[6] Bilanzierungs- und Bewertungs­grundsätze

Ermessensentscheidungen und Schätzungen

Die Aufstellung des Konzernabschlusses nach IFRS erfordert bei einigen Bilanzposten Ermessensentscheidungen bzw. Schätzungen, die sich auf den Ansatz und die Bewertung in der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung auswirken. Die tatsächlich realisierten Beträge können von Schätzungen abweichen. Ermessensentscheidungen und Schätzungen sind insbesondere erforderlich bei:

  • der Ermittlung der geschätzten Gesamtauftragskosten zur Beurteilung des Auftragsfortschritts sowie der aus variablen Bestandteilen resultierenden geschätzten Umsatzerlöse im Projektgeschäft bei zeitraumbezogener Umsatzrealisierung,
  • der Beurteilung der Notwendigkeit und der Bemessung einer Wertminderung auf immaterielle Vermögenswerte, Vermögenswerte des Sachanlagevermögens, Forderungen sowie des Vorratsvermögens,
  • der Bestimmung der Nutzungsdauern von langfristigen Vermögenswerten,
  • der Klassifizierung und Bewertung sowie der Bestimmung der Laufzeiten von Leasingverträgen,
  • dem Ansatz und der Bewertung von Pensionsverpflichtungen und den Sonstigen Rückstellungen,
  • dem Ansatz und der Bewertung von laufenden und latenten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, und
  • dem Ansatz und der Bewertung von im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Vermögenswerten und übernommenen Schulden.

Die Auswirkungen der Änderung von Ermessensentscheidungen bzw. Schätzungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis prospektiv berücksichtigt und die Prämissen entsprechend angepasst.

Umsatzrealisierung

Die Umsatzerlöse umfassen die vom Kunden voraussichtlich zu erhaltende Gegenleistung für die Übertragung von Gütern oder Dienstleistungen (Transaktionspreis). Der Transaktionspreis kann neben der vertraglich vereinbarten Gegenleistung auch variable Bestandteile beinhalten; diese umfassen beispielsweise Preisnachlässe, Mengenrabatte, Skonti, Boni, Strafzahlungen oder aus Preisanpassungsklauseln resultierende Änderungen der vertraglich vereinbarten Gegenleistung. Variable Bestandteile werden in den Transaktionspreis nur einbezogen, wenn eine nachträgliche Stornierung der bereits erfassten Umsatzerlöse mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann. Die Zahlungsbedingungen variieren entsprechend den in den jeweiligen Ländern üblichen Bedingungen. Umsatzerlöse werden realisiert, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über die zugesagten Güter oder Dienstleistungen erlangt. Dies ist der Fall, wenn der Kunde über die Nutzung der Güter oder Dienstleistungen bestimmen und im Wesentlichen den daraus verbleibenden Nutzen ziehen kann.

Darüber hinaus beinhalten die Umsatzerlöse Erlöse aus dem Leasing- und Kurzfristmietgeschäft nach Abzug von Skonti und Preisnachlässen.

Weitere Kriterien ergeben sich entsprechend dem jeweiligen Geschäftsvorfall wie nachfolgend beschrieben:

Verkauf von Gütern

Umsatzerlöse aus Produktverkäufen werden zu dem Zeitpunkt erfasst, zu dem die vertragliche Leistungsverpflichtung erfüllt wird. Dies ist in der Regel der Fall, wenn die KION Group Produkte an einen Kunden liefert, die wesentlichen Risiken und Chancen aus dem Eigentum an den verkauften Gütern auf den Kunden übergehen und ein Anspruch auf Erhalt der vertraglich vereinbarten Gegenleistung besteht. Falls eine Abnahme durch den Kunden vorgesehen ist, wird der entsprechende Umsatz erst mit dieser Abnahme ausgewiesen. Der Zeitpunkt, zu dem die wesentlichen Risiken und Chancen aus dem Eigentum an den verkauften Gütern auf den Kunden übergehen, wird durch die vertragliche Grundlage und die dortigen Lieferbedingungen oder durch internationale Handelsklauseln determiniert. Die Frachtleistung wird grundsätzlich nicht als getrennte Leistungsverpflichtung behandelt.

Erbringen von Dienstleistungen

Umsatzerlöse aus Dienstleistungsgeschäften werden bei Leistungserbringung entweder zu einem bestimmten Zeitpunkt oder zeitraumbezogen erfasst. Zeitraumbezogene Umsatzerlöse werden dabei linear über den Zeitraum der Leistungserbringung realisiert oder im Verhältnis von zum Stichtag erbrachter zu insgesamt zu erbringender Leistung erfasst.

Leasing- und Kurzfristmietgeschäft

Umsatzerlöse aus dem direkten Leasinggeschäft werden bei einer Klassifizierung als „Finance Lease“ zum Bereitstellungsdatum in Höhe des Verkaufswerts des Leasinggegenstands und im Fall einer Klassifizierung als „Operating Lease“ auf linearer Basis, in der Regel in Höhe der Leasingraten, erfasst.

Zudem werden im Rahmen des indirekten Leasinggeschäfts Flurförderzeuge an Finanzierungspartner veräußert, die ihrerseits mit dem Endkunden langfristige Leasingverträge abschließen. Da der Finanzierungspartner in der Regel nicht die Kontrolle über das Flurförderzeug erlangt, grenzen Tochterunternehmen der KION Group das den erwarteten Gegenwert des Flurförderzeugs aus der künftigen Rücknahme übersteigende erhaltene Entgelt zunächst passivisch ab und realisieren die Umsatzerlöse anschließend ratierlich über die Vertragslaufzeit. Sofern im Wesentlichen alle mit dem Eigentum an dem Flurförderzeug verbundenen Risiken und Chancen an den Finanzierungspartner weitergereicht werden, wird das den erwarteten Gegenwert aus der künftigen Rücknahme des Flurförderzeugs übersteigende erhaltene Entgelt unmittelbar als Umsatz realisiert.

Im Rahmen des Kurzfristmietgeschäfts erfolgt grundsätzlich eine Klassifizierung als „Operating Lease“.

Aufträge aus dem Projektgeschäft

Im Projektgeschäft werden kundenspezifische Vermögenswerte ohne alternative Nutzungsmöglichkeit erstellt. Da die Verfügungsgewalt über die zugesagten Leistungen schrittweise während der Projektdauer auf den Kunden übergeht, werden Umsatzerlöse zeitraumbezogen über die Laufzeit des Projekts entsprechend dem Fertigstellungsgrad erfasst. Der Fertigstellungsgrad ergibt sich aus dem Verhältnis der bis zum Stichtag angefallenen Auftragskosten zu den insgesamt zum Stichtag geschätzten Auftragskosten (Cost-to-Cost-Methode) und spiegelt die kontinuierliche Übertragung der Verfügungsgewalt über das Projekt auf den Kunden wider. Es besteht aus Sicht der KION Group ein Rechtsanspruch auf die Vergütung der bereits erbrachten Leistungen einschließlich einer angemessenen Marge.

Auftragskosten werden in der Periode, in der sie anfallen, als Aufwand erfasst. Die geschätzten Gesamtauftragskosten werden während der Projektdauer laufend überprüft und bei Auftreten von Schätzungsänderungen entsprechend angepasst. Dadurch können sich der zum Stichtag errechnete Fertigstellungsgrad, die zu erfassenden Umsatzerlöse sowie das Projektergebnis ändern.

Vertragsänderungen und Nachforderungen gegen Kunden werden in der Projektkalkulation berücksichtigt, sofern die Vertragsparteien ihnen zugestimmt haben und dadurch keine eigenständig abgrenzbare Leistungsverpflichtung entsteht. Sofern sich dadurch der zum Stichtag errechnete Fertigstellungsgrad ändert, wird die Differenz zwischen den bislang erfassten Umsatzerlösen und den auf Basis des neu geschätzten Fertigstellungsgrads ermittelten Umsatzerlösen ergebniswirksam erfasst.

Während der Projektlaufzeit werden bei Erreichen vertraglich festgelegter Meilensteine Rechnungen an den Kunden gestellt. Sofern die erfassten Umsatzerlöse die abgerechneten Leistungen übersteigen, wird der Überschuss als Vertragsvermögenswert aktiviert. Falls die vereinnahmten Kundenzahlungen die erfassten Umsatzerlöse übersteigen, erfolgt ein passivischer Ausweis unter den Vertragsverbindlichkeiten.

Umsatzkosten

Die Umsatzkosten umfassen die Kosten der verkauften Güter und erbrachten Dienstleistungen, Auftragskosten aus dem Projektgeschäft sowie umsatzbezogene Kosten aus dem Leasing- und Kurzfristmietgeschäft. Diese beinhalten neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten auch die zuzurechnenden Gemeinkosten.

Die Umsatzkosten umfassen als wesentliche Bestandteile den Materialaufwand, den Personalaufwand, planmäßige Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen und auf immaterielle Vermögenswerte in Zusammenhang mit Kaufpreisallokationen sowie planmäßige Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungsleistungen. Darüber hinaus sind in dieser Position auch Aufwendungen für Gewährleistungen enthalten.

Finanzerträge und Finanzaufwendungen

Die im Finanzergebnis ausgewiesenen Zinserträge und Zinsaufwendungen werden ergebniswirksam nach der Effektivzinsmethode erfasst.

Geschäfts- oder Firmenwerte

Geschäfts- oder Firmenwerte haben eine zeitlich unbestimmte Nutzungsdauer und werden demzufolge nicht planmäßig abgeschrieben. Sie werden mindestens jährlich, bei Anzeichen für eine Wertminderung gegebenenfalls auch anlassbezogen, einem Werthaltigkeitstest nach Maßgabe des IAS 36 unterzogen.

Die jährliche Prüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte erfolgt auf Basis der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE), denen ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet worden ist.

Die für die Werthaltigkeitsprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte sowie Markennamen identifizierten ZGE bzw. Gruppen von ZGE entsprechen im Segment Industrial Trucks & Services den operativen Einheiten KION ITS EMEA, KION ITS APAC, KION ITS Americas sowie KION SCS im Segment Supply Chain Solutions.

Der erzielbare Betrag einer ZGE wird durch Ermittlung des Nutzungswerts mit der Discounted-Cashflow-Methode bestimmt. Für den Werthaltigkeitstest werden die prognostizierten Zahlungsströme der nächsten fünf Jahre in die Berechnung einbezogen. Den Finanzplänen liegen die Annahmen einer bestimmten Entwicklung der Weltwirtschaft, des Branchenumfelds und der Beschaffungsmärkte sowie der Währungskurse zugrunde. Zahlungsströme jenseits des fünfjährigen Planungszeitraums wurden für die ZGE bzw. Gruppen von ZGE KION ITS EMEA, KION ITS APAC und KION ITS Americas unter Anwendung einer langfristigen Wachstumsrate von unverändert 1,0 Prozent (Vorjahr: 1,0 Prozent) extrapoliert. Die für KION SCS verwendete langfristige Wachstumsrate betrug unverändert 1,3 Prozent (Vorjahr: 1,3 Prozent).

Den Finanzplänen liegen auch Annahmen zu den Auswirkungen des Klimawandels und dem Einfluss sonstiger nachhaltigkeitsrelevanter Aspekte auf die Geschäftsentwicklung der KION Group zugrunde. Beispielsweise betreffen diese Annahmen ein geändertes Nachfrageverhalten der Kunden, regulatorische Anforderungen oder geänderte Produktionsbedingungen. Diesbezügliche klimabezogene Risiken für die KION Group, beispielsweise aufgrund einer erforderlichen Umsetzung regulatorischer Vorgaben zur Förderung einer Kreislaufwirtschaft und zur Begrenzung des Klimawandels, hatten insgesamt keine wesentlichen Auswirkungen auf die Ermittlung der erzielbaren Beträge der ZGE bzw. Gruppen von ZGE. Die KION Group sieht sich aufgrund ihres Geschäftsmodells, der Markt- und Technologieposition sowie des Produktportfolios bereits heute gut aufgestellt, um den gestiegenen Anforderungen an klimafreundliche Material-Handling-Lösungen gerecht zu werden.

Die Zahlungsströme der ZGE werden mit einem gewogenen Kapitalkostensatz (Weighted Average Cost of Capital, „WACC“) diskontiert, der die gegenwärtigen Marktbeurteilungen der spezifischen Risiken der einzelnen ZGE widerspiegelt.

Der folgenden Tabelle können die nach den operativen Einheiten aufgegliederten wesentlichen Bewertungsparameter entnommen werden. Eine Veränderung dieser und weiterer Einflussfaktoren kann zu Wertminderungen führen. Weitere Informationen zu den Geschäfts- oder Firmenwerten sind unter Textziffer [16] zu finden.

Wesentliche Parameter der Werthaltigkeitsprüfung

 

Langfristige Wachstumsrate

WACC nach Steuern

WACC vor Steuern

 

2022

2021

2022

2021

2022

2021

Industrial Trucks & Services

 

 

 

 

 

 

KION ITS EMEA

1,0 %

1,0 %

8,2 %

6,5 %

11,6 %

9,2 %

KION ITS Americas

1,0 %

1,0 %

9,9 %

7,8 %

12,9 %

10,4 %

KION ITS APAC

1,0 %

1,0 %

8,2 %

7,4 %

10,7 %

9,5 %

Supply Chain Solutions

 

 

 

 

 

 

KION SCS

1,3 %

1,3 %

9,7 %

7,9 %

12,6 %

10,1 %

Der im vierten Quartal 2022 durchgeführte Werthaltigkeitstest ergab keinen Abwertungsbedarf der den ZGE bzw. Gruppen von ZGE KION ITS EMEA, KION ITS APAC, KION ITS Americas und KION SCS zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerte. Durch Sensitivitätsanalysen wurde zudem ergänzend überprüft, dass sich auch bei Abweichungen wesentlicher Parameter innerhalb eines realistischen Rahmens, insbesondere bei Abweichungen des WACC nach Steuern von –/+ 100 Basispunkten oder der langfristigen Wachstumsraten von –/+ 25 Basispunkten, kein Wertminderungsbedarf der Geschäfts- oder Firmenwerte ergibt.

Sonstige immaterielle Vermögenswerte

Die entgeltlich erworbenen Sonstigen immateriellen Vermögenswerte mit bestimmbarer Nutzungsdauer werden zu historischen Anschaffungskosten, abzüglich aller kumulierten Abschreibungen und aller kumulierten Wertminderungen, angesetzt. Sofern Ereignisse oder Marktentwicklungen auf eine Wertminderung hinweisen, wird der Wertansatz eines Sonstigen immateriellen Vermögenswerts mit bestimmbarer Nutzungsdauer im Rahmen eines Werthaltigkeitstests überprüft. Dabei wird der erzielbare Betrag mit dem Buchwert verglichen. Entfallen die Gründe für eine in vorherigen Perioden erfasste Wertminderung, werden entsprechende Wertaufholungen vorgenommen, maximal bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten.

Entwicklungskosten werden aktiviert, soweit die Aktivierungskriterien des IAS 38 erfüllt sind. Aktivierte Entwicklungskosten umfassen alle dem Entwicklungsprozess direkt zurechenbaren Einzel- und Gemeinkosten. Nach erstmaliger Aktivierung werden diese sowie weitere selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte, insbesondere selbst erstellte Software, zu Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen geführt. Alle nicht aktivierungsfähigen Entwicklungskosten werden zusammen mit den Forschungskosten unmittelbar ergebniswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung in der Position Forschungs- und Entwicklungskosten erfasst.

Die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte mit bestimmbarer Nutzungsdauer werden nach der linearen Methode vorgenommen und überwiegend in den Umsatzkosten ausgewiesen. Die Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte werden in den Sonstigen Aufwendungen erfasst.

Im Einzelnen liegen den Wertansätzen die folgenden Bandbreiten von Nutzungsdauern zugrunde:

Nutzungsdauer Sonstige immaterielle Vermögenswerte

 

Jahre

Kundenbeziehungen

4 – 15

Technologien

10 – 15

Entwicklungskosten

5 – 7

Patente und Lizenzen

3 – 15

Software

2 – 10

Sonstige immaterielle Vermögenswerte, bei denen eine Nutzungsdauer nicht bestimmt werden kann, werden zu Anschaffungskosten aktiviert und betreffen derzeit ausschließlich Markennamen. Sie unterliegen grundsätzlich keiner planmäßigen Abschreibung, weil es sich um langjährig im Markt etablierte Markennamen handelt, für die ein Ende der Nutzbarkeit nicht absehbar ist. Diese werden gemäß IAS 36 mindestens einmal jährlich oder anlassbezogen bei Vorliegen entsprechender Wertminderungsindikatoren einem Werthaltigkeitstest unterzogen.

Der Werthaltigkeitstest erfolgt unter Anwendung eines einkommensorientierten Verfahrens, bei dem grundsätzlich dieselben Annahmen des Werthaltigkeitstests für Geschäfts- oder Firmenwerte verwendet werden, und führte zu keinem Abwertungsbedarf. Eine Einschätzung bezüglich der nicht bestimmbaren Nutzungsdauer erfolgt zu jedem Stichtag.

Leasinggeschäft/Kurzfristmietgeschäft

Zur Absatzunterstützung werden im Segment Industrial Trucks & Services Flurförderzeuge sowie zugehörige Ausstattungskomponenten an Kunden im Wege des Leasinggeschäfts und des Kurzfristmietgeschäfts vermietet.

Dabei schließen die Tochterunternehmen der KION Group Verträge als Leasinggeber und als Leasingnehmer ab. Agieren Tochterunternehmen der KION Group als Leasinggeber, werden diese Verträge gemäß IFRS 16 als „Finance Lease“ klassifiziert, wenn im Wesentlichen alle mit dem Eigentum des Leasinggegenstands verbundenen Risiken und Chancen auf den Leasingnehmer übertragen werden. Alle anderen Leasing- und Kurzfristmietgeschäfte werden gemäß IFRS 16 als „Operating Lease“ klassifiziert und als Leasing- bzw. Mietvermögen bilanziert.

Schließt ein Tochterunternehmen der KION Group als Leasinggeber „Finance Lease“-Verträge ab, werden die zukünftig vom Kunden zu zahlenden Leasingraten als Leasingforderungen in Höhe des Nettoinvestitionswerts aus dem Leasingvertrag bilanziert. Diese werden gemäß dem vereinfachten Wertminderungsmodell in Übereinstimmung mit IFRS 9 bewertet. Die Zinserträge werden über die Vertragslaufzeit verteilt, sodass eine konstante Rendite auf die ausstehende Nettoinvestition aus Leasingtransaktionen erzielt wird.

Für die Klassifizierung von Leasingverträgen ist eine Einschätzung bezüglich der übertragenen bzw. zurückbehaltenen Risiken und Chancen in Verbindung mit dem Eigentum an dem Flurförderzeug zu treffen. Des Weiteren werden bei der Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen sämtliche Tatsachen und Umstände, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen oder Nichtausübung von Kündigungsoptionen bieten, berücksichtigt. Bezüglich weiterer Informationen zum Leasing- und Kurzfristmietgeschäft wird auf die Textziffern [17] Leasingvermögen, [18] Mietvermögen und [21] Leasingforderungen verwiesen.

Leasinggeschäft

Verbleibt das wirtschaftliche Eigentum an den Leasinggegenständen bei den Tochterunternehmen der KION Group als Leasinggeber („Operating Lease“), wird es als Leasingvermögen in der Bilanz ausgewiesen. Die Leasinggegenstände werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert und über die Laufzeit der zugrunde liegenden Leasingverträge linear auf den Restwert abgeschrieben. Zur Refinanzierung von Leasingverträgen werden Flurförderzeuge unter anderem an Leasinggesellschaften (Refinanzierungspartner) verkauft sowie unmittelbar zurückgeleast (Headlease) und anschließend dem externen Endkunden im Rahmen eines Sublease überlassen (im Folgenden als „Sale-and-Leaseback-Sublease“ bezeichnet). Darüber hinaus nutzt die KION Group Leasingkreditlinien und Verbriefungstransaktionen zur Refinanzierung des Leasinggeschäfts. Leasingkreditlinien sind für die Refinanzierung des Leasinggeschäfts bestimmte und vertraglich so definierte Kreditlinien.

Für ab dem 1. Januar 2018 geschlossene Verträge gilt, dass der Refinanzierungspartner in der Regel nicht die Kontrolle über das Flurförderzeug erlangt und dieses in der Bilanz als Leasingvermögen bzw. im Fall der auf den Endkunden übertragenen Risiken und Chancen als Leasingforderung erfasst wird. Der Ansatz im Leasingvermögen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, während die Leasingforderung in Höhe der Nettoinvestition angesetzt wird. Die Verbindlichkeiten zur Refinanzierung beider Fälle werden unter den Verbindlichkeiten aus dem Leasinggeschäft bilanziert.

Das darüber hinaus bestehende Sale-and-Leaseback-Sublease-Portfolio, resultierend aus den bis zum 31. Dezember 2017 abgeschlossenen Verträgen, wurde in Übereinstimmung mit den Übergangsvorschriften des IFRS 16 hinsichtlich der Kontrollübertragung auf den Refinanzierungspartner im Headlease nicht erneut beurteilt. Tochterunternehmen der KION Group tragen in Fällen des Sale-and-Leaseback-Sublease grundsätzlich die wesentlichen Risiken und Chancen aus dem Headlease, sodass diese Gegenstände als langfristige Vermögenswerte im Leasingvermögen ausgewiesen und mit fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. Werden hingegen wesentliche Risiken und Chancen aus dem Headlease an den Endkunden im Sublease weitergegeben, führt dies zum Ausweis einer Leasingforderung. In beiden Fällen wird die Refinanzierung dieser langfristigen Kundenverträge, die grundsätzlich laufzeitkongruent erfolgt, ebenfalls unter den Verbindlichkeiten aus dem Leasinggeschäft ausgewiesen.

Im Rahmen des indirekten Leasinggeschäfts werden Flurförderzeuge an Leasinggesellschaften (Finanzierungspartner) veräußert, die ihrerseits mit dem Endkunden langfristige Leasingverträge abschließen. Da der Finanzierungspartner in der Regel nicht die Kontrolle über das Flurförderzeug erlangt, wird dieses in der Konzernbilanz der KION Group als Leasingvermögen zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert und bis zum Zeitpunkt der Rücknahme linear auf den erwarteten Gegenwert des Flurförderzeugs abgeschrieben. Die KION Group passiviert in Höhe des erwarteten Gegenwerts des Flurförderzeugs aus der künftigen Rücknahme eine Verpflichtung (Rücknahmeverpflichtung) innerhalb der Verbindlichkeiten aus dem Leasinggeschäft. Zudem wird das den erwarteten Gegenwert des Flurförderzeugs aus der künftigen Rücknahme übersteigende erhaltene Entgelt zunächst passivisch abgegrenzt und der Umsatz anschließend ratierlich über die Vertragslaufzeit realisiert.

Kurzfristmietgeschäft

Tochterunternehmen der KION Group vermieten durch Kurzfristmietverträge Flurförderzeuge direkt an Endkunden. Kurzfristmietverträge werden in der Regel über Laufzeiten von einzelnen Stunden bis zu einem Jahr geschlossen.

Zur Refinanzierung des Kurzfristmietgeschäfts werden Flurförderzeuge unter anderem an Leasinggesellschaften (Refinanzierungspartner) verkauft sowie unmittelbar zurückgeleast (Headlease) und anschließend dem externen Endkunden im Rahmen eines Sublease überlassen. Darüber hinaus nutzt die KION Group Mietkreditlinien zur Refinanzierung des Kurzfristmietgeschäfts. Mietkreditlinien sind für die Refinanzierung des Kurzfristmietgeschäfts bestimmte und vertraglich so definierte Kreditlinien.

Für ab dem 1. Januar 2018 geschlossene Verträge gilt, dass der Refinanzierungspartner in der Regel nicht die Kontrolle über das Flurförderzeug erlangt und dieses in der Konzernbilanz als Mietvermögen erfasst wird. Der Ansatz erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und wird in der Regel über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von fünf bis acht Jahren, je nach Produktgruppe, linear abgeschrieben. Die Verbindlichkeiten zur Refinanzierung dieses Teils der Kurzfristmietflotte werden unter den Verbindlichkeiten aus Kurzfristmietgeschäft bilanziert.

Das darüber hinaus bestehende Sale-and-Leaseback-Sublease-Portfolio, resultierend aus den bis zum 31. Dezember 2017 abgeschlossenen Verträgen, wurde in Übereinstimmung mit den Übergangsvorschriften des IFRS 16 hinsichtlich der Kontrollübertragung auf den Refinanzierungspartner im Headlease nicht erneut beurteilt. Da die Tochterunternehmen der KION Group bei Sale-and-Leaseback-Sublease-Transaktionen regelmäßig die wesentlichen Risiken und Chancen aus dem Headlease tragen, werden die Flurförderzeuge im Mietvermögen ausgewiesen und zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die Verbindlichkeiten zur Finanzierung dieses Teils der Kurzfristmietflotte werden ebenfalls unter den Verbindlichkeiten aus dem Kurzfristmietgeschäft ausgewiesen.

Sonstige Sachanlagen

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen, bilanziert. Die Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagen enthalten alle direkt dem Herstellungsprozess zurechenbaren Kosten und angemessene Teile der produktionsbezogenen Gemeinkosten.

Die planmäßigen Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen werden nach der linearen Methode vorgenommen und in den Funktionskosten ausgewiesen. Die Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden jedes Jahr überprüft und an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst.

Im Einzelnen liegen den Wertansätzen die folgenden Bandbreiten von Nutzungsdauern zugrunde:

Nutzungsdauer Sonstige Sachanlagen

 

Jahre

Gebäude

10 – 50

Technische Anlagen

3 – 15

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

2 – 15

Des Weiteren werden Sachanlagen im Rahmen von Beschaffungsleasingverträgen zur eigenen Nutzung angemietet und entsprechend als Nutzungsrechte im Sonstigen Sachanlagevermögen bilanziert. Die Leasingverträge werden in der Regel für bestimmte Zeiträume abgeschlossen, können jedoch auch Verlängerungsoptionen und/oder Kündigungsoptionen beinhalten. Daher berücksichtigt das Management bei der Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen sämtliche Tatsachen und Umstände, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen oder Nichtausübung von Kündigungsoptionen bieten.

Die Abschreibung der Nutzungsrechte erfolgt über den jeweils kürzeren Zeitraum der Nutzungsdauer oder der Vertragslaufzeit, es sei denn, das Leasingobjekt geht am Ende der Vertragslaufzeit in das Eigentum des Leasingnehmers über. In diesem Fall erfolgt die Abschreibung des Nutzungsrechts über die Nutzungsdauer des Leasingobjekts.

Bei der erstmaligen Bewertung der Verbindlichkeiten aus Beschaffungsleasing werden die noch nicht geleisteten Leasingzahlungen mit einem dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz abgezinst. Lässt sich dieser nicht ohne Weiteres bestimmen, wird im Wesentlichen ein laufzeit- und währungsspezifischer Grenzfremdkapitalzinssatz ermittelt und für die Berechnung herangezogen.

Leasingraten für Beschaffungsleasingverhältnisse mit einer Laufzeit von maximal zwölf Monaten und für Beschaffungsleasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen, werden unmittelbar als Aufwand in den Funktionskosten erfasst.

Sofern bestimmte Anzeichen einer Wertminderung des Sachanlagevermögens vorliegen, sind die Vermögenswerte auf ihre Werthaltigkeit zu prüfen. Dabei wird der Restbuchwert dem erzielbaren Betrag des Vermögenswerts gegenübergestellt. Soweit der Restbuchwert den erzielbaren Betrag übersteigt, wird für den Vermögenswert eine Wertminderung vorgenommen. Die Wertminderungen auf Sachanlagevermögen werden in den Sonstigen Aufwendungen ausgewiesen.

Erfolgt der Wertminderungstest für Sachanlagen auf Ebene einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der auch ein Teil des Geschäfts- oder Firmenwerts zugeordnet wurde, und liegt eine Wertminderung vor, so werden zunächst der Geschäfts- oder Firmenwert und danach die Vermögenswerte nach Maßgabe ihrer relativen Buchwerte abgeschrieben. Wenn der Grund für in Vorjahren vorgenommene Wertminderungen entfallen ist, erfolgt eine anteilige Wertaufholung maximal bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten, wobei dies nicht für den Geschäfts- oder Firmenwert gilt.

Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen

Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode mit ihrem anteiligen fortgeführten Eigenkapital bilanziert. Die erstmalige Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten. In der Folge wird der Beteiligungsbuchwert um etwaige Veränderungen beim Anteil der KION Group am Nettovermögen des Beteiligungsunternehmens angepasst. Der Anteil der KION Group an den nach dem Erwerb erwirtschafteten Gewinnen und Verlusten wird ergebniswirksam erfasst. Die übrigen Veränderungen im Eigenkapital der assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen werden anteilig erfolgsneutral im Konzernabschluss berücksichtigt.

Übersteigt der Anteil des Konzerns am aufgelaufenen Verlust eines assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens den Buchwert des anteiligen Eigenkapitals, werden keine weiteren Verluste erfasst. Ein eventuell beim Erwerb eines assoziierten Unternehmens oder eines Gemeinschaftsunternehmens entstandener Geschäfts- oder Firmenwert ist im Beteiligungsbuchwert des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens enthalten.

Liegen Anzeichen für Wertminderungen von assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen vor, so wird der Buchwert der betroffenen Beteiligung einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Dabei wird der Buchwert dem erzielbaren Betrag des Vermögenswerts gegenübergestellt. Soweit der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt, wird eine Wertminderung der Beteiligung vorgenommen. Wenn die Gründe, die zu einer Abwertung der Beteiligung geführt haben, nicht mehr bestehen, erfolgt eine Wertaufholung.

Finanzinstrumente

Finanzielle Vermögenswerte

Gemäß IFRS 9 differenziert die KION Group bei finanziellen Vermögenswerten zwischen Schuldinstrumenten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (Kategorie „AC“), Schuldinstrumenten, die erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert werden (Kategorie „FVPL“), und Eigenkapitalinstrumenten, die erfolgsneutral zum Fair Value bilanziert werden (Kategorie „FVOCI“). Die Zuordnung zu den jeweiligen Kategorien kann Textziffer [40] entnommen werden.

Schuldinstrumente werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert, sofern sie im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzung in der Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows besteht, und diese Cashflows ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag beinhalten.

Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie „AC“ werden bei der erstmaligen Bilanzierung zum Fair Value unter Berücksichtigung direkt zurechenbarer Transaktionskosten angesetzt. In den Folgeperioden erfolgt die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit Laufzeiten von über einem Jahr werden mit ihrem Barwert bilanziert.

Entsprechend dem auf Schuldinstrumente der Kategorie „AC“ anwendbaren generellen Wertminderungsmodell erfasst die KION Group beim Erstansatz sowie in Folgeperioden den erwarteten Kreditverlust durch die erfolgswirksame Bildung einer Risikovorsorge. Dabei umfasst die Risikovorsorge den erwarteten Zwölf-Monats-Verlust, solange am Stichtag keine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos (beispielsweise infolge wesentlicher Änderungen von externen oder internen Bonitätsbewertungen) zu beobachten ist. Andernfalls wird der über die Gesamtlaufzeit des finanziellen Vermögenswerts erwartete Verlust erfasst. Der erwartete Verlust wird anhand der Ausfallwahrscheinlichkeit, des im Risiko stehenden Betrags und der unter Berücksichtigung etwaiger Sicherheiten geschätzten Verlustquote ermittelt. Dabei werden sowohl beobachtbare historische Ausfalldaten als auch Informationen zu gegenwärtigen Bedingungen und Prognosen über künftige wirtschaftliche Bedingungen herangezogen. Ein Ausfall liegt vor, sofern ein Schadensereignis – wie beispielsweise erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners oder Vertragsverletzungen – eintritt. Ein finanzieller Vermögenswert wird wertberichtigt, wenn nach angemessener Einschätzung nicht mehr davon auszugehen ist, dass die zugrunde liegenden Cashflows ganz oder teilweise realisierbar sind. Die Realisierbarkeit wird anhand unterschiedlicher Indikatoren, beispielsweise der Überschreitung des Zahlungsziels oder der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners, beurteilt, die entsprechende Länderspezifika berücksichtigen. Eine Wertaufholung wird nur bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen, die sich ergeben hätte, wenn die Wertminderung nicht erfasst worden wäre.

Bei der Folgebewertung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Leasingforderungen und Vertragsvermögenswerten wendet die KION Group das vereinfachte Wertminderungsmodell des IFRS 9 an. Zur Ermittlung der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Verluste wird bei der Risikovorsorge auf kollektiver Basis eine durchschnittliche Ausfallrate herangezogen. Diese ist bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von der Überfälligkeit der Forderung abhängig. Die Ausfallraten werden auf Basis beobachtbarer historischer Ausfalldaten sowie unter Berücksichtigung gegenwärtiger Bedingungen und Einschätzungen künftiger wirtschaftlicher Bedingungen, beispielsweise mittels Erwartungswerten bezüglich der Ausfallwahrscheinlichkeit bedeutender Länder, ermittelt. Der Betrag der bereits gebildeten Wertberichtigungen wird erfolgswirksam angepasst, sofern sich die Einschätzung bezüglich der zugrunde liegenden Inputfaktoren ändert.

Die erstmalige Bilanzierung von finanziellen Vermögenswerten der Kategorie „FVPL“ erfolgt zum Fair Value; direkt zurechenbare Transaktionskosten sind unmittelbar erfolgswirksam zu erfassen. In den Folgeperioden werden finanzielle Vermögenswerte der Kategorie „FVPL“ erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert.

Die KION Group nutzt Factoring-Programme im Rahmen des Working-Capital-Managements. Innerhalb der Factoring-Programme werden die zugrunde liegenden Forderungen gegen Zahlung an den Factor veräußert. Die wesentlichen Chancen und Risiken, insbesondere das Ausfallrisiko, gehen dabei an den Factor über, sodass die Forderungen bei Zahlungseingang durch den Factor vollständig ausgebucht werden. Die KION Group ordnet das Forderungsportfolio, das sich innerhalb der Factoring-Programme noch auf der Bilanz befindet, gemäß IFRS 9 dem Geschäftsmodell „Verkaufen“ zu, sodass die Forderungen bis zu ihrem Abgang erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert werden.

Eigenkapitalinstrumente der Kategorie „FVOCI“ werden erfolgsneutral zum Fair Value bilanziert. Die erstmalige Bilanzierung zum Fair Value berücksichtigt dabei direkt zurechenbare Transaktionskosten. Im Kumulierten sonstigen Konzernergebnis erfasste Gewinne und Verluste werden bei Abgang dieser finanziellen Vermögenswerte nicht erfolgswirksam reklassifiziert, sondern verbleiben im Eigenkapital.

Finanzielle Verbindlichkeiten

Gemäß IFRS 9 ist bei finanziellen Verbindlichkeiten zu differenzieren zwischen finanziellen Verbindlichkeiten, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden und somit zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert werden (Kategorie „AC“), und finanziellen Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken gehalten und erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert werden (Kategorie „FVPL“). Die Zuordnung zu den jeweiligen Kategorien kann Textziffer [40] entnommen werden.

Bei finanziellen Verbindlichkeiten der Kategorie „AC“ erfolgt der erstmalige Ansatz zum Fair Value und unter Berücksichtigung etwaiger direkt zurechenbarer Transaktionskosten. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Verbindlichkeiten mit Laufzeiten von über einem Jahr werden mit ihrem Barwert bilanziert. Anschließend werden die finanziellen Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert.

Die erstmalige Bilanzierung von finanziellen Verbindlichkeiten der Kategorie „FVPL“ erfolgt zum Fair Value; direkt zurechenbare Transaktionskosten sind unmittelbar erfolgswirksam zu erfassen. In den Folgeperioden werden finanzielle Verbindlichkeiten der Kategorie „FVPL“ erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert.

Hedge Accounting

Derivative Finanzinstrumente, die in einer formal dokumentierten Sicherungsbeziehung mit einem Grundgeschäft stehen, sind keiner der unter IFRS 9 gebildeten Bewertungskategorien zuzuordnen und werden entsprechend den nachfolgend beschriebenen Vorschriften zum Hedge Accounting bilanziert.

Im Rahmen von Cashflow Hedges zur Absicherung von Währungsrisiken werden Derivate verwendet, um zukünftige Cashflow-Risiken aus hochwahrscheinlichen künftigen Transaktionen sowie bilanzunwirksamen festen Verpflichtungen zu sichern. Der effektive Teil der Marktwertveränderungen der Derivate wird zunächst erfolgsneutral in der Hedge-Rücklage im Eigenkapital (Kumuliertes sonstiges Konzernergebnis) ausgewiesen. Eine Umbuchung der zuvor in der Hedge-Rücklage erfassten Beträge in die Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt zeitgleich mit der Ergebniswirkung des realisierten Grundgeschäfts. Der durch das Grundgeschäft nicht gedeckte, ineffektive Teil der Marktwertveränderungen wird unmittelbar erfolgswirksam erfasst.

Darüber hinaus wendet die KION Group das Fair Value Hedge Accounting auf die Absicherung des Fair Values einer fix verzinslichen Finanzverbindlichkeit mittels eines Zinsswaps an.

Die prospektive Wirksamkeit der Sicherungsbeziehungen wird nach der Critical-Term-Match-Methode gemessen. Ineffektivitäten können bei Auseinanderfallen der wesentlichen Ausgestaltungsmerkmale von Grund- und Sicherungsgeschäft (Critical Terms) entstehen und werden anhand der Dollar-Offset-Methode ermittelt.

Des Weiteren wendet die KION Group das Fair Value Hedge Accounting auf Portfolioebene gemäß IAS 39 auf die Absicherung des Fair Values bestimmter Leasingforderungen mittels amortisierender Zinsswaps an. Der effektive Teil der Marktwertveränderungen der Zinsswaps wird erfolgswirksam im Finanzergebnis erfasst. Dem stehen Gewinne und Verluste aus der Veränderung des Fair Values der gesicherten Leasingforderungen gegenüber, die zu einer korrespondierenden erfolgswirksamen Anpassung des Buchwerts der Grundgeschäfte im Finanzergebnis führen. Der ineffektive Teil der Sicherung wird ebenfalls erfolgswirksam im Finanzergebnis berücksichtigt.

Die prospektive und retrospektive Wirksamkeit der Sicherungsbeziehungen wird mittels einer Regressionsanalyse mit historischen Daten gemessen. Ineffektivitäten können im Falle von Leistungsstörungen beim Grundgeschäft auftreten.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Im Konzernabschluss werden laufende und latente Steuern auf Grundlage der Steuergesetzgebung der jeweils betroffenen Steuerjurisdiktionen berücksichtigt. Latente Steuern werden im Eigenkapital erfasst, soweit sie Geschäftsvorfälle betreffen, die direkt im Eigenkapital belastet oder gutgeschrieben werden.

Aktive und passive latente Steuern werden nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitenmethode („Liability Method“) für sämtliche temporären Differenzen zwischen den steuerlichen und den IFRS-Wertansätzen sowie auf temporär wirkende Konsolidierungsmaßnahmen gebildet.

Die aktiven latenten Steuern umfassen des Weiteren Steuerminderungsansprüche, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlust- und Zinsvorträge und aus Steuergutschriften in Folgejahren ergeben und deren Realisierung nach der aktuellen Planung mit hinreichender Sicherheit gewährleistet ist.

Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten werden bzw. gesetzlich angekündigt sind. Latente Steueransprüche werden mit latenten Steuerschulden saldiert, sofern sie sich gegen dieselbe Steuerbehörde richten und die Absicht besteht, sie netto zu begleichen.

Die Ermittlung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ist mit erheblichen Schätzungen verbunden. Diese Schätzungen können sich aufgrund neuer Informationen und Erkenntnisse ändern (vgl. dazu auch Textziffer [14]). Aktive latente Steueransprüche auf Verlustvorträge und Zinsvorträge werden grundsätzlich auf Basis der Einschätzung der zukünftigen Realisierbarkeit der steuerlichen Vorteile bilanziert, d. h., wenn mit ausreichenden steuerlichen Erträgen oder Minderbelastungen zu rechnen ist. Die tatsächliche steuerliche Ergebnissituation in zukünftigen Perioden – und damit die tatsächliche Nutzbarkeit von Verlust- und Zinsvorträgen – kann von der Einschätzung zum Zeitpunkt der Aktivierung der latenten Steuern abweichen.

Vorräte

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder zu niedrigeren Nettoveräußerungswerten angesetzt. Die Anschaffungskosten von Rohstoffen und Handelswaren werden dabei nach der Durchschnittsmethode ermittelt. Die Herstellungskosten der unfertigen und fertigen Erzeugnisse enthalten neben den Einzelkosten angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie fertigungsbedingte Abschreibungen, die direkt dem Herstellungsprozess zugeordnet werden können. Kosten der Verwaltung und Sozialaufwendungen werden berücksichtigt, soweit sie der Produktion zuzuordnen sind. Angesetzt wird ein Durchschnittswert oder ein auf Basis des Fifo-Verfahrens (Fifo = „First in, first out“) ermittelter Wert.

Der Nettoveräußerungswert entspricht dem erzielbaren Veräußerungserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten.

Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer, einer geminderten Verwertbarkeit oder sonstigen Gründen ergeben, werden durch Abwertungen berücksichtigt. Wenn die Gründe, die zu einer Abwertung der Vorräte geführt haben, nicht mehr bestehen, wird eine Wertaufholung bis maximal zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorgenommen.

Vertragssalden

Die Vertragsvermögenswerte betreffen im Wesentlichen noch nicht fakturierte erbrachte Leistungen aus dem Projektgeschäft. Vertragsvermögenswerte werden gemäß dem vereinfachten Wertminderungsmodell in Übereinstimmung mit IFRS 9 bewertet. Dabei werden die für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ermittelten durchschnittlichen Ausfallraten als Näherungswert für die erwarteten Verluste aus Vertragsvermögenswerten herangezogen.

Eine Vertragsverbindlichkeit ist die Verpflichtung eines Unternehmens, Güter oder Dienstleistungen auf einen Kunden zu übertragen, für die es von diesem eine Gegenleistung erhalten hat. Neben den Aufträgen aus dem Projektgeschäft mit passivischem Saldo gegenüber Kunden werden unter den Vertragsverbindlichkeiten auch erhaltene Anzahlungen von Kunden ausgewiesen. Vertragsverbindlichkeiten werden als Umsatzerlöse erfasst, sobald die vertraglichen Leistungen erbracht worden sind. Für weitere Erläuterungen zu Vertragssalden siehe Textziffer [34].

Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte

Langfristige Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppen werden als zur Veräußerung gehalten klassifiziert, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Die Klassifizierung setzt die Verfügbarkeit zur sofortigen Veräußerung im gegenwärtigen Zustand sowie eine hohe Wahrscheinlichkeit der Veräußerung voraus.

Solche Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppen werden mit dem niedrigeren Wert aus fortgeführtem Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet. Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden nicht mehr planmäßig abgeschrieben, sobald diese als zur Veräußerung gehalten eingestuft wurden.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren „Projected Unit Credit Method“ unter Berücksichtigung zukünftiger Entgelt- und Rentenanpassungen ermittelt. Die Pensionsrückstellungen sind um den Fair Value des zur Deckung der Versorgungsverpflichtungen bestehenden Planvermögens vermindert – gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Regelungen zur Wertobergrenze eines Überhangs des Planvermögens über die Verpflichtung („Asset Ceiling“).

Neubewertungen sowie Veränderungen in der Auswirkung der Vermögensobergrenze werden unter Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral im Sonstigen Konzernergebnis erfasst. Der Dienstzeitaufwand und der Nettozinsaufwand auf die Nettoschuld aus leistungsorientierten Plänen werden ergebniswirksam erfasst.

Die Verpflichtungen aus den leistungsorientierten Versorgungszusagen werden auf Basis versicherungsmathematischer Parameter ermittelt, wobei der Fair Value für bestimmtes Planvermögen unter Verwendung nicht am Markt beobachtbarer Inputfaktoren abgeleitet wird. Für weitere Erläuterungen bezüglich der Sensitivitätsanalyse im Hinblick auf die Auswirkungen des Abzinsungsfaktors und Einzelheiten der Bewertung wird auf die Ausführungen zu den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen unter Textziffer [29] verwiesen.

Verbindlichkeiten aus dem Leasinggeschäft

Die Verbindlichkeiten aus dem Leasinggeschäft werden gemäß IFRS 9 zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert (Kategorie „AC“). Dabei erfolgt der erstmalige Ansatz zum Fair Value und (sofern relevant) unter Berücksichtigung direkt zurechenbarer Transaktionskosten. Verbindlichkeiten aus dem Leasinggeschäft, die aus bis zum 31. Dezember 2017 abgeschlossenen Refinanzierungstransaktionen resultieren, werden gemäß den Übergangsvorschriften des IFRS 16 bilanziert und sind daher keiner der unter IFRS 9 gebildeten Bewertungskategorien zuzuordnen.

Die Verbindlichkeiten aus dem Leasinggeschäft umfassen sämtliche Verbindlichkeiten aus der Refinanzierung des direkten Leasinggeschäfts sowie die aus dem indirekten Leasinggeschäft begründeten Rücknahmeverpflichtungen.

Verbindlichkeiten aus dem Kurzfristmietgeschäft

Die Verbindlichkeiten aus dem Kurzfristmietgeschäft werden gemäß IFRS 9 zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert (Kategorie „AC“). Dabei erfolgt der erstmalige Ansatz zum Fair Value und (sofern relevant) unter Berücksichtigung direkt zurechenbarer Transaktionskosten. Verbindlichkeiten aus dem Kurzfristmietgeschäft, die aus bis zum 31. Dezember 2017 abgeschlossenen Refinanzierungstransaktionen resultieren, werden gemäß den Übergangsvorschriften des IFRS 16 bilanziert und sind daher keiner der unter IFRS 9 gebildeten Bewertungskategorien zuzuordnen.

Sonstige Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen werden gemäß IAS 37 gebildet, soweit eine rechtliche oder faktische Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis gegenüber Dritten entsteht, die wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führt, und sofern dieser zuverlässig geschätzt werden kann. Bei einer Bandbreite möglicher Ergebnisse, innerhalb derer die Wahrscheinlichkeit der einzelnen Punkte gleich groß ist, wird der sich daraus ergebende Mittelwert angesetzt. Die Bewertung erfolgt zu Vollkosten. Die Rückstellungen werden für die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen mit dem Betrag angesetzt, der die bestmögliche Schätzung der Ausgaben darstellt, die zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung erforderlich sind. Der Erfüllungsbetrag umfasst auch die am Bilanzstichtag erkennbaren Kostensteigerungen. Rückstellungen mit Laufzeiten von mehr als zwölf Monaten werden mit dem marktüblichen Zinssatz abgezinst. Der Abzinsungszinssatz ist ein Zinssatz vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen im Hinblick auf den Zinseffekt sowie die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt.

Rückstellungen für gesetzliche und vertragliche Gewährleistungsansprüche sowie für Kulanzleistungen werden unter Zugrundelegung des bisherigen bzw. des geschätzten zukünftigen Schadenverlaufs sowie für bekannte Einzelschäden gebildet. Dabei wird der Aufwand im Falle von Produktverkäufen zum Zeitpunkt der Umsatzrealisierung bzw. im Projektgeschäft mit Abnahme durch den Kunden in den Umsatzkosten berücksichtigt.

Rückstellungen für verlustbringende Verträge und für übrige geschäftsbezogene Verpflichtungen sind auf Basis der gegenwärtig noch zu erfüllenden vertraglichen Verpflichtungen bewertet. Bei Aufträgen aus dem Projektgeschäft wird eine Rückstellung für drohende Verluste angesetzt, sofern die Gesamtauftragskosten die Auftragserlöse übersteigen. Dabei wird der erwartete Verlust unmittelbar in der Periode, in der der Verlust erkennbar wird, als Aufwand erfasst.

Eine Rückstellung für Restrukturierungsaufwendungen wird erfasst, wenn ein Tochterunternehmen der KION Group einen detaillierten formalen Restrukturierungsplan aufgestellt hat, der bei den Betroffenen die gerechtfertigte Erwartung geweckt hat, dass die Restrukturierungsmaßnahme durch den Beginn der Umsetzung des Plans oder die Ankündigung seiner wesentlichen Bestandteile den Betroffenen gegenüber durchgeführt wird. Bei der Bewertung der Rückstellung werden nur die direkt durch die Restrukturierung verursachten Aufwendungen berücksichtigt, die nicht im Zusammenhang mit den laufenden Aktivitäten des Unternehmens stehen.

Der Ansatz und die Bewertung der Sonstigen Rückstellungen erfolgen auf Basis der Einschätzung der Wahrscheinlichkeit des zukünftigen Nutzenabflusses sowie anhand von Erfahrungswerten und zum Bilanzstichtag bekannten Umständen. Der tatsächliche Nutzenabfluss kann insofern von der Höhe der bilanzierten Rückstellung abweichen. Weitere Angaben sind unter der Textziffer [33] aufgeführt.

Anteilsbasierte Vergütungen

IFRS 2 unterscheidet aktienbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente und mit Barausgleich.

Aktienbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente werden zum Zeitpunkt der Gewährung mit dem Fair Value bewertet. Der Fair Value der Verpflichtung wird über den Erdienungszeitraum aufwandswirksam in den Funktionskosten erfasst und der Kapitalrücklage zugeführt.

Der Anteil des Fair Value von aktienbasierten Vergütungen mit Barausgleich, der auf bis zum Bewertungsstichtag geleistete Dienste entfällt, wird aufwandswirksam in den Funktionskosten mit einem gleichzeitigen Ausweis einer Schuld erfasst. Der Fair Value wird an jedem Bilanzstichtag bis zum Ende der Performanceperiode neu ermittelt. Jede Änderung des Fair Values der Verpflichtung ist (zeitanteilig) aufwandswirksam zu berücksichtigen.

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