspartner der KION Group verbindlich. Im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung verfolgt die KION Group das Prinzip, umweltfreundliche Produkte und Geschäftsprozesse zu entwickeln. Der Konzern verpflichtet sich zudem zum Schutz von Umwelt und Gesellschaft sowie zum Einsatz umweltfreundlicher Fertigungstechnologien. Darüber hinaus fordert der KGCC, dass Vorschriften eingehalten und die erforderlichen Genehmigungen rechtzeitig erteilt werden und dass die Umweltbelastung durch alle Gesellschaften und Mitarbeiter der KION Group insgesamt verringert wird. Die Leitlinie geht zudem indirekt auf den Austausch und die Minimierung besorgniserregender Stoffe ein, indem sie die neuesten technologischen Standards, die besten verfügbaren und umweltfreundlichen Methoden, die Verwendung sicherer Produkte und die Verringerung der Umweltverschmutzung mit einbezieht.

Der KGCC findet sowohl im eigenen als auch im vor- und nachgelagerten Betrieb Anwendung. Der Geschäftsführer und der Chief Compliance Officer sind dafür verantwortlich, die Einhaltung zu überwachen.

Stakeholder wie Mitarbeiter, Geschäftspartner und weitere werden von den jeweiligen zentralen Funktionen in die regelmäßige Überprüfung des KGCC mit einbezogen, zum Beispiel die Personalabteilung in Bezug auf Menschenrechte und die Einkaufsabteilung in Bezug auf Lieferantenanforderungen. Um eine wirksame Kommunikation des KGCC zu gewährleisten, führt die KION Group regelmäßige Schulungen für Mitarbeiter und alle neuen Beschäftigten durch. Geschäftspartner werden je nach Art der Beziehung auf unterschiedliche Weise über die Leitlinie informiert.

[[Der KGCC ist auf der Website der KION Group öffentlich zugänglich unter www.kiongroup.com/de/Über-uns/Compliance/.]]

Health, Safety, and Environment Statement of Intent

Das Health, Safety, and Environment (HSE) Statement of Intent ist ein Konzept, das die Grundsätze von HSE umreißt. Über den eigenen sowie vor- und nachgelagerten Betrieb hinweg umfasst das Konzept vor allem die Einhaltung von Gesetzen und Standards, Aspekte zur Förderung einer HSE-Kultur, die Verbindlichkeit von Schulungen und die Einbindung von Stakeholdern, die Folgenabschätzung sowie die Berichterstattung und die Verantwortlichkeiten.

Das HSE Statement of Intent befasst sich mit der Minderung negativer Auswirkungen im Zusammenhang mit Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung, einschließlich der Vermeidung und Kontrolle. Dem Konzept zufolge ist die KION Group, vertreten durch den Vorstand der KION GROUP AG dafür verantwortlich, konsequente Bestrebungen zur Reduzierung von Emissionen und Einleitungen in die Luft, in das Wasser und auf dem Land voranzutreiben. Darüber hinaus müssen Geschäftspartner, die in den Geltungsbereich des Konzepts fallen, alle nationalen Gesetze bezüglich HSE, Verfahrensregeln und Industriestandards einhalten, die für die Aktivitäten des Konzerns relevant sind. Die KION Group muss ein sicheres Umfeld für alle von ihren Tätigkeiten betroffenen Personen schaffen, indem sie Gefahren identifiziert, beseitigt oder auf ein akzeptables Niveau reduziert, das den geltenden Normen entspricht oder diese übertrifft. Die Umweltauswirkungen vergangener, aktueller und zukünftiger Aktivitäten gilt es laut dem HSE Statement of Intent zu untersuchen.

Weitere Einzelheiten zum HSE Statement of Intent finden sich in dem Kapitel „Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel“.

Health, Safety, and Environment Standard

Der KION Group HSE-Standard definiert Mindestanforderungen für alle Standorte und Gesellschaften der KION Group in Bezug auf HSE-Aspekte, ergänzend zu den lokalen Vorschriften und den jeweils anwendbaren Anforderungen der ISO-Normen, zum Beispiel ISO 14001 für das Umweltmanagement. Der HSE-Standard der KION Group gilt für alle Mitarbeiter, Leiharbeiter und Besucher an allen Standorten, einschließlich Fabriken, Werken und Vertriebs- und Serviceorganisationen, sowie für Einzelpersonen an Kundenstandorten. Darüber hinaus gilt der Standard für Auftragnehmer, wie zum Beispiel Unternehmen oder Einzelpersonen, die Dienstleistungen oder Produkte an die KION Group und ihre lokalen Standorte im Auftrag eines externen Unternehmens liefern.

Das Ressort CPSO ist für die Implementierung und Überwachung des Standards verantwortlich. Der HSE-Standard wird regelmäßig, mindestens jährlich, von der zentralen Funktion Nachhaltigkeit & HSE und den Stakeholderfunktionen geprüft. Die Einbindung der Beschäftigten der KION Group fand im Überprüfungs- und Freigabeprozess zur Entwicklung des Standards repräsentativ durch die HSE-Leiter der operativen Einheiten und das HSE-Netzwerk statt.

In Bezug auf die Minderung der negativen Auswirkungen von Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung, einschließlich der Vermeidung und Reduzierung, erklärt der HSE-Standard, dass ein wirksames Umweltmanagement für die KION Group unerlässlich ist. Alle lokalen Tochtergesellschaften sind dazu angehalten Abfälle, Emissionen und den Gebrauch von Gefahrstoffen in Übereinstimmung mit der jeweiligen nationalen Gesetzgebung und der ISO-Norm 14001 oder ähnlichen Standards zu kontrollieren und zu reduzieren. Dies umfasst Wasser, Abwasser, Flächennutzung, Lärm, Biodiversität und Vibrationen. Darüber hinaus müssen alle lokalen Tochtergesellschaften im Rahmen des ISO-14001-Prozesses ein Register der Umweltauswirkungen und -aspekte führen, das von Umwelt-Audits begleitet wird und die Auswirkungen auf die Umwelt aufzeigt. Die Tochtergesellschaften sind gemäß HSE-Standard dazu verpflichtet, eine Umweltrisikoeinschätzung durchzuführen, um Umweltrisiken zu minimieren oder gänzlich auszuschließen. Diese Einschätzung bezüglich der Umweltrisiken umfasst alle lokalen Tochtergesellschaften sowie auch die Kundenstandorte, an denen Mitarbeiter der KION Group im Einsatz sind. Mit dem grundlegenden Ziel, Unfälle und Notfälle zu vermeiden, werden daher auch die Notfallplanungen an den Standorten mit einbezogen.

Der HSE-Standard der KION Group steht den Beschäftigten intern in neun Sprachen zur Verfügung.

Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung

In den folgenden Unterkapiteln werden wesentliche Maßnahmen der KION Group im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung behandelt.

Compliance-Programm für Lieferanten

Im Geschäftsjahr 2022 hat die KION Group damit begonnen, systematisch Daten über wesentliche Compliance-Sachverhalte bei ihren Lieferanten zu erheben. Im Geschäftsjahr 2024 lag der Schwerpunkt des Compliance-Programms bei der operativen Einheit KION ITS EMEA. Das Programm erhebt Compliance-Daten über die besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) in Waren gemäß Artikel 33 der Europäischen REACH-Verordnung sowie Informationen bezüglich der Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe (EU-RoHS), zu Chemikalien gemäß dem Toxic Substance Control Act (US-TSCA), zu Artikel 9 der Europäischen Waste Framework Directive (WFD) und zu Konfliktmineralien gemäß dem US-amerikanischen Dodd-Frank-Act. Im Rahmen des Compliance-Programms hat die KION Group Lieferanten über den globalen Lieferketten-Compliance-Anbieter Assent dazu aufgefordert, teilespezifische Compliance-Informationen bereitzustellen.

Durch die systematische Bewertung der Lieferantendaten verfolgt die KION Group eine Reduzierung der Compliance-Risiken, um die Transparenz entlang der vorgelagerten Wertschöpfungskette zu verbessern und Umweltverschmutzung zu vermeiden. Dazu gehören die schrittweise Reduktion schädlicher Stoffe und Verbindungen sowie die Wiederherstellung, Regeneration und Umwandlung von Ökosystemen, in denen es zu Umweltverschmutzung gekommen ist.

Berichterstattung über besorgniserregende Stoffe in Produkten bei KION ITS EMEA

Artikel 9 der europäischen Waste Framework Directive (WFD) schreibt vor, dass Lieferanten Informationen über SVHC-Stoffe in Erzeugnissen zur Verfügung stellen müssen. Diese Informationen werden in der europaweiten Datenbank für Informationen über besorgniserregende Stoffe in Erzeugnissen als solche oder komplexen Gegenständen (Substances of Concern in Products – SCIP) gespeichert. Die Datenbank wird von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) verwaltet. Die KION Group hat schon im Dezember 2020 damit begonnen, SCIP-Meldungen abzugeben. Seit 2024 sind die SCIP-Meldungen dank einer Datenschnittstelle zum EU-System automatisiert. Der globale Lieferketten-Compliance-Partner Assent erstellt und liefert der KION Group SCIP-Dossiers für derzeit 21 konsolidierte Tochterunternehmen, die Produkte in der Region EMEA verkaufen. Mehrere Hundert vereinfachte SCIP-Meldungen (Simplified SCIP Notification – SSN) wurden bereits eingereicht, die zu einer Verbesserung der Transparenz und somit zu einer Vermeidung von Umweltverschmutzung beitragen sollen. Das schließt die schrittweise Reduktion schädlicher Stoffe und Verbindungen, die Reduzierung von Umweltverschmutzung sowie die Wiederherstellung, Regeneration und Umwandlung von Ökosystemen ein. Darüber hinaus könnte sich die Berichterstattung an Behörden positiv auf den Umgang mit Umweltverschmutzung auswirken.

Entwicklung von Maßnahmen gegen Mikroplastik

Da die Verschmutzung durch Mikroplastik für die KION Group ein neues und spezifisches wesentliches Thema ist, bedarf sie weiterer Analysen zum besseren Verständnis der Einflussfaktoren. Künftige Entwicklungen, einschließlich einer detaillierten Roadmap, werden definiert, sobald die entsprechenden Bewertungen abgeschlossen und die Datenerhebungsverfahren optimiert sind.

Entwicklung von Maßnahmen gegen vorgelagerte Luftverschmutzung

Aktuell werden mögliche Maßnahmen in Bezug auf das neue wesentliche Thema der Luftverschmutzung in vorgelagerten Betrieben untersucht. Da die KION Group keine direkte Kontrolle über die Quellen der Luftverschmutzung in erworbenen Materialien hat, ist die Entwicklung einer detaillierten Roadmap eine komplexe Aufgabe, weil alle vorgeschlagenen Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den Lieferanten durchgeführt werden müssen. In einem ersten Schritt gilt es, bessere Daten über die mit Luftverschmutzung in Verbindung stehenden Materialien von den wichtigsten Lieferanten zu erhalten, die an Tochtergesellschaften der KION Group geliefert werden.

Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung

Zum Berichtszeitpunkt sind spezifische Ziele für die Umweltverschmutzung in Vorbereitung, jedoch noch nicht abgeschlossen. Da es sich bei SVHC-Stoffen und Mikroplastik um relativ neue Aspekte handelt, sind weitere Analysen zu Einflüssen, die Definition von Kennzahlen und Geltungsbereichen sowie strukturierte Datenbanken und Datenerhebungen erforderlich, um Bezugswerte zu schaffen und Ziele festzulegen. Die erforderlichen Prozesse wurden bereits eingeleitet und sollen in den kommenden Jahren fortgesetzt werden.

Kennzahlen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung

In den folgenden Unterkapiteln werden wesentliche Kennzahlen der KION Group im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung behandelt.

Im Vergleich zu Vorjahren wurde die Berichterstattung über Umweltverschmutzung entsprechend den Ergebnissen der DMA ausgeweitet. Nachfolgend werden unter anderem Angaben zu den neu identifizierten wesentlichen Unterthemen „Besonders besorgniserregende Stoffe“ und „Mikroplastik“ gemacht und ein überarbeiteter Angabenumfang für die Luftverschmutzung präsentiert.

Sofern verfügbar, wurden Kennzahlen in Bezug auf die Umweltverschmutzung durch Messungen konsolidiert. Die Anwendung von Schätzungen beschränkte sich ausschließlich auf Fälle, in denen keine Messungen zur Verfügung standen. Die Kennzahlen für Mikroplastik und SVHC-Stoffe wurden nicht von einer externen Stelle validiert.

Kennzahlen im Zusammenhang mit Luftverschmutzung und Verschmutzung durch Mikroplastik

Bezüglich der Luftverschmutzung ermittelte die KION Group wesentliche negative Auswirkungen hinsichtlich ihrer Logistikinfrastruktur (vorgelagert und im eigenen Betrieb) (siehe hierzu „Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell“). Die für den Fuhrpark des Konzerns relevanten Luftverschmutzungsstoffe wurden geprüft, und für jeden davon wurde eine Schätzung erstellt. Bei einem Vergleich der geschätzten Mengen mit den definierten Schwellenwerten des European Pollutant Release and Transfer Register (E-PRTR) lag keiner der Stoffe über dem Schwellenwert.

In Bezug auf wesentliche Auswirkungen der Luftverschmutzung, die bei vorgelagerten Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Gewinnung und Verarbeitung von Rohstoffen identifiziert wurden, wendet die KION Group Übergangsbestimmungen an, die für Informationen zur Wertschöpfungskette gelten.

Darüber hinaus hat die KION Group für das Berichtsjahr 2024 erstmals Angaben zu Mikroplastik auf Basis der negativen wesentlichen Auswirkung „Erzeugung von Mikroplastik während des Transports“ gemacht. Für die Kalkulation der Menge an Mikroplastik wurde die folgende Berechnungsmethodik verwendet: Kilometerleistung des Fuhrparks der KION Group multipliziert mit erzeugter Menge an Mikroplastik pro Kilometer. Die Berechnung basiert auf dem tatsächlichen Kraftstoffverbrauch im Berichtsjahr, der zur Schätzung der gefahrenen Kilometer unter Verwendung eines Umrechnungsfaktors von Liter pro gefahrenem Kilometer zugrunde gelegt wurde. Öffentlich verfügbare Studien wurden für die Ermittlung konkreter durchschnittlicher Umrechnungsfaktoren je nach Fahrzeugtyp und Kraftstoffart herangezogen, um eine höhere Verlässlichkeit zu erreichen. Informationen zum Kraftstoffverbrauch wurden für jedes konsolidierte Tochterunternehmen ermittelt und auf Basis des finanziellen Konsolidierungskreises der KION Group über ein konzernweites System tabellarisch erfasst. Elektrofahrzeuge wurden mit einbezogen, indem die durchschnittliche Fahrleistung im Berichtsjahr auf die Anzahl der Fahrzeuge angewandt wurde. Die Anzahl und der Typ der Fahrzeuge wurden auf Ebene der Regionen und der operativen Einheiten aus verschiedenen Datenquellen konzernweit erhoben. Abschließend wurde die Menge an Mikroplastik anhand durchschnittlicher Emissionsfaktoren für die verschiedenen Fahrzeugtypen geschätzt. Hierfür wurden öffentlich verfügbare Studien für die Berechnung von Mikroplastik durch den Reifenabrieb bei Fahrzeugen herangezogen.

Im Berichtsjahr belief sich die Menge an Mikroplastik durch transportbedingten Reifenabrieb auf 59.753 Kilogramm.

Die Daten beruhen auf konkreten Annahmen in Bezug auf die Verwendung von Kraftstoffen. So wurde unter anderem die Annahme getroffen, dass in Tochtergesellschaften genutzte Mengen an Diesel ausschließlich in Fahrzeugen verbraucht werden und andere Verwendungen des Kraftstoffs nur einen unwesentlichen Teil ausmachen. Für komprimiertes Erdgas in Fahrzeugen wurde wiederum die gleiche Methodik wie für Elektrofahrzeuge angewandt. Hybrid- und Verbrennerfahrzeuge wurden gemeinsam in einem Pool erfasst, um sicherzustellen, dass der Kraftstoffverbrauch der Hybridfahrzeuge bei der Schätzung der Kilometerleistung ausreichend berücksichtigt wurde.

Diese Kennzahl ist mit einer hohen Schätzunsicherheit behaftet, da die Berechnungen sich auf durchschnittliche Umrechnungsfaktoren, wissenschaftliche Untersuchungen und Schätzungen der Kilometerleistung und der Menge des von Fahrzeugen erzeugten Mikroplastiks stützen. Die wichtigsten Einschränkungen betreffen daher den Einsatz von Umrechnungsfaktoren und Durchschnittswerten und die unvermeidbare Unsicherheit bei der Verwendung von wissenschaftlichen Untersuchungen anstelle von konkreten Daten. Mehrere Quellen und Studien wurden herangezogen, um diese Unsicherheit so weit wie möglich zu reduzieren.

Kennzahlen im Zusammenhang mit besonders besorgniserregenden Stoffen

In Bezug auf die negative wesentliche Auswirkung „Besonders besorgniserregende Stoffe“ gibt die KION Group die Menge dieser Stoffe an, die in ihren Produkten oder in Teilen ihrer Produkte durch Zukaufteile im Segment Industrial Trucks & Services eingebettet sind. Der externe Dienstleister Assent begleitet die Erfassung von Informationen über SVHC-Stoffe in Bezug auf Zukaufteile für die operative Einheit KION ITS EMEA (siehe hierzu „Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung“). Diese Information wird mit der Anzahl und dem Gewicht der Zukaufteile kombiniert, um die Menge an SVHC-Stoffen für KION ITS EMEA zu berechnen. Die für KION ITS EMEA errechnete Menge wurde als Referenzgröße auf die Regionen APAC und Americas übertragen, wobei der Umsatz als Parameter dient.

Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHCs)

in kg

2024

Gesamtmenge der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHCs), die Anlagen in Form von Produkten oder als Teil von Produkten verlassen

4.677,2

 

 

Allokation der SVHCs nach Gefahrenklassen1:

 

Gewässergefährdend (Aquatic Acute 1)

4.441,5

Gewässergefährdend (Aquatic Chronic 1)

4.441,5

Reproduktionstoxizität (Repr. 1A)

4.391,8

Reproduktionstoxizität (Lact.)

4.391,8

Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition) (STOT RE 1)

746,0

Akute Toxizität (Acute Tox. 4)

696,3

Karzinogenität (Carc. 2)

696,3

Reproduktionstoxizität (Repr. 1B)

61,7

Sensibilisierung der Atemwege/Haut (Resp. Sens. 1)

61,8

Reproduktionstoxizität (Repr. 2)

49,7

Akute Toxizität (Acute Tox. 2)

49,7

Karzinogenität (Carc. 1b)

47,5

Keimzell-Mutagenität (Muta. 2)

47,5

Entzündbare Gase (Flam. Gas 1)

1,0

Gase unter Druck (Press. Gas)

1,0

Oxidierende Feststoffe (Ox. Sol. 1)

2,2

Karzinogenität (Carc. 1A)

2,2

Keimzell-Mutagenität (Muta. 1B)

2,2

Akute Toxizität (Acute Tox. 3)

2,2

Ätzwirkung auf die Haut/Hautreizung (Skin corr. 1A)

2,2

Sensibilisierung der Atemwege/Haut (Skin Sens. 1)

2,2

1

SVHCs können mehreren Gefahrenklassen zugeordnet sein. Eine Addition der Gefahrenklassen entspricht daher nicht der Gesamtmenge der SVHCs in den erstellten Produkten oder Teilen von Produkten.

Die Berechnungsmethodik beruht auf der Annahme, dass alle im Berichtsjahr erworbenen Bauteile in Produkten, oder als Teile von Produkten, eingebaut wurden. Sofern die genaue Konzentration von SVHC-Stoffen von den Lieferanten angegeben wurde, wurde dieser Wert verwendet. Andernfalls entsprach die verwendete Konzentration der Mindestmenge, für die ein Lieferant gesetzlich zur Meldung der Substanz verpflichtet ist (mehr als 0,1 Masseprozent). Aufgrund des Mangels an Schätzungsmöglichkeiten mit einer höheren Datenverlässlichkeit wurde diese Methodik als bestmögliche Schätzung angesehen. Die Daten der Region EMEA werden als Referenzmodell unter der Annahme verwendet, dass gelieferte Bauteile eine ähnliche Materialbasis haben und daher ein ähnliches Aufkommen von SVHC-Stoffen im Portfolio des Segments Industrial Trucks & Services auch in den Regionen APAC und Americas besteht.

Die wichtigsten Einschränkungen ergeben sich daher aus den Annahmen bezüglich der Konzentration von SVHC-Stoffen, den teilweise unvollständigen Daten zum Gewicht der Zukaufteile und dem Fehlen von SVHC-Daten für Zukaufteile der beiden weiteren Regionen. Um diese Einschränkungen zu überwinden, wurden Berechnungs- und Logikregeln formuliert, laut denen möglichst genaue Daten zu verwenden sind und dabei Unter- oder Überschätzungen so weit wie möglich vermieden werden. Für einzelne Komponenten der Zukaufteile waren zwar SVHC-Daten, aber für die Zukaufteile insgesamt nur das Gesamtgewicht verfügbar.

Aus diesen Gründen konnte für die Berechnung der besonders besorgniserregenden Stoffe nur auf das Gesamtgewicht der Zukaufteile als beste Schätzung abgestellt werden. Dabei wurde bei SVHC-Substanzen, die in unterschiedlichen Zukaufteilen enthalten waren, jeweils die höchste gemeldete Konzentration als beste Schätzung herangezogen und auf das Gesamtgewicht des Produkts hochgerechnet. Durch diesen pauschalierten Berechnungsansatz ist eine Überschätzung der SVHC-Menge insgesamt möglich. Bei den Zukaufteilen, für die keine Gewichtsangaben vorliegen und keine akzeptable Schätzung möglich war, hat sich die KION Group dafür entschieden, sie nicht in die Berechnung einzubeziehen. Aus diesen Gründen sowie infolge der Abhängigkeit von (vorgelagerten) Daten und der Verwendung von Schätzungen ist die angegebene Menge an SVHC-Stoffen in Produkten oder als Teil von Produkten mit Messunsicherheiten behaftet.

Die KION Group beurteilte eine Reihe potenzieller Berichtsansätze mit dem Ziel, die jeweiligen Kennzahlen im Zusammenhang mit besonders besorgniserregenden Stoffen in Bezug auf das Segment Supply Chain Solutions anzugeben. Da sich das Konzept zur Ermittlung der Daten während des abgelaufenen Berichtsjahres noch im Prozess befand, konnten keine konkreten Informationen erhoben werden. Daher zog der Konzern die Verwendung von Schätzungen auf Basis von Referenzmodellen und öffentlich zugänglichen Informationen in Betracht. Diese Ansätze wurden aber aufgrund der Annahme verworfen, dass sie die qualitativen Anforderungen an Informationen gemäß ESRS 1 Anlage B in Bezug auf die Datenqualität und -zuverlässigkeit nicht erfüllen.

Die KION Group stellt daher analog zu den Informationen aus der Wertschöpfungskette auf die geltenden Übergangsbestimmungen ab, da für die erforderlichen Kennzahlen für das Segment Supply Chain Solutions die erforderlichen Daten aus der vorgelagerten Wertschöpfungskette benötigt werden. Ein Ansatz, um die Informationen zu SVHC-Stoffen für das Segment Supply Chain Solutions zu erhalten, wird im kommenden Berichtsjahr weiterverfolgt. In diesem Zusammenhang ist für die Zukunft eine Ausweitung der vorgelagerten Datenerhebung zu SVHC-Stoffen über Assent oder alternativ über einen Referenzmodell-Ansatz, mit einer Erhebung bei den jeweiligen Hauptlieferanten mit konkreten Daten, geplant.

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