4. Diversität
Ein wichtiges Anliegen guter Corporate Governance ist es, eine den spezifischen Bedürfnissen des Unternehmens angemessene Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat sicherzustellen. Wesentliche Kriterien dafür sind die fachliche und persönliche Qualifikation der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Vielfalt in der Zusammensetzung beider Organe, einschließlich einer angemessenen Beteiligung von Frauen, und die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats.
Besetzung des Aufsichtsrats
In Anerkennung der ihn betreffenden Aufgaben und Pflichten und unter Berücksichtigung der unternehmerischen Bedürfnisse der KION GROUP AG hat der Aufsichtsrat konkrete Anforderungen an und Ziele für seine Zusammensetzung festgelegt. Neben der fachlichen Mindestqualifikation zur Ausübung des Aufsichtsratsmandats entsprechend den gesetzlichen und höchstrichterlichen Vorgaben sollen alle Aufsichtsratsmitglieder der KION GROUP AG folgende Kriterien erfüllen:
- Identifikation mit den grundlegenden Wertüberzeugungen der KION GROUP AG
- positive Einstellung zu den Grundlagen einer verantwortungsvollen Unternehmensführung
- persönliche Integrität und verantwortungsvoller Umgang mit potenziellen Interessenkonflikten
- dem zu erwartenden Zeitaufwand angemessene Verfügbarkeit und Einhaltung der Begrenzung von Mandatszahlen
Als weitere Ziele für seine Zusammensetzung hat der Aufsichtsrat eine Altersgrenze von in der Regel maximal 70 Jahren zum Zeitpunkt der Bestellung bzw. Wahl sowie eine Höchstzugehörigkeitsdauer von vier Amtsperioden festgelegt. Diese Vorgaben werden in der aktuellen Zusammensetzung von allen Aufsichtsratsmitgliedern eingehalten.
Der Aufsichtsrat hat darüber hinaus eine nach seiner Einschätzung angemessene Anzahl unabhängiger Aufsichtsratsmitglieder festgelegt. Danach sollen fünf Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat unabhängig im Sinne von Ziffer 5.4.2 DCGK sein. Diese fünf Mitglieder sind derzeit Frau Behrendt, Frau Dr. Reuter sowie die Herren Dr. Dibelius, Dr. Feldmann und Ring. Mit Blick auf die Vertreter der Arbeitnehmer ist der Aufsichtsrat der Auffassung, dass ihre Eigenschaft als Arbeitnehmervertreter nicht per se ihre Unabhängigkeit beeinträchtigt.
Im Vordergrund einer auf Vielfalt zielenden Zusammensetzung des Gremiums steht nach Ansicht des Aufsichtsrats die Kompetenz der einzelnen Mitglieder und die ausgewogene, an den Unternehmenserfordernissen ausgerichtete Mischung der im Gremium vertretenen persönlichen Eigenschaften, Erfahrungen, Qualifikationen und Kenntnisse. Vor diesem Hintergrund hat der Aufsichtsrat ein Kompetenzprofil erarbeitet. Danach sollen im Aufsichtsrat folgende Kompetenzen im Sinne praktisch erworbener Kenntnisse (Erfahrungen) bzw. theoretischer / akademischer Kenntnisse (Expertise) repräsentiert sein:
- Erfahrungen
- in den Bereichen Fahrzeugindustrie, Komponenten und Antriebstechnologien
- im Bereich der Intralogistik
- im Bereich Automatisierung, insbesondere der Automatisierung in der Intralogistik
- im Bereich des Service- / After-Sales-Geschäfts, insbesondere in der Intralogistik
- bei der Entwicklung internationaler Marketing- und Produktportfoliostrategien
- Expertise
- in Technologieentwicklung bzw. -bewertung
- bezüglich Service- / After-Sales-Geschäftsmodellen und der technologischen Entwicklungen auf diesem Gebiet
- auf den Gebieten der Digitalisierung und Automatisierung
- vertieftes Verständnis der EMEA-Märkte, der amerikanischen Märkte sowie der asiatischen Märkte
- Erfahrungen
- bei der Führung international operierender Unternehmen einschließlich der Entwicklung von Unternehmenskultur und -organisationen
- als Aufsichtsratsmitglied in international operierenden Unternehmen
- in den Bereichen Unternehmenskauf und Kooperationen
- Erfahrungen und Expertise
- bezüglich Corporate Governance und Compliance-Grundsätzen sowie deren Durchsetzung in mindestens zwei der für das Unternehmen relevanten Regionen
- hinsichtlich Rechnungslegung und Abschlussprüfung
- auf den Gebieten Kapitalmarkt und internationale Finanzierung
Im Aufsichtsrat sind derzeit alle diese Kompetenzfelder bei jeweils mindestens sechs Aufsichtsratsmitgliedern vorhanden.
Der Aufsichtsrat erfüllt mit 31,25 Prozent weiblichen Mitgliedern (5 von 16) die gesetzlichen Vorgaben für die Vertretung der Geschlechter im Aufsichtsrat gemäß § 96 Abs. 2 AktG. Die Vertreter der Anteilseigner sowie die Arbeitnehmervertreter sind sich darin einig, dass die Zielerreichung im Bereich Vielfalt, insbesondere die Beteiligung von Frauen und Personen mit anderem kulturellen Hintergrund, im Interesse der KION GROUP AG und eine in der Gesamtverantwortung des gesamten Aufsichtsrats stehende Aufgabe ist. Im Rahmen der Ausfüllung des Kompetenzprofils unterstützt der Aufsichtsrat daher die Aufnahme weiterer weiblicher sowie Mitglieder mit anderem kulturellen Hintergrund, die die vorgenannten Kriterien erfüllen.
Der Nominierungsausschuss und der Aufsichtsrat werden bei künftigen Vorschlägen an die Hauptversammlung alle vorgenannten Ziele berücksichtigen und anstreben, das Kompetenzprofil weiterhin auszufüllen. Auf die Zusammensetzung der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben Nominierungsausschuss und Aufsichtsrat wegen der freien Wahl durch die inländischen Arbeitnehmer keinen Einfluss.
Besetzung des Vorstands
Vor dem Hintergrund der vorangestellten Überlegungen zur Vielfalt sowie zu den demografischen Erfordernissen und strategisch operativen Herausforderungen strebt der Aufsichtsrat eine diverse Zusammensetzung auf Vorstandsebene mit Blick auf eine angemessene Berücksichtigung von Frauen, aber auch auf Erfahrungen, Fähigkeiten, Kompetenzen, kulturellen Hintergrund und Persönlichkeit an. Letztlich lässt sich der Aufsichtsrat aber bei der Besetzung des Vorstands ausschließlich von der Qualifikation der infrage kommenden Personen leiten.
Bei der Umsetzung dieser Ziele zieht der Aufsichtsrat im Falle von Nach- oder Neubesetzungen des Vorstands solche Kandidaten in die engere Auswahl, die sich für das Unternehmen durch strategische Managementerfahrungen, inhaltliche Kompetenz und Qualifikation empfehlen. Entsprechend der dann vorliegenden Besetzung des Gremiums werden ergänzend auch die Kriterien zur Demografie (inklusive der Regelaltersgrenze für Vorstandsmitglieder von 65 Jahren) und Vielfalt in Betracht gezogen. Allerdings sind diese Kriterien bei der Entscheidung für eine konkrete Person nachgeordneter Natur, ausschlaggebend ist, wie oben dargelegt, in erster Linie die Qualifikation. Der Aufsichtsrat hat daher im Jahr 2017 die nach dem „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ festzulegende und bis zum 31. Dezember 2021 zu erreichende Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand der KION GROUP AG mit 0 Prozent definiert, wobei diese als Mindestgröße zu verstehen ist.
In Anwendung dieser Grundsätze hat der Aufsichtsrat, nach dem Weggang von Herrn Dr. Thomas Toepfer, mit Wirkung zum 1. Juni 2018 Frau Anke Groth zum Mitglied des Vorstands bestellt. Des Weiteren hat er unter Neuaufteilung der Aufgaben ein neues, fünftes Vorstandsressort geschaffen und mit Wirkung zum 1. Oktober 2018 Frau Susanna Schneeberger als Vorstandsmitglied bestellt. Der Frauenanteil im Vorstand der KION GROUP AG liegt damit zum 31. Dezember 2018 bei 40 Prozent.
Besetzung von Führungspositionen unterhalb des Vorstands der KION GROUP AG
Grundsätzlich sieht sich der Vorstand bei der Auswahl von Kandidaten für die oberen Führungsebenen den Kriterien der Vielfalt, Leistung, Persönlichkeit und Erfahrung verpflichtet. Hinsichtlich der Beteiligung von Frauen wird bei der Besetzung von Positionen der oberen Führungsebene des Unternehmens im Rahmen der Umsetzung der neuen Strategie „KION 2027“ angestrebt, den heutigen Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen. Der Vorstand hat in diesem Zusammenhang die nach dem „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ festzulegenden und bis zum 31. Dezember 2021 zu erreichenden Zielgrößen auf zehn Prozent für die erste und auf 30 Prozent für die zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands der KION GROUP AG festgelegt.
Im Rahmen der Personalstrategieinitiative 2027 wurde 2018 ein dediziertes Diversity-Programm aufgesetzt, das in Operating-Unit- und standortübergreifenden Workshops erste Aktivitätsfelder festgelegt hat. So startet beispielsweise Ende 2018 das Female Mentoring Program, in dem weibliche Potenzialträgerinnen des Unternehmens systematisch von Führungskräften der obersten Führungsebene des Unternehmens gecoacht werden.