[2] Grundlagen der Erstellung des Konzern­abschlusses

Der Konzernabschluss für die KION Group zum 31. Dezember 2023 wurde auf der Grundlage von § 315e HGB in Übereinstimmung mit den am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) und den diesbezüglichen Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rats betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in der Europäischen Union anzuwenden sind. Es fanden sämtliche bis zum Abschlussstichtag in Kraft getretenen und für das Geschäftsjahr 2023 verpflichtend anzuwendenden IFRS bzw. Interpretationen im Konzernabschluss Anwendung.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind im Konzernabschluss verschiedene Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst, die im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert werden. Vermögenswerte und Schulden sind in lang- und kurzfristig aufgegliedert. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt.

Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt, der die Berichtswährung des Konzerns darstellt. Alle Beträge werden in Millionen Euro (Mio. €) angegeben, soweit nichts anderes vermerkt ist. Dabei kann es aufgrund kaufmännischer Rundungen aus der Addition in den Summen zu unwesentlichen Rundungsdifferenzen kommen. Die dargestellten Prozentsätze werden auf Basis der jeweiligen Beträge in Tausend Euro ermittelt. Alle einbezogenen Abschlüsse der Tochterunternehmen wurden auf den Stichtag des Jahresabschlusses der KION GROUP AG aufgestellt. Die Vergleichszahlen des Vorjahres wurden nach den gleichen Grundsätzen ermittelt.

Im laufenden Geschäftsjahr erstmals anzuwendende Rechnungslegungsvorschriften

Im Geschäftsjahr 2023 waren die folgenden Rechnungslegungsvorschriften erstmals verpflichtend anzuwenden:

  • Änderungen an IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“: Durch die Änderungen wird die Anforderung, maßgebliche Rechnungslegungsmethoden anzugeben, durch das Erfordernis der Angabe wesentlicher Rechnungslegungsmethoden ersetzt.
  • Änderungen an IAS 8 „Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler“: Die Änderungen beinhalten Klarstellungen zur Unterscheidung zwischen Änderungen von Rechnungslegungsmethoden und Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen.
  • Änderungen an IAS 12 „Ertragsteuern“: Der Standard wurde über die Einschränkung einer Ausnahmeregelung dahingehend geändert, dass latente Steuern nun für Transaktionen anzusetzen sind, aus denen beim erstmaligen Ansatz gleichzeitig abzugsfähige und zu versteuernde temporäre Differenzen in gleicher Höhe entstehen.
  • Änderungen an IAS 12 „Ertragsteuern“: Die Änderungen führen eine vorübergehende, verpflichtend anzuwendende Ausnahme von der Pflicht zur Bilanzierung latenter Steuern ein, die aus der Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung (Pillar-Two-Regelungen der OECD) resultieren. Zudem werden gezielte Anhangangaben über die Betroffenheit durch die Mindestbesteuerung vorgeschrieben (weitergehende Informationen beinhaltet Textziffer [14]).
  • IFRS 17 „Versicherungsverträge“: Der Standard ersetzt den bisher geltenden IFRS 4 und regelt die Grundsätze für den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis sowie die Angaben für Versicherungsverträge.
  • Änderungen an IFRS 17 „Versicherungsverträge“: Änderungen in Bezug auf den Ausweis von Vergleichsinformationen finanzieller Vermögenswerte bei gleichzeitiger erstmaliger Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9.

Aus der erstmaligen Anwendung dieser Standards und Interpretationen ergaben sich auf die Darstellung der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der KION Group keine wesentlichen Auswirkungen. Zudem wirkte sich die Anwendung der Änderungen an IAS 1 nicht auf die im Konzernabschluss vorgenommenen Anhangangaben zu den Rechnungslegungsmethoden aus.

Veröffentlichte, aber noch nicht angewandte Rechnungslegungsvorschriften

Die Standards und Interpretationen, die zum 31. Dezember 2023 vom IASB bereits verabschiedet worden sind, aber für das Geschäftsjahr 2023 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren, werden von den Tochterunternehmen des Konsolidierungskreises und der KION GROUP AG voraussichtlich erst ab dem Zeitpunkt berücksichtigt, zu dem sie verpflichtend anzuwenden sind. Die erstmalige Anwendung dieser Rechnungslegungsvorschriften wird auf die Darstellung der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der KION Group nach derzeitiger Einschätzung keine wesentlichen Auswirkungen haben.

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