[6] Bilanzierungs- und Bewertungs­grundsätze

Erstmalige Anwendung von IFRS 9, IFRS 15 und IFRS 16

Die KION Group wendet zum 1. Januar 2018 erstmals IFRS 9 „Finanzinstrumente“, IFRS 15 „Umsatzerlöse aus Kundenverträgen“ und IFRS 16 „Leasingverhältnisse“ grundsätzlich vollständig retrospektiv an. Lediglich die geänderten Vorschriften zur Abbildung von Sicherungsbeziehungen nach IFRS 9 werden prospektiv angewendet. Für IFRS 9 unterbleibt die Anpassung der Vorjahreszahlen, während für IFRS 15 und IFRS 16 die Vorjahreszahlen unter Berücksichtigung der jeweils zutreffenden Übergangsvorschriften angepasst wurden.

Die Erläuterungen zur Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der KION Group sowie die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, die Konzern-Gesamtergebnisrechnung, die Konzernbilanz, die Konzern-Kapitalflussrechnung, der Konzern-Eigenkapitalspiegel sowie die Segmentinformationen berücksichtigen die nachfolgend dargestellten Auswirkungen und Ausweisänderungen aus der erstmaligen Anwendung neuer Rechnungslegungsvorschriften. Die im vorliegenden Konzernabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind, mit Ausnahme der oben genannten erstmals angewendeten Standards, im Vergleich zum 31. Dezember 2017 grundsätzlich unverändert. Der Konzernabschluss basiert auf den nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erstellten Jahresabschlüssen des Mutterunternehmens und der einbezogenen Tochterunternehmen.

IFRS 9 – Finanzinstrumente

In Übereinstimmung mit den neuen Klassifizierungsvorschriften des IFRS 9 teilt die KION Group finanzielle Vermögenswerte in drei Bewertungskategorien ein: Schuldinstrumente, die erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden („FVPL“), zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Schuldinstrumente („AC“) sowie Eigenkapitalinstrumente, die erfolgsneutral zum Fair Value bewertet werden, wobei im Sonstigen Konzernergebnis angesammelte Gewinne und Verluste bei Abgang dieser finanziellen Vermögenswerte nicht erfolgswirksam reklassifiziert werden dürfen („FVOCI“). Die Zuordnung zu einer Bewertungskategorie wird abhängig von der Art der Finanzinstrumente, den daraus resultierenden Zahlungsströmen sowie auf Basis des Geschäftsmodells für die Verwaltung der Finanzinstrumente vorgenommen.

Der einschlägige Bewertungsmaßstab wurde für den überwiegenden Teil der Finanzinstrumente der KION Group gemäß den Klassifizierungsvorschriften des IFRS 9 beibehalten. Die KION Group ordnet Finanzbeteiligungen, die bislang nach IAS 39 als zur Veräußerung verfügbar („AfS“) designiert wurden, auf Einzelfallbasis entweder der Kategorie „FVPL“ oder der Kategorie „FVOCI“ zu. Zum 1. Januar 2018 im Bestand befindliche Finanzbeteiligungen werden erfolgsneutral zum Fair Value ohne erfolgswirksame Reklassifizierung bei Abgang bilanziert (Kategorie „FVOCI“). Im Gegensatz dazu werden Anteile an nicht konsolidierten bzw. nicht nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen nunmehr unter den Sonstigen langfristigen Vermögenswerten ausgewiesen. Da die Zahlungsströme von Finanzinstrumenten der Klasse „Sonstige Finanzanlagen“, die zuvor gemäß IAS 39 als zur Veräußerung verfügbar („AfS“) oder Loans and Receivables („LaR“) klassifiziert wurden, nicht ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen umfassen, werden diese Schuldinstrumente aufgrund des Zahlungsstromkriteriums des IFRS 9 erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert („FVPL“). Zum 1. Januar 2018 werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 18,6 Mio. € aufgrund des Geschäftsmodellkriteriums des IFRS 9 erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert („FVPL“).

> TABELLE 048 enthält eine Überleitung der finanziellen Vermögenswerte nach Klassen von IAS 39 auf IFRS 9 zum 1. Januar 2018.

Überleitung der finanziellen Vermögenswerte von IAS 39 auf IFRS 9

048

31.12.2017

IFRS 9 Anpassungen

01.01.2018

Klassen und Bewertungs­kategorien gemäß IAS 39

Buchwert gemäß IAS 39

Neukategori­sierungen

Bewertungs­effekte

Klassen und Bewertungs­kategorien gemäß IFRS 9

Buchwert gemäß IFRS 9

in Mio. €

 

 

 

 

 

Nicht konsolidierte Tochter­unternehmen und sonstige Beteiligungen

 

 

 

Finanz­beteiligungen

 

AfS

36,0

–24,3

 

FVOCI

11,8

Ausleihungen

 

 

 

Finanz­forderungen

 

LaR

2,2

 

 

AC

2,2

Finanz­forderungen

 

 

 

Finanz­forderungen

 

LaR

30,3

 

–0,1

AC

30,3

Sonstige Finanz­anlagen

 

 

 

Sonstige Finanz­anlagen

 

AfS

0,5

 

 

 

 

LaR

18,4

2,4

 

FVPL

21,3

Leasing­forderungen

 

 

 

Leasing­forderungen

 

Im Anwendungsbereich von IFRS 16

875,8

 

 

Im Anwendungsbereich von IFRS 16

875,8

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

 

 

 

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

 

LaR

999,4

–18,6

14,8

AC

995,6

 

 

 

 

FVPL

18,6

Sonstige finanzielle Forderungen

 

 

 

Sonstige finanzielle Forderungen

 

davon nicht derivative Forderungen

 

 

 

davon nicht derivative Forderungen

 

LaR

58,7

–0,7

 

AC

58,0

davon derivative Finanz­instrumente

 

 

 

davon derivative Finanz­instrumente

 

FAHfT

22,2

 

 

FVPL

22,2

Hedge Accounting

7,8

 

 

Hedge Accounting

7,8

Flüssige Mittel

 

 

 

Flüssige Mittel

 

LaR

173,2

 

 

AC

173,2

Des Weiteren resultieren aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 Änderungen bei der Folgebewertung von finanziellen Vermögenswerten. Die KION Group wendet das vereinfachte Wertminderungsmodell des IFRS 9 auf alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Leasingforderungen sowie Vertragsvermögenswerte an und erfasst somit die über die Gesamtlaufzeit erwarteten Verluste. Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen reduzierten sich infolge der Anwendung des vereinfachten Wertminderungsmodells des IFRS 9 um 14,8 Mio. €. > TABELLE 049

Überleitung der Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von IAS 39 auf IFRS 9

049

in Mio. €

 

Stand Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31.12.2017

51,1

Erfolgsneutraler Bewertungseffekt aus der Erstanwendung von IFRS 9

–14,8

Stand Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 01.01.2018

36,3

Insgesamt resultierte aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 9 ein Anstieg des Eigenkapitals unter Berücksichtigung von latenten Steuern in Höhe von 14,6 Mio. € zum 1. Januar 2018. Der Umstellungseffekt ist im Wesentlichen auf das neue, auf erwarteten Verlusten basierende Wertminderungsmodell zurückzuführen.

Aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 9 ergeben sich keine Auswirkungen auf die Kategorisierung und Bewertung der finanziellen Verbindlichkeiten der KION Group.

Alle zum 1. Januar 2018 bestehenden Sicherungsbeziehungen der KION Group erfüllen die Voraussetzungen des IFRS 9 für Hedge Accounting und weisen weiterhin eine sehr hohe Effektivität aus.

IFRS 15 – Umsatzerlöse aus Kundenverträgen

Die zuvor in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Vertragsvermögenswerte werden aufgrund der Anwendung des IFRS 15 erstmals in der Konzernbilanz separat ausgewiesen und betrugen zum 31. Dezember 2017 100,3 Mio. € (1. Januar 2017: 117,4 Mio. €). Analog dazu werden die zuvor unter den Sonstigen Verbindlichkeiten erfassten Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von 324,4 Mio. € zum 31. Dezember 2017 (1. Januar 2017: 376,4 Mio. €) ebenfalls als separate Bilanzposition dargestellt. Die Erleichterungsvorschrift, vor dem 1. Januar 2017 erfüllte Verträge nicht neu nach IFRS 15 zu beurteilen, wurde in Anspruch genommen. Weitere Darstellungsänderungen in den primären Abschlussbestandteilen der KION Group ergeben sich nicht.

Der Realisierungszeitpunkt bzw. -zeitraum der weit überwiegenden Anzahl der Neugeschäfts- und Servicegeschäftsaufträge sowie der Aufträge aus dem Projektgeschäft bleibt unverändert. Der in Einzelfällen von untergeordneter Bedeutung veränderte Zeitpunkt bzw. Zeitraum der Umsatzrealisierung führte insgesamt zu einer Erhöhung des Eigenkapitals unter Berücksichtigung von latenten Steuern in Höhe von 7,9 Mio. € zum 1. Januar 2017.

IFRS 16 – Leasingverhältnisse

Sachverhalte im Bereich des indirekten Leasinggeschäfts, die bisher als Verkaufstransaktionen bilanziert wurden, werden unter Anwendung von IFRS 15 und IFRS 16 als Leasingverhältnisse abgebildet. Dadurch stieg das Leasingvermögen zum 31. Dezember 2017 um 724,0 Mio. € (1. Januar 2017: 714,2 Mio. €). Dieser Veränderung standen zum 31. Dezember 2017 höhere Umsatzabgrenzungen in Höhe von 541,5 Mio. € (1. Januar 2017: 532,7 Mio. €) gegenüber, die mit 349,7 Mio. € (1. Januar 2017: 341,7 Mio. €) auf die langfristigen Sonstigen Verbindlichkeiten und mit 191,8 Mio. € (1. Januar 2017: 191,1 Mio. €) auf die kurzfristigen Sonstigen Verbindlichkeiten entfielen. Des Weiteren wurden aus der veränderten Abbildung des indirekten Leasinggeschäfts zum 31. Dezember 2017 zusätzliche Restwertverpflichtungen unter den Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen in Höhe von 340,7 Mio. € (1. Januar 2017: 335,9 Mio. €) ausgewiesen; damit verbunden ist der Anstieg der langfristigen Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen um 262,4 Mio. € (1. Januar 2017: 258,8 Mio. €) sowie der kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen um 78,3 Mio. € (1. Januar 2017: 77,2 Mio. €). Die Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen wurden erstmals als separate Bilanzposition ausgewiesen und umfassen unter anderem auch die bislang unter den kurzfristigen Sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen zur Refinanzierung des langfristigen Leasinggeschäfts zum 31. Dezember 2017 in Höhe von 85,7 Mio. € (1. Januar 2017: 8,3 Mio. €).

Bislang als nicht bilanzwirksame Operating-Leasing-Verhältnisse abgebildete Beschaffungsleasingverhältnisse werden gemäß IFRS 16 durch Erfassung von Nutzungsrechten unter den Sonstigen Sachanlagen sowie Verbindlichkeiten aus Beschaffungsleasingverhältnissen innerhalb der Sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten bilanziert. Die KION Group nimmt dabei die Wahlrechte in Anspruch, Nutzungsrechte sowie Verbindlichkeiten für geringwertige Beschaffungsleasingverhältnisse sowie Beschaffungsleasingverhältnisse mit einer Laufzeit von weniger als zwölf Monaten aufwandswirksam zu erfassen. Zum 31. Dezember 2017 erhöhten sich die Sonstigen Sachanlagen um 318,0 Mio. € (1. Januar 2017: 240,8 Mio. €). Analog dazu erhöhten sich die langfristigen Sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten um 267,8 Mio. € (1. Januar 2017: 207,0 Mio. €) sowie die kurzfristigen Sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten um 72,0 Mio. € (1. Januar 2017: 55,6 Mio. €). Insgesamt führte die Erstanwendung des IFRS 16 auf die gegenüber IAS 17 unverändert bestehenden Leasingverhältnisse der KION Group zu einer Reduzierung des Eigenkapitals unter Berücksichtigung von latenten Steuern in Höhe von –160,8 Mio. € zum 1. Januar 2017.

Die > TABELLEN 050 –053 fassen die quantitativen Auswirkungen zusammen.

Auswirkungen auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 2017

050

in Mio. €

Geschäfts­bericht 2017

Anpassungen neue IFRS

2017
angepasst

Umsatzerlöse

7.653,6

–55,4

7.598,1

Umsatzkosten

–5.699,1

55,8

–5.643,3

Bruttoergebnis vom Umsatz

1.954,5

0,4

1.954,8

 

 

 

 

Vertriebskosten

–829,6

2,0

–827,5

Forschungs- und Entwicklungskosten

–137,0

–0,0

–137,0

Allgemeine Verwaltungskosten

–456,8

9,2

–447,5

Sonstige Erträge

75,7

0,1

75,7

Sonstige Aufwendungen

–71,1

0,0

–71,1

Ergebnis von nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen

13,6

13,6

Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern

549,4

11,7

561,0

 

 

 

 

Finanzerträge

132,2

0,6

132,8

Finanzaufwendungen

–213,3

–15,9

–229,2

Finanzergebnis

–81,1

–15,2

–96,3

Ergebnis vor Ertragsteuern

468,3

–3,6

464,7

 

 

 

 

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

–41,9

–0,3

–42,2

 

 

 

 

Konzernergebnis

426,4

–3,9

422,5

Auswirkungen auf die Konzernbilanz zum 1. Januar 2017

051

in Mio. €

Geschäfts­bericht 2016

Anpassungen neue IFRS

01.01.2017 angepasst

Leasingvermögen

429,7

714,2

1.143,9

Mietvermögen

575,3

–32,3

543,0

Sonstige Sachanlagen

678,3

240,8

919,1

Latente Steueransprüche

419,8

95,0

514,8

Übrige langfristige Vermögenswerte

6.839,3

–0,0

6.839,3

Langfristige Vermögenswerte

8.942,4

1.017,7

9.960,1

 

 

 

 

Vertragsvermögenswerte

117,4

117,4

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

998,9

–103,1

895,9

Übrige kurzfristige Vermögenswerte

1.355,7

1.355,7

Kurzfristige Vermögenswerte

2.354,6

14,3

2.368,9

 

 

 

 

Summe Aktiva

11.297,0

1.032,0

12.329,0

 

 

 

 

Gewinnrücklagen und Konzernergebnis

183,4

–152,9

30,5

Übriges Eigenkapital

2.312,3

0,0

2.312,3

Eigenkapital

2.495,7

–152,9

2.342,8

 

 

 

 

Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen

258,3

258,3

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

349,3

200,5

549,8

Sonstige Verbindlichkeiten

202,8

348,4

551,2

Latente Steuerschulden

882,5

27,2

909,6

Übrige langfristige Schulden

4.694,4

4.694,4

Langfristige Schulden

6.128,9

834,4

6.963,2

 

 

 

 

Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen

91,4

91,4

Vertragsverbindlichkeiten

376,4

376,4

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

222,6

65,0

287,6

Sonstige Verbindlichkeiten

842,1

–182,2

659,9

Übrige kurzfristige Schulden

1.607,8

1.607,8

Kurzfristige Schulden

2.672,5

350,6

3.023,0

 

 

 

 

Summe Passiva

11.297,0

1.032,0

12.329,0

Auswirkungen auf die Konzernbilanz zum 31. Dezember 2017

052

in Mio. €

Geschäfts­bericht 2017

Anpassungen neue IFRS

31.12.2017 angepasst

Leasingvermögen

522,3

724,0

1.246,3

Mietvermögen

651,4

–43,0

608,4

Sonstige Sachanlagen

676,9

318,0

994,9

Latente Steueransprüche

370,5

104,7

475,2

Übrige langfristige Vermögenswerte

6.525,8

0,0

6.525,8

Langfristige Vermögenswerte

8.746,9

1.103,7

9.850,6

 

 

 

 

Vertragsvermögenswerte

100,3

100,3

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

1.094,1

–94,7

999,4

Übrige kurzfristige Vermögenswerte

1.387,4

1.387,4

Kurzfristige Vermögenswerte

2.481,5

5,6

2.487,1

 

 

 

 

Summe Aktiva

11.228,4

1.109,3

12.337,7

 

 

 

 

Gewinnrücklagen und Konzernergebnis

521,3

–156,9

364,4

Kumuliertes sonstiges Konzernergebnis

–528,8

0,4

–528,4

Übriges Eigenkapital

3.156,3

0,0

3.156,3

Eigenkapital

3.148,8

–156,5

2.992,3

 

 

 

 

Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen

261,0

261,0

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

407,8

255,8

663,6

Sonstige Verbindlichkeiten

235,7

349,7

585,4

Latente Steuerschulden

665,2

37,2

702,4

Übrige langfristige Schulden

3.921,4

3.921,4

Langfristige Schulden

5.230,0

903,7

6.133,7

 

 

 

 

Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen

176,4

176,4

Vertragsverbindlichkeiten

324,4

324,4

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

296,7

1,9

298,6

Sonstige Verbindlichkeiten

820,7

–140,7

679,9

Übrige kurzfristige Schulden

1.732,2

1.732,2

Kurzfristige Schulden

2.849,6

362,1

3.211,7

 

 

 

 

Summe Passiva

11.228,4

1.109,3

12.337,7

Auswirkungen auf die Konzern-Kapitalflussrechnung 2017

053

in Mio. €

Geschäfts­bericht 2017

Anpassungen neue IFRS

2017
angepasst

Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit

615,8

96,0

711,9

 

 

 

 

Cashflow aus der Investitionstätigkeit

–237,6

0,0

–237,6

 

 

 

 

Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit

–472,5

–96,0

–568,5

Wechselkursbedingte Wertänderungen des Finanzmittelbestandes

–12,2

0,0

–12,2

Nettoveränderung der Flüssigen Mittel in der Bilanz

–106,4

0,0

–106,4

 

 

 

 

Flüssige Mittel am Anfang der Berichtsperiode

279,6

0,0

279,6

Flüssige Mittel am Ende der Berichtsperiode

173,2

0,0

173,2

Sowohl das Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) als auch das um Einmal- und Sondereffekte sowie um Effekte aus Kaufpreisallokationen bereinigte Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (bereinigtes EBIT) erhöhten sich für das Geschäftsjahr 2017 durch die erstmalige Anwendung der neuen Standards um jeweils 11,7 Mio. € auf 561,0 Mio. € bzw. 777,3 Mio. €. Von dem Konzernergebnis in Höhe von 422,5 Mio. € stehen den Aktionären der KION GROUP AG anteilig 420,9 Mio. € zu. Durch die erstmalige Anwendung der neuen Standards reduzierte sich das unverwässerte Ergebnis je Aktie um 0,04 € auf 3,68 € und das verwässerte Ergebnis je Aktie um 0,03 € auf 3,68 €. Darüber hinaus hat sich in der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2017 durch die in > TABELLE 053 dargestellte rückwirkende Anpassung des Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit der Free Cashflow um 96,0 Mio. € auf 474,3 Mio. € erhöht.

Die erstmalige Anwendung von IFRS 16 führt im Geschäftsjahr 2018 dazu, dass für bislang nach IAS 17 als nicht bilanzwirksame Operating-Leasing-Verhältnisse abgebildete Beschaffungsleasingverhältnisse in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung keine Miet- und Leasingzahlungen (111,2 Mio. €) aufwandswirksam erfasst werden, sondern stattdessen Abschreibungen aus den bilanzierten Nutzungsrechten (97,0 Mio. €) und Zinsaufwendungen aus dem Ansatz von Verbindlichkeiten aus Beschaffungsleasing (14,5 Mio. €). Durch diesen Effekt erhöhten sich das Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) wie auch das um Einmal- und Sondereffekte sowie um Effekte aus Kaufpreisallokationen bereinigte Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (bereinigtes EBIT) für das Geschäftsjahr 2018 um jeweils 14,5 Mio. € auf 642,8 Mio. € bzw. 789,9 Mio. €.

Durch die Aktivierung als Nutzungsrechte haben sich die Sonstigen Sachanlagen zum 31. Dezember 2018 um 352,0 Mio. € auf 390,7 Mio. € erhöht bzw. durch den Ansatz von Verbindlichkeiten aus Beschaffungsleasingverhältnissen die Sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten um 382,5 Mio. € auf 421,3 Mio. €. Darüber hinaus hat sich in der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2018 durch die erstmalige Anwendung des IFRS 16 der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit um 111,2 Mio. € auf 765,5 Mio. € und damit einhergehend der Free Cashflow um 111,2 Mio. € auf 519,9 Mio. € erhöht.

Umsatzrealisierung

Die Umsatzerlöse umfassen den Zeitwert des erhaltenen Entgelts für den Verkauf von Gütern und Dienstleistungen sowie Miet- und Leasingerlöse (ohne Umsatzsteuer) nach Abzug von Skonti und Preisnachlässen. Der Transaktionspreis kann neben der vertraglich vereinbarten Gegenleistung auch variable Bestandteile wie Preisnachlässe, Mengenrabatte, Skonti, Boni und Strafzahlungen beinhalten. Umsatzerlöse werden realisiert, wenn der Kunde die Kontrolle über die Güter oder Dienstleistungen erlangt. Die Zahlungsbedingungen variieren entsprechend den in den jeweiligen Ländern üblichen Bedingungen und sind nicht konzerneinheitlich. Weitere Kriterien ergeben sich entsprechend dem jeweiligen Geschäftsvorfall wie nachfolgend beschrieben:

Verkauf von Gütern

Umsatzerlöse aus Produktverkäufen werden zu dem Zeitpunkt erfasst, zu dem die KION Group Produkte an einen Kunden liefert, die wesentlichen Chancen und Risiken aus dem Eigentum an den verkauften Gütern auf den Kunden übergehen und der Nutzenzufluss als hinreichend wahrscheinlich einzustufen ist. Falls eine Abnahme durch den Kunden vorgesehen ist, wird der entsprechende Umsatz erst mit dieser Abnahme ausgewiesen. Bei Großkunden kann der Transaktionspreis neben der vertraglich vereinbarten Gegenleistung auch variable Bestandteile wie Preisnachlässe, Mengenrabatte, Skonti, Boni und Strafzahlungen beinhalten. Die Erlöse aus diesen Verkäufen werden in Höhe des im Vertrag festgelegten Preises abzüglich der geschätzten Preisminderungen erfasst.

Erbringen von Dienstleistungen

Umsatzerlöse aus Dienstleistungsgeschäften werden linear über den Zeitraum der Leistungserbringung realisiert oder im Verhältnis von zum Stichtag erbrachter zu insgesamt zu erbringender Leistung erfasst. Demgegenüber werden Umsatzerlöse aus langfristigen Serviceverträgen auf Basis der durchschnittlichen Laufzeiten der Serviceverträge und entsprechend dem progressiven Kostenverlauf (gleichbleibende Marge) vereinnahmt.

Leasing / Kurzfristmiete

Umsätze aus dem direkten Leasinggeschäft werden bei einer Klassifizierung als „Finance Lease“ in Höhe des Verkaufswerts des Leasinggegenstands und im Fall einer Klassifizierung als „Operating Lease“ in Höhe der Leasingraten erfasst. Werden zur Refinanzierung von Leasingverträgen Flurförderzeuge zunächst an einen Refinanzierungspartner veräußert und zurückgeleast, wird grundsätzlich keine Verkaufsmarge aus der Finanzierungstätigkeit realisiert, da der Refinanzierungspartner in der Regel nicht die Kontrolle über das Flurförderzeug erlangt.

Zudem werden im Rahmen des indirekten Leasinggeschäfts Flurförderzeuge an Finanzierungspartner veräußert, die ihrerseits mit dem Endkunden langfristige Leasingverträge abschließen. Da der Finanzierungspartner in der Regel nicht die Kontrolle über das Flurförderzeug erlangt, grenzen Unternehmen der KION Group das die Restwertverpflichtung übersteigende erhaltene Entgelt zunächst passivisch ab und realisieren den Umsatz anschließend ratierlich über die Vertragslaufzeit. Sofern die wesentlichen Chancen und Risiken an den Finanzierungspartner weitergereicht werden, realisieren Unternehmen der KION Group das die Restwertverpflichtung übersteigende erhaltene Entgelt unmittelbar.

Aufträge aus dem Projektgeschäft

Forderungen und Umsätze aus dem Projektgeschäft werden grundsätzlich über einen bestimmten Zeitraum entsprechend dem Fertigstellungsgrad erfasst („Percentage-of-Completion“-Methode). Der Fertigstellungsgrad ergibt sich aus dem Verhältnis der bis zum Stichtag angefallenen Auftragskosten zu den insgesamt zum Stichtag geschätzten Auftragskosten („Cost-to-Cost“-Methode). Bewertet werden Aufträge aus dem Projektgeschäft entsprechend der „Percentage-of-Completion“-Methode in Höhe der aufgelaufenen Auftragskosten zuzüglich des sich aus dem erreichten Fertigstellungsgrad ergebenden anteiligen Gewinns. Ist absehbar, dass die gesamten Auftragskosten die Auftragserlöse übersteigen, wird der erwartete Verlust unmittelbar in dem Geschäftsjahr, in dem der Verlust erkennbar wird, als Aufwand erfasst. Sofern die angefallenen Auftragskosten sowie die erfassten Gewinne und Verluste die Teilabrechnungen übersteigen, wird der Überschuss als Vermögenswert aktiviert und als Vertragsvermögenswert ausgewiesen. Soweit die Teilabrechnungen die aktivierten Kosten und erfassten Gewinne und Verluste übersteigen, erfolgt ein passivischer Ausweis unter den Vertragsverbindlichkeiten (siehe zum Bilanzausweis Textziffer [33]).

Wenn das Ergebnis eines Auftrags aus dem Projektgeschäft nicht verlässlich schätzbar ist, werden wahrscheinlich erzielbare Umsätze bis zur Höhe der angefallenen Kosten erfasst. Auftragskosten werden in der Periode, in der sie anfallen, als Aufwand ausgewiesen. Auftragsänderungen, Nachforderungen und Leistungsprämien werden berücksichtigt, sofern sie wahrscheinlich zu Umsätzen führen, deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann.

Umsatzkosten

Die Umsatzkosten umfassen die Kosten der verkauften Erzeugnisse und Dienstleistungen. Sie beinhalten neben den direkt zurechenbaren Material- und Fertigungseinzelkosten auch direkte Gemeinkosten, einschließlich der Abschreibungen auf die Produktionsanlagen, sowie die aktivierten Entwicklungskosten und bestimmte immaterielle Vermögenswerte sowie die Abwertungen auf Vorräte. Die Kosten der umgesetzten Leistungen enthalten weiterhin Zuführungen zu Gewährleistungsrückstellungen, die in Höhe der geschätzten Kosten zum Zeitpunkt des Verkaufs des jeweiligen Produkts gebildet werden.

Finanzerträge und Finanzaufwendungen

Das Finanzergebnis beinhaltet insbesondere die Zinsaufwendungen aus Finanzverbindlichkeiten, Zinserträge aus Finanzforderungen, Zinserträge und Zinsaufwendungen aus Leasingverträgen, Zinsaufwendungen aus Finanzdienstleistungen, Zinsaufwendungen aus Beschaffungsleasing, Währungskursgewinne und -verluste aus Finanzierungstätigkeit sowie den Nettozinsaufwand aus Pensionsverpflichtungen.

Zinserträge und Zinsaufwendungen werden ergebniswirksam nach der Effektivzinsmethode erfasst. Die Effektivzinsmethode ist eine Methode zur Berechnung der fortgeführten Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Verbindlichkeit und der Allokation von Zinserträgen und Zinsaufwendungen auf die jeweiligen Perioden.

Dividenden werden ergebniswirksam vereinnahmt, wenn ein Ausschüttungsbeschluss vorliegt. Sie werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung unter den Sonstigen Erträgen ausgewiesen, soweit es sich um Ausschüttungen von nicht konsolidierten Tochterunternehmen handelt.

Geschäfts- oder Firmenwerte

Geschäfts- oder Firmenwerte haben eine zeitlich unbestimmte Nutzungsdauer und werden demzufolge nicht planmäßig abgeschrieben. Sie werden mindestens jährlich, bei Anzeichen für eine Wertminderung gegebenenfalls auch anlassbezogen, einem Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) nach Maßgabe des IAS 36 unterzogen.

Im Rahmen der externen und internen Berichterstattung werden die Aktivitäten der KION Group in die Segmente Industrial Trucks & Services (ITS), Supply Chain Solutions (SCS) und Corporate Services unterteilt.

Die für die Werthaltigkeitsprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte sowie Markennamen identifizierten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) entsprechen im Segment Industrial Trucks & Services den operativen Einheiten LMH EMEA, STILL EMEA, KION APAC, KION Americas sowie Dematic im Segment Supply Chain Solutions.

Der erzielbare Betrag einer ZGE wird durch Ermittlung des Nutzungswerts per „Discounted Cashflow“-Methode bestimmt. Für den Werthaltigkeitstest werden die prognostizierten Zahlungsströme der nächsten fünf Jahre in die Berechnung einbezogen. Den Finanzplänen liegen die Annahmen einer bestimmten Entwicklung der Weltwirtschaft, der Rohstoffpreise sowie der Währungskurse zugrunde. Zahlungsströme jenseits des fünfjährigen Planungszeitraums wurden für die ZGE LMH EMEA, STILL EMEA, KION APAC, KION Americas unter Anwendung einer Wachstumsrate von 0,8 Prozent (Vorjahr: 0,5 Prozent) extrapoliert. Die für Dematic verwendete Wachstumsrate beträgt 1,3 Prozent (Vorjahr: 0,5 Prozent). Der Anstieg der Wachstumsraten erfolgte unter Berücksichtigung langfristiger Inflationstrends (insbesondere Deutschland sowie USA) und der mittelfristig erwarteten Entwicklung der Segmente ITS und SCS.

Die Zahlungsströme der ZGE werden mit einem gewogenen Kapitalkostensatz (Weighted Average Cost of Capital, „WACC“) diskontiert, der die gegenwärtigen Marktbeurteilungen der spezifischen Risiken der einzelnen ZGE widerspiegelt.

> TABELLE 054 können die nach operativen Einheiten aufgegliederten wesentlichen Bewertungsparameter entnommen werden.

Wesentliche Parameter der Werthaltigkeitsprüfung

054

in %

Langfristige Wachstumsrate

WACC nach Steuern

2018

2017

2018

2017

Industrial Trucks & Services

 

 

 

 

LMH EMEA

0,8 %

0,5 %

7,3 %

6,6 %

STILL EMEA

0,8 %

0,5 %

7,4 %

6,7 %

KION Americas

0,8 %

0,5 %

8,2 %

7,8 %

KION APAC

0,8 %

0,5 %

7,7 %

7,6 %

Supply Chain Solutions

 

 

 

 

Dematic

1,3 %

0,5 %

8,6 %

7,6 %

Der im vierten Quartal 2018 durchgeführte Werthaltigkeitstest ergab keinen Abwertungsbedarf immaterieller Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer sowie der bestehenden Geschäfts- oder Firmenwerte der ZGE LMH EMEA, STILL EMEA, KION APAC, KION Americas und Dematic. Durch Sensitivitätsanalysen wurde festgestellt, dass sich auch bei Abweichungen wesentlicher Annahmen innerhalb eines realistischen Rahmens, insbesondere bei Abweichungen des WACC von – / + 100 Basispunkten, kein Wertminderungsbedarf der Geschäfts- oder Firmenwerte ergibt.

Sonstige immaterielle Vermögenswerte

Die entgeltlich erworbenen Sonstigen immateriellen Vermögenswerte mit bestimmbarer Nutzungsdauer werden zu historischen Anschaffungskosten, abzüglich aller kumulierten Abschreibungen und aller kumulierten Wertminderungen, angesetzt. Sofern Ereignisse oder Marktentwicklungen auf eine Wertminderung hinweisen, wird der Wertansatz eines Sonstigen immateriellen Vermögenswerts mit bestimmbarer Nutzungsdauer im Rahmen eines Werthaltigkeitstests überprüft. Dabei wird der erzielbare Betrag mit dem Buchwert verglichen. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Wert aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Entfallen die Gründe für eine früher erfasste Wertminderung, werden entsprechende Wertaufholungen vorgenommen, maximal bis zu den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Sonstige immaterielle Vermögenswerte, bei denen eine Nutzungsdauer nicht bestimmt werden kann, werden zu Anschaffungskosten aktiviert und betreffen aktivierte Markennamen. Sie unterliegen grundsätzlich keiner planmäßigen Abschreibung, weil es sich um langjährig im Markt etablierte Markennamen handelt, für die ein Ende der Nutzbarkeit nicht absehbar ist. Diese werden gemäß IAS 36 mindestens einmal jährlich oder anlassbezogen bei Vorliegen entsprechender Wertminderungsindikatoren einem Werthaltigkeitstest unterzogen.

Der Werthaltigkeitstest erfolgt unter Verwendung eines einkommensorientierten Verfahrens, bei dem grundsätzlich dieselben Annahmen des Werthaltigkeitstests für Geschäfts- und Firmenwerte verwendet werden. Eine Einschätzung bezüglich der nicht bestimmbaren Nutzungsdauer erfolgt in jeder Periode.

Entwicklungskosten werden aktiviert, soweit die Aktivierungskriterien des IAS 38 erfüllt sind. Aktivierte Entwicklungskosten umfassen alle dem Entwicklungsprozess direkt zurechenbaren Einzel- und Gemeinkosten. Nach erstmaliger Aktivierung werden diese sowie selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte, insbesondere selbst erstellte Software, zu Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen geführt. Alle nicht aktivierungsfähigen Entwicklungskosten werden zusammen mit den Forschungskosten ergebniswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung in der Position Forschungs- und Entwicklungskosten erfasst.

Die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte mit bestimmbarer Nutzungsdauer werden nach der linearen Methode vorgenommen und mit Ausnahme der planmäßigen Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungsleistungen in den Umsatzkosten ausgewiesen. Die Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte werden in den Sonstigen Aufwendungen erfasst.

Im Einzelnen liegen den Wertansätzen der Sonstigen immateriellen Vermögenswerte die in > TABELLE 055 dargestellten Nutzungsdauern zugrunde.

Nutzungsdauer Sonstige immaterielle Vermögenswerte

055

 

Jahre

Kundenbeziehungen / Kundenstamm

4 – 15

Technologie

10 – 15

Entwicklungskosten

5 – 7

Patente und Lizenzen

3 – 15

Software

2 – 10

Leasing / Kurzfristmiete

Unternehmen der KION Group im Segment Industrial Trucks & Services vermieten zur Absatzunterstützung Flurförderzeuge sowie zugehörige Ausstattungskomponenten an ihre Kunden im Wege des Leasinggeschäfts und der Kurzfristmiete.

Dabei schließen Unternehmen der KION Group Verträge sowohl als Leasinggeber und als Leasingnehmer ab. Diese Verträge werden gemäß IFRS 16 als „Finance Lease“ klassifiziert, wenn im Wesentlichen alle mit dem Eigentum des Leasinggegenstands verbundenen Chancen und Risiken auf den Leasingnehmer übertragen werden. Alle anderen Kurzfristmiet- und Leasinggeschäfte werden gemäß IFRS 16 als „Operating Lease“ klassifiziert.

Schließt ein Unternehmen des Segments Industrial Trucks & Services als Leasinggeber „Finance Lease“-Verträge ab, werden die zukünftig vom Kunden zu zahlenden Leasingraten als Leasingforderungen in Höhe des Nettoinvestitionswerts aus dem Leasingvertrag bilanziert. Diese werden gemäß dem vereinfachten Wertminderungsmodell in Übereinstimmung mit IFRS 9 bewertet. Die Zinserträge werden über die Vertragslaufzeit verteilt, sodass eine konstante Rendite auf die ausstehende Nettoinvestition aus Leasingtransaktionen erzielt wird.

Leasingvermögen

Verbleibt das wirtschaftliche Eigentum an den Leasinggegenständen bei den Unternehmen der KION Group als Leasinggeber („Operating Lease“), wird es als Leasingvermögen in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Die Leasinggegenstände werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert und über die Laufzeit der zugrunde liegenden Leasingverträge linear abgeschrieben. Zur Refinanzierung von Leasingverträgen werden Flurförderzeuge in der Regel an Leasinggesellschaften (Refinanzierungspartner) verkauft sowie unmittelbar zurückgeleast (Headlease) und anschließend dem externen Endkunden im Rahmen eines Sublease überlassen (im Folgenden als „Sale-and-Leaseback-Sublease“ bezeichnet).

Das zum 31. Dezember 2017 bestehende Sale-and-Leaseback-Sublease-Portfolio musste in Übereinstimmung mit den Übergangsvorschriften des IFRS 16 hinsichtlich der Kontrollübertragung auf den Refinanzierungspartner im Headlease nicht erneut beurteilt werden. Unternehmen der KION Group tragen in Fällen des Sale-and-Leaseback-Sublease grundsätzlich die wesentlichen Chancen und Risiken aus dem Headlease, sodass diese Gegenstände als langfristige Vermögenswerte im Leasingvermögen ausgewiesen und zum niedrigeren Wert aus Barwert der Leasingzahlungen und beizulegendem Zeitwert aktiviert werden. Werden hingegen wesentliche Chancen und Risiken aus dem Headlease an den Endkunden im Sublease weitergegeben, führt dies zum Ausweis einer Leasingforderung. In beiden Fällen wird die Refinanzierung dieser langfristigen Kundenverträge, die grundsätzlich laufzeitkongruent erfolgt, als Leasingverbindlichkeit ausgewiesen.

Für ab dem 1. Januar 2018 geschlossene Verträge ist ebenso entscheidend, ob der Refinanzierungspartner die Kontrolle über das Flurförderzeug erlangt. Da der Refinanzierungspartner in der Regel nicht die Kontrolle über das Flurförderzeug erlangt, wird dieses in der Bilanz als Leasingvermögen bzw. im Fall der auf den Endkunden übertragenen Chancen und Risiken als Leasingforderung erfasst. Der Ansatz dieser Flurförderzeuge im Leasingvermögen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, während die Leasingforderung in Höhe der Nettoinvestition angesetzt wird. Die Verbindlichkeiten zur Refinanzierung dieses Leasingvermögens werden unter den Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen bilanziert.

Im Rahmen des indirekten Leasinggeschäfts werden Flurförderzeuge an Leasinggesellschaften veräußert, die ihrerseits mit dem Endkunden langfristige Leasingverträge abschließen (Finanzierungspartner). Da der Finanzierungspartner in der Regel nicht die Kontrolle über das Flurförderzeug erlangt, wird dieses in der Bilanz als Leasingvermögen ausgewiesen und zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erfasst. Im Falle der Gewährung einer Restwertgarantie seitens der KION Group wird in Höhe der Restwertverpflichtung eine Verbindlichkeit aus Finanzdienstleistungen passiviert. Entsprechend realisieren Unternehmen der KION Group das die Restwertverpflichtung übersteigende erhaltene Entgelt entweder unmittelbar als Umsatz oder grenzen das erhaltene Entgelt zunächst passivisch ab und realisieren den Umsatz anschließend ratierlich über die Vertragslaufzeit.

Mietvermögen

Unternehmen der KION Group vermieten im Rahmen eines Kurzfristmietvertrages Flurförderzeuge direkt an Endkunden. Kurzfristmietverträge werden in der Regel über Laufzeiten von einzelnen Stunden bis zu einem Jahr geschlossen.

Die Flurförderzeuge werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von fünf bis acht Jahren, je nach Produktgruppe, linear abgeschrieben. Sofern eine Refinanzierung durch Sale-and-Leaseback-Sublease-Geschäfte erfolgt, werden die Flurförderzeuge je nach Portfoliozugehörigkeit entweder zum niedrigeren Wert aus Barwert der Leasingzahlungen und beizulegendem Zeitwert bzw. zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert.

Das zum 31. Dezember 2017 bestehende Sale-and-Leaseback-Sublease-Portfolio musste in Übereinstimmung mit den Übergangsvorschriften des IFRS 16 hinsichtlich der Kontrollübertragung auf den Refinanzierungspartner im Headlease nicht erneut beurteilt werden. Falls Unternehmen der KION Group in Fällen des Sale-and-Leaseback-Sublease wesentliche Chancen und Risiken aus dem Headlease tragen, werden diese Flurförderzeuge als langfristige Vermögenswerte im Mietvermögen ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten zur Finanzierung dieses Teils der Kurzfristmietflotte werden unter den Sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Für ab dem 1. Januar 2018 geschlossene Verträge ist ebenso entscheidend, ob der Refinanzierungspartner die Kontrolle über das Flurförderzeug erlangt. Da der Refinanzierungspartner in der Regel nicht die Kontrolle über das Flurförderzeug erlangt, wird dieses in der Bilanz als Mietvermögen erfasst. Der Ansatz erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Die Verbindlichkeiten zur Refinanzierung dieses Teils der Kurzfristmietflotte werden unter den Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen bilanziert.

Sonstige Sachanlagen

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen, bewertet. Die Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagen enthalten alle direkt dem Herstellungsprozess zurechenbaren Kosten und angemessene Teile der produktionsbezogenen Gemeinkosten. Dazu gehören die fertigungsbedingten Abschreibungen, anteilige Verwaltungskosten sowie die anteiligen Kosten des sozialen Bereichs.

Die planmäßigen Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen werden nach der linearen Methode vorgenommen und in den Funktionskosten ausgewiesen. Die Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden jedes Jahr überprüft und an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst.

Im Einzelnen liegen den Wertansätzen die unten stehenden Bandbreiten von Nutzungsdauern zugrunde. > TABELLE 056

Nutzungsdauer Sonstige Sachanlagen

056

 

Jahre

Gebäude

10 – 50

Technische Anlagen

3 – 15

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

2 – 15

Des Weiteren werden Sachanlagen im Rahmen von Leasingverträgen zur eigenen Nutzung angemietet und entsprechend als Nutzungsrechte im Sonstigen Sachanlagevermögen bilanziert. Die Leasingverträge werden in der Regel für bestimmte Zeiträume abgeschlossen, können jedoch auch Verlängerungsoptionen und / oder Kündigungsoptionen beinhalten.

Die Abschreibung der Nutzungsrechte erfolgt über den kürzeren Zeitraum von Nutzungsdauer und Vertragslaufzeit, es sei denn, das Leasingobjekt geht am Ende der Vertragslaufzeit in das Eigentum des Leasingnehmers über. In diesem Fall erfolgen die Abschreibung des Nutzungsrechts und die Auflösung der Sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten über die Nutzungsdauer des Leasingobjekts.

Leasingraten für Beschaffungsleasingverhältnisse mit einer Laufzeit von maximal zwölf Monaten und für Beschaffungsleasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen, werden linear als Aufwand in den Funktionskosten erfasst.

Am Ende der Vertragslaufzeit wird das Leasingobjekt zurückgegeben, erworben oder es erfolgt eine Vertragsverlängerung.

Sofern bestimmte Anzeichen einer Wertminderung des Sachanlagevermögens vorliegen, sind die Vermögenswerte auf ihre Werthaltigkeit zu prüfen. Dabei wird der Restbuchwert dem erzielbaren Betrag des Vermögenswerts gegenübergestellt. Der erzielbare Betrag ist der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Soweit der Restbuchwert den erzielbaren Betrag übersteigt, wird für den Vermögenswert eine Wertminderung vorgenommen. Die Wertminderungen auf Sachanlagevermögen werden in den Sonstigen Aufwendungen ausgewiesen.

Erfolgt der Wertminderungstest für Sachanlagen auf Ebene einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der auch ein Teil des Geschäfts- oder Firmenwerts zugeordnet wurde, und liegt eine Wertminderung vor, so werden zunächst der Geschäfts- oder Firmenwert und danach die Vermögenswerte nach Maßgabe ihrer relativen Buchwerte abgeschrieben. Wenn der Grund für in Vorjahren vorgenommene Wertminderungen entfallen ist, erfolgt eine anteilige Wertaufholung maximal bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten, wobei dies nicht für den Geschäfts- oder Firmenwert gilt.

Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen

Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode mit ihrem anteiligen fortgeführten Eigenkapital bilanziert. Die erstmalige Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten. In der Folge wird der Beteiligungsbuchwert um etwaige Veränderungen beim Anteil der KION Group am Nettovermögen des Beteiligungsunternehmens angepasst. Der Anteil der KION Group an den nach dem Erwerb erwirtschafteten Gewinnen und Verlusten wird ergebniswirksam erfasst. Die übrigen Veränderungen im Eigenkapital der assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen werden anteilig erfolgsneutral im Konzernabschluss berücksichtigt.

Übersteigt der Anteil des Konzerns am Verlust eines assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens den Buchwert des anteiligen Eigenkapitals, werden keine weiteren Verluste erfasst. Ein eventuell beim Erwerb eines assoziierten Unternehmens oder eines Gemeinschaftsunternehmens entstandener Geschäfts- oder Firmenwert ist im Beteiligungsbuchwert des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens enthalten.

Liegen Anzeichen für Wertminderungen von assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen vor, so wird der Buchwert der betroffenen Beteiligung einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Dabei wird der Buchwert dem erzielbaren Betrag des Vermögenswerts gegenübergestellt. Soweit der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt, wird eine Wertminderung der Beteiligung vorgenommen.

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

Sowohl für die erstmalige bilanzielle Erfassung als auch für die bilanzielle Ausbuchung von originären finanziellen Vermögenswerten ist der Erfüllungstag relevant.

Gemäß IFRS 9 differenziert die KION Group bei finanziellen Vermögenswerten zwischen Schuldinstrumenten, die erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert werden („FVPL“), zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Schuldinstrumenten („AC“) und Eigenkapitalinstrumenten, die erfolgsneutral zum Fair Value bilanziert werden („FVOCI“).

Schuldinstrumente werden zu fortgeführten Anschaffungskosten („AC“) bilanziert, sofern sie im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzung in der Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows besteht und diese Cashflows ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag beinhalten. Diese Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert unter Berücksichtigung direkt zurechenbarer Transaktionskosten angesetzt. In den Folgeperioden erfolgt die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit Laufzeiten von über einem Jahr werden mit ihrem Barwert bilanziert.

Entsprechend dem auf Schuldinstrumente der Kategorie „AC“ grundsätzlich allgemein anwendbaren Wertminderungsmodell erfasst die KION Group beim Erstansatz sowie in Folgeperioden erwartete Kreditverluste durch die erfolgswirksame Bildung einer Risikovorsorge. Hierbei umfasst die Risikovorsorge den erwarteten zwölf-Monats-Verlust, solange am Stichtag keine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos (beispielsweise infolge wesentlicher Änderungen von externen oder internen Bonitätsbewertungen) zu beobachten ist. Andernfalls werden die über die Gesamtlaufzeit des finanziellen Vermögenswerts erwarteten Verluste erfasst. Auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Leasingforderungen und Vertragsvermögenswerte wird das vereinfachte Wertminderungsmodell angewendet, indem stets die über die Gesamtlaufzeit erwarteten Verluste erfasst werden.

Die erwarteten Verluste werden anhand der Ausfallwahrscheinlichkeit, der Höhe der Inanspruchnahme bei einem Ausfall und der unter Berücksichtigung etwaiger Sicherheiten geschätzten Verlustquote ermittelt. Dabei werden sowohl beobachtbare historische Ausfalldaten als auch Informationen zu gegenwärtigen Bedingungen und Prognosen über künftige wirtschaftliche Bedingungen herangezogen.

Ein Ausfall liegt vor, sofern ein Schadensereignis wie beispielsweise erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners oder Vertragsverletzungen eintritt. Finanzielle Vermögenswerte werden abgeschrieben, wenn nach angemessener Einschätzung nicht mehr davon auszugehen ist, dass die zugrunde liegenden Cashflows ganz oder teilweise realisierbar sind. Die Realisierbarkeit wird anhand unterschiedlicher Indikatoren (beispielsweise Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners) beurteilt, die entsprechende Länderspezifika berücksichtigen.

Eigenkapitalinstrumente der Kategorie „FVOCI“ werden erfolgsneutral zum Fair Value bilanziert. Die erstmalige Bilanzierung zum Fair Value berücksichtigt hierbei direkt zurechenbare Transaktionskosten. Im Sonstigen Ergebnis angesammelte Gewinne und Verluste werden bei Abgang dieser finanziellen Vermögenswerte nicht erfolgswirksam reklassifiziert. Dividenden werden ergebniswirksam vereinnahmt.

Die übrigen finanziellen Vermögenswerte werden bei der KION Group der Kategorie „FVPL“ zugeordnet. Die erstmalige Bilanzierung erfolgt zum Fair Value; direkt zurechenbare Transaktionskosten sind unmittelbar erfolgswirksam zu erfassen. In den Folgeperioden werden finanzielle Vermögenswerte der Kategorie „FVPL“ erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert.

Im Vorjahr unterteilte die KION Group finanzielle Vermögenswerte in Übereinstimmung mit IAS 39 in finanzielle Vermögenswerte, die zu Handelszwecken gehalten und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden („FAHfT“), zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte („AfS“) und finanzielle Vermögenswerte der Kategorie Loans and Receivables („LaR“).

Hedge Accounting

Derivative Finanzinstrumente betreffen in der KION Group derzeit Devisentermingeschäfte sowie Zinsswaps, die für Sicherungszwecke eingesetzt werden, um Währungs- und Zinsänderungsrisiken zu reduzieren. Sowohl für die erstmalige bilanzielle Erfassung als auch für die bilanzielle Ausbuchung von derivativen Finanzinstrumenten ist der Erfüllungstag relevant.

Derivative Finanzinstrumente werden zu ihrem beizulegenden Zeitwert bilanziert und am Bilanzstichtag als sonstiger finanzieller Vermögenswert oder sonstige finanzielle Verbindlichkeit ausgewiesen. Sofern sie nicht in einer formal dokumentierten Sicherungsbeziehung stehen, werden Derivate als zu Handelszwecken gehalten eingestuft und der Kategorie „FVPL“ zugeordnet. Derivative Finanzinstrumente, die in einer dokumentierten Sicherungsbeziehung stehen, sind keiner der unter IFRS 9 gebildeten Bewertungskategorien zuzuordnen und werden entsprechend der nachfolgend beschriebenen Vorschriften zum Hedge Accounting bilanziert.

Bei der KION Group werden zurzeit Cashflow Hedges zur Absicherung von Währungs- und Zinsänderungsrisiken eingesetzt.

Im Rahmen von Cashflow Hedges werden Derivate verwendet, um zukünftige Cashflow-Risiken aus bereits bestehenden Grundgeschäften, geplanten Transaktionen oder bilanzunwirksamen festen Verpflichtungen zu sichern. Der effektive Teil der Marktwertveränderungen der Derivate wird zunächst erfolgsneutral im Sonstigen Konzernergebnis ausgewiesen. Eine Umbuchung in die Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt zeitgleich mit der Ergebniswirkung des realisierten Grundgeschäfts. Der durch das Grundgeschäft nicht gedeckte, ineffektive Teil der Marktwertveränderungen wird unmittelbar erfolgswirksam berücksichtigt.

Darüber hinaus wendet die KION Group Fair Value Hedge Accounting auf die Absicherung des beizulegenden Zeitwerts einer fix verzinslichen Finanzverbindlichkeit mittels eines Zinsswaps an. Der effektive Teil der Marktwertveränderungen des Zinsswaps wird erfolgswirksam erfasst. Dem stehen Gewinne und Verluste aus der Veränderung des beizulegenden Zeitwerts der gesicherten Finanzverbindlichkeit gegenüber, die zu einer korrespondierenden erfolgswirksamen Anpassung des Buchwerts des Grundgeschäfts führen. Der ineffektive Teil der Sicherung wird unmittelbar erfolgswirksam berücksichtigt.

Nähere Angaben zum Risikomanagement und zu den bilanziellen Auswirkungen von derivativen Finanzinstrumenten sind unter den Textziffern [40] und [41] erläutert.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Im Konzernabschluss werden laufende und latente Steuern auf Grundlage der Steuergesetze der jeweils betroffenen Steuerjurisdiktionen berücksichtigt. Latente Steuern werden im Eigenkapital erfasst, soweit sie Geschäftsvorfälle betreffen, die direkt im Eigenkapital belastet oder gutgeschrieben werden.

Aktive und passive latente Steuern werden nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitenmethode („Liability Method“) für sämtliche temporären Differenzen zwischen den steuerlichen und den IFRS-Wertansätzen sowie auf temporär wirkende Konsolidierungsmaßnahmen gebildet.

Die aktiven latenten Steuern umfassen des Weiteren Steuerminderungsansprüche, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlust- und Zinsvorträge in Folgejahren ergeben und deren Realisierung nach der aktuellen Planung mit hinreichender Sicherheit gewährleistet ist. Auf Verlust- und Zinsvorträge sind auf Basis dieser Einschätzung teilweise aktive latente Steuern gebildet worden.

Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. gesetzlich angekündigt sind. Eine Abzinsung aktiver und passiver latenter Steuern wird entsprechend den Regelungen des IAS 12 nicht vorgenommen. Latente Steueransprüche werden mit latenten Steuerschulden derselben Laufzeit saldiert, sofern sie sich gegen dieselbe Steuerbehörde richten.

Vorräte

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder zu niedrigeren Nettoveräußerungswerten angesetzt. Die Anschaffungskosten von Rohstoffen und Handelswaren werden dabei auf Basis eines Durchschnitts ermittelt. Die Herstellungskosten der unfertigen und fertigen Erzeugnisse enthalten neben den Einzelkosten angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie fertigungsbedingte Abschreibungen, die direkt dem Herstellungsprozess zugeordnet werden können. Kosten der Verwaltung und des sozialen Bereichs werden berücksichtigt, soweit sie der Produktion zuzuordnen sind. Angesetzt wird ein Durchschnittswert oder ein auf Basis des Fifo-Verfahrens (Fifo = „First in first out“) ermittelter Wert.

Der Nettoveräußerungswert entspricht dem erzielbaren Veräußerungserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten.

Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer, einer geminderten Verwertbarkeit etc. ergeben, werden durch Abwertungen berücksichtigt. Wenn die Gründe, die zu einer Abwertung der Vorräte geführt haben, nicht mehr bestehen, wird eine Wertaufholung bis maximal zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorgenommen.

Vertragssalden

Die Vertragsvermögenswerte betreffen hauptsächlich noch nicht fakturierte laufende Arbeiten aus dem Projektgeschäft. Vertragsvermögenswerte werden gemäß dem vereinfachten Wertminderungsmodell in Übereinstimmung mit IFRS 9 bewertet. Dabei werden die für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ermittelten durchschnittlichen Ausfallraten als Näherungswert für die erwarteten Verluste aus Vertragsvermögenswerten herangezogen.

Eine Vertragsverbindlichkeit ist die Verpflichtung eines Unternehmens, Güter oder Dienstleistungen auf einen Kunden zu übertragen, für die es von diesem eine Gegenleistung erhalten (bzw. noch zu erhalten) hat. Neben den Aufträgen aus dem Projektgeschäft mit passivischem Saldo gegenüber Kunden werden unter den Vertragsverbindlichkeiten auch erhaltene Vorauszahlungen von Kunden ausgewiesen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die gehalten werden, um die vertraglichen Cashflows zu vereinnahmen, werden der Kategorie „AC“ zugeordnet. Bei der Folgebewertung wendet die KION Group das vereinfachte Wertminderungsmodell des IFRS 9 an und erfasst somit die über die Gesamtlaufzeit erwarteten Verluste. Zur Ermittlung der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Verluste wird bei der Risikovorsorge abhängig von der Überfälligkeit der Forderung auf kollektiver Basis eine durchschnittliche Ausfallrate herangezogen. Die Ausfallraten werden auf Basis beobachtbarer historischer Ausfalldaten sowie unter Berücksichtigung gegenwärtiger Bedingungen und Prognosen künftiger wirtschaftlicher Bedingungen (beispielsweise mittels Erwartungswerten bezüglich der Ausfallwahrscheinlichkeit bedeutender Länder) ermittelt. Der Betrag der gebildeten Wertberichtigung wird erfolgswirksam angepasst, sofern sich die Einschätzung bezüglich der zugrunde liegenden Inputfaktoren und damit der zu erfassenden Ausfälle ändert.

Eine Wertaufholung wird nur bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen, die sich ergeben hätte, wenn die Wertminderung nicht erfasst worden wäre.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die aufgrund des Geschäftsmodellkriteriums des IFRS 9 der Kategorie „FVPL“ zugeordnet werden, werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert.

Flüssige Mittel

Flüssige Mittel umfassen Barmittel, Guthaben bei Kreditinstituten sowie kurzfristige finanzielle Vermögenswerte, die jederzeit in Barmittel umgewandelt werden können und nur geringen Wertschwankungen unterliegen.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren „Projected Unit Credit Method“ ermittelt. Bei diesem Verfahren werden die zukünftigen Verpflichtungen auf der Grundlage der zum Bilanzstichtag anteilig erworbenen Leistungsansprüche bewertet und auf ihren Barwert abgezinst. Dabei werden Annahmen über die zukünftige Entwicklung bestimmter Parameter, wie zu erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten sowie biometrische Rechnungsgrundlagen, die sich auf die künftige Leistungshöhe auswirken, berücksichtigt. Die Pensionsrückstellungen sind um den Zeitwert des zur Deckung der Versorgungsverpflichtungen bestehenden Planvermögens vermindert. Das Planvermögen wird zum Marktwert bewertet.

Neubewertungen werden unter Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral im Sonstigen Konzernergebnis erfasst. Eine Umgliederung der im Sonstigen Konzernergebnis ausgewiesenen Neubewertungen in künftigen Perioden in das Konzernergebnis ist nicht gestattet. Der Aufwand aus der Dotierung der Pensionsrückstellungen wird den Funktionskosten zugeordnet. Der Zinsaufwand auf die Pensionsverpflichtungen sowie die Zinserträge auf das Planvermögen werden saldiert innerhalb des Finanzergebnisses ausgewiesen. Zu Einzelheiten der Bewertung siehe Textziffer [28].

Finanzverbindlichkeiten

Finanzverbindlichkeiten umfassen bei der KION Group im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie Verbindlichkeiten aus den begebenen Schuldscheindarlehen. Der erstmalige Ansatz erfolgt zum beizulegenden Zeitwert unter Berücksichtigung direkt zurechenbarer Transaktionskosten. Anschließend werden die Finanzverbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert („AC“).

Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen

Die Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen umfassen sämtliche Verbindlichkeiten aus der Refinanzierung des Leasinggeschäfts sowie der Kurzfristmietflotte per Sale-and-Leaseback-Sublease ab dem 1. Januar 2018 sowie die Verbindlichkeiten aus der Refinanzierung des Leasinggeschäfts durch Leasingkreditlinien bzw. die Nutzung von Verbriefungen. Darüber hinaus enthalten die Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen aus dem Leasinggeschäft die aus dem indirekten Leasinggeschäft begründeten Restwertverpflichtungen.

Der erstmalige Ansatz erfolgt zum beizulegenden Zeitwert unter Berücksichtigung direkt zurechenbarer Transaktionskosten. Anschließend werden die Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert („AC“).

Sonstige Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen werden gebildet, soweit eine rechtliche oder faktische Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis gegenüber Dritten besteht, die wahrscheinlich künftig zu einem Abfluss von Ressourcen führt und zuverlässig geschätzt werden kann. Bei einer Bandbreite möglicher Ergebnisse, innerhalb derer die Wahrscheinlichkeit der einzelnen Punkte gleich groß ist, wird der sich daraus ergebende Mittelwert als Sonstige Rückstellung angesetzt. Die Bewertung erfolgt zu Vollkosten. Die Rückstellungen werden für die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen mit dem Betrag angesetzt, der die bestmögliche Schätzung der Ausgaben darstellt, die zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung erforderlich sind. Rückgriffsansprüche werden dabei nicht berücksichtigt. Der Erfüllungsbetrag umfasst auch die am Bilanzstichtag erkennbaren Kostensteigerungen. Rückstellungen mit Laufzeiten von mehr als zwölf Monaten werden mit dem marktüblichen Zinssatz abgezinst. Der Abzinsungssatz ist ein Satz vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen im Hinblick auf den Zinseffekt sowie die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt. Aufzinsungen werden als Zinsaufwand erfasst.

Rückstellungen für Gewährleistungsansprüche werden unter Zugrundelegung des bisherigen bzw. des geschätzten zukünftigen Schadenverlaufs gebildet. Dabei wird der Aufwand zum Zeitpunkt der Umsatzrealisierung in den Umsatzkosten berücksichtigt. Für bekannte Schäden werden Einzelrückstellungen gebildet.

Rückstellungen für drohende Verluste aus Aufträgen und für übrige geschäftsbezogene Verpflichtungen sind auf Basis der noch zu erbringenden Leistungen bewertet.

Eine Rückstellung für Restrukturierungsaufwendungen wird erfasst, wenn ein Unternehmen der KION Group einen detaillierten formalen Restrukturierungsplan aufgestellt hat, der bei den Betroffenen die gerechtfertigte Erwartung geweckt hat, dass die Restrukturierungsmaßnahme durch den Beginn der Umsetzung des Plans oder die Ankündigung seiner wesentlichen Bestandteile den Betroffenen gegenüber durchgeführt wird. Bei der Bewertung der Rückstellung werden nur die direkt durch die Restrukturierung verursachten Ausgaben berücksichtigt, die nicht im Zusammenhang mit den laufenden Aktivitäten des Unternehmens stehen.

Anteilsbasierte Vergütungen

IFRS 2 unterscheidet aktienbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente und mit Barausgleich.

Aktienbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente werden zum Zeitpunkt der Gewährung mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert der Verpflichtung wird über den Erdienungszeitraum aufwandswirksam in den Funktionskosten erfasst und mit der Kapitalrücklage verrechnet.

Der Anteil des beizulegenden Zeitwerts von aktienbasierten Vergütungen mit Barausgleich, der auf bis zum Bewertungsstichtag geleistete Dienste entfällt, wird aufwandswirksam in den Funktionskosten mit einem gleichzeitigen Ausweis einer Schuld erfasst. Der beizulegende Zeitwert wird an jedem Bilanzstichtag bis zum Ende der Performanceperiode neu ermittelt. Jede Änderung des beizulegenden Zeitwerts der Verpflichtung ist (zeitanteilig) aufwandswirksam zu berücksichtigen.

Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

Bei finanziellen Verbindlichkeiten ist bei der KION Group zu differenzieren zwischen finanziellen Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken gehalten und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden („FVPL“), und finanziellen Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert werden („AC“).

Die Kategorie „FVPL“ enthält derivative Finanzinstrumente, die nicht in einer formal dokumentierten Sicherungsbeziehung stehen. Diese sind in den Sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten enthalten und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Derivative Finanzinstrumente, die in einer dokumentierten Sicherungsbeziehung stehen, sind keiner der unter IFRS 9 gebildeten Bewertungskategorien zuzuordnen.

Alle anderen finanziellen Verbindlichkeiten der KION Group sind der Kategorie „AC“ zuzuordnen. Der erstmalige Ansatz dieser Verbindlichkeiten erfolgt zum Zeitpunkt des Zugangs mit dem beizulegenden Zeitwert. Die dem Erwerb direkt zurechenbaren Transaktionskosten werden abgesetzt. Anschließend werden diese Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Differenzen zwischen historischen Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag werden entsprechend der Effektivzinsmethode berücksichtigt.

Im Vorjahr unterteilte die KION Group finanzielle Verbindlichkeiten in finanzielle Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken gehalten und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden („FLHfT“), und finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert werden („FLaC“).

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert („AC“). Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Verbindlichkeiten mit Laufzeiten von über einem Jahr werden mit ihrem Barwert bilanziert.

Ermessensentscheidungen und Schätzungen

Die Aufstellung des Konzernabschlusses nach IFRS erfordert bei einigen Bilanzposten Ermessensentscheidungen bzw. Schätzungen, die sich auf den Ansatz und die Bewertung in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung auswirken. Die tatsächlich realisierten Beträge können von Schätzungen abweichen. Ermessensentscheidungen und Schätzungen sind insbesondere erforderlich bei:

  • der Beurteilung der Notwendigkeit sowie der Bemessung einer Wertminderung auf immaterielle Vermögenswerte, Vermögenswerte des Sachanlagevermögens sowie des Vorratsvermögens,
  • der Bestimmung der Nutzungsdauern von langfristigen Vermögenswerten,
  • der Klassifizierung und Bewertung sowie der Bestimmung der Laufzeiten von Leasingverträgen,
  • dem Ansatz und der Bewertung von Pensionsverpflichtungen und den Sonstigen Rückstellungen,
  • dem Ansatz und der Bewertung von laufenden und latenten Steuern,
  • dem Ansatz und der Bewertung von im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Vermögenswerten und übernommenen Schulden und
  • der Beurteilung des Auftragsfortschritts bei zeitraumbezogener Ertragsrealisierung.

Die Prüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte erfolgt jährlich auf Basis der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet worden ist, und unter der Annahme von geschäftsbereichsspezifischen Wachstumsraten für den nachfolgenden Zeitraum. Eine Veränderung dieser und weiterer Einflussfaktoren kann zu Wertminderungen führen. Bezüglich weiterer Informationen zu den Geschäfts- oder Firmenwerten siehe weiter oben unter dieser Textziffer und Textziffer [16].

Für die Klassifizierung von Leasingverträgen ist eine Einschätzung bezüglich der übertragenen / zurückbehaltenen Chancen und Risiken in Verbindung mit dem Eigentum an dem Flurförderzeug zu treffen. Des Weiteren berücksichtigt das Management bei der Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen sämtliche Tatsachen und Umstände, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen oder Nicht-Ausübung von Kündigungsoptionen bieten. Bezüglich weiterer Informationen zum Leasing verweisen wir auf die Abschnitte zu Leasing / Kurzfristmiete, Leasingvermögen, Mietvermögen und zu Sonstigen Sachanlagen unter den jeweiligen Textziffern.

Die Verpflichtungen aus den leistungsorientierten Pensionszusagen werden auf Basis versicherungsmathematischer Parameter ermittelt, wobei der Wert für bestimmtes Planvermögen unter Verwendung nicht am Markt beobachtbarer Inputfaktoren abgeleitet wird. Eine Veränderung von Parametern hätte keine Auswirkung auf das laufende Ergebnis, da hieraus resultierende Differenzen als Neubewertungen erfolgsneutral im Sonstigen Konzernergebnis erfasst werden. Für weitere Erläuterungen bezüglich der Sensitivitätsanalyse im Hinblick auf die Auswirkungen aller erheblichen Prämissen wird auf die Ausführungen zu den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen unter Textziffer [28] verwiesen.

Der Ansatz und die Bewertung der Sonstigen Rückstellungen erfolgt auf Basis der Einschätzung der Wahrscheinlichkeit des zukünftigen Nutzenabflusses sowie anhand von Erfahrungswerten und zum Bilanzstichtag bekannten Umständen. Der tatsächliche Nutzenabfluss kann insofern von der Sonstigen Rückstellung abweichen. Weitere Angaben sind unter der Textziffer [32] aufgeführt.

Die Ermittlung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ist mit erheblichen Schätzungen verbunden. Diese Schätzungen können sich aufgrund neuer Informationen und Erkenntnisse ändern (vgl. dazu auch Textziffer [13]). Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge und Zinsvorträge werden grundsätzlich auf Basis der Einschätzung der zukünftigen Realisierbarkeit der steuerlichen Vorteile bilanziert, d. h., wenn mit ausreichenden steuerlichen Erträgen oder Minderbelastungen zu rechnen ist. Die tatsächliche steuerliche Ergebnissituation in zukünftigen Perioden, und damit die tatsächliche Nutzbarkeit von Verlust- und Zinsvorträgen, kann von der Einschätzung zum Zeitpunkt der Aktivierung der latenten Steuern abweichen.

Bei der Erstkonsolidierung eines erworbenen Unternehmens werden alle identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden mit ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbsstichtag angesetzt. Die beizulegenden Zeitwerte von identifizierbaren Vermögenswerten werden unter Verwendung einer angemessenen Bewertungstechnik ermittelt. Diese Bewertungen erfolgen unter anderem auf Basis von Schätzungen bezüglich künftiger Cashflows, erwarteter Wachstumsraten, Währungskurse, der Abzinsungssätze und Nutzungsdauern. Sofern sich Annahmen oder Umstände wesentlich verändern, ist eine Neubeurteilung der Einschätzungen notwendig, die zu einer Wertminderung des betroffenen Vermögenswerts führen kann.

Die Bilanzierung von Aufträgen aus dem Projektgeschäft nach der „Percentage-of-Completion“-Methode erfolgt unter Berücksichtigung von Managementschätzungen in Bezug auf die anfallenden Auftragskosten. Treten Schätzungsänderungen bzw. Abweichungen der tatsächlichen von den geplanten Kosten auf, wirkt sich dies unmittelbar auf das Ergebnis aus Aufträgen aus dem Projektgeschäft aus. Die operativen Einheiten überprüfen die Kostenschätzungen kontinuierlich und passen diese gegebenenfalls an. Für weitere Erläuterungen zu Aufträgen aus dem Projektgeschäft siehe weiter oben unter dieser Textziffer und Textziffer [33].

Die Auswirkungen der Änderung einer Schätzung werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis prospektiv berücksichtigt und die Prämissen entsprechend angepasst.