[47] Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats

Vorstand

Zuständigkeiten

Die Zuständigkeiten der Mitglieder des Vorstands sind in der Erklärung zur Unternehmensführung dargestellt (siehe dazu Abschnitt „Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat; Aktionäre und Hauptversammlung“).

Vergütung

Die Vergütung des Vorstands setzt sich aus erfolgsunabhängigen Gehalts- und Sachleistungen, Versorgungszusagen und aus erfolgsabhängigen Komponenten zusammen. Die erfolgsabhängigen, variablen Vergütungsteile bestehen aus einer jährlich wiederkehrenden, an den geschäftlichen Erfolg gebundenen Komponente sowie einer erfolgsabhängigen mehrjährigen Komponente in Form des KION Performance-Share-Plans (siehe dazu auch Textziffer [46]). Die Versorgungszusagen umfassen Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung.

Die Gesamtvergütung für die im Geschäftsjahr 2023 aktiven Mitglieder des Vorstands nach IFRS stellte sich wie folgt dar:

Vergütung des Vorstands (IFRS)

in Mio. €

2023

2022

Erfolgsunabhängige Komponenten

7,1

5,1

Erfolgsabhängige Komponenten

4,7

1,7

Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

4,2

3,4

Kurzfristig fällige Vergütungsbestandteile

16,0

10,2

Veränderung des Fair Value der aktienbasierten Vergütung

3,4

–3,2

Dienstzeitaufwand aus Versorgungszusagen

1,5

0,6

Langfristig fällige Vergütungsbestandteile

4,9

–2,6

 

 

 

Gesamtvergütung (IFRS)

20,9

7,6

Gemäß § 314 HGB ist für die aktienbasierte Vergütung keine aufwandsbezogene Betrachtung zugrunde zu legen. Vielmehr muss die Vergütung auf Basis der Fair Values zum jeweiligen Gewährungszeitpunkt in die Vergütung der Mitglieder des Vorstands für das Jahr der Zuteilung einbezogen werden. Der Fair Value der aktienbasierten Vergütung zum jeweiligen Gewährungszeitpunkt betrug, unter Berücksichtigung des Hypotax-Agreements von Herrn Quek, insgesamt 7,2 Mio. € (Vorjahr: 5,6 Mio. €) bei einer gewährten Anzahl in Höhe von 273.817 virtuellen Aktien. Ferner sind kein laufender Dienstzeitaufwand (–1,5 Mio. €; Vorjahr: –0,6 Mio. €), keine Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (–4,2 Mio. €; Vorjahr: –3,4 Mio. €) sowie keine Vergütungen mit aufschiebenden Bedingungen (–0,7 Mio. €, Vorjahr: 0,0 Mio. €) in die Angabe einzubeziehen. Auf dieser Basis ergab sich gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB eine Vergütung der Mitglieder des Vorstands in Höhe von insgesamt 18,3 Mio. € (Vorjahr: 12,5 Mio. €).

Zum Ende des Berichtsjahres bestanden, unverändert im Vergleich zum Vorjahr, keine Vorschüsse oder Kredite an Mitglieder des Vorstands.

Die Gesamtbezüge der ehemaligen Mitglieder des Vorstands und der Geschäftsführung von Rechtsvorgängern der KION GROUP AG beliefen sich auf 8,4 Mio. € (Vorjahr: 3,6 Mio. €)*. Die Versorgungszusagen gegenüber früheren Mitgliedern der Geschäftsführung und des Vorstands und ihren Hinterbliebenen sind nach IFRS mit 19,6 Mio. € (Vorjahr: 20,5 Mio. €) zurückgestellt.

Weitergehende Erläuterungen und individualisierte Angaben zur Vergütung des Vorstands sind im separaten Vergütungsbericht 2023 der KION GROUP AG dargestellt, der auf der Website der KION Group verfügbar ist.

Aufsichtsrat

Die Gesamtvergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023, die sich ausschließlich aus kurzfristig fälligen Zahlungen zusammensetzte, betrug für die Wahrnehmung der Aufgaben im Mutterunternehmen und in den Tochterunternehmen 1,5 Mio. € (Vorjahr: 1,5 Mio. €) ohne Umsatzsteuer. Im Geschäftsjahr 2023 bestanden keine Vorschüsse oder Kredite gegenüber Mitgliedern des Aufsichtsrats. Des Weiteren haben Mitglieder des Aufsichtsrats für Dienstleistungen im Rahmen ihrer Arbeitnehmertätigkeit kurzfristig fällige Leistungen in Höhe von 0,8 Mio. € (Vorjahr: 0,8 Mio. €), erhalten inklusive des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung.

Weitergehende Erläuterungen und individualisierte Angaben zur Vergütung des Aufsichtsrats sind im separaten Vergütungsbericht 2023 der KION GROUP AG dargestellt, der auf der Website der KION Group verfügbar ist.

Die Gesamtvergütung für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats betrug insgesamt 22,4 Mio. € (Vorjahr: 9,0 Mio. €).

* Vorjahreswert korrigiert

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