[47] Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats

Vorstand

Zuständigkeiten

Die Zuständigkeiten der Mitglieder des Vorstands sind in der Erklärung zur Unternehmensführung dargestellt (siehe dazu Abschnitt „Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat“).

Vergütung

Die Vergütung des Vorstands setzt sich aus erfolgsunabhängigen Gehalts- und Sachleistungen, Versorgungszusagen und aus erfolgsabhängigen Komponenten zusammen. Die erfolgsabhängigen, variablen Vergütungsteile bestehen aus einer jährlich wiederkehrenden, an den geschäftlichen Erfolg gebundenen Komponente sowie einer erfolgsabhängigen mehrjährigen Komponente in Form des KION Performance-Share-Plans (siehe dazu auch Textziffer [46]). Die Versorgungszusagen umfassen Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung.

Die Gesamtvergütung für die im Geschäftsjahr 2024 aktiven Mitglieder des Vorstands nach IFRS stellte sich wie folgt dar:

Vergütung des Vorstands (IFRS)

in Mio. €

2024

2023

Erfolgsunabhängige Komponenten

6,9

7,1

Erfolgsabhängige Komponenten

5,2

4,7

Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

4,2

Kurzfristig fällige Vergütungsbestandteile

12,1

16,0

Veränderung des Fair Values der aktienbasierten Vergütung

3,5

3,4

Dienstzeitaufwand aus Versorgungszusagen

1,0

1,5

Langfristig fällige Vergütungsbestandteile

4,5

4,9

 

 

 

Gesamtvergütung (IFRS)

16,6

20,9

Die entsprechende Gesamtvergütung gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB für die im Geschäftsjahr 2024 aktiven Mitglieder des Vorstands setzte sich wie folgt zusammen, wobei der Fair Value der aktienbasierten Vergütung zum Gewährungszeitpunkt (Tranche 2024) auf 190.829 virtuellen Aktien basierte:

Vergütung des Vorstands (HGB)

in Mio. €

2024

2023

Gesamtvergütung (IFRS)

16,6

20,9

– Veränderung des Fair Values der aktienbasierten Vergütung

–3,5

–3,4

+ Fair Value der aktienbasierten Vergütung zum Gewährungszeitpunkt

6,8

7,2

– Dienstzeitaufwand aus Versorgungszusagen

–1,0

–1,5

– Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

–4,2

– Vergütungen mit aufschiebenden Bedingungen

1,3

–0,7

Gesamtvergütung (HGB)

20,2

18,3

Zum Ende des Berichtsjahres bestanden, unverändert im Vergleich zum Vorjahr, keine Vorschüsse oder Kredite an Mitglieder des Vorstands.

Die Gesamtbezüge der ehemaligen Mitglieder des Vorstands und der Geschäftsführung von Rechtsvorgängern der KION GROUP AG beliefen sich auf 0,9 Mio. € (Vorjahr: 8,4 Mio. €). Die Versorgungszusagen gegenüber früheren Mitgliedern der Geschäftsführung und des Vorstands und ihren Hinterbliebenen sind nach IFRS mit 17,4 Mio. € (Vorjahr: 19,6 Mio. €) zurückgestellt.

Weitergehende Erläuterungen und individualisierte Angaben zur Vergütung des Vorstands sind im separaten Vergütungsbericht 2024 der KION GROUP AG dargestellt, der auf der Website der KION Group (www.kiongroup.com/verguetung) verfügbar ist.

Aufsichtsrat

Die Gesamtvergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024, die sich ausschließlich aus kurzfristig fälligen Zahlungen zusammensetzte, betrug für die Wahrnehmung der Aufgaben im Mutterunternehmen und in den Tochterunternehmen 1,4 Mio. € (Vorjahr: 1,5 Mio. €) ohne Umsatzsteuer. Im Geschäftsjahr 2024 bestanden keine Vorschüsse oder Kredite gegenüber Mitgliedern des Aufsichtsrats. Des Weiteren haben Mitglieder des Aufsichtsrats für Dienstleistungen im Rahmen ihrer Arbeitnehmertätigkeit kurzfristig fällige Leistungen in Höhe von 0,9 Mio. € (Vorjahr: 0,8 Mio. €) erhalten inklusive des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung.

Weitergehende Erläuterungen und individualisierte Angaben zur Vergütung des Aufsichtsrats sind im separaten Vergütungsbericht 2024 der KION GROUP AG dargestellt, der auf der Website der KION Group (www.kiongroup.com/verguetung) verfügbar ist.

Die Gesamtvergütung für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats betrug insgesamt 18,0 Mio. € (Vorjahr: 22,4 Mio. €).

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