[29] Finanz­verbindlichkeiten

Die Finanzverbindlichkeiten beinhalten zum 31. Dezember 2019 im Wesentlichen Schuldscheindarlehen sowie verzinsliche Verpflichtungen gegenüber Kreditinstituten. Die Finanzverbindlichkeiten haben sich zum 31. Dezember 2019 wie in > TABELLE 088 dargestellt verändert.

Fälligkeitsstruktur Finanzverbindlichkeiten088

in Mio. €

2019

2018

Schuldscheindarlehen

1.317,3

1.214,3

davon fällig innerhalb eines Jahres

davon fällig zwischen ein und fünf Jahren

981,0

744,5

davon fällig nach mehr als fünf Jahren

336,3

469,8

 

 

 

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

498,3

826,4

davon fällig innerhalb eines Jahres

98,8

221,9

davon fällig zwischen ein und fünf Jahren

399,5

604,5

davon fällig nach mehr als fünf Jahren

 

 

 

Sonstige Finanzverbindlichkeiten

4,9

4,6

davon fällig innerhalb eines Jahres

4,9

4,6

davon fällig zwischen ein und fünf Jahren

davon fällig nach mehr als fünf Jahren

 

 

 

Summe kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

103,7

226,5

Summe langfristige Finanzverbindlichkeiten

1.716,8

1.818,7

Schuldscheindarlehen

Die KION GROUP AG hat im April 2019 ein weiteres Schuldscheindarlehen mit einem Nominalbetrag in Höhe von 120,5 Mio. € begeben. Im Gegenzug wurde die fest verzinsliche Tranche des Schuldscheindarlehens aus dem Jahr 2018 anteilig in Höhe von 20,5 Mio. € vorzeitig zurückgeführt. Die begebenen Schuldscheindarlehen umfassten zum 31. Dezember 2019 einen Nominalbetrag von insgesamt 1.310,0 Mio. € (Vorjahr: 1.210,0 Mio. €). Die Schuldscheindarlehen mit Fälligkeit 2022, 2024, 2025 und 2027 sind fix und variabel verzinslich (EURIBOR + Marge). Das Schuldscheindarlehen mit Fälligkeit 2026 ist variabel verzinslich (EURIBOR + Marge). Eine Übersicht über die Nominalwerte der von der KION GROUP AG emittierten Schuldscheindarlehen gibt > TABELLE 089.

Schuldscheindarlehen089

in Mio. €

Fälligkeit

2019

2018

Schuldscheindarlehen (Laufzeit 10 Jahre)

April 2027

27,5

27,5

Schuldscheindarlehen (Laufzeit 7 Jahre)

April 2026

120,5

Schuldscheindarlehen (Laufzeit 7 Jahre)

Juni 2025

179,5

200,0

Schuldscheindarlehen (Laufzeit 7 Jahre)

April 2024

236,5

236,5

Schuldscheindarlehen (Laufzeit 5 Jahre)

Mai 2022

746,0

746,0

Als Sicherung gegen das Zinsänderungsrisiko, das aus den variabel und fix verzinslichen Tranchen resultiert, hat die KION GROUP AG Zinsderivate abgeschlossen (vgl. dazu Textziffer [41]).

Die Schuldscheindarlehen sind nicht besichert. Die KION GROUP AG ist Darlehensnehmerin sämtlicher aus den Schuldscheindarlehen resultierenden Zahlungsverpflichtungen.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 328,0 Mio. € reduziert. Die Reduktion ist im Wesentlichen auf die Teiltilgung der ausstehenden Verbindlichkeit aus dem Acquisition Facilities Agreement (AFA) in Höhe von 400,0 Mio. € zurückzuführen. Gegenläufig wirkte die Aufnahme eines fix verzinslichen Kredites in Höhe von 200,0 Mio. € mit einer Laufzeit bis 2021.

Die KION GROUP AG verfügt über eine revolvierende Kreditlinie in Höhe von 1.150,0 Mio. €. Diese ist variabel verzinslich (EURIBOR + Marge) und kann bis Februar 2023 in Anspruch genommen werden. Die Ziehungen aus der revolvierenden Kreditlinie werden grundsätzlich als kurzfristig eingestuft. Zum 31. Dezember 2019 erfolgte keine Inanspruchnahme der revolvierenden Kreditlinie (Vorjahr: 101,8 Mio. €).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind nicht besichert. Die KION GROUP AG garantiert gegenüber den Banken sämtliche Zahlungsverpflichtungen.

Sonstige Finanzverbindlichkeiten

Die KION GROUP AG hat im November 2019 ein Commercial-Paper-Programm mit einem maximalen Programmvolumen von 500,0 Mio. € aufgesetzt. Zum 31. Dezember 2019 waren keine Commercial Papers emittiert, sodass zum Bilanzstichtag die Sonstigen Finanzverbindlichkeiten nur Positionen von untergeordneter Bedeutung beinhalteten.

Covenants

Die Vertragsbedingungen der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie der Schuldscheindarlehen geben unter anderem Kreditvereinbarungsklauseln (Covenants) vor. Zudem wird ein bestimmter maximaler Verschuldungsgrad laufend überwacht (Financial Covenant). Die Nichteinhaltung der Covenants oder auch die Überschreitung eines bestimmten Verschuldungsgrads zum jeweiligen Stichtag können das Recht zur Kündigung durch die Finanzierungsgeber bzw. eine Erhöhung der Zinskosten nach sich ziehen. Wie im Vorjahr wurden auch im abgelaufenen Geschäftsjahr sämtliche Covenants eingehalten.