[6] Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Ermessensentscheidungen und Schätzungen
Die Aufstellung des Konzernabschlusses nach den IFRS erfordert bei einigen Bilanzposten Ermessensentscheidungen bzw. Schätzungen, die sich auf den Ansatz und die Bewertung in der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung auswirken. Die tatsächlich realisierten Beträge können von Schätzungen abweichen. Ermessensentscheidungen und Schätzungen, die eine wesentliche Bedeutung für den Abschluss haben, werden im Rahmen der Beschreibung der spezifischen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze und der Konsolidierungsgrundsätze erläutert.
Wesentliche Ermessensentscheidungen sind erforderlich bei:
- der Bestimmung der Laufzeiten von Leasingverhältnissen als Leasingnehmer und Leasinggeber,
- der Klassifizierung von Leasingverhältnissen als Leasinggeber,
- der Bestimmung, ob die Übertragung eines Vermögenswerts an den Refinanzierungspartner im Rahmen von Sale-and-Leaseback-Transaktionen bzw. im indirekten Leasinggeschäft einen Verkauf darstellt,
- der Einschätzung, ob bei Markennamen eine unbestimmte Nutzungsdauer vorliegt.
Wesentliche Schätzungen sind erforderlich bei:
- der Bewertung von Leasingforderungen aufgrund der Bestimmung der Vertragslaufzeiten und der Schätzung nicht garantierter Restwerte zum Ende der Vertragslaufzeit,
- der Bewertung des Leasingvermögens aufgrund der Schätzung von Restwerten zur Ermittlung der planmäßigen Abschreibungen,
- der Ermittlung der geschätzten Gesamtauftragskosten zur Beurteilung des Auftragsfortschritts sowie der aus variablen Bestandteilen resultierenden geschätzten Umsatzerlöse im Projektgeschäft bei zeitraumbezogener Umsatzrealisierung,
- der Ermittlung des erzielbaren Betrags der Geschäfts- oder Firmenwerte und der Sonstigen immateriellen Vermögenswerte im Rahmen von Wertminderungstests und der damit verbundenen Annahmen,
- der Bewertung von Pensionsverpflichtungen in Bezug auf die wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen wie bspw. Abzinsungsfaktoren sowie Renten- und Gehaltssteigerungen.
Die Auswirkungen der Änderung von Ermessensentscheidungen bzw. Schätzungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis prospektiv berücksichtigt und die Prämissen entsprechend angepasst.
Umsatzrealisierung
Die Umsatzerlöse umfassen die vom Kunden voraussichtlich zu erhaltende Gegenleistung für die Übertragung von Gütern oder Dienstleistungen (Transaktionspreis). Der Transaktionspreis kann neben der vertraglich vereinbarten Gegenleistung auch variable Bestandteile beinhalten. Variable Bestandteile werden in den Transaktionspreis nur einbezogen, wenn eine nachträgliche Stornierung der bereits erfassten Umsatzerlöse mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann. Umsatzerlöse werden realisiert, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über die zugesagten Güter oder Dienstleistungen erlangt. Dies ist der Fall, wenn der Kunde über die Nutzung der Güter oder Dienstleistungen bestimmen und im Wesentlichen den daraus verbleibenden Nutzen ziehen kann.
Wenn ein Vertrag mehrere abgrenzbare Güter oder Dienstleistungen umfasst, wird der Transaktionspreis auf Basis der relativen Veräußerungspreise auf die Leistungsverpflichtungen aufgeteilt. Sofern Einzelveräußerungspreise nicht direkt beobachtbar sind, werden diese geschätzt.
Weitere Kriterien ergeben sich entsprechend dem jeweiligen Geschäftsvorfall wie nachfolgend beschrieben:
Verkauf von Gütern
Umsatzerlöse aus Produktverkäufen resultieren insbesondere aus dem Verkauf von Flurförderzeugen sowie aus der Lieferung von Ersatzteilen und werden abzüglich Erlösschmälerungen, wie beispielsweise Preisnachlässen, Mengenrabatten, Skonti oder Boni, zu dem Zeitpunkt erfasst, zu dem die vertragliche Leistungsverpflichtung erfüllt wird. Dies ist in der Regel der Fall, wenn die KION Group Produkte an einen Kunden liefert, die wesentlichen Risiken und Chancen aus dem Eigentum an den verkauften Gütern auf den Kunden übergehen und ein Anspruch auf Erhalt der vertraglich vereinbarten Gegenleistung besteht. Falls eine Abnahme durch den Kunden vorgesehen ist, wird der entsprechende Umsatz erst mit dieser Abnahme ausgewiesen. Der Zeitpunkt, zu dem die wesentlichen Risiken und Chancen aus dem Eigentum an den verkauften Gütern auf den Kunden übergehen, wird durch die vertragliche Grundlage und die dortigen Lieferbedingungen oder durch internationale Handelsklauseln determiniert. Die Frachtleistung wird grundsätzlich nicht als getrennte Leistungsverpflichtung behandelt. Die Zahlungsziele variieren entsprechend den in den jeweiligen Ländern üblichen Bedingungen und betragen in der Regel 30 bis 90 Tage.
Erbringen von Dienstleistungen
Erbrachte Dienstleistungen umfassen insbesondere Einzelaufträge für Reparatur- und Wartungsarbeiten sowie mehrjährige Service-Verträge. Aus Einzelaufträgen resultierende Umsatzerlöse werden bei Leistungserbringung zeitpunktbezogen erfasst. Umsatzerlöse aus mehrjährigen Service-Verträgen werden linear über den Zeitraum der Leistungserbringung realisiert oder im Verhältnis von zum Stichtag erbrachter zu insgesamt zu erbringender Leistung erfasst. Die Zahlungsziele variieren entsprechend den in den jeweiligen Ländern üblichen Bedingungen und betragen in der Regel zwischen 30 bis 90 Tage.
Leasing- und Kurzfristmietgeschäft
Im Segment Industrial Trucks & Services werden Flurförderzeuge sowie zugehörige Ausstattungskomponenten an Kunden im Rahmen des Leasinggeschäfts und des Kurzfristmietgeschäfts vermietet. Im direkten Leasinggeschäft schließen Tochterunternehmen der KION Group Leasingverträge mit Endkunden ab, wohingegen im indirekten Leasinggeschäft Flurförderzeuge an Refinanzierungspartner veräußert werden, die ihrerseits langfristige Leasingverträge mit Endkunden abschließen.
Die Erfassung von Umsatzerlösen und Umsatzkosten aus Leasingverhältnissen erfolgt bei der KION Group nach den Regelungen für Leasinggeber, die Hersteller oder Händler sind. Umsatzerlöse aus dem direkten Leasinggeschäft werden daher bei einer Klassifizierung als „Finance Lease“ zum Bereitstellungsdatum in Höhe des beizulegenden Zeitwerts des Flurförderzeugs realisiert. Sofern der Barwert der Leasingzahlungen, abgezinst mit einem Marktzins, den beizulegenden Zeitwert des Flurförderzeugs unterschreitet, erfolgt die Umsatzrealisierung in Höhe des Barwerts der Leasingzahlungen. Bei einer Klassifizierung als „Operating Lease“ werden die Umsatzerlöse auf linearer Basis über die Laufzeit des Leasingverhältnisses, in der Regel in Höhe der vereinbarten Leasingraten, realisiert.
Im Rahmen des indirekten Leasinggeschäfts grenzen Tochterunternehmen der KION Group das erhaltene Entgelt, das den erwarteten Gegenwert des Flurförderzeugs aus der künftigen Rücknahme übersteigt, zunächst passivisch ab und realisieren die Umsatzerlöse anschließend ratierlich über die Vertragslaufzeit. Sofern im Wesentlichen alle mit dem Eigentum an dem Flurförderzeug verbundenen Risiken und Chancen an den Refinanzierungspartner weitergereicht werden, wird das erhaltene Entgelt, das den erwarteten Gegenwert des Flurförderzeugs aus der künftigen Rücknahme übersteigt, unmittelbar als Umsatzerlös realisiert.
Im Rahmen des Kurzfristmietgeschäfts erfolgt grundsätzlich eine Klassifizierung als „Operating Lease“.
Weiterführende Informationen zu Leasingverhältnissen, in denen die KION Group als Leasinggeber auftritt, sind im Abschnitt Leasinggeschäft/Kurzfristmietgeschäft dieser Anhangangabe enthalten.
Aufträge aus dem Projektgeschäft
Die Leistungen im Projektgeschäft umfassen integrierte Technologie- und Softwarelösungen. Entlang des Materialflusses der Kunden werden manuelle und automatisierte Lösungen für betriebliche Materialflussanwendungen bereitgestellt, die von der Warenannahme über Multishuttle-Lagersysteme bis hin zur Kommissionierung reichen. Die Bereitstellung einer solchen integrierten Supply-Chain-Lösung stellt dabei in der Regel nur eine Leistungsverpflichtung im Sinne des IFRS 15 dar. Im Projektgeschäft werden kundenspezifische Vermögenswerte ohne alternative Nutzungsmöglichkeit für die KION Group erstellt. Da ein Rechtsanspruch der KION Group auf Vergütung der erbrachten Leistungen einschließlich einer Marge besteht, geht die Verfügungsgewalt über die zugesagten Leistungen schrittweise während der Projektdauer auf den Kunden über, sodass Umsatzerlöse zeitraumbezogen über die Laufzeit des Projekts entsprechend dem Fertigstellungsgrad erfasst werden. Der Fertigstellungsgrad ergibt sich aus dem Verhältnis der bis zum Stichtag angefallenen Auftragskosten zu den insgesamt zum Stichtag geschätzten Auftragskosten (Cost-to-Cost-Methode) und spiegelt die kontinuierliche Übertragung der Verfügungsgewalt über das Projekt auf den Kunden wider.
Der Transaktionspreis kann neben der vertraglich vereinbarten Gegenleistung auch variable Bestandteile enthalten; diese umfassen im Projektgeschäft insbesondere Boni, Strafzahlungen oder aus Preisanpassungsklauseln resultierende Änderungen der vertraglich vereinbarten Gegenleistung. Variable Bestandteile werden in den Transaktionspreis nur insoweit einbezogen, als eine nachträgliche Stornierung der bereits erfassten Umsatzerlöse mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann. Dies erfordert insbesondere eine über die gesamte Projektdauer fortlaufende Einschätzung hinsichtlich der Einhaltung vertraglich zugesagter Fertigstellungstermine der Projekte sowie der Erfüllung von technischen Spezifikationen. Im Falle von Schätzungsänderungen werden die Auswirkungen auf den Transaktionspreis berücksichtigt sowie unter Anwendung des zum Stichtag errechneten Fertigstellungsgrads die zu erfassenden Umsatzerlöse sowie das Projektergebnis angepasst.
Auftragskosten werden in der Periode, in der sie anfallen, als Aufwand erfasst. Die geschätzten Gesamtauftragskosten werden während der Projektdauer laufend überprüft und bei Auftreten von Schätzungsänderungen entsprechend angepasst. Dadurch können sich der zum Stichtag errechnete Fertigstellungsgrad, die zu erfassenden Umsatzerlöse sowie das Projektergebnis ändern. Ein erwarteter Verlust aus einem Vertrag wird unmittelbar in der Periode, in der der Verlust erkennbar wird, als Aufwand erfasst.
Vertragsänderungen und Nachforderungen gegen Kunden werden in der Projektkalkulation berücksichtigt, sofern die Vertragsparteien ihnen zugestimmt haben und dadurch keine eigenständig abgrenzbare Leistungsverpflichtung entsteht. Sofern sich dadurch der Transaktionspreis oder der zum Stichtag errechnete Fertigstellungsgrad ändert, wird die Differenz zu den bislang erfassten Umsatzerlösen ergebniswirksam erfasst.
Die Projektdauer ist abhängig von Größe und Komplexität der Supply-Chain-Lösung und beträgt in der Regel wenige Monate bis zu drei Jahre. Während der Projektlaufzeit werden bei Erreichen vertraglich festgelegter Meilensteine Rechnungen an den Kunden gestellt. Dabei sehen die Zahlungsbedingungen üblicherweise Zahlungsziele von 30 bis 90 Tagen nach der Rechnungsstellung vor. Sofern die erfassten Umsatzerlöse die abgerechneten Leistungen übersteigen, wird der Überschuss als Vertragsvermögenswert aktiviert. Falls die vereinnahmten Kundenzahlungen die erfassten Umsatzerlöse übersteigen, erfolgt ein passivischer Ausweis unter den Vertragsverbindlichkeiten.
Umsatzkosten
Die Umsatzkosten umfassen die Kosten der verkauften Güter und erbrachten Dienstleistungen, Auftragskosten aus dem Projektgeschäft sowie umsatzbezogene Kosten aus dem Leasing- und Kurzfristmietgeschäft. Diese beinhalten neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten auch die zuzurechnenden Gemeinkosten.
Die Umsatzkosten umfassen als wesentliche Bestandteile den Materialaufwand, den Personalaufwand, planmäßige Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen und auf immaterielle Vermögenswerte in Zusammenhang mit Kaufpreisallokationen sowie planmäßige Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungsleistungen. Darüber hinaus sind in dieser Position auch Aufwendungen für Gewährleistungen enthalten.
Finanzerträge und Finanzaufwendungen
Die im Finanzergebnis ausgewiesenen Zinserträge und Zinsaufwendungen werden ergebniswirksam nach der Effektivzinsmethode erfasst.
Geschäfts- oder Firmenwerte
Geschäfts- oder Firmenwerte haben eine zeitlich unbestimmte Nutzungsdauer und werden demzufolge nicht planmäßig abgeschrieben. Sie werden mindestens jährlich, bei Anzeichen für eine Wertminderung gegebenenfalls auch anlassbezogen, einem Werthaltigkeitstest nach Maßgabe des IAS 36 unterzogen.
Die jährliche Prüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte erfolgt auf Basis der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE), denen ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet worden ist.
Die für die Werthaltigkeitsprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte sowie Markennamen identifizierten ZGE bzw. Gruppen von ZGE (nachfolgend vereinfachend „ZGE“ genannt) entsprechen im Segment Industrial Trucks & Services (ITS) den operativen Einheiten KION ITS EMEA,
KION ITS APAC, KION ITS Americas sowie KION SCS im Segment Supply Chain Solutions (SCS).
Der erzielbare Betrag einer ZGE wird durch Ermittlung des Nutzungswerts mit der Discounted-Cashflow-Methode bestimmt. Für die Bewertung werden die prognostizierten Zahlungsströme der nächsten fünf Jahre herangezogen, welche auf der zum Zeitpunkt der Durchführung des Werthaltigkeitstests gültigen, vom Management verabschiedeten Finanzplanung basieren. Dieser Planung liegen die aus externen Wirtschaftsforschungs- und Branchenstudien abgeleiteten Annahmen im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung der Weltwirtschaft sowie des branchenspezifischen Umfelds im globalen Material-Handling-Markt zugrunde. Ergänzt um Einschätzungen interner Fachabteilungen werden daraus die spezifischen Marktplanungsmodelle für Flurförderzeuge bzw. Supply-Chain-Lösungen, als Basis für die Umsatzplanung in den ZGE, erstellt. Gebildete Annahmen über die voraussichtliche positive Entwicklung des EBIT bereinigt berücksichtigen neben dem erwarteten künftigen Umsatzwachstum insbesondere die Erwartungen des Managements hinsichtlich angestrebter Skaleneffekte in der Flurförderzeug-Produktion und Profitabilitätssteigerungen im langfristigen Projektgeschäft. Die Planung von Absatzpreisen- und Kostenstrukturen berücksichtigt in allen ZGE aktuelle Annahmen zu makroökonomischen Trends (Währungs-, Zins-, Beschaffungspreis- und Lohnkostenentwicklung).
Wesentliche Bewertungsparameter für die Ermittlung des jeweiligen erzielbaren Betrags umfassen die langfristige Wachstumsrate zur Extrapolation der Zahlungsströme jenseits des fünfjährigen Planungszeitraums sowie die zur Diskontierung der Zahlungsströme herangezogenen Kapitalkostensätze (WACC), welche die gegenwärtigen Marktbeurteilungen der spezifischen Risiken der jeweiligen ZGE widerspiegeln. Diese sind in der folgenden Tabelle im Vergleich zum Vorjahr dargestellt:
|
Langfristige Wachstumsrate |
WACC nach Steuern |
WACC vor Steuern |
|||
---|---|---|---|---|---|---|
|
2023 |
2022 |
2023 |
2022 |
2023 |
2022 |
Industrial Trucks & Services |
|
|
|
|
|
|
KION ITS EMEA |
1,0 % |
1,0 % |
8,8 % |
8,2 % |
12,8 % |
11,6 % |
KION ITS Americas |
1,0 % |
1,0 % |
9,4 % |
9,9 % |
12,2 % |
12,9 % |
KION ITS APAC |
1,0 % |
1,0 % |
9,2 % |
8,2 % |
12,1 % |
10,7 % |
Supply Chain Solutions |
|
|
|
|
|
|
KION SCS |
1,3 % |
1,3 % |
10,5 % |
9,7 % |
13,6 % |
12,6 % |
Ein weiterer wesentlicher Bewertungsparameter betrifft die langfristige Prognose zum EBIT bereinigt und damit verbunden die erwartete Profitabilität der ZGE. Im Planungszeitraum wird für die beiden ZGE KION ITS EMEA und KION SCS, deren Geschäfts- oder Firmenwerte zusammen mehr als 95 Prozent des im Konzern bilanzierten Gesamtvolumens ausmachen, eine kontinuierliche Steigerung des EBIT bereinigt erwartet. Im letzten Planjahr vor dem Übergang in die ewige Rente entspricht die erwartete EBIT-Marge bereinigt jeweils dem im Rahmen der Konzernstrategie „KION 2027“ festgelegten Profitabilitätsziel; dies sieht vor, die EBIT-Marge bereinigt dauerhaft auf über 10 Prozent zu verbessern. Für KION SCS wird somit eine deutliche Steigerung gegenüber der im Geschäftsjahr 2023 erzielten EBIT-Marge bereinigt erwartet.
Der im vierten Quartal 2023 durchgeführte Werthaltigkeitstest ergab keinen Abwertungsbedarf der den ZGE KION ITS EMEA, KION ITS APAC, KION ITS Americas und KION SCS zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerte. Für die ZGE KION SCS, deren erzielbarer Betrag den Buchwert der ZGE um ca. 681 Mio. € übersteigt, könnte ein Absinken der im letzten Planjahr erwarteten EBIT-Marge bereinigt (als Basis für die ewige Rente) um mehr als rund 2 Prozentpunkte eine Reduzierung des erzielbaren Betrags unter den Buchwert zur Folge haben.
Weitere Informationen zu den Geschäfts- oder Firmenwerten sind unter Textziffer [16] zu finden.
Sonstige immaterielle Vermögenswerte
Die entgeltlich erworbenen Sonstigen immateriellen Vermögenswerte mit bestimmbarer Nutzungsdauer werden zu historischen Anschaffungskosten, abzüglich aller kumulierten Abschreibungen und aller kumulierten Wertminderungen, angesetzt. Sofern Ereignisse oder Marktentwicklungen auf eine Wertminderung hinweisen, wird der Wertansatz eines Sonstigen immateriellen Vermögenswerts mit bestimmbarer Nutzungsdauer im Rahmen eines Werthaltigkeitstests überprüft. Dabei wird der erzielbare Betrag mit dem Buchwert verglichen. Entfallen die Gründe für eine in vorherigen Perioden erfasste Wertminderung, werden entsprechende Wertaufholungen vorgenommen, maximal bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten.
Entwicklungskosten werden aktiviert, soweit die Aktivierungskriterien des IAS 38 erfüllt sind. Aktivierte Entwicklungskosten umfassen alle dem Entwicklungsprozess direkt zurechenbaren Einzel- und Gemeinkosten. Nach erstmaliger Aktivierung werden diese sowie weitere selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte, insbesondere selbst erstellte Software, zu Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen geführt. Alle nicht aktivierungsfähigen Entwicklungskosten werden zusammen mit den Forschungskosten unmittelbar ergebniswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung in der Position Forschungs- und Entwicklungskosten erfasst.
Die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte mit bestimmbarer Nutzungsdauer werden nach der linearen Methode vorgenommen und überwiegend in den Umsatzkosten ausgewiesen. Die Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte werden in den Sonstigen Aufwendungen erfasst.
Im Einzelnen liegen den Wertansätzen die folgenden Bandbreiten von Nutzungsdauern zugrunde:
|
Jahre |
---|---|
Kundenbeziehungen |
4–15 |
Technologien |
10–15 |
Entwicklungskosten |
5–7 |
Patente und Lizenzen |
3–15 |
Software |
2–10 |
Sonstige immaterielle Vermögenswerte, bei denen eine Nutzungsdauer nicht bestimmt werden kann, werden zu Anschaffungskosten aktiviert und betreffen derzeit ausschließlich Markennamen. Die unbestimmte Nutzungsdauer ergibt sich aus der andauernden Nutzung und Pflege der langjährig im Markt etablierten Markennamen. Da ein Ende der Nutzbarkeit nicht absehbar ist, unterliegen die Markennamen keiner planmäßigen Abschreibung, sondern werden gemäß IAS 36 mindestens einmal jährlich oder anlassbezogen bei Vorliegen entsprechender Wertminderungsindikatoren einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Der Werthaltigkeitstest erfolgt unter Anwendung eines einkommensorientierten Verfahrens, bei dem grundsätzlich dieselben Annahmen des Werthaltigkeitstests für Geschäfts- oder Firmenwerte verwendet werden, und führte zu keinem Abwertungsbedarf. Eine Einschätzung bezüglich der nicht bestimmbaren Nutzungsdauer erfolgt zu jedem Stichtag.
Leasinggeschäft/Kurzfristmietgeschäft
Im Segment Industrial Trucks & Services werden Flurförderzeuge sowie zugehörige Ausstattungskomponenten an Kunden im Rahmen des Leasinggeschäfts und des Kurzfristmietgeschäfts vermietet.
Die Klassifizierung und Bilanzierung dieser Verträge richtet sich nach der Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums an den Flurförderzeugen. Daher werden Verträge gemäß IFRS 16 als „Finance Lease“ klassifiziert, wenn im Wesentlichen alle mit dem Eigentum des Flurförderzeugs verbundenen Risiken und Chancen auf den Kunden übertragen werden. Alle anderen Leasing- und Kurzfristmietgeschäfte werden gemäß IFRS 16 als „Operating Lease“ klassifiziert.
Für die Klassifizierung von Leasingverträgen ist eine Einschätzung bezüglich der übertragenen bzw. zurückbehaltenen Risiken und Chancen in Verbindung mit dem Eigentum an dem Flurförderzeug zu treffen. Ermessensbehaftet ist dabei insbesondere die Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen. Die KION Group berücksichtigt bei ihrer Einschätzung sämtliche Tatsachen und Umstände, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen oder Nichtausübung von Kündigungsoptionen bieten.
Bezüglich weiterer Informationen zum Leasing- und Kurzfristmietgeschäft wird auf die Textziffern [17] Leasingvermögen, [18] Mietvermögen und [21] Leasingforderungen verwiesen. Informationen zu Leasingverhältnissen, in denen die KION Group zu Beschaffungszwecken als Leasingnehmer auftritt, sind in den Ausführungen zu den Sonstigen Sachanlagen enthalten.
Leasinggeschäft
Verbleibt das wirtschaftliche Eigentum an den Flurförderzeugen bei den Tochterunternehmen der KION Group als Leasinggeber („Operating Lease“), werden die Flurförderzeuge als langfristige Vermögenswerte in der Position Leasingvermögen in der Konzernbilanz ausgewiesen. Die Flurförderzeuge werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert und über die Laufzeit der zugrunde liegenden Leasingverträge linear auf den erwarteten Restwert abgeschrieben. Änderungen der Restwerterwartungen werden durch eine prospektive Anpassung der planmäßigen Abschreibungen über die Restlaufzeit des Leasingvertrags erfasst. Sofern der erzielbare Betrag unter den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegt, wird eine Wertminderung erfasst. Mit Beendigung der Leasingverträge werden die Flurförderzeuge mit ihrem verbleibenden Buchwert vom Leasingvermögen in die Vorräte übertragen. In Bezug auf die Höhe der künftigen Restwerte werden durch die KION Group Schätzungen vorgenommen, die vor allem auf Erfahrungswerten sowie der Preisentwicklung auf den Gebrauchtgerätemärkten basieren.
Schließt ein Tochterunternehmen der KION Group als Leasinggeber „Finance Lease“-Verträge ab, wird eine Leasingforderung in Höhe der Nettoinvestition aktiviert, die sich jeweils aus dem Barwert der Leasingzahlungen des Kunden und eines etwaigen nicht garantierten Restwerts zusammensetzt. Zur Ermittlung der Leasingzahlungen bestimmt die KION Group die Laufzeit des Leasingverhältnisses, die sich somit auf die Höhe der Nettoinvestition auswirkt. Im Rahmen der Folgebewertung werden die gezahlten Leasingraten in einen Tilgungs- und Zinsanteil aufgeteilt. Die Zinserträge werden innerhalb der Finanzerträge ausgewiesen und über die Vertragslaufzeit verteilt, sodass eine konstante Rendite auf die ausstehende Nettoinvestition aus Leasingtransaktionen erzielt wird. Auf die Leasingforderungen wird das vereinfachte Wertminderungsmodell gemäß IFRS 9 angewendet. Zudem werden die nicht garantierten Restwerte der Flurförderzeuge regelmäßig überprüft und bei einer Reduzierung angepasst. In Bezug auf die Höhe der künftigen nicht garantierten Restwerte werden durch die KION Group Schätzungen vorgenommen, die vor allem auf Erfahrungswerten sowie der Preisentwicklung auf den Gebrauchtgerätemärkten basieren.
Zur Refinanzierung des direkten Leasinggeschäfts nutzt die KION Group Sale-and-Leaseback-Geschäfte, Verbriefungstransaktionen über eine Zweckgesellschaft sowie Leasingkreditlinien. Im Rahmen von Sale-and-Leaseback-Geschäften werden Flurförderzeuge an Refinanzierungspartner zivilrechtlich verkauft, unmittelbar zurückgeleast und anschließend Endkunden überlassen. Dabei beurteilt die KION Group, ob der zivilrechtliche Verkauf an den Refinanzierungspartner auch zu einer Übertragung der Kontrolle über das Flurförderzeug und damit zu einem Verkauf gemäß den Kriterien des IFRS 15 führt. Bei Refinanzierungsverträgen, welche eine Kaufoption für die KION Group enthalten oder eine automatische Übertragung des Eigentums am Flurförderzeug zum Ende der Refinanzierungslaufzeit auf die KION Group vorsehen, liegt grundsätzlich kein Verkauf im Sinne des IFRS 15 vor. Bei Verträgen, welche ein Andienungsrecht für den Refinanzierungspartner beinhalten, geht die KION Group unter Berücksichtigung der Erfahrungswerte in der Vergangenheit regelmäßig davon aus, dass die Ausübung des Andienungsrechts für den Refinanzierungspartner vorteilhaft ist. Dies gilt auch, wenn keine vertraglich vereinbarte Regelung zur Rücknahme der Flurförderzeuge besteht, die KION Group allerdings eine begründete Erwartung zum Rückerwerb geweckt hat. Da auch in diesen Fällen jeweils kein Verkauf im Sinne des IFRS 15 vorliegt, werden die Flurförderzeuge bei „Operating Lease“-Verträgen weiterhin als Leasingvermögen erfasst bzw. bei „Finance Lease“-Verträgen eine Leasingforderung bilanziert. Die aus Sale-and-Leaseback-Geschäften, Verbriefungstransaktionen sowie Leasingkreditlinien resultierenden Verbindlichkeiten werden innerhalb der Verbindlichkeiten aus dem Leasinggeschäft ausgewiesen.
Im Rahmen des indirekten Leasinggeschäfts werden Flurförderzeuge an Refinanzierungspartner veräußert, die ihrerseits mit Endkunden langfristige Leasingverträge abschließen. Da die KION Group das Flurförderzeug im Regelfall zurückerwirbt, erlangt der Refinanzierungspartner nicht die Kontrolle über das Flurförderzeug und es liegt kein Verkauf im Sinne des IFRS 15 vor (siehe hierzu die Ausführungen zur Refinanzierung des direkten Leasinggeschäfts). Somit wird das Flurförderzeug in der Konzernbilanz der KION Group als Leasingvermögen zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert und bis zum Zeitpunkt der Rücknahme linear auf den erwarteten Gegenwert des Flurförderzeugs abgeschrieben. Die KION Group passiviert in Höhe des erwarteten Gegenwerts des Flurförderzeugs aus der künftigen Rücknahme eine Verpflichtung (Rücknahmeverpflichtung) innerhalb der Verbindlichkeiten aus dem Leasinggeschäft. Zudem wird das den erwarteten Gegenwert des Flurförderzeugs aus der künftigen Rücknahme übersteigende erhaltene Entgelt zunächst passivisch abgegrenzt und der Umsatz anschließend ratierlich über die Vertragslaufzeit realisiert.
Kurzfristmietgeschäft
Tochterunternehmen der KION Group vermieten durch Kurzfristmietverträge Flurförderzeuge direkt an Endkunden. Kurzfristmietverträge werden in der Regel über Laufzeiten von einzelnen Stunden bis zu einem Jahr geschlossen. Das wirtschaftliche Eigentum an den Vermögenswerten des Kurzfristmietgeschäfts verbleibt grundsätzlich bei den Tochterunternehmen der KION Group („Operating Lease“) und die Flurförderzeuge werden als langfristige Vermögenswerte in der Position Mietvermögen in der Konzernbilanz ausgewiesen. Der Ansatz erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und wird in der Regel über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von fünf bis acht Jahren, je nach Produktgruppe, linear abgeschrieben.
Zur Refinanzierung des Kurzfristmietgeschäfts nutzt die KION Group Sale-and-Leaseback-Geschäfte sowie Mietkreditlinien. Im Rahmen von Sale-and-Leaseback-Geschäften werden Flurförderzeuge an Refinanzierungspartner verkauft, unmittelbar zurückgeleast und anschließend Endkunden überlassen. Da der Refinanzierungspartner auch hier in der Regel nicht die Kontrolle über das Flurförderzeug erlangt (siehe hierzu die Ausführungen zur Refinanzierung des direkten Leasinggeschäfts), wird das Flurförderzeug in der Konzernbilanz weiterhin als Mietvermögen erfasst. Die aus den Refinanzierungstransaktionen resultierenden Verbindlichkeiten werden innerhalb der Verbindlichkeiten aus dem Kurzfristmietgeschäft ausgewiesen.
Sonstige Sachanlagen
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen, bilanziert. Die Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagen enthalten alle direkt dem Herstellungsprozess zurechenbaren Kosten und angemessene Teile der produktionsbezogenen Gemeinkosten.
Die planmäßigen Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen werden nach der linearen Methode vorgenommen und in den Funktionskosten ausgewiesen. Die Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden jedes Jahr überprüft und an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst.
Im Einzelnen liegen den Wertansätzen die folgenden Bandbreiten von Nutzungsdauern zugrunde:
|
Jahre |
---|---|
Gebäude |
10–50 |
Technische Anlagen |
3–15 |
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
2–15 |
Des Weiteren werden Sachanlagen im Rahmen von Beschaffungsleasingverträgen zur eigenen Nutzung angemietet und entsprechend als Nutzungsrechte im Sonstigen Sachanlagevermögen bilanziert. Die Leasingverträge werden in der Regel für bestimmte Zeiträume abgeschlossen, können jedoch auch Verlängerungsoptionen und/oder Kündigungsoptionen beinhalten. Daher berücksichtigt die KION Group bei der Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen sämtliche Tatsachen und Umstände, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen oder Nichtausübung von Kündigungsoptionen bieten. Dazu werden beispielsweise die Bedeutung des Leasinggegenstands für die Geschäftstätigkeit der KION Group und potenzielle Alternativen sowie Kosten in Bezug auf die Kündigung des Leasingverhältnisses berücksichtigt. Die Einschätzung der (Nicht-)Ausübung von Verlängerungs- und Kündigungsoptionen wirkt sich insbesondere bei Leasingverhältnissen über Grundstücke und Bauten auf die Bewertung der Verbindlichkeiten aus Beschaffungsleasing (weitere Informationen sind in
Textziffer [36] enthalten) sowie der Nutzungsrechte aus Beschaffungsleasingverhältnissen (weitere Informationen sind in Textziffer [19] enthalten) aus.
Die Abschreibung der Nutzungsrechte erfolgt über den jeweils kürzeren Zeitraum der Nutzungsdauer oder der Vertragslaufzeit, es sei denn, das Leasingobjekt geht am Ende der Vertragslaufzeit in das Eigentum des Leasingnehmers über. In diesem Fall erfolgt die Abschreibung des Nutzungsrechts über die Nutzungsdauer des Leasingobjekts.
Bei der erstmaligen Bewertung der Verbindlichkeiten aus Beschaffungsleasing werden die noch nicht geleisteten Leasingzahlungen mit einem dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz abgezinst. Lässt sich dieser nicht ohne Weiteres bestimmen, wird im Wesentlichen ein laufzeit- und währungsspezifischer Grenzfremdkapitalzinssatz ermittelt und für die Berechnung herangezogen. Die bei der Folgebewertung aus der Aufzinsung der Verbindlichkeiten resultierenden Zinsaufwendungen werden in den Finanzaufwendungen angegeben. Sowohl der Zins- als auch der Tilgungsanteil der Leasingzahlungen werden in der Konzern-Kapitalflussrechnung im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen.
Leasingraten für Beschaffungsleasingverhältnisse mit einer Laufzeit von maximal zwölf Monaten und für Beschaffungsleasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen, werden unmittelbar als Aufwand in den Funktionskosten erfasst.
Sofern bestimmte Anzeichen einer Wertminderung des Sachanlagevermögens vorliegen, sind die Vermögenswerte auf ihre Werthaltigkeit zu prüfen. Dabei wird der Restbuchwert dem erzielbaren Betrag des Vermögenswerts gegenübergestellt. Soweit der Restbuchwert den erzielbaren Betrag übersteigt, wird für den Vermögenswert eine Wertminderung vorgenommen. Die Wertminderungen auf Sachanlagevermögen werden in den Sonstigen Aufwendungen ausgewiesen.
Erfolgt der Wertminderungstest für Sachanlagen auf Ebene einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der auch ein Teil des Geschäfts- oder Firmenwerts zugeordnet wurde, und liegt eine Wertminderung vor, so werden zunächst der Geschäfts- oder Firmenwert und danach die Vermögenswerte nach Maßgabe ihrer relativen Buchwerte abgeschrieben. Wenn der Grund für in Vorjahren vorgenommene Wertminderungen entfallen ist, erfolgt eine anteilige Wertaufholung maximal bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten, wobei dies nicht für den Geschäfts- oder Firmenwert gilt.
Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen
Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode mit ihrem anteiligen fortgeführten Eigenkapital bilanziert. Die erstmalige Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten. In der Folge wird der Beteiligungsbuchwert um etwaige Veränderungen beim Anteil der KION Group am Nettovermögen des Beteiligungsunternehmens angepasst. Der Anteil der KION Group an den nach dem Erwerb erwirtschafteten Gewinnen und Verlusten wird ergebniswirksam erfasst. Die übrigen Veränderungen im Eigenkapital der assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen werden anteilig erfolgsneutral im Konzernabschluss berücksichtigt.
Übersteigt der Anteil des Konzerns am aufgelaufenen Verlust eines assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens den Buchwert des anteiligen Eigenkapitals, werden keine weiteren Verluste erfasst. Ein eventuell beim Erwerb eines assoziierten Unternehmens oder eines Gemeinschaftsunternehmens entstandener Geschäfts- oder Firmenwert ist im Beteiligungsbuchwert des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens enthalten.
Liegen Anzeichen für Wertminderungen von assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen vor, so wird der Buchwert der betroffenen Beteiligung einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Dabei wird der Buchwert dem erzielbaren Betrag des Vermögenswerts gegenübergestellt. Soweit der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt, wird eine Wertminderung der Beteiligung vorgenommen. Wenn die Gründe, die zu einer Abwertung der Beteiligung geführt haben, nicht mehr bestehen, erfolgt eine Wertaufholung.
Finanzinstrumente
Finanzielle Vermögenswerte
Gemäß IFRS 9 differenziert die KION Group bei finanziellen Vermögenswerten zwischen Schuldinstrumenten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (Kategorie „AC“), Schuldinstrumenten, die erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert werden (Kategorie „FVPL“), und Eigenkapitalinstrumenten, die erfolgsneutral zum Fair Value bilanziert werden (Kategorie „FVOCI“). Finanzielle Vermögenswerte werden am Erfüllungstag bilanziert, das heißt zum Zeitpunkt des Entstehens bzw. der Übertragung. Die Zuordnung zu den jeweiligen Kategorien kann Textziffer [40] entnommen werden.
Schuldinstrumente werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert, sofern sie im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzung in der Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows besteht, und diese Cashflows ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag beinhalten.
Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie „AC“ werden bei der erstmaligen Bilanzierung zum Fair Value unter Berücksichtigung direkt zurechenbarer Transaktionskosten angesetzt. In den Folgeperioden erfolgt die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit Laufzeiten von über einem Jahr werden mit ihrem Barwert bilanziert. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente werden beim erstmaligen Ansatz zum Transaktionspreis bewertet.
Entsprechend dem auf Schuldinstrumente der Kategorie „AC“ anwendbaren generellen Wertminderungsmodell erfasst die KION Group beim Erstansatz sowie in Folgeperioden den erwarteten Kreditverlust durch die erfolgswirksame Bildung einer Risikovorsorge. Dabei umfasst die Risikovorsorge den erwarteten Zwölf-Monats-Verlust, solange am Stichtag keine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos (beispielsweise infolge wesentlicher Änderungen von externen oder internen Bonitätsbewertungen) zu beobachten ist. Andernfalls wird der über die Gesamtlaufzeit des finanziellen Vermögenswerts erwartete Verlust erfasst. Der erwartete Verlust wird anhand der Ausfallwahrscheinlichkeit, des im Risiko stehenden Betrags und der unter Berücksichtigung etwaiger Sicherheiten geschätzten Verlustquote ermittelt. Dabei werden sowohl beobachtbare historische Ausfalldaten als auch Informationen zu gegenwärtigen Bedingungen und Prognosen über künftige wirtschaftliche Bedingungen herangezogen. Ein Ausfall liegt vor, sofern ein Schadensereignis – wie beispielsweise erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners oder Vertragsverletzungen – eintritt. Ein finanzieller Vermögenswert wird in seiner Bonität als beeinträchtigt angesehen, wenn nach angemessener Einschätzung nicht mehr davon auszugehen ist, dass die zugrunde liegenden Cashflows ganz oder teilweise realisierbar sind. Die Realisierbarkeit wird anhand unterschiedlicher Indikatoren, beispielsweise der Überschreitung des Zahlungsziels oder der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners, beurteilt, die entsprechende Länderspezifika berücksichtigen. Eine Wertaufholung wird nur bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen, die sich ergeben hätte, wenn die Wertminderung nicht erfasst worden wäre. Das generelle Wertminderungsmodell ist aktuell bei der KION Group von untergeordneter Bedeutung.
Bei der Folgebewertung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Leasingforderungen und Vertragsvermögenswerten wendet die KION Group das vereinfachte Wertminderungsmodell des IFRS 9 an. Zur Ermittlung der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Verluste wird bei der Risikovorsorge auf kollektiver Basis eine durchschnittliche Ausfallrate herangezogen. Diese ist bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von der Überfälligkeit der Forderung abhängig. Die Ausfallraten werden auf Basis beobachtbarer historischer Ausfalldaten sowie unter Berücksichtigung gegenwärtiger Bedingungen und Einschätzungen künftiger wirtschaftlicher Bedingungen, beispielsweise mittels Erwartungswerten bezüglich der Ausfallwahrscheinlichkeit bedeutender Länder, ermittelt. Der Betrag der bereits gebildeten Wertberichtigungen wird erfolgswirksam angepasst, sofern sich die Einschätzung bezüglich der zugrunde liegenden Inputfaktoren ändert.
Die erstmalige Bilanzierung von finanziellen Vermögenswerten der Kategorie „FVPL“ erfolgt zum Fair Value; direkt zurechenbare Transaktionskosten sind unmittelbar erfolgswirksam zu erfassen. In den Folgeperioden werden finanzielle Vermögenswerte der Kategorie „FVPL“ erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert.
Die KION Group nutzt Factoring-Programme im Rahmen des Working-Capital-Managements. Innerhalb der Factoring-Programme werden die zugrunde liegenden Forderungen gegen Zahlung an den Factor veräußert. Die wesentlichen Chancen und Risiken, insbesondere das Ausfallrisiko, können innerhalb der Factoring-Programme bei der KION Group verbleiben, sodass die Forderungen weiterhin vollständig bilanziert werden oder die wesentlichen Chancen und Risiken gehen teilweise an den Factor über, sodass die Forderungen als Continuing Involvement bilanziert werden. Die KION Group ordnet das Forderungsportfolio, das sich innerhalb der Factoring-Programme noch auf der Bilanz befindet, gemäß IFRS 9 dem Geschäftsmodell „Verkaufen“ zu, sodass die Forderungen bis zu ihrem Abgang erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert werden.
Eigenkapitalinstrumente der Kategorie „FVOCI“ werden erfolgsneutral zum Fair Value bilanziert. Die erstmalige Bilanzierung zum Fair Value berücksichtigt dabei direkt zurechenbare Transaktionskosten. Im Kumulierten sonstigen Konzernergebnis erfasste Gewinne und Verluste werden bei Abgang dieser finanziellen Vermögenswerte nicht erfolgswirksam reklassifiziert, sondern verbleiben im Eigenkapital.
Finanzielle Verbindlichkeiten
Gemäß IFRS 9 ist bei finanziellen Verbindlichkeiten zu differenzieren zwischen finanziellen Verbindlichkeiten, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden und somit zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert werden (Kategorie „AC“), und finanziellen Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken gehalten und erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert werden (Kategorie „FVPL“). Finanzielle Verbindlichkeiten werden am Erfüllungstag bilanziert, das heißt zum Zeitpunkt des Entstehens bzw. der Übertragung. Die Zuordnung zu den jeweiligen Kategorien kann Textziffer [40] entnommen werden.
Bei finanziellen Verbindlichkeiten der Kategorie „AC“ erfolgt der erstmalige Ansatz zum Fair Value und unter Berücksichtigung etwaiger direkt zurechenbarer Transaktionskosten. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Verbindlichkeiten mit Laufzeiten von über einem Jahr werden mit ihrem Barwert bilanziert. Anschließend werden die finanziellen Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert. Die entsprechenden Zinsaufwendungen und -auszahlungen werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung in den Finanzaufwendungen und in der Konzern-Kapitalflussrechnung im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen.
Die erstmalige Bilanzierung von finanziellen Verbindlichkeiten der Kategorie „FVPL“ erfolgt zum Fair Value; direkt zurechenbare Transaktionskosten sind unmittelbar erfolgswirksam zu erfassen. In den Folgeperioden werden finanzielle Verbindlichkeiten der Kategorie „FVPL“ erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert.
Hedge Accounting
Derivative Finanzinstrumente, die in einer formal dokumentierten Sicherungsbeziehung mit einem Grundgeschäft stehen, sind keiner der unter IFRS 9 gebildeten Bewertungskategorien zuzuordnen und werden entsprechend den nachfolgend beschriebenen Vorschriften zum Hedge Accounting bilanziert.
Im Rahmen von Cashflow Hedges zur Absicherung von Währungsrisiken werden Derivate verwendet, um zukünftige Cashflow-Risiken aus hochwahrscheinlichen künftigen Transaktionen sowie bilanzunwirksamen festen Verpflichtungen zu sichern. Der effektive Teil der Marktwertveränderungen der Derivate wird zunächst erfolgsneutral in der Hedge-Rücklage im Eigenkapital (Kumuliertes sonstiges Konzernergebnis) ausgewiesen. Eine Umbuchung der zuvor in der Hedge-Rücklage erfassten Beträge in die Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Vorräte erfolgt zeitgleich mit der Ergebniswirkung des realisierten Grundgeschäfts. Der durch das Grundgeschäft nicht gedeckte, ineffektive Teil der Marktwertveränderungen wird unmittelbar erfolgswirksam erfasst.
Darüber hinaus wendet die KION Group das Fair Value Hedge Accounting auf die Absicherung des Fair Values einer festverzinslichen Finanzverbindlichkeit mittels eines Zinsswaps an.
Die prospektive Wirksamkeit der Sicherungsbeziehungen wird nach der Critical-Term-Match-Methode gemessen. Ineffektivitäten können bei Auseinanderfallen der wesentlichen Ausgestaltungsmerkmale von Grund- und Sicherungsgeschäft (Critical Terms) entstehen und werden anhand der Dollar-Offset-Methode ermittelt.
Des Weiteren wendet die KION Group das Fair Value Hedge Accounting auf Portfolioebene gemäß IAS 39 auf die Absicherung des Fair Values bestimmter Leasingforderungen mittels amortisierender Zinsswaps an. Der effektive Teil der Marktwertveränderungen der Zinsswaps wird erfolgswirksam im Finanzergebnis erfasst. Dem stehen Gewinne und Verluste aus der Veränderung des Fair Values der gesicherten Leasingforderungen gegenüber, die zu einer korrespondierenden erfolgswirksamen Anpassung des Buchwerts der Grundgeschäfte im Finanzergebnis führen. Der ineffektive Teil der Sicherung wird ebenfalls erfolgswirksam im Finanzergebnis berücksichtigt.
Die prospektive und retrospektive Wirksamkeit der Sicherungsbeziehungen wird mittels einer Regressionsanalyse mit historischen Daten gemessen. Ineffektivitäten können im Falle von Leistungsstörungen beim Grundgeschäft auftreten.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Im Konzernabschluss werden laufende und latente Steuern auf Grundlage der Steuergesetzgebung der jeweils betroffenen Steuerjurisdiktionen berücksichtigt. Latente Steuern werden im Eigenkapital erfasst, soweit sie Geschäftsvorfälle betreffen, die direkt im Eigenkapital belastet oder gutgeschrieben werden.
Aktive und passive latente Steuern werden nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitenmethode („Liability Method“) für sämtliche temporären Differenzen zwischen den steuerlichen und den IFRS-Wertansätzen sowie auf temporär wirkende Konsolidierungsmaßnahmen gebildet.
Die aktiven latenten Steuern umfassen des Weiteren Steuerminderungsansprüche, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlust- und Zinsvorträge und aus Steuergutschriften in Folgejahren ergeben und deren Realisierung nach der aktuellen Planung mit hinreichender Sicherheit gewährleistet ist.
Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten werden bzw. gesetzlich angekündigt sind. Latente Steueransprüche werden mit latenten Steuerschulden saldiert, sofern sie sich gegen dieselbe Steuerbehörde richten und die Absicht besteht, sie netto zu begleichen.
Die Ermittlung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ist mit erheblichen Schätzungen verbunden. Diese Schätzungen können sich aufgrund neuer Informationen und Erkenntnisse ändern (vgl. dazu auch Textziffer [14]). Aktive latente Steueransprüche auf Verlustvorträge und Zinsvorträge werden grundsätzlich auf Basis der Einschätzung der zukünftigen Realisierbarkeit der steuerlichen Vorteile bilanziert, d. h., wenn mit ausreichenden steuerlichen Erträgen oder Minderbelastungen zu rechnen ist. Die tatsächliche steuerliche Ergebnissituation in zukünftigen Perioden – und damit die tatsächliche Nutzbarkeit von Verlust- und Zinsvorträgen – kann von der Einschätzung zum Zeitpunkt der Aktivierung der latenten Steuern abweichen.
Die Konzerngesellschaften der KION Group sind in vielen Staaten wirtschaftlich tätig und unterliegen daher unterschiedlichen steuerlichen Regelungen. Die Steuerbelastung kann infolge von Änderungen der Steuergesetze oder deren Anwendung oder Auslegung oder aufgrund von gegenwärtigen oder zukünftigen steuerlichen Betriebsprüfungen ansteigen. Änderungen der Steuergesetze, der steuerlichen Regelungen und der Steuerabkommen oder geänderte Rechtsauffassungen der zuständigen Steuerbehörden im Hinblick auf deren Anwendung, Verwaltung und Auslegung könnten zu höheren Steueraufwendungen und höheren Steuerzahlungen sowohl mit Wirkung für vergangene als auch für künftige Jahre führen. Außerdem können sich derartige Änderungen auf die bilanzierten oder noch zu bilanzierenden Steuerforderungen und Steuerverbindlichkeiten sowie die zu bildenden aktiven und passiven latenten Steuern auswirken. Des Weiteren könnte das unsichere rechtliche Umfeld in einigen Regionen die Möglichkeiten zur Durchsetzung rechtlicher Ansprüche gefährden. Vor diesem Hintergrund überprüfen die Konzerngesellschaften der KION Group fortlaufend das Vorliegen steuerlicher Risiken sowie deren Bewertung. Soweit dies unter Berücksichtigung von IFRIC 23 angezeigt ist, werden für mögliche Risiken aus unsicheren Steuerpositionen entsprechende bilanzielle Vorsorgen getroffen. In Abhängigkeit davon, welcher Wert die Erwartung am besten widerspiegelt, wird der wahrscheinlichste Wert oder der Erwartungswert für die Bewertung verwendet.
Vorräte
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder zu niedrigeren Nettoveräußerungswerten angesetzt. Die Anschaffungskosten von Rohstoffen und Handelswaren werden dabei nach der Durchschnittsmethode ermittelt. Die Herstellungskosten der unfertigen und fertigen Erzeugnisse enthalten neben den Einzelkosten angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie fertigungsbedingte Abschreibungen, die direkt dem Herstellungsprozess zugeordnet werden können. Kosten der Verwaltung und Sozialaufwendungen werden berücksichtigt, soweit sie der Produktion zuzuordnen sind. Angesetzt wird ein Durchschnittswert oder ein auf Basis des Fifo-Verfahrens (Fifo = „First in, first out“) ermittelter Wert.
Der Nettoveräußerungswert entspricht dem erzielbaren Veräußerungserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten.
Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer, einer geminderten Verwertbarkeit oder sonstigen Gründen ergeben, werden durch Abwertungen berücksichtigt. Wenn die Gründe, die zu einer Abwertung der Vorräte geführt haben, nicht mehr bestehen, wird eine Wertaufholung bis maximal zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorgenommen.
Vertragssalden
Die Vertragsvermögenswerte betreffen im Wesentlichen noch nicht fakturierte erbrachte Leistungen aus dem Projektgeschäft. Vertragsvermögenswerte werden gemäß dem vereinfachten Wertminderungsmodell in Übereinstimmung mit IFRS 9 folgebewertet. Dabei werden die für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ermittelten durchschnittlichen Ausfallraten als Näherungswert für die erwarteten Verluste aus Vertragsvermögenswerten herangezogen.
Eine Vertragsverbindlichkeit ist die Verpflichtung eines Unternehmens, Güter oder Dienstleistungen auf einen Kunden zu übertragen, für die es von diesem eine Gegenleistung erhalten hat. Neben den Aufträgen aus dem Projektgeschäft mit passivischem Saldo gegenüber Kunden werden unter den Vertragsverbindlichkeiten auch erhaltene Anzahlungen von Kunden ausgewiesen. Vertragsverbindlichkeiten werden als Umsatzerlöse erfasst, sobald die vertraglichen Leistungen erbracht worden sind. Für weitere Erläuterungen zu Vertragssalden siehe Textziffer [34].
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
Langfristige Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppen werden als zur Veräußerung gehalten klassifiziert, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Die Klassifizierung setzt die Verfügbarkeit zur sofortigen Veräußerung im gegenwärtigen Zustand sowie eine hohe Wahrscheinlichkeit der Veräußerung voraus.
Solche Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppen werden mit dem niedrigeren Wert aus fortgeführtem Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet. Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden nicht mehr planmäßig abgeschrieben, sobald diese als zur Veräußerung gehalten eingestuft wurden.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren „Projected Unit Credit Method“ unter Berücksichtigung zukünftiger Entgelt- und Rentenanpassungen ermittelt. Die Pensionsrückstellungen sind um den Fair Value des zur Deckung der Versorgungsverpflichtungen bestehenden Planvermögens vermindert – gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Regelungen zur Wertobergrenze eines Überhangs des Planvermögens über die Verpflichtung („Asset Ceiling“).
Neubewertungen sowie Veränderungen in der Auswirkung der Vermögensobergrenze werden unter Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral im Sonstigen Konzernergebnis erfasst. Der Dienstzeitaufwand und der Nettozinsaufwand auf die Nettoschuld aus leistungsorientierten Plänen werden ergebniswirksam erfasst.
Die Verpflichtungen aus den leistungsorientierten Versorgungszusagen werden auf Basis versicherungsmathematischer Parameter ermittelt, wobei der Fair Value für bestimmtes Planvermögen unter Verwendung nicht am Markt beobachtbarer Inputfaktoren abgeleitet wird. Für weitere Erläuterungen bezüglich der Sensitivitätsanalyse im Hinblick auf die Auswirkungen des Abzinsungsfaktors und Einzelheiten der Bewertung wird auf die Ausführungen zu den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen unter Textziffer [29] verwiesen.
Verbindlichkeiten aus dem Leasinggeschäft
Die Verbindlichkeiten aus dem Leasinggeschäft werden gemäß IFRS 9 zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert (Kategorie „AC“). Dabei erfolgt der erstmalige Ansatz zum Fair Value und (sofern relevant) unter Berücksichtigung direkt zurechenbarer Transaktionskosten.
Die Verbindlichkeiten aus dem Leasinggeschäft umfassen sämtliche Verbindlichkeiten aus der Refinanzierung des direkten Leasinggeschäfts sowie die aus dem indirekten Leasinggeschäft begründeten Rücknahmeverpflichtungen.
Verbindlichkeiten aus dem Kurzfristmietgeschäft
Die Verbindlichkeiten aus dem Kurzfristmietgeschäft werden gemäß IFRS 9 zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert (Kategorie „AC“). Dabei erfolgt der erstmalige Ansatz zum Fair Value und (sofern relevant) unter Berücksichtigung direkt zurechenbarer Transaktionskosten.
Sonstige Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen werden gemäß IAS 37 gebildet, soweit eine rechtliche oder faktische Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis gegenüber Dritten entsteht, die wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führt, und sofern dieser zuverlässig geschätzt werden kann. Bei einer Bandbreite möglicher Ergebnisse, innerhalb derer die Wahrscheinlichkeit der einzelnen Punkte gleich groß ist, wird der sich daraus ergebende Mittelwert angesetzt. Die Bewertung erfolgt zu Vollkosten. Die Rückstellungen werden für die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen mit dem Betrag angesetzt, der die bestmögliche Schätzung der Ausgaben darstellt, die zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung erforderlich sind. Der Erfüllungsbetrag umfasst auch die am Bilanzstichtag erkennbaren Kostensteigerungen. Rückstellungen mit Laufzeiten von mehr als zwölf Monaten werden mit dem marktüblichen Zinssatz abgezinst. Der Abzinsungszinssatz ist ein Zinssatz vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen im Hinblick auf den Zinseffekt sowie die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt.
Rückstellungen für gesetzliche und vertragliche Gewährleistungsansprüche sowie für Kulanzleistungen werden unter Zugrundelegung des bisherigen bzw. des geschätzten zukünftigen Schadenverlaufs sowie für bekannte Einzelschäden gebildet. Dabei wird der Aufwand im Falle von Produktverkäufen zum Zeitpunkt der Umsatzrealisierung bzw. im Projektgeschäft mit Abnahme durch den Kunden in den Umsatzkosten berücksichtigt.
Rückstellungen für verlustbringende Verträge und für übrige geschäftsbezogene Verpflichtungen sind auf Basis der gegenwärtig noch zu erfüllenden vertraglichen Verpflichtungen bewertet. Bei Aufträgen aus dem Projektgeschäft wird eine Rückstellung für drohende Verluste angesetzt, sofern die Gesamtauftragskosten die Auftragserlöse übersteigen. Dabei wird der erwartete Verlust unmittelbar in der Periode, in der der Verlust erkennbar wird, als Aufwand erfasst.
Eine Rückstellung für Restrukturierungsaufwendungen wird erfasst, wenn ein Tochterunternehmen der KION Group einen detaillierten formalen Restrukturierungsplan aufgestellt hat, der bei den Betroffenen die gerechtfertigte Erwartung geweckt hat, dass die Restrukturierungsmaßnahme durch den Beginn der Umsetzung des Plans oder die Ankündigung seiner wesentlichen Bestandteile den Betroffenen gegenüber durchgeführt wird. Bei der Bewertung der Rückstellung werden nur die direkt durch die Restrukturierung verursachten Aufwendungen berücksichtigt, die nicht im Zusammenhang mit den laufenden Aktivitäten des Unternehmens stehen.
Der Ansatz und die Bewertung der Sonstigen Rückstellungen erfolgen auf Basis der Einschätzung der Wahrscheinlichkeit des zukünftigen Nutzenabflusses sowie anhand von Erfahrungswerten und zum Bilanzstichtag bekannten Umständen. Der tatsächliche Nutzenabfluss kann insofern von der Höhe der bilanzierten Rückstellung abweichen. Weitere Angaben sind unter der Textziffer [33] aufgeführt.
Anteilsbasierte Vergütungen
IFRS 2 unterscheidet aktienbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente und mit Barausgleich.
Aktienbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente werden zum Zeitpunkt der Gewährung mit dem Fair Value bewertet. Der Fair Value der Verpflichtung wird über den Erdienungszeitraum aufwandswirksam in den Funktionskosten erfasst und der Kapitalrücklage zugeführt.
Der Anteil des Fair Values von aktienbasierten Vergütungen mit Barausgleich, der auf bis zum Bewertungsstichtag geleistete Dienste entfällt, wird aufwandswirksam in den Funktionskosten mit einem gleichzeitigen Ausweis einer Schuld erfasst. Der Fair Value wird an jedem Bilanzstichtag bis zum Ende der Performanceperiode neu ermittelt. Jede Änderung des Fair Values der Verpflichtung ist (zeitanteilig) aufwandswirksam zu berücksichtigen.