Vergütung des Aufsichtsrats
Vergütungssystem
Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 18 der Satzung der KION GROUP AG festgelegt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine reine Festvergütung. Die jährliche feste Vergütung der ordentlichen Mitglieder beträgt 55.000 €, der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält dabei den dreifachen Betrag eines ordentlichen Mitglieds, also 165.000 €, und sein Stellvertreter den zweifachen Betrag eines ordentlichen Mitglieds, also 110.000 €.
Die Mitgliedschaft und der Vorsitz in Ausschüssen – mit Ausnahme des nach § 27 Absatz 3 Mitbestimmungsgesetz gebildeten Vermittlungsausschusses und des Nominierungsausschusses – werden gesondert vergütet. Die jährliche Vergütung für Mitglieder des Präsidialausschusses beträgt grundsätzlich 8.000 €; der Vorsitzende des Präsidialausschusses erhält das Doppelte, also 16.000 €. Angesichts der gesteigerten Verantwortung und des damit verbundenen erhöhten Zeitaufwands erhält ein einfaches Mitglied des Prüfungsausschusses 15.000 €, der Vorsitzende des Prüfungsausschusses 45.000 € und sein Stellvertreter 30.000 €.
Gehört ein Aufsichtsratsmitglied dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss nicht während des gesamten Geschäftsjahres an, erfolgt eine zeitanteilige Kürzung der Vergütung in Höhe eines Zwölftels für jeden angefangenen Monat der Amtstätigkeit. Gleiches gilt, wenn das Aufsichtsratsmitglied den Vorsitz des Aufsichtsrats bzw. eines Ausschusses nicht im gesamten Geschäftsjahr innehatte.
Für die Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld von 1.500 € je Sitzungstag, wobei mit diesem Betrag mehrere Sitzungen an einem Tag abgegolten sind.
Die Gesellschaft erstattet jedem Mitglied die auf seine Bezüge entfallende Umsatzsteuer.
Für die Mitglieder des Aufsichtsrats wurde im Interesse der Gesellschaft eine D&O-Versicherung ohne Selbstbehalt vereinbart. Die Prämien dafür übernimmt die Gesellschaft.
Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder im Geschäftsjahr 2019
Die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats lag im Geschäftsjahr 2019 bei 1.469 Tsd. € (Vorjahr: 1.455 Tsd. €). Davon entfielen 1.063 Tsd. € (Vorjahr: 1.050 Tsd. €) auf feste Vergütungen für die Tätigkeit im Aufsichtsrat. Die Vergütungen für die Tätigkeit in Ausschüssen (einschließlich Sitzungsgeldern) beliefen sich auf 406 Tsd. € (Vorjahr: 406 Tsd. €). In der nachfolgenden TABELLE sind die Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 individualisiert ausgewiesen. > TABELLE 036
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Feste Vergütung |
Ausschussvergütung (fix) |
Sitzungsgeld |
Gesamt |
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Dr. Feldmann, John (bis 09.05.2019) |
68.750,00 € |
12.916,67 € |
9.000,00 € |
90.666,67 € |
Behrendt, Birgit |
55.000,00 € |
|
7.500,00 € |
62.500,00 € |
Dr. Dibelius, Alexander |
55.000,00 € |
8.000,00 € |
13.500,00 € |
76.500,00 € |
Jiang, Kui* |
55.000,00 € |
8.000,00 € |
13.500,00 € |
76.500,00 € |
Dr. Reuter, Christina |
55.000,00 € |
|
7.500,00 € |
62.500,00 € |
Ring, Hans Peter |
55.000,00 € |
53.000,00 € |
19.500,00 € |
127.500,00 € |
Tan, Xuguang* (ab 09.05.2019) |
36.666,67 € |
|
1.500,00 € |
38.166,67 € |
Dr. Macht, Michael |
132.916,67 € |
20.666,67 € |
15.000,00 € |
168.583,33 € |
Xu, Ping* |
55.000,00 € |
|
7.500,00 € |
62.500,00 € |
Pancarci, Özcan |
110.000,00 € |
8.000,00 € |
18.000,00 € |
136.000,00 € |
Casper, Stefan |
55.000,00 € |
|
12.000,00 € |
67.000,00 € |
Kunz, Olaf |
55.000,00 € |
8.000,00 € |
16.500,00 € |
79.500,00 € |
Fahrendorf, Martin |
55.000,00 € |
|
12.000,00 € |
67.000,00 € |
Schädler, Alexandra |
55.000,00 € |
30.000,00 € |
19.500,00 € |
104.500,00 € |
Wenzel, Claudia |
55.000,00 € |
8.000,00 € |
18.000,00 € |
81.000,00 € |
Dr. Schepp, Frank |
55.000,00 € |
|
12.000,00 € |
67.000,00 € |
Milla, Jörg |
55.000,00 € |
23.000,00 € |
24.000,00 € |
102.000,00 € |
Gesamt |
1.063.333,33 € |
179.583,33 € |
226.500,00 € |
1.469.416,67 € |
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* Es wurde zusätzlich Abzugsteuer (gemäß § 50 a EStG) inkl. Solidaritätszuschlag in folgender Höhe abgeführt: |
67.915,14 € |
3.704,46 € |
10.418,80 € |
82.038,40 € |
Im Geschäftsjahr 2019 wurden von den Gesellschaften der KION Group keine Vergütungen oder sonstigen Vorteile an Mitglieder des Aufsichtsrats für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, gezahlt bzw. gewährt. Ebenso wenig wurden Vorschüsse oder Kredite Mitgliedern des Aufsichtsrats gewährt.