[29] Finanz­verbindlichkeiten

Unter den Finanzverbindlichkeiten werden zum 31. Dezember 2018 im Wesentlichen verzinsliche Verpflichtungen gegenüber Kreditinstituten sowie die Schuldscheindarlehen ausgewiesen. Die Verpflichtungen gegenüber Kreditinstituten gehen dabei überwiegend auf den Kredit für die Finanzierung der Akquisition von Dematic sowie auf Verbindlichkeiten unter dem syndizierten Kreditvertrag zurück.

Die vertraglichen Restlaufzeiten des Bestands an Finanzverbindlichkeiten ergeben sich aus der > TABELLE 095.

Fälligkeitsstruktur Finanzverbindlichkeiten

095

in Mio. €

2018

2017

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

826,4

1.253,7

davon fällig innerhalb eines Jahres

221,9

236,5

davon fällig zwischen ein und fünf Jahren

604,5

1.017,2

davon fällig nach mehr als fünf Jahren

 

 

 

Schuldscheindarlehen

1.214,3

1.007,3

davon fällig innerhalb eines Jahres

davon fällig zwischen ein und fünf Jahren

744,5

744,0

davon fällig nach mehr als fünf Jahren

469,8

263,3

 

 

 

Sonstige Finanzverbindlichkeiten gegenüber Nicht-Kreditinstituten

4,6

7,7

davon fällig innerhalb eines Jahres

4,6

7,4

davon fällig zwischen ein und fünf Jahren

0,3

davon fällig nach mehr als fünf Jahren

 

 

 

Summe kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

226,5

243,9

Summe langfristige Finanzverbindlichkeiten

1.818,7

2.024,8

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Senior Facilities Agreement

Die KION GROUP AG hat am 28. Oktober 2015 mit einem internationalen Bankensyndikat einen syndizierten Kreditvertrag (Senior Facilities Agreement, im Folgenden „SFA“) über ursprünglich 1.500,0 Mio. € abgeschlossen, der zum 31. Dezember 2018 lediglich eine revolvierende Kreditlinie von 1.150,0 Mio. € umfasst. Diese ist variabel verzinslich und kann nach der im Geschäftsjahr 2018 vereinbarten Laufzeitverlängerung bis Februar 2023 in Anspruch genommen werden. Zum 31. Dezember 2018 betrug die Inanspruchnahme – im Vorjahr einschließlich sonstiger Darlehensverpflichtungen und Eventualverbindlichkeiten (101,8 Mio. €; Vorjahr: 184,7 Mio. €). Die Ziehungen aus der revolvierenden Kreditlinie werden als kurzfristig eingestuft.

Acquisition Facilities Agreement

Am 4. Juli 2016 hat die KION GROUP AG mit einer Gruppe von Banken einen Brückenkredit zur Finanzierung des Erwerbs von Dematic (Acquisition Facilities Agreement, im Folgenden „AFA“) über ursprünglich 3.000,0 Mio. € vereinbart, der zum 31. Dezember 2018 lediglich ein variabel verzinsliches Darlehen mit einem Nominalbetrag von 600,0 Mio. € und einer Laufzeit bis Oktober 2021 umfasst.

Dieses Darlehen wies im Vorjahr einen Nominalbetrag von 1.000,0 Mio. € auf und wurde im Geschäftsjahr 2018 durch Begebung eines weiteren Schuldscheindarlehens über 200,0 Mio. € sowie Einzahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit teilweise abgelöst. In Zusammenhang mit der vorzeitigen Rückzahlung wurden zuvor abgegrenzte Finanzierungsbeschaffungskosten in Höhe von 1,9 Mio. € in den Finanzaufwendungen erfasst.

Schuldscheindarlehen

Im Geschäftsjahr 2018 wurde ein Schuldscheindarlehen mit einem Nominalbetrag von 200,0 Mio. €, einer Laufzeit bis Juni 2025 und variabler sowie fester Verzinsung begeben. Die Mittel wurden für die anteilige Ablösung des variabel verzinslichen Darlehens unter dem AFA verwendet. In Zusammenhang mit der Begebung des Schuldscheindarlehens fielen direkt zurechenbare Transaktionskosten in Höhe von 0,5 Mio. € an. Diese wurden bei der erstmaligen Bilanzierung vom beizulegenden Zeitwert in Abzug gebracht und werden in Folgeperioden aufwandswirksam amortisiert. Als Sicherung gegen das Fair-Value-Risiko, das aus der fix verzinslichen Tranche resultiert, hat die KION Group ein Zinsderivat abgeschlossen. Dieses wird bilanziell unter Anwendung von Fair Value Hedge Accounting abgebildet (vgl. dazu Textziffer [41]).

Das im Vorjahr begebene Schuldscheindarlehen mit einem Nominalbetrag von insgesamt 1.010,0 Mio. € ist in drei Tranchen mit variabler sowie fester Verzinsung sowie unterschiedlichen Laufzeiten aufgeteilt: eine Tranche über 746,0 Mio. € mit einer Laufzeit bis Mai 2022, eine Tranche über 236,5 Mio. € mit einer Laufzeit bis April 2024 sowie eine Tranche über 27,5 Mio. € mit einer Laufzeit bis April 2027. Im Zusammenhang mit der Begebung dieses Schuldscheindarlehens fielen direkt zurechenbare Transaktionskosten in Höhe von 3,2 Mio. € an. Diese wurden im Rahmen des erstmaligen Ansatzes der Tranchen vom jeweiligen beizulegenden Zeitwert in Abzug gebracht und werden in Folgeperioden aufwandswirksam amortisiert. Um das Zinsänderungsrisiko zu sichern, das aus den variabel verzinslichen Tranchen dieses Schuldscheindarlehens resultiert, hat die KION Group mehrere Zinsderivate abgeschlossen. Die Zinsderivate werden bilanziell unter Anwendung von Cashflow Hedge Accounting abgebildet (vgl. dazu Textziffer [41]).

Das SFA, das AFA und die Schuldscheindarlehen sind nicht besichert. Die KION GROUP AG garantiert gegenüber den Banken sämtliche Zahlungsverpflichtungen unter dem SFA und dem AFA und ist Darlehensnehmerin sämtlicher aus den Schuldscheindarlehen resultierenden Zahlungsverpflichtungen.

Die Finanzverbindlichkeiten haben sich damit im Einzelnen wie in > TABELLE 096 dargestellt verändert und weisen die dort aufgeführten Konditionen auf.

Kreditkonditionen

096

 

Zinssatz

Buchwert

Fälligkeit

in Mio. €

 

2018

2017

 

Multicurrency Revolving Credit Facility (SFA)

EURIBOR + Marge

101,8

178,0

2023

Term Loan Facility (AFA)

EURIBOR + Marge

597,3

994,1

2021

Schuldscheindarlehen (Laufzeit 5 Jahre)

EURIBOR + Marge/festverzinslich

744,5

744,0

2022

Schuldscheindarlehen (Laufzeit 7 Jahre)

EURIBOR + Marge/festverzinslich

235,9

235,8

2024

Schuldscheindarlehen (Laufzeit 7 Jahre)

EURIBOR + Marge/festverzinslich

206,4

2025

Schuldscheindarlehen (Laufzeit 10 Jahre)

EURIBOR + Marge/festverzinslich

27,4

27,4

2027

Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Diverse Währungen und Zinskonditionen

127,2

81,6

 

Sonstige Finanzverbindlichkeiten gegenüber Nicht-Kreditinstituten

 

4,6

7,7

 

Summe Finanzverbindlichkeiten

 

2.045,2

2.268,7

 

Covenants

Die Vertragsbedingungen des SFA, des AFA sowie der Schuldscheindarlehen geben unter anderem Kreditvereinbarungsklauseln (Covenants) vor. Zudem wird ein bestimmter maximaler Verschuldungsgrad laufend getestet (Financial Covenant). Die Nichteinhaltung der Covenants oder auch die Überschreitung eines bestimmten Verschuldungsgrads zum jeweils vereinbarten Stichtag können gegebenenfalls das Recht zur Kündigung durch die Finanzierungsgeber bzw. eine Erhöhung der Zinskosten nach sich ziehen.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden wie im Vorjahr sämtliche Covenants eingehalten.