2. Unternehmens­führungs­praktiken

Die Corporate Governance der KION GROUP AG wird, unter anderem, maßgeblich von den Vorschriften des Aktiengesetzes und des Mitbestimmungsgesetzes bestimmt. Sie orientiert sich zudem an den Empfehlungen des DCGK, die die KION GROUP AG im Berichtszeitraum mit zwei Ausnahmen erfüllt hat. Ergänzt werden diese Grundprinzipien durch eine Verpflichtung der KION Group zu nachhaltigem Wirtschaften unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Erwartungen in den Märkten, in denen das Unternehmen aktiv ist.

Vorstand und Aufsichtsrat bzw. Aufsichtsratsausschüsse behandelten im Geschäftsjahr 2021 Themen der Corporate Governance turnusmäßig nach Maßgabe eines rollierenden Themenfahrplans. Damit wird gewährleistet, dass die wesentlichen Elemente der Corporate Governance in der KION Group kontinuierlich Gegenstand der Beratungen in den wesentlichen Organen des Unternehmens sind. Der Aufsichtsrat ist in diesem Zusammenhang insbesondere seinen Überwachungspflichten nach dem Aktiengesetz nachgekommen. Der zur Unterstützung dieser Aufgabe berufene Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat sich regelmäßig über die Rechnungslegungsstandards und die insoweit eingerichteten Prozesse, die Entwicklung der Regulierungslandschaft, des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems sowie der Abschlussprüfung informiert und deren Wirksamkeit und Qualität überprüft und dem Aufsichtsrat darüber berichtet. Andere dem Aufsichtsrat zugewiesene Aufgaben wurden im Rahmen des rechtlich Zulässigen in den übrigen Ausschüssen (insbesondere im Präsidialausschuss, Vergütungsausschuss und Nominierungsausschuss) vorbereitet bzw. entschieden.

2.1 Internes Kontrollsystem

Die KION GROUP AG verfügt über ein an den spezifischen Bedürfnissen des Unternehmens ausgerichtetes internes Kontrollsystem, dessen Prozesse die Ordnungsmäßigkeit der internen und externen Rechnungslegungsprozesse gewährleisten sowie die Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens und die Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften und internen Richtlinien sicherstellen sollen. Diese Kontrollprozesse umfassen auch die strategische Planung des Unternehmens, bei der die zugrunde liegenden Annahmen und Planungen laufend überprüft und gegebenenfalls weiterentwickelt werden.