1. Entsprechenserklärung gemäss § 161 Absatz 1 AktG

Gemäß § 161 Absatz 1 Aktiengesetz (AktG) haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft jährlich zu erklären, dass den Empfehlungen des DCGK in seiner jeweils gültigen Fassung entsprochen wurde und wird oder – soweit erforderlich – welchen Empfehlungen nicht entsprochen wurde oder wird und warum nicht. 

Vorstand und Aufsichtsrat der KION GROUP AG hatten die letzte Entsprechenserklärung der Gesellschaft am 12./14. Dezember 2022 verabschiedet.

Beide Gremien haben sich erneut ausführlich mit den Empfehlungen und Anregungen des DCGK beschäftigt und am 27. November/12. Dezember 2023 die nachfolgende Entsprechenserklärung der KION GROUP AG gemäß § 161 Absatz 1 AktG verabschiedet:

Die KION GROUP AG hat seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im Dezember 2022 mit folgender Ausnahme sämtlichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 entsprochen und wird ihnen auch künftig entsprechen.

In Abweichung von Empfehlung G.10 Satz 2, wonach ein Vorstandsmitglied über die langfristig variablen Gewährungsbeträge erst nach vier Jahren verfügen können soll, sieht das Vorstandsvergütungssystem der KION GROUP AG vor, dass das jeweilige Vorstandsmitglied über die langfristig variablen Bonusbestandteile bereits nach drei Jahren verfügen können soll. Die Gesellschaft ist der Ansicht, dass die Einheitlichkeit des Vergütungssystems der Vorstandsmitglieder mit dem Vergütungssystem der Führungskräfte der Gesellschaft gewahrt werden sollte.

Die KION GROUP AG erfüllt darüber hinaus die nicht obligatorischen Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex.

Frankfurt am Main, den 27. November/12. Dezember 2023

Für den Vorstand:

Dr. Rob Smith

Christian Harm

Für den Aufsichtsrat:

Hans Peter Ring

Die Entsprechenserklärung ist auf der Website der KION GROUP AG dauerhaft öffentlich zugänglich. Ebenso sind die in den vergangenen zehn Jahren abgegebenen Entsprechenserklärungen der KION GROUP AG unter diesem Link auf der Website der KION GROUP AG dauerhaft öffentlich zugänglich.

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