5. Diversität

Ein wichtiges Anliegen guter Corporate Governance ist es, eine den spezifischen Bedürfnissen des Unternehmens angemessene Besetzung von Aufsichtsrat, Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands sicherzustellen. Hierfür haben der Vorstand und der Aufsichtsrat der KION GROUP AG ein gemeinsames Diversitätskonzept in 2017 entwickelt und zuletzt Anfang 2022 angepasst.

Wesentliche Kriterien dafür sind zum einen die fachliche und persönliche Qualifikation der Mitglieder von Aufsichtsrat, Vorstand und den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands, zum anderen die Vielfalt in der Zusammensetzung beider Organe sowie der beiden genannten Führungsebenen, einschließlich einer angemessenen Beteiligung von Frauen, und die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats. Im Einzelnen bedeutet dies:

Besetzung des Aufsichtsrats

Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats

In Anerkennung der dem Aufsichtsrat übertragenen Aufgaben und der damit verbundenen Pflichten und unter Berücksichtigung der unternehmerischen Bedürfnisse der KION GROUP AG hat der Aufsichtsrat im Jahr 2017 konkrete Anforderungen an und Ziele für seine Zusammensetzung festgelegt. Diese Festsetzungen wurden zuletzt im Februar 2022 überprüft und angepasst. Neben der fachlichen Mindestqualifikation zur Ausübung des Aufsichtsratsmandats entsprechend den gesetzlichen und höchstrichterlichen Vorgaben sollen alle Aufsichtsrats­mitglieder der KION GROUP AG folgende Kriterien erfüllen:

  • Identifikation mit den grundlegenden Wertüberzeugungen der KION GROUP AG: Integrität, Zusammenarbeit, Mut und Exzellenz
  • positive Einstellung zu den Grundlagen einer verantwortungsvollen Unternehmensführung
  • persönliche Integrität und verantwortungsvoller Umgang mit potenziellen Interessenkonflikten
  • dem zu erwartenden Zeitaufwand angemessene Verfügbarkeit und Einhaltung der Begrenzung von Mandatszahlen.

Als weiteres Ziel für seine Zusammensetzung hat der Aufsichtsrat eine Altersgrenze von in der Regel maximal 70 Jahren zum Zeitpunkt der Bestellung bzw. Wahl festgelegt.

Diese Zielvorgaben werden in der aktuellen Zusammensetzung von allen Aufsichtsrats­mitgliedern eingehalten.

Kompetenzprofil des Aufsichtsrats

Im Zusammenhang mit den Zielen für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats hat der Aufsichtsrat im Jahr 2017 ebenfalls ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium verabschiedet, das regelmäßig anlässlich der Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats überprüft wird. Das Kompetenzmodell des Aufsichtsrats wurde zuletzt im Februar 2022 überprüft und an die aktuellen Bedürfnisse der Gesellschaft angepasst: Ab dem Geschäftsjahr 2022 ist das Kompetenzprofil um die Expertise und Erfahrungen im Bereich „Environment, Social & Governance“ (ESG) sowie die Expertise auf dem Gebiet der „alternativen Energien“ ergänzt worden. Die Expertise eines vertieften Verständnisses der asiatischen Märkte wurde dahingehend spezifiziert, dass insbesondere ein vertieftes Verständnis des chinesischen Marktes gefordert wird.

Im Vordergrund einer auf Vielfalt zielenden Zusammensetzung des Gremiums steht nach Ansicht des Aufsichtsrats die Kompetenz der einzelnen Mitglieder und die ausgewogene, an den Unternehmenserfordernissen ausgerichtete Mischung der im Gremium vertretenen persönlichen Eigenschaften, Erfahrungen, Qualifikationen und Kenntnisse. Vor diesem Hintergrund hat der Aufsichtsrat ein Kompetenzprofil erarbeitet. Danach sollen im Aufsichtsrat folgende Kompetenzen im Sinne praktisch erworbener Erfahrungen und/oder beruflicher/akademischer Ausbildung und Kenntnisse (Expertise) repräsentiert sein:

Kompetenzprofil des Aufsichtsrats

Kompetenzfeld

Mindestanzahl AR-Mitglieder

Im Gesamt­gremium erfüllt1

Material Handling und Intralogistik sowie ähnlichen Branchen, einschließlich Komponenten und Antriebstechnologie

4

Entwicklung bzw. Bewertung von Technologien
– einschließlich/insbesondere umweltfreundlicher Technologien, Produkte und Lösungen, wie z. B. alternative Energiequellen

4

Service/After Sales-Geschäft und der technologischen Entwicklung in diesen Bereichen

4

Digitalisierung und Automatisierung

4

Entwicklung internationaler Marketing- und Produktportfoliostrategien

2

Unternehmenskauf und Kooperationen

2

Environment, Social & Governance (ESG), insbesondere

 

 

– Umweltschutz,

2

– Sozial- und Arbeitsbedingungen, einschließlich Chancengleichheit,

2

– Corporate Governance

2

– Rechnungslegung und

1

– Abschlussprüfung

1

Kapitalmarkt und internationale Finanzierung

2

Aufsichtsrats- und/oder Geschäftsführungsprozesse und -organisation in Unternehmen mit internationaler Präsenz, einschließlich der Unternehmenskultur

6

und den für das Unternehmen besonders bedeutsamen Wirtschaftsräumen

 

 

– EMEA,

2

– Nord- und Südamerika,

2

– China sowie

2

– übriges Asien

2

1

Die Kriterien zur fachlichen Eignung basieren auf einer Selbsteinschätzung durch den Aufsichtsrat. Ein Haken bedeutet zumindest „Gute Kenntnisse“ und damit die Fähigkeit, auf Basis bereits vorhandener Qualifikation und den von sämtlichen Aufsichtsratsmitgliedern regelmäßig wahrgenommenen Fortbildungsmaßnahmen die einschlägigen Sachverhalte gut nachvollziehen und informierte Entscheidungen treffen zu können.

In seiner momentanen Zusammensetzung füllt der Aufsichtsrat das Kompetenzprofil aus.

Unabhängigkeit der Aufsichtsrats­mitglieder

Der Aufsichtsrat hat darüber hinaus im Geschäftsjahr 2020 eine nach seiner Einschätzung angemessene Anzahl unabhängiger Aufsichtsrats­mitglieder festgelegt. Danach sollen fünf Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat unabhängig von Gesellschaft und Vorstand sein (vgl. Empfehlung C.7 des DCGK). Unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sind derzeit Herr Dr. Macht, Herr Ring, Frau Dr. Reuter, Frau Behrendt, Frau Xu und Herr Dr. Dibelius. Frau Xu unterhält keine geschäftlichen und/oder persönlichen Beziehungen zur KION GROUP AG bzw. einer ihrer Tochtergesellschaften; die beratende Tätigkeit von Frau Xu zugunsten des Ankerinvestors Weichai (über die Weichai Power (Luxembourg) Holding S.à r.l., Luxemburg, eine Tochtergesellschaft der Weichai Power Co., Ltd., Weifang, Volksrepublik China) betrachtet der Aufsichtsrat in diesem Zusammenhang als unschädlich. Herr Dr. Dibelius ist bereits seit 2007 Mitglied des Aufsichtsrats der KION GROUP AG, dennoch sieht ihn der Aufsichtsrat als unabhängig an. Er ist weder geschäftlich noch finanziell an die Gesellschaft und/oder den Vorstand gebunden.

Darüber hinaus sollen zwei Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat unabhängig vom kontrollierenden Aktionär sein (Empfehlung C.9 des DCGK). Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind derzeit vier Anteilseignervertreter unabhängig vom Ankerinvestor Weichai: Herr Ring, Frau Dr. Reuter, Frau Behrendt und Herr Dr. Dibelius.

Mit Blick auf die Vertreter der Arbeitnehmer ist der Aufsichtsrat der Auffassung, dass ihre Eigenschaft als Arbeitnehmervertreter nicht per se ihre Unabhängigkeit beeinträchtigt.

Diversität im Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat erfüllt im Geschäftsjahr 2021 mit 31,25 Prozent weiblichen Mitgliedern (5 von 16 Aufsichtsrats­mitgliedern) die gesetzlichen Vorgaben für die Vertretung der Geschlechter im Aufsichtsrat gemäß § 96 Abs. 2 AktG.

Die Vertreter der Anteilseigner sowie die Arbeitnehmervertreter sind sich darin einig, dass die Zielerreichung im Bereich Vielfalt, insbesondere die Beteiligung von Frauen und Personen mit anderem kulturellen Hintergrund, im Interesse der KION GROUP AG und eine in der Gesamtverantwortung des gesamten Aufsichtsrats stehende Aufgabe ist. Im Rahmen der Ausfüllung des Kompetenzprofils unterstützt der Aufsichtsrat daher die Aufnahme weiterer weiblicher sowie Mitglieder mit anderem kulturellen Hintergrund, die die vorgenannten Kriterien erfüllen.

Nominierung von Aufsichtsrats­mitgliedern

Der Nominierungsausschuss und der Aufsichtsrat haben im Rahmen der Nominierung von geeigneten Kandidaten für die im Geschäftsjahr 2022 anstehende Wahl von vier Aufsichtsrats­mitgliedern auf Anteilseignerseite an die Hauptversammlung alle vorgenannten Ziele, das Kompetenzprofil sowie das Diversitätskonzept berücksichtigt, sodass diese erfüllt werden. Der Nominierungsausschuss und der Aufsichtsrat werden auch bei künftigen Vorschlägen an die Hauptversammlung alle vorgenannten Ziele und das Diversitätskonzept berücksichtigen und anstreben, das Kompetenzprofil weiterhin auszufüllen.

Auf die Zusammensetzung der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben Nominierungsausschuss und Aufsichtsrat wegen der freien Wahl durch die inländischen Arbeitnehmer keinen Einfluss.