Finanzlage

Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements

Die KION Group verfolgt eine solide Finanzpolitik, die auf eine gute Kreditbonität mit verlässlichem Zugang zu Kapitalmärkten ausgerichtet ist. Durch ein angemessenes Finanzmanagement stellt die KION Group jederzeit ausreichend liquide Mittel zur Erfüllung des operativen und strategischen Finanzbedarfs der Konzerngesellschaften zur Verfügung. Im Rahmen des Finanzmanagements strebt die KION Group eine kontinuierliche Reduzierung der Finanzverbindlichkeiten und Optimierung der Finanzierung des langfristigen Leasinggeschäfts an. Darüber hinaus steuert die KION Group die Finanzbeziehungen zu Kunden und Lieferanten und begrenzt die finanziellen Risiken für Unternehmenswert und Ertragskraft. Diese umfassen insbesondere Währungs-, Zinsänderungs-, Kurs- sowie Kontrahenten- und Länderrisiken. So sichert die KION Group auch auf der Finanzierungsseite eine stabile Basis für die Fortsetzung des profitablen Wachstums.

Innerhalb des Konzerns wird nach dem Grundsatz der internen Finanzierung gehandelt. Entsprechend sammelt die KION Group Liquiditätsüberschüsse der Konzerngesellschaften in zentralen oder regionalen Cashpools und deckt den Finanzierungsbedarf von Tochtergesellschaften nach Möglichkeit über interne Darlehensbeziehungen ab. Dies ermöglicht ein einheitliches Auftreten der KION Group an den Kapitalmärkten und stärkt die Verhandlungsposition gegenüber Kreditinstituten und anderen Marktteilnehmern. Vereinzelt vereinbart der Konzern zusätzliche Kreditlinien mit lokalen Banken und Leasinginstituten zugunsten der Konzerngesellschaften, um rechtlichen, steuerlichen oder sonstigen Gegebenheiten Rechnung zu tragen.

Als börsennotierte Unternehmensgruppe berücksichtigt die KION Group im Finanzmanagement die Interessen von Aktionären, den finanzierenden Banken und sonstigen Fremdkapitalgebern. Im Interesse aller Stakeholder stellt die KION Group ein angemessenes Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sicher. Die Fremdfinanzierung der KION Group ist grundsätzlich langfristig ausgerichtet und hat derzeit eine bis zum Jahr 2027 reichende Fälligkeitsstruktur.

Die KION Group nimmt je nach Bedarf und Marktsituation auch die Finanzierungsmöglichkeiten des Kapitalmarkts in Anspruch. Deshalb ist die KION Group bestrebt, durch eine konsequente Umsetzung der Konzernstrategie ein vorausschauendes Risikomanagement und durch eine solide Finanzierung eine nachhaltig gute Bonität an den Kapital- und Finanzierungsmärkten sicherzustellen.

Die Bonitätsbeurteilungen der KION Group haben sich im abgelaufenen Geschäftsjahr bei beiden Rating-Agenturen nochmals verbessert. Fitch Ratings hob das langfristige Emittentenrating im September 2021 von BBB– auf BBB bei stabilem Ausblick an. Zugleich verbesserte sich das kurzfristige Rating von F3 auf F2. Standard & Poor’s bestätigte zunächst im Mai 2021 ihr Emittentenrating von BB+ und hob dabei den Ausblick von „stabil“ auf „positiv“ an. Im August 2021 erfolgte dann die Anhebung auf BBB– bei stabilem Ausblick.

Die KION GROUP AG garantiert in der Regel gegenüber den Banken bestehende Zahlungsverpflichtungen von Konzerngesellschaften.

Um die finanzielle Flexibilität und die Zahlungsfähigkeit langfristig zu gewährleisten, verfügt die KION Group über eine Liquiditätsreserve in Form von fest zugesagten Kreditlinien und Barmitteln.

Darüber hinaus werden zur Absicherung von Währungsrisiken derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken werden Zinsswaps abgeschlossen.

Die revolvierende Kreditlinie sowie einige Schuldscheindarlehen der KION GROUP AG sehen die Einhaltung von Kreditvereinbarungsklauseln vor. Darin vereinbart ist, dass ein bestimmter maximaler Verschuldungsgrad laufend getestet wird („Financial Covenant“). Bei der im Oktober 2021 neu abgeschlossenen revolvierenden Kreditlinie ist diese Berechnung derzeit ausgesetzt, da die KION GROUP AG seit August 2021 über zwei Investment-Grade-Ratings verfügt. Eine deutliche Erhöhung des Verschuldungsgrads kann zu einer Verschlechterung der Zinskonditionen führen. Die Überschreitung des maximalen Verschuldungsgrads zum jeweils vereinbarten Stichtag kann das Recht zur Kündigung durch die Finanzierungsgeber nach sich ziehen.