1. Entsprechenserklärung gemäß § 161 Absatz 1 AktG
Gemäß § 161 Absatz 1 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft jährlich zu erklären, dass den Empfehlungen des Kodex entsprochen wurde und wird oder welchen Empfehlungen nicht entsprochen wurde oder wird und warum nicht.
Vorstand und Aufsichtsrat haben die letzte Entsprechenserklärung der Gesellschaft am 13. / 18. Dezember 2017 verabschiedet.
Beide Gremien haben sich erneut ausführlich mit den Empfehlungen des geänderten Kodex beschäftigt und am 3. / 12. Dezember 2018 die nachfolgende Entsprechenserklärung der KION GROUP AG gemäß § 161 Absatz 1 AktG verabschiedet:
Die KION GROUP AG hat seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im Dezember 2017 mit einer Ausnahme sämtlichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex („Kodex“) in der Fassung vom 7. Februar 2017 entsprochen und wird ihnen auch künftig entsprechen.
In Abweichung von Ziffer 3.8 Absatz 3 des Kodex sieht die Satzung der KION GROUP AG keinen Selbstbehalt für Mitglieder des Aufsichtsrats im Rahmen einer D&O-Versicherung vor. Die Gesellschaft ist der Ansicht, dass ein solcher Selbstbehalt im internationalen Umfeld unüblich ist und daher die Suche nach unabhängigen Kandidaten, insbesondere auch solchen aus dem Ausland, erheblich erschweren würde.
Frankfurt am Main, den 3. / 12. Dezember 2018
Für den Vorstand:
Gordon Riske
Anke Groth
Für den Aufsichtsrat:
Dr. John Feldmann
Die Entsprechenserklärung ist auf der Website der KION GROUP AG unter kiongroup.com/entsprechenserklaerung dauerhaft öffentlich zugänglich.