Erklärung zur Unternehmensführung

Corporate Governance umfasst das gesamte System der Leitung und Überwachung eines Unternehmens, seiner geschäftsleitenden Grundsätze, Prozesse und Leitlinien sowie des Systems der internen und externen Kontroll- und Überwachungsmechanismen. Vorstand und Aufsichtsrat der KION GROUP AG sehen in einer den anerkannten Standards entsprechenden Corporate Governance eine wesentliche Voraussetzung für den nachhaltigen Unternehmenserfolg. Die Einhaltung dieser Standards fördert das Vertrauen der Anleger, Mitarbeiter, Geschäftspartner sowie der Öffentlichkeit in die Leitung und Aufsicht des Unternehmens.

Gemäß dem Grundsatz 23 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 28. April 2022 berichten Aufsichtsrat und Vorstand gemeinsam in der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f, § 315d Handelsgesetzbuch (HGB) über die Corporate Governance der Gesellschaft. Aufsichtsrat und Vorstand sind jeweils für die sie betreffenden Berichtsteile zuständig. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f, § 315d HGB ist als zentrales Instrument der Corporate-Governance-Berichterstattung Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts. Gemäß § 317 Absatz 2 Satz 6 HGB sind die Angaben nach § 289f, § 315d HGB nicht inhaltlich durch den Abschlussprüfer zu prüfen. Die Prüfung der Angaben durch den Abschlussprüfer ist vielmehr darauf beschränkt, ob alle erforderlichen Angaben in der Erklärung zur Unternehmensführung enthalten sind.

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