1. Entsprechenserklärung gemäss § 161 Absatz 1 AktG

Gemäß § 161 Absatz 1  Aktiengesetz (AktG) haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft jährlich zu erklären, dass den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner jeweils gültigen Fassung entsprochen wurde und wird oder welchen Empfehlungen nicht entsprochen wurde oder wird und warum nicht.

Vorstand und Aufsichtsrat hatten die letzte Entsprechenserklärung der Gesellschaft am 17. Dezember 2020 verabschiedet.

Beide Gremien haben sich erneut ausführlich mit den Empfehlungen des DCGK beschäftigt und am 9./15. Dezember 2021 die nachfolgende Entsprechenserklärung der KION GROUP AG gemäß § 161 Absatz 1 AktG verabschiedet:

Die KION GROUP AG hat seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im Dezember 2020 mit folgenden Ausnahmen sämtlichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 entsprochen und wird ihnen auch künftig entsprechen.

Der Empfehlung B.3 des DCGK, wonach die Erstbestellung von Vorstandsmitgliedern für längstens drei Jahre erfolgen soll, wird mit einer Ausnahme entsprochen. Grundsätzlich erfolgt die Erstbestellung von Vorstandsmitgliedern für drei Jahre, so auch in drei von vier Erstbestellungen von Vorstandsmitgliedern im Erklärungszeitraum. Angesichts der bisherigen Unternehmenszugehörigkeit sowie der vorherigen Position im Unternehmen und unter Berücksichtigung der Altershöchstgrenze für Vorstandsmitglieder von 65 Jahren hat der Aufsichtsrat in einem Ausnahmefall die Dauer einer Vorstands-Erstbestellung auf vier Jahre beschlossen.

In Abweichung von Empfehlung G.10 Satz 2 des DCGK, wonach ein Vorstandsmitglied über die langfristig variablen Gewährungsbeträge erst nach vier Jahren verfügen können soll, sieht das Vorstandsvergütungssystem der KION GROUP AG vor, dass das jeweilige Vorstandsmitglied über die langfristig variablen Bonusbestandteile bereits nach drei Jahren verfügen können soll. Die Gesellschaft ist der Ansicht, dass die Einheitlichkeit des Vergütungssystems der Vorstandsmitglieder mit dem Vergütungssystem der Führungskräfte der Gesellschaft gewahrt werden und die langfristig variablen Gewährungsbeträge im Einklang mit der üblichen Erstbestellungsdauer eines Vorstandsmitglieds von drei Jahren gewährt werden sollten.

Frankfurt am Main, den 9./15. Dezember 2021

Für den Vorstand:

Gordon Riske

Anke Groth

Für den Aufsichtsrat:

Dr. Michael Macht

Die Entsprechenserklärung ist auf der Website der KION GROUP AG unter www.kiongroup.com/entsprechenserklaerung dauerhaft öffentlich zugänglich.