[7] Bilanzierungs- und Bewertungs­grundsätze

Ermessensentscheidungen und Schätzungen

Die Aufstellung des Konzernabschlusses nach IFRS erfordert bei einigen Bilanzposten Ermessensentscheidungen bzw. Schätzungen, die sich auf den Ansatz und die Bewertung in der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung auswirken. Die tatsächlich realisierten Beträge können von Schätzungen abweichen. Ermessensentscheidungen und Schätzungen sind insbesondere erforderlich bei:

  • der Beurteilung der Notwendigkeit und der Bemessung einer Wertminderung auf immaterielle Vermögenswerte, Vermögenswerte des Sachanlagevermögens, Forderungen sowie des Vorratsvermögens,
  • der Bestimmung der Nutzungsdauern von langfristigen Vermögenswerten,
  • der Klassifizierung und Bewertung sowie der Bestimmung der Laufzeiten von Leasingverträgen,
  • dem Ansatz und der Bewertung von Pensionsverpflichtungen und den Sonstigen Rückstellungen,
  • dem Ansatz und der Bewertung von laufenden und latenten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag,
  • dem Ansatz und der Bewertung von im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Vermögenswerten und übernommenen Schulden und
  • der Beurteilung des Auftragsfortschritts im Projektgeschäft bei zeitraumbezogener Umsatzrealisierung.

Die Auswirkungen der Änderung von Ermessensentscheidungen bzw. Schätzungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis prospektiv berücksichtigt und die Prämissen entsprechend angepasst.