Erklärung zur Unternehmensführung
Corporate Governance umfasst das gesamte System der Leitung und Überwachung eines Unternehmens, seiner geschäftsleitenden Grundsätze, Prozesse und Leitlinien sowie des Systems der internen und externen Kontroll- und Überwachungsmechanismen. Vorstand und Aufsichtsrat der KION GROUP AG sehen in einer von Verantwortung für das Unternehmen getragenen Verpflichtung gegenüber den Prinzipien einer anspruchsvollen, den anerkannten Standards entsprechenden Corporate Governance eine wesentliche Voraussetzung für den nachhaltigen Unternehmenserfolg. Die Einhaltung dieser Prinzipien fördert ferner das Vertrauen der Anleger, Mitarbeiter, Geschäftspartner sowie der Öffentlichkeit in die Leitung und Aufsicht des Unternehmens.
Gemäß dem Grundsatz 22 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 16. Dezember 2019 berichten Aufsichtsrat und Vorstand in der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f, § 315d Handelsgesetzbuch (HGB) über die Corporate Governance der Gesellschaft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f, § 315d HGB ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts. Gemäß § 317 Absatz 2 Satz 6 HGB sind die Angaben nach § 289f, § 315d HGB nicht inhaltlich durch den Abschlussprüfer zu prüfen. Die Prüfung der Angaben durch den Abschlussprüfer ist vielmehr darauf beschränkt, ob alle erforderlichen Angaben in der Erklärung zur Unternehmensführung enthalten sind.