2. Unternehmens­führungs­praktiken

Die Corporate Governance der KION GROUP AG wird maßgeblich von den Vorschriften des Aktiengesetzes und des Mitbestimmungsgesetzes bestimmt. Sie orientiert sich zudem an den Empfehlungen des DCGK, die die KION GROUP AG im Berichtszeitraum mit einer Ausnahme erfüllt hat.

Ergänzt werden diese Grundprinzipien durch das Selbstverständnis der KION Group bezüglich einer transparenten, verantwortungsbewussten und nachhaltigen Unternehmensführung unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Erwartungen aller Stakeholder in den Märkten, in denen das Unternehmen jeweils aktiv ist. Die KION Group verfolgt im Rahmen ihrer Strategie „KION 2027“ das Ziel, in ihren einzelnen Unternehmensbereichen verantwortungsvoll und nachhaltig mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen zu wirtschaften. Dabei richtet die KION Group ihr Handeln an ökologischen, sozialen und ökonomischen Aspekten aus. Details zur Nachhaltigkeitsstrategie und zum nichtfinanziellen Konzernbericht der KION Group gemäß den gesetzlichen Anforderungen können dem Nachhaltigkeitsbericht 2022 entnommen werden, der unter dem Link www.kiongroup.com/nachhaltigkeit veröffentlicht wird.

2.1  Menschenrechte

Die KION Group bekennt sich generell zu ihrer unternehmerischen Verantwortung in Bezug auf die weltweite Achtung der Menschenrechte. In Beschäftigungs- und Wirtschaftsbeziehungen – und somit sowohl konzernintern als auch im Rahmen der Lieferkette – betrachtet die KION Group die Menschenrechte als selbstverständlich zu achtenden Mindeststandard. Maßstab sind die Definition in den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen, d.h. in der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ (abrufbar über den Internetauftritt der UN), von den Unterzeichnerstaaten kodifiziert durch den „Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte“ (ICCPR) und den „Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“ (ICESCR), sowie die in den acht Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) niedergelegten beschäftigungsbezogenen Grundsätze und Rechte (abrufbar über den Internetauftritt der ILO).

Details zu den bei der KION Group angewendeten Prozessen zum Schutze der Menschenrechte finden sich im Nachhaltigkeitsbericht 2022, der unter dem Link www.kiongroup.com/nachhaltigkeit veröffentlicht wird, und auf der Website der KION Group unter dem Link www.kiongroup.com/responsibility im Abschnitt „Sustainable Development Goals – Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum (SDG 8)“).

2.2  Compliance, Risikomanagement und internes Kontrollsystem

Für einen nachhaltigen Erfolg baut die KION Group auf die folgenden Grundpfeiler auf: die Anwendung von konzernweit einheitlichen Rahmenbedingungen, die auf dem Compliance-Management-System, einem risikoorientierten internen Kontrollsystem und einem vorausschauenden Risikomanagement basieren.

Compliance-Management-System

Die KION Group trägt als weltweit agierendes Unternehmen gesellschaftliche Verantwortung gegenüber Kunden, Lieferanten, Mitarbeitern, Kapitalgebern und sonstigen Geschäftspartnern sowie der Öffentlichkeit. Zu dieser gesellschaftlichen Verantwortung gehört, dass die KION Group sich überall und jederzeit an geltende Gesetze und die zum Teil darüberhinausgehenden unternehmensinternen Richtlinien hält, die ethischen Werte respektiert und nachhaltig handelt. Dazu hat die KION Group ein umfassendes Compliance-Management-System aufgesetzt, in dessen Zentrum der KION Group Code of Compliance steht.

Details zum Compliance-Management-System finden sich im Kapitel „Compliance“, der Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts ist.

Internes Kontrollsystem

Die KION Group verfügt über ein an den spezifischen Bedürfnissen des Unternehmens ausgerichtetes internes Kontrollsystem, dessen Prozesse die Ordnungsmäßigkeit der internen und externen Finanzberichtserstattung gewährleisten sowie die Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens und die Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften und internen Richtlinien sicherstellen sollen.

Wesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems und Details dazu finden sich im „Risikobericht“, der Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts ist.

Rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem

Für den Rechnungslegungsprozess der KION Group sind im Rahmen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems geeignete Strukturen und Prozesse definiert, die gruppenweit umgesetzt sind. Grundlagen sind neben definierten Kontrollmechanismen unter anderem systemtechnische und manuelle Abstimmungsprozesse, eine klare Funktionstrennung, die strikte Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips sowie Richtlinien und Arbeitsanweisungen. Übergeordnetes Ziel ist es, dass der Jahresabschluss, der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht den jeweiligen gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen und insbesondere den jeweils anzuwendenden Rechnungslegungsstandards vollumfänglich entsprechen. Änderungen der Rahmenbedingungen werden fortlaufend analysiert und entsprechend berücksichtigt. Details dazu finden sich im „Risikobericht“, der Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts ist.

Risikomanagementsystem

Für eine professionelle und verantwortungsbewusste Unternehmensführung ist es erforderlich, dass sich der Vorstand regelmäßig anhand des im Unternehmen eingerichteten Risikomanagementsystems über bestehende Risiken und deren Entwicklung informiert und seinerseits darüber dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats berichtet. Die erfassten Risiken werden kontinuierlich gesteuert sowie quartalsweise überprüft und unter Berücksichtigung der getroffenen Maßnahmen neu bewertet.

Das Risikomanagementsystem der KION Group ist in einer konzernweiten Risikorichtlinie dokumentiert, die die Aufgaben, Prozesse und Verantwortlichkeiten definiert sowie Regeln für die Identifizierung, Bewertung, Berichterstattung und Steuerung der Risiken festlegt. Die Richtlinie beinhaltet einen umfassenden Risikokatalog, der beispielsweise auch die Risiken aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance (ESG) umfasst. Spezifische Einzelrisiken werden danach von den jeweiligen Konzerneinheiten gemeldet. Segmentübergreifende Risiken sowie Konzernrisiken werden auf Konzernebene von dem Controlling und den jeweiligen Gruppenfunktionen berichtet.

Weitere Details zum Risikomanagementsystem finden sich im Kapitel „Risikobericht“, der Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts ist.

Angemessenheit und Wirksamkeit

Mit dem implementierten internen Kontrollsystem, dem Risikomanagementsystem und dem Compliance-Management-System hat der Vorstand der KION GROUP AG einen Steuerungsrahmen geschaffen, der auf ein angemessenes und wirksames internes Kontroll- und Risikomanagement abzielt. Gleiches gilt für die im Rahmen dieses Dreiklangs umgesetzten Maßnahmen. Darüber hinaus werden diese Systeme stetig durch Unabhängige überwacht bzw. überprüft: Neben externen Prüfungen erfolgen insbesondere Prüfungen durch die Funktion Internal Audit und deren Berichterstattung an den Vorstand und den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats.

Aus der Befassung mit dem internen Kontroll- und Risikomanagement sowie der Berichterstattung der Funktion Internal Audit sind dem Vorstand der KION GROUP AG keine Umstände bekannt, die gegen die Angemessenheit und Wirksamkeit dieser Systeme sprechen.

2.3  Abschlussprüfung

Der vom Vorstand der KION GROUP AG aufgestellte Jahresabschluss, der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht werden von dem durch Beschluss der Hauptversammlung bestellten Abschlussprüfer der Gesellschaft geprüft. Verantwortlicher Abschlussprüfer (Global Client Service Partner) der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft („Deloitte“), des bestellten Abschlussprüfers, ist seit dem Geschäftsjahr 2021 Herr Stefan Dorissen. Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der zusammengefasste Lagebericht und die nichtfinanzielle Berichterstattung werden im Prüfungsausschuss erörtert und vom Aufsichtsrat geprüft und gebilligt. 

Der verkürzte Konzernzwischenabschluss und der verkürzte Konzernzwischenlagebericht des Halbjahresfinanzberichts sowie die nichtfinanzielle Berichterstattung werden vom Abschlussprüfer prüferisch durchgesehen. Die beiden Quartalsmitteilungen sowie der Halbjahresfinanzbericht werden vor ihrer Veröffentlichung vom Vorstand mit dem Prüfungsausschuss erörtert.

2.4  Vermeidung von Interessenkonflikten

Interessenkonflikte von Organen und sonstigen Entscheidungsträgern der Gesellschaft oder wesentlich beteiligten Aktionären widersprechen den Grundsätzen guter Corporate Governance und können der Gesellschaft schaden. Bereits den Anschein eines solches Interessenkonfliktes gilt es zu vermeiden. Die KION GROUP AG und ihre Organe halten sich daher strikt an die Empfehlungen des DCGK zu diesem Thema. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KION GROUP AG und ihrer Tochterunternehmen werden im Rahmen der Compliance-Schulungen für das Problem möglicher Interessenkonflikte sensibilisiert und unterliegen bindenden Verhaltensvorgaben im Falle tatsächlicher oder potenzieller Interessenkonflikte.

Jedes Vorstandsmitglied muss mögliche Interessenkonflikte dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und dem Vorsitzenden des Vorstands unverzüglich offenlegen und die übrigen Vorstandsmitglieder darüber informieren. Alle Geschäfte zwischen der KION GROUP AG einerseits und Mitgliedern des Vorstands oder ihnen nahestehenden Personen oder Unternehmungen andererseits müssen marktüblichen Bedingungen entsprechen.

Vor dem Hintergrund der mittelbaren Beteiligung von Weichai Power Co., Ltd., Weifang, Volksrepublik China, an der KION GROUP AG in Höhe von 46,5 Prozent (Stand zum 31. Dezember 2022) ist es der Gesellschaft ein besonderes Anliegen, die Gefahr möglicher Interessenkonflikte erst gar nicht entstehen zu lassen. Dies erfolgt zum einen durch die Vermeidung von geschäftlichen oder personellen Konstellationen, die den Eindruck eines möglichen Interessenkonflikts erwecken könnten, und zum anderen durch intern vorgegebene Kommunikationsregeln. Darüber hinaus erstellt der Vorstand jährlich gemäß den einschlägigen Regeln einen sogenannten Abhängigkeitsbericht, der vom Aufsichtsrat und dem gesetzlichen Abschlussprüfer geprüft wird. Darin werden alle Rechtsgeschäfte und Maßnahmen des jeweiligen Berichtsjahres zwischen der KION GROUP AG und Weichai Power Co., Ltd. sowie deren Tochtergesellschaften dargelegt und zu einem gegebenenfalls erforderlichen Nachteilsausgleich berichtet.

Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat unverzüglich offenzulegen wären, gab es im Berichtsjahr nicht. Zwischen den Aufsichtsratsmitgliedern und der Gesellschaft bestanden auch keine Berater- und/oder sonstige Dienstleistungs- bzw. Werkverträge. Die wahrgenommenen Mandate der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen sind im Anhang zum Konzernabschluss der KION Group unter „Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats“ aufgeführt. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen sind im Anhang zum Abschluss der KION Group unter „Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen“ dargestellt.

2.5  Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte („Manager’s Transactions“)

Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die in enger Beziehung zu ihnen stehenden Personen sind nach der EU-Marktmissbrauchsverordnung verpflichtet, eigene Geschäfte mit Aktien oder Schuldtiteln der KION GROUP AG oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten sowohl der KION GROUP AG als auch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht umgehend mitzuteilen. Eine solche Mitteilung ist immer dann erforderlich, sobald der Wert der von dem jeweiligen Mitglied getätigten Erwerbs- und/oder Veräußerungsgeschäfte die Summe von 20 Tsd. € innerhalb eines Kalenderjahres überschreitet. Diese Meldungen werden auf der Website der KION Group veröffentlicht.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 wurden der KION GROUP AG folgende Geschäfte gemeldet:

Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte im Geschäftsjahr 2022

Geschäftstag

Name des Meldepflichtigen

Gremium

Finanz­instrument

Kauf/
Verkauf

Stück­zahl

Preis in €1

Geschäfts­volumen in €1

04.11.2022

Hasan Dandashly

Vorstand

Aktie

Kauf

3.000

23,50 €

70.485,41 €

15.09.2022

Andreas Krinninger

Vorstand

Aktie

Kauf

4.165

22,86 €

95.203,96 €

02.05.2022

Dr. Richard Robinson Smith

Vorstand

Aktie

Kauf

25.000

52,22 €

1.305.570,00 €

04.03.2022

Dr. Henry Puhl

Vorstand

Aktie

Kauf

6.500

69,00 €

448.500,00 €

1

Aggregierte Informationen

Von den Mitgliedern des Aufsichtsrats waren zum 31. Dezember 2022 nach Kenntnis der KION GROUP AG nur Herr Martin Fahrendorf und Herr Jan Bergemann an der KION GROUP AG beteiligt. Eine Selbstverpflichtung der Aufsichtsratsmitglieder zum Kauf von Aktien der KION GROUP AG gibt es nicht.

2.6  Unternehmenskommunikation und Transparenz

Aktionäre, Finanzanalysten sowie sonstige Kapitalmarktteilnehmer, relevante Medien, die interessierte Öffentlichkeit und die Mitarbeiter werden regelmäßig und zeitnah über die Lage der KION Group informiert. Der Jahresabschluss der KION GROUP AG, der Konzernabschluss der KION Group sowie der zusammengefasste Lagebericht werden innerhalb von 90 Tagen nach Ende des Geschäftsjahres öffentlich zugänglich gemacht. Innerhalb von 30 Tagen nach unterjährigem Quartalsende werden der Halbjahresfinanzbericht bzw. die Quartalsmitteilungen der KION Group veröffentlicht. Weitere Informationen stellt die KION GROUP AG in der Hauptversammlung, in regelmäßigen Telefonkonferenzen für Analysten und Investoren, über Pressemitteilungen sowie auf der Unternehmenswebsite und über Social-Media-Kanäle zur Verfügung. Kursrelevante Unternehmensnachrichten werden zudem als Ad-hoc-Meldungen veröffentlicht, sodass die Gleichbehandlung aller Kapitalmarktteilnehmer sichergestellt ist.

Außerdem besteht über die Website der KION Group Zugriff auf den jeweils aktuellen Finanzkalender, der die Termine der wesentlichen Veröffentlichungen und Veranstaltungen, wie Geschäftsberichte, Halbjahresfinanzberichte und Quartalsmitteilungen, Hauptversammlungen sowie Bilanzpresse- und Analystenkonferenzen, enthält. Der jeweils aktuelle Finanzkalender ist auf der Website der KION Group abrufbar.

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