3. Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie Arbeitsweise und Zusammensetzung der Ausschüsse des Aufsichtsrats

3.1 Arbeitsweise des Vorstands

Der Vorstand der KION GROUP AG bestand 2019 aus fünf Mitgliedern. Er leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung im Unternehmensinteresse, das heißt unter Berücksichtigung der Belange der Aktionäre, der Kunden, der Arbeitnehmer und der sonstigen mit dem Unternehmen in Beziehung stehenden Gruppen (Stakeholder), mit dem Ziel einer nachhaltigen Wertsteigerung. Der Vorstand entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens, stimmt sie mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für ihre Umsetzung. Jedes Vorstandsmitglied verantwortet einen eigenen Zuständigkeitsbereich, über den es seine Vorstandskollegen laufend unterrichtet. > TABELLE 003

Zuständigkeiten im Vorstand zum 31. Dezember 2019003

Vorstand

Ressorts

Gordon Riske

CEO KION GROUP AG
LMH EMEA
STILL EMEA
KION Americas
Corporate Office
Corporate Communications
Corporate Strategy
Internal Audit
Corporate Compliance KION Invest

Dr. Eike Böhm

CTO KION GROUP AG
Product & Technology Strategy
Product Development
Module & Component Development
Procurement
Quality
Production System
KION New Energy Systems

Anke Groth

CFO KION GROUP AG
Corporate Accounting / Tax
Corporate Controlling
Corporate Finance / M&A
Investor Relations
Financial Services
Corporate HR / Arbeitsdirektorin
Legal
Health, Safety & Environment
Performance Excellence

Ching Pong Quek

Chief Asia Pacific Officer KION GROUP AG
KION APAC

Susanna Schneeberger

CDO KION GROUP AG
Dematic
Software Development
KION Group IT
Data Protection
Digital Campus
Mobile Automation

Durch das Ausscheiden von Frau Schneeberger im Januar 2020 wurde die Geschäftsverteilung angepasst.

Die Zusammenarbeit und die Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder werden durch die Geschäftsordnung geregelt, die der Aufsichtsrat für den Vorstand erlassen hat. Sitzungen des Gesamtvorstands finden in der Regel alle 14 Tage statt und werden vom Vorstandsvorsitzenden geleitet. Gelegentlich nehmen einzelne Vorstandsmitglieder per Videokonferenz an den Sitzungen teil. In den Sitzungen werden unter anderem Beschlüsse zu Maßnahmen und Geschäften gefasst, denen nach der Geschäftsordnung des Vorstands der Gesamtvorstand zustimmen muss. Beschlüsse des Gesamtvorstands werden mit einfacher Mehrheit gefasst, soweit nicht das Gesetz zwingend eine andere Mehrheit vorschreibt. Im Falle einer Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorstandsvorsitzenden. Beschlüsse des Vorstands können auch außerhalb von Sitzungen gefasst werden. Der Vorstand informiert unter Beachtung des § 90 AktG den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Gesamtunternehmen relevanten Fragen zur beabsichtigten Geschäftspolitik, Unternehmensplanung, Geschäftsentwicklung, Finanz- und Ertragslage sowie über unternehmerische Risiken. Der Vorstandsvorsitzende befindet sich darüber in regelmäßigem Austausch mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats.

Die Geschäftsordnung des Vorstands sieht für bedeutende Geschäftsvorgänge Zustimmungsvorbehalte zugunsten des Aufsichtsrats vor. So ist beispielsweise für die Festlegung der Budgetplanung und für größere Akquisitionen oder Investitionen die Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich.

Die Gesellschaft wird gemäß ihrer Satzung durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.