1. Entsprechenserklärung gemäss § 161 Absatz 1 AktG
Gemäß § 161 Absatz 1 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft jährlich zu erklären, dass den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex („Kodex“) in seiner jeweils gültigen Fassung entsprochen wurde und wird oder welchen Empfehlungen nicht entsprochen wurde oder wird und warum nicht.
Vorstand und Aufsichtsrat hatten die letzte Entsprechenserklärung der Gesellschaft am 2. / 19. Dezember 2019 verabschiedet.
Beide Gremien haben sich erneut ausführlich mit den Empfehlungen der jeweils anwendbaren Fassung des Kodex beschäftigt und am 17. Dezember 2020 die nachfolgende Entsprechenserklärung der KION GROUP AG gemäß § 161 Absatz 1 AktG verabschiedet:
Die KION GROUP AG hat seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im Dezember 2019 mit einer Ausnahme sämtlichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 („Kodex 2017“) entsprochen.
In Abweichung von Ziffer 3.8 Abs. 3 des Kodex 2017 sieht die Satzung der KION GROUP AG keinen Selbstbehalt für Mitglieder des Aufsichtsrats im Rahmen einer D&O-Versicherung vor. Die Gesellschaft ist der Ansicht, dass ein solcher Selbstbehalt im internationalen Umfeld unüblich ist und daher die Suche nach unabhängigen Aufsichtsratskandidaten, insbesondere auch solchen aus dem Ausland, erheblich erschweren würde.
Die KION GROUP AG wird mit folgenden Ausnahmen sämtlichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 („Kodex 2020“) künftig entsprechen.
Hinsichtlich der Empfehlung B.3 des Kodex 2020 wird der Aufsichtsrat die Dauer von Vorstands-Erstbestellungen dem jeweiligen Einzelfall angemessen und am Unternehmenswohl orientiert festlegen.
In Abweichung von Empfehlung G.10 Satz 2 des Kodex 2020 wird das Vorstandsvergütungssystem der KION GROUP AG vorsehen, dass das jeweilige Vorstandsmitglied über die langfristig variablen Gewährungsbeträge bereits nach drei Jahren verfügen können soll. Die Gesellschaft ist der Ansicht, dass die Einheitlichkeit des Vergütungssystems der Vorstandsmitglieder mit dem Vergütungssystem der Führungskräfte der Gesellschaft gewahrt werden und im Einklang mit der Erstbestellungsdauer eines Vorstandsmitglieds von drei Jahren stehen sollte.
Im Übrigen geht die Gesellschaft davon aus, dass der Empfehlung C.4 des Kodex 2020 entsprochen wird, da alle Aufsichtsratsmitglieder insgesamt nicht mehr als fünf Aufsichtsratsmandate bei konzernexternen börsennotierten Gesellschaften wahrnehmen. Jiang Kui nimmt grundsätzlich zwar sechs Aufsichtsratsmandate bei börsennotierten Gesellschaften wahr, drei dieser Mandate (KION GROUP AG, Weichai Power Co., Ltd. und Power Solutions International, Inc.) sieht die Gesellschaft jedoch als konzernintern im Sinne der Empfehlung C.4 des Kodex 2020 an, da sie dem Weichai-Konzern angehören.
Frankfurt am Main, den 17. Dezember 2020
Für den Vorstand:
Gordon Riske
Anke Groth
Für den Aufsichtsrat:
Dr. Michael Macht
Die Entsprechenserklärung ist auf der Website der KION GROUP AG unter www.kiongroup.com/entsprechenserklaerung dauerhaft öffentlich zugänglich.