Schlusserklärung zum Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht), § 312 Abs. 3 Satz 3 AktG

Wir erklären, dass die Gesellschaft bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und anderen Maßnahmen nach den Umständen, die uns zu dem Zeitpunkt bekannt waren, zu dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, jeweils eine angemessene Gegenleistung erhalten hat und dadurch, dass die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden ist.

Frankfurt am Main, den 22. Februar 2023

Der Vorstand

Dr. Richard Robinson Smith

Marcus A. Wassenberg

Hasan Dandashly

Andreas Krinninger

Dr. Henry Puhl

Ching Pong Quek

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