1. Entsprechenserklärung gemäss § 161 Absatz 1 AktG

Gemäß § 161 Absatz 1 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft jährlich zu erklären, dass den Empfehlungen des Kodex entsprochen wurde und wird oder welchen Empfehlungen nicht entsprochen wurde oder wird und warum nicht.

Vorstand und Aufsichtsrat haben die letzte Entsprechenserklärung der Gesellschaft am 3. / 12. Dezember 2018 verabschiedet.

Beide Gremien haben sich erneut ausführlich mit den Empfehlungen des Kodex beschäftigt und am 2./19. Dezember 2019 die nachfolgende Entsprechenserklärung der KION GROUP AG gemäß § 161 Absatz 1 AktG verabschiedet:

Die KION GROUP AG hat seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im Dezember 2018 mit einer Ausnahme sämtlichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex („Kodex“) in der Fassung vom 7. Februar 2017 entsprochen und wird ihnen auch künftig entsprechen.

In Abweichung von Ziffer 3.8 Absatz 3 des Kodex sieht die Satzung der KION GROUP AG keinen Selbstbehalt für Mitglieder des Aufsichtsrats im Rahmen einer D&O-Versicherung vor. Die Gesellschaft ist der Ansicht, dass ein solcher Selbstbehalt im internationalen Umfeld unüblich ist und daher die Suche nach unabhängigen Kandidaten, insbesondere auch solchen aus dem Ausland, erheblich erschweren würde.

Frankfurt am Main, den 2. / 19. Dezember 2019

Für den Vorstand:

Gordon Riske

Anke Groth

Für den Aufsichtsrat:

Dr. Michael Macht

Die Entsprechenserklärung ist auf der Website der KION GROUP AG unter kiongroup.com/entsprechenserklaerung dauerhaft öffentlich zugänglich.