4. Diversität

Ein wichtiges Anliegen guter Corporate Governance ist es, eine den spezifischen Bedürfnissen des Unternehmens angemessene Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat sicherzustellen. Wesentliche Kriterien dafür sind die fachliche und persönliche Qualifikation der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Vielfalt in der Zusammensetzung beider Organe, einschließlich einer angemessenen Beteiligung von Frauen, und die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats.

Besetzung des Aufsichtsrats

In Anerkennung der ihn betreffenden Aufgaben und Pflichten und unter Berücksichtigung der unternehmerischen Bedürfnisse der KION GROUP AG hat der Aufsichtsrat konkrete Anforderungen an und Ziele für seine Zusammensetzung festgelegt. Neben der fachlichen Mindestqualifikation zur Ausübung des Aufsichtsratsmandats entsprechend den gesetzlichen und höchstrichterlichen Vorgaben sollen alle Aufsichtsratsmitglieder der KION GROUP AG folgende Kriterien erfüllen:

  • Identifikation mit den grundlegenden Wertüberzeugungen der KION GROUP AG
  • positive Einstellung zu den Grundlagen einer verantwortungsvollen Unternehmensführung
  • persönliche Integrität und verantwortungsvoller Umgang mit potenziellen Interessenkonflikten
  • dem zu erwartenden Zeitaufwand angemessene Verfügbarkeit und Einhaltung der Begrenzung von Mandatszahlen

Als weitere Ziele für seine Zusammensetzung hat der Aufsichtsrat eine Altersgrenze von in der Regel maximal 70 Jahren zum Zeitpunkt der Bestellung bzw. Wahl sowie eine Höchstzugehörigkeitsdauer von vier Amtsperioden festgelegt.

Diese Vorgaben werden in der aktuellen Zusammensetzung von allen Aufsichtsratsmitgliedern eingehalten.

Der Aufsichtsrat hat darüber hinaus eine nach seiner Einschätzung angemessene Anzahl unabhängiger Aufsichtsratsmitglieder festgelegt. Danach sollen fünf Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat unabhängig von Gesellschaft und Vorstand sein (vgl. Empfehlung C.7 des Kodex 2020). Unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sind derzeit Herr Dr. Macht, Herr Ring, Frau Dr. Reuter, Frau Behrendt, Frau Xu und Herr Dr. Dibelius. Frau Xu unterhält keine geschäftlichen und/oder persönlichen Beziehungen zur KION GROUP AG bzw. einer ihrer Tochtergesellschaften; die beratende Tätigkeit von Frau Xu zugunsten des Ankerinvestors Weichai (über die Weichai Power (Luxembourg) Holding S.à r.l., Luxemburg, eine Tochtergesellschaft der Weichai Power Co., Ltd., Weifang, Volksrepublik China), betrachtet der Aufsichtsrat als unschädlich. Herr Dr. Dibelius ist bereits seit 2007 Mitglied des Aufsichtsrats der KION GROUP AG, dennoch sieht ihn der Aufsichtsrat als unabhängig an. Er ist weder geschäftlich noch finanziell an die Gesellschaft und/oder den Vorstand gebunden.

Darüber hinaus sollen zwei Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat unabhängig vom kontrollierenden Aktionär sein (Empfehlung C.9 des Kodex 2020). Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind derzeit vier Anteilseignervertreter unabhängig vom Ankerinvestor Weichai: Herr Ring, Frau Dr. Reuter, Frau Behrendt und Herr Dr. Dibelius.

Mit Blick auf die Vertreter der Arbeitnehmer ist der Aufsichtsrat der Auffassung, dass ihre Eigenschaft als Arbeitnehmervertreter nicht per se ihre Unabhängigkeit beeinträchtigt.

Im Vordergrund einer auf Vielfalt zielenden Zusammensetzung des Gremiums steht nach Ansicht des Aufsichtsrats die Kompetenz der einzelnen Mitglieder und die ausgewogene, an den Unternehmenserfordernissen ausgerichtete Mischung der im Gremium vertretenen persönlichen Eigenschaften, Erfahrungen, Qualifikationen und Kenntnisse. Vor diesem Hintergrund hat der Aufsichtsrat ein Kompetenzprofil erarbeitet. Danach sollen im Aufsichtsrat folgende Kompetenzen im Sinne praktisch erworbener Kenntnisse (Erfahrungen) bzw. theoretischer/akademischer Kenntnisse (Expertise) repräsentiert sein:

  • Erfahrungen
    • in den Bereichen Fahrzeugindustrie, Komponenten und Antriebstechnologien
    • im Bereich der Intralogistik
    • im Bereich Automatisierung, insbesondere der Automatisierung in der Intralogistik
    • im Bereich des Service-/After-Sales-Geschäfts, insbesondere in der Intralogistik
    • bei der Entwicklung internationaler Marketing- und Produktportfoliostrategien
  • Expertise
    • in Technologieentwicklung bzw. -bewertung
    • bezüglich Service-/After-Sales-Geschäftsmodellen und der technologischen Entwicklungen auf diesem Gebiet
    • auf den Gebieten der Digitalisierung und Automatisierung
    • Vertieftes Verständnis der EMEA-Märkte, der amerikanischen Märkte sowie der asiatischen Märkte
  • Erfahrungen
    • bei der Führung international operierender Unternehmen einschließlich der Entwicklung von Unternehmenskultur und -organisationen
    • als Aufsichtsratsmitglied in international operierenden Unternehmen
    • in den Bereichen Unternehmenskauf und Kooperationen
  • Erfahrungen und Expertise
    • bezüglich Corporate Governance und Compliance-Grundsätzen sowie deren Durchsetzung in mindestens zwei der für das Unternehmen relevanten Regionen
    • hinsichtlich Rechnungslegung und Abschlussprüfung
    • auf den Gebieten Kapitalmarkt und internationale Finanzierung

Im Aufsichtsrat sind derzeit alle diese Kompetenzfelder bei jeweils mindestens sechs Aufsichtsratsmitgliedern vorhanden.

Der Aufsichtsrat erfüllt mit 31,25 Prozent weiblichen Mitgliedern (5 von 16) die gesetzlichen Vorgaben für die Vertretung der Geschlechter im Aufsichtsrat gemäß § 96 Abs. 2 AktG. Die Vertreter der Anteilseigner sowie die Arbeitnehmervertreter sind sich darin einig, dass die Zielerreichung im Bereich Vielfalt, insbesondere die Beteiligung von Frauen und Personen mit anderem kulturellen Hintergrund, im Interesse der KION GROUP AG und eine in der Gesamtverantwortung des gesamten Aufsichtsrats stehende Aufgabe ist. Im Rahmen der Ausfüllung des Kompetenzprofils unterstützt der Aufsichtsrat daher die Aufnahme weiterer weiblicher sowie Mitglieder mit anderem kulturellen Hintergrund, die die vorgenannten Kriterien erfüllen.

Der Nominierungsausschuss und der Aufsichtsrat werden bei künftigen Vorschlägen an die Hauptversammlung alle vorgenannten Ziele berücksichtigen und anstreben, das Kompetenzprofil weiterhin auszufüllen. Auf die Zusammensetzung der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben Nominierungsausschuss und Aufsichtsrat wegen der freien Wahl durch die inländischen Arbeitnehmer keinen Einfluss.