1. Entsprechenserklärung gemäss § 161 Absatz 1 AktG
Gemäß § 161 Absatz 1 Aktiengesetz (AktG) haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft jährlich zu erklären, dass den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner jeweils gültigen Fassung entsprochen wurde und wird oder welchen Empfehlungen nicht entsprochen wurde oder wird und warum nicht.
Vorstand und Aufsichtsrat hatten die letzte Entsprechenserklärung der Gesellschaft am 9./15. Dezember 2021 verabschiedet.
Beide Gremien haben sich erneut ausführlich mit den Empfehlungen des DCGK beschäftigt und am 12./14. Dezember 2022 die nachfolgende Entsprechenserklärung der KION GROUP AG gemäß § 161 Absatz 1 AktG verabschiedet:
Die KION GROUP AG hat seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im Dezember 2021 mit folgender Ausnahme sämtlichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 entsprochen und wird mit der folgenden Ausnahme sämtlichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 künftig entsprechen.
In Abweichung von Empfehlung G.10 Satz 2, wonach ein Vorstandsmitglied über die langfristig variablen Gewährungsbeträge erst nach vier Jahren verfügen können soll, sieht das Vorstandsvergütungssystem der KION GROUP AG vor, dass das jeweilige Vorstandsmitglied über die langfristig variablen Bonusbestandteile bereits nach drei Jahren verfügen können soll. Die Gesellschaft ist der Ansicht, dass die Einheitlichkeit des Vergütungssystems der Vorstandsmitglieder mit dem Vergütungssystem der Führungskräfte der Gesellschaft gewahrt werden und die langfristig variablen Gewährungsbeträge im Einklang mit der üblichen Erstbestellungsdauer eines Vorstandsmitglieds von drei Jahren gewährt werden sollten.
Die KION GROUP AG erfüllt darüber hinaus überwiegend die nicht obligatorischen Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex.
Frankfurt am Main, den 12./14. Dezember 2022
Für den Vorstand:
Dr. Rob Smith
Dr. Henry Puhl
Für den Aufsichtsrat:
Dr. Michael Macht
Die Entsprechenserklärung ist auf der Website der KION GROUP AG unter www.kiongroup.com/entsprechenserklaerung dauerhaft öffentlich zugänglich. Ebenso sind die in den vergangenen zehn Jahren abgegebenen Entsprechenserklärungen der KION GROUP AG unter diesem Link auf der Website der KION GROUP AG dauerhaft zugänglich.