[28] Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Für die Verpflichtungen, künftige und laufende Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erbringen, werden Pensionsrückstellungen gebildet. Dazu werden Pläne für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Abhängigkeit von ihrem wirtschaftlichen Gehalt, der sich aus den grundlegenden Leistungsbedingungen und Voraussetzungen des Plans ergibt, entweder als beitragsorientierte Pläne („Defined Contribution Plans“) oder als leistungsorientierte Pläne („Defined Benefit Plans“) klassifiziert.
Beitragsorientierte Pläne
Bei den beitragsorientierten Altersversorgungssystemen zahlt das Unternehmen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen bzw. auf freiwilliger Basis Beiträge an staatliche oder private Rentenversicherungsträger. Über die Entrichtung von Beitragszahlungen an einen externen Versorgungsträger hinaus geht das Unternehmen keine weiteren Verpflichtungen ein. Die Höhe der zukünftigen Pensionsleistungen richtet sich ausschließlich nach der Höhe der Beiträge, die der Arbeitgeber (und gegebenenfalls der Begünstigte selbst) an den externen Versorgungsträger gezahlt hat, einschließlich der Erträge aus der Anlage dieser Beiträge. Der Gesamtaufwand aus beitragsorientierten Plänen betrug im Geschäftsjahr 93,3 Mio. € (Vorjahr: 92,9 Mio. €). Davon entfielen auf geleistete Arbeitgeberbeiträge an staatliche Pläne 76,7 Mio. € (Vorjahr: 72,8 Mio. €). Die Aufwendungen für die beitragsorientierten Versorgungssysteme werden unter den Funktionskosten ausgewiesen.
Leistungsorientierte Pläne
Bei leistungsorientierten Plänen wird den Begünstigten durch die Gesellschaft oder über einen externen Versorgungsträger eine bestimmte Leistung zugesagt. Der bis zum regulären Pensionierungsalter erreichbare Leistungsanspruch wird durch künftige Gehaltssteigerungen voraussichtlich höher ausfallen als der zum Stichtag fest zugesagte Betrag. Nach Eintritt in den Ruhestand können oftmals Rentenanpassungen erfolgen. Der Verpflichtungsumfang, beschrieben durch den versicherungsmathematisch ermittelten Barwert der erdienten Anwartschaft auf diese aus heutiger Sicht erreichbare Zusage, wird durch den Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung („Defined Benefit Obligation“ [DBO]) unter Berücksichtigung künftiger Gehalts- und späterer Rentensteigerungen ausgedrückt.
Die KION Group gewährt gegenwärtig fast allen Mitarbeitern in Deutschland und vielen Beschäftigten im Ausland Pensionszusagen, die feste Leistungsansprüche umfassen und daher nach IFRS als leistungsorientierte Pläne zu bilanzieren sind. Zum 31. Dezember 2018 hat die KION Group in 13 Ländern leistungsorientierte Pläne eingerichtet. Bei allen wesentlichen leistungsorientierten Pensionsplänen hängt die zu gewährende Versorgungsleistung vom individuellen Einkommen ab, entweder direkt oder über zwischengeschaltete Bausteinvereinbarungen. Die bedeutendsten leistungsorientierten Pläne – mit insgesamt 92,7 Prozent (Vorjahr: 93,0 Prozent) des weltweiten Verpflichtungsumfangs – unterhält die KION Group in Deutschland, Großbritannien und den USA.
Deutschland
In Deutschland werden Pensionsleistungen gewährt, die aus den Bausteinen firmenfinanzierte Pensionszusage und Entgeltumwandlung durch den Mitarbeiter bestehen. Zum 1. Januar 2018 wurden die bestehenden Pensionspläne für neu eintretende Mitarbeiter geschlossen. Im Rahmen der Neuordnung der Versorgungspläne wurden die garantierte Verzinsung der Beiträge sowie die der Verrentung von Kapitalzusagen zugrunde zu legenden Rentenfaktoren den finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst.
Die Beiträge der neuen Versorgungspläne werden im Rahmen eines sogenannten „Contractual Trust Arrangements“ in Investmentfonds investiert und Vermögenserträge an den Versorgungsberechtigten im Versorgungsfall weitergegeben. Zudem bestehen für Mitglieder des Vorstands und für leitende Angestellte überwiegend Einzelzusagen. Für Details zu den Versorgungszusagen für Mitglieder des Vorstands der KION GROUP AG wird auf die Ausführungen unter der Textziffer [46] verwiesen. Die Höhe der Leistungen bei den leitenden Angestellten hängt von der Art der gegebenen Zusage ab. Zu einem sehr geringen Teil werden Versorgungsleistungen als endgehaltsabhängige Leistungszusagen gewährt. Der überwiegende Teil der bestehenden Pensionszusagen ist als eine Kombination von Festbetragszusage und einer beitragsorientierten Leistungskomponente gestaltet. Der Versorgungsplan für die leitenden Mitarbeiter wurde zum 1. Januar 2018 für Neueintritte geschlossen. Der neu geordnete Pensionsplan ist ausgestaltet wie der oben beschriebene Plan für tarif- und außertariflich beschäftigte Mitarbeiter. Für leitende Angestellte werden andere Beitragshöhen gewährt, die abhängig von der Position des Mitarbeiters sind.
Neben den wertpapiergebundenen Pensionszusagen deckt die KION Group die Finanzierung der Pensionsverpflichtungen aus den geschlossenen Plänen in Deutschland teilweise durch sogenannte „Contractual Trust Arrangements“ (CTA) ab. Das auf den Treuhänder übertragene Vermögen wird als Planvermögen im Sinne des IAS 19 qualifiziert. Die Anlagestrategie und -richtlinien werden den Sicherungstreuhändern vorgegeben. Gesetzliche Mindestdotierungsverpflichtungen bestehen nicht. Im Falle einer Insolvenz des Unternehmens ist die betriebliche Altersversorgung in Deutschland weitestgehend durch den Pensionssicherungsverein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) gesetzlich geschützt.
Großbritannien
In Großbritannien entfallen die leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen hauptsächlich auf zwei Pläne. Die zugesagten Leistungen umfassen neben einer lebenslangen Altersrente auch Hinterbliebenenleistungen. Die Höhe der Rente hängt von der Dienstzeit und dem Endgehalt ab.
Die beiden Pläne sind seit mehr als zehn Jahren für neue Mitarbeiter geschlossen. Sie werden von einem individuellen Treuhänderausschuss („Board of Trustees“) überwacht, der den Betrieb, den Finanzierungsstatus und die Anlagestrategie steuert. Der Treuhänderausschuss setzt sich aus von der beteiligten Gesellschaft benannten Personen und aus ausgewählten Begünstigten der Pläne zusammen.
Der Treuhänderausschuss ist nach lokaler Gesetzgebung verpflichtet, mindestens alle drei Jahre eine Bewertung durchzuführen. Die Treuhänder und die Gesellschaft überprüfen derzeit die Bewertung zum 1. Januar 2018. Eine neue Vereinbarung mit den Treuhändern wird für 2019 erwartet.
Darüber hinaus wurden dingliche Sicherheiten in Form von Grundpfandrechten am Immobiliarvermögen englischer Konzerngesellschaften und flexible Sicherheiten an den Mietflotten von englischen Händlergesellschaften in einem Gesamtrahmen von maximal rund 20,0 Mio. € zugunsten der Pensionsfonds verlängert. Die Laufzeit dieser Sicherheiten ist bis zum 1. Juli 2021 begrenzt und der Gesamtrahmen reduziert sich nicht durch Leistungen der KION Group. Aufgrund der Lage der jeweiligen Gesellschaften im Hinblick auf derzeitige sowie zukünftige Finanz- und Ertragssituationen wird die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme als gering angesehen.
USA
Die KION Group unterhält nach dem Erwerb von Dematic im Wesentlichen drei leistungsorientierte Pensionspläne in den USA. Die zugesagten Leistungen umfassen neben einer lebenslangen Altersrente auch Hinterbliebenenleistungen.
Lohnempfänger erhalten Rentenzusagen auf Basis von Festbeträgen pro Dienstmonat. Gehaltsempfänger erhalten Leistungen in der Regel in Abhängigkeit von ihrer Dienstzeit und ihrem zum Einfrierungszeitpunkt festgesetzten durchschnittlichen Endgehalt. Die Pläne sind seit Jahren in Bezug auf die zukünftigen Dienstzeiten eingefroren.
Für zwei der Pläne gelten gesetzliche Mindestfinanzierungsbestimmungen, die jeweils eine bestimmte Deckungsquote vorschreiben und jährliche Zahlungen vorsehen, um die geforderte Deckungsquote aufrechtzuerhalten. Im Jahr 2018 wurde einmalig eine Zahlung von 17,8 Mio. € geleistet.
Übrige Länder
Darüber hinaus bestehen in der Schweiz und den Niederlanden jeweils umfangreiche Vermögenshinterlegungen in externen, zugriffsbeschränkten Pensionsfonds. Entscheidungen hinsichtlich der Dotierung des Planvermögens werden unter Berücksichtigung der Entwicklung von Planvermögen und Pensionsverpflichtungen unter Beachtung der vorgeschriebenen Mindestanforderungen für die Deckung sowie der nach den jeweiligen steuerlichen Vorschriften abzugsfähigen Beträge getroffen.
Bewertungsannahmen
Pensionsrückstellungen werden für Verpflichtungen aus Anwartschaften und aus laufenden Leistungen an berechtigte aktive und nach Erfüllung der Unverfallbarkeitsfristen an ehemalige Mitarbeiter der KION Group sowie ihre Hinterbliebenen nach IAS 19 „Employee Benefits“ gebildet. Zur Ermittlung des Verpflichtungsumfangs wird zum jeweiligen Bilanzstichtag der Rechnungszins anhand von aktuellen Kapitalmarktdaten sowie langfristigen Trendannahmen für die zu erwartenden Gehalts- und Rentensteigerungen nach dem Prinzip der bestmöglichen Schätzung festgelegt. Die Annahmen variieren unter anderem in Abhängigkeit von den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Währung, in der die Leistungszusagen bestehen bzw. die Anlage des Fondsvermögens erfolgt, sowie von den Kapitalmarkterwartungen.
Den Berechnungen der Leistungszusagen werden aktuelle, versicherungsmathematisch ermittelte, biometrische Wahrscheinlichkeiten zugrunde gelegt. Des Weiteren kommen Annahmen über die künftige Fluktuation in Abhängigkeit von Alter und Dienstjahren ebenso wie Pensionierungswahrscheinlichkeiten zur Anwendung. Der Berechnung der DBO zum Bewertungsstichtag liegen die in der > TABELLE 084 dargestellten erheblichen Annahmen als gewichteter Durchschnitt zugrunde.
Der unterstellte Abzinsungsfaktor wird auf Grundlage der am Bilanzstichtag erzielten Renditen für hochrangige, festverzinsliche Industrieanleihen („Corporate Bonds“) mit einem Rating von AA ermittelt, wobei die Laufzeit der Anleihen der voraussichtlichen Fristigkeit der nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erfüllenden Verpflichtungen entspricht. Die Pensionsverpflichtungen ausländischer Gesellschaften werden nach vergleichbaren Grundsätzen und unter Berücksichtigung länderspezifischer Besonderheiten berechnet.
Die zukünftigen Gehaltssteigerungen werden unter anderem in Abhängigkeit von der Inflation und der wirtschaftlichen Situation jährlich geschätzt.
Die zugrunde gelegten biometrischen Sterbewahrscheinlichkeiten basieren auf publizierten landesspezifischen Statistiken und Erfahrungswerten. Als biometrische Rechnungsgrundlage werden im Inland seit 2018 die „Richttafeln 2018 G“ von Dr. K. Heubeck zugrunde gelegt. Für die zwei leistungsorientierten Pläne in Großbritannien werden die S2PA (Standardsterblichkeitstafeln für selbstverwaltete Pläne („SAPS“) unter Berücksichtigung eines normalen gesundheitlichen Zustands) zugrunde gelegt. In den USA werden die modifizierten Sterbetafeln RP-2014 mit generationsabhängiger projektiver Skala MP-2016 angewendet.
Die in der > TABELLE 084 nicht genannten versicherungsmathematischen Annahmen wie zum Beispiel Fluktuation, Invalidisierung etc. werden entsprechend den im jeweiligen Land anerkannten Erwartungen unter Berücksichtigung der Verhältnisse und Erwartungen der betroffenen Gesellschaften bestimmt.
Annahmen Pensionsrückstellungen |
084 |
|||||||
|
Deutschland |
Großbritannien |
USA |
Übrige |
||||
|
2018 |
2017 |
2018 |
2017 |
2018 |
2017 |
2018 |
2017 |
Abzinsungsfaktor |
1,90 % |
1,95 % |
2,65 % |
2,35 % |
4,25 % |
3,60 % |
1,43 % |
1,41 % |
Gehaltssteigerung |
2,75 % |
2,75 % |
4,12 % |
4,12 % |
− |
− |
1,74 % |
1,49 % |
Rentensteigerung |
1,75 % |
1,75 % |
3,37 % |
3,37 % |
− |
− |
0,26 % |
0,27 % |
Für die Ermittlung des Nettozinsaufwands („Net Interest Cost“) und des Aufwands für die im laufenden Geschäftsjahr erdienten Leistungen („Current Service Cost“) wurden die in der > TABELLE 085 dargestellten erheblichen Annahmen als gewichteter Durchschnitt zugrunde gelegt.
Annahmen Pensionsaufwendungen |
085 |
|||||||
|
Deutschland |
Großbritannien |
USA |
Übrige |
||||
|
2018 |
2017 |
2018 |
2017 |
2018 |
2017 |
2018 |
2017 |
Abzinsungsfaktor |
1,95 % |
1,90 % |
2,35 % |
2,55 % |
3,60 % |
4,05 % |
1,41 % |
1,35 % |
Gehaltssteigerung |
2,75 % |
2,75 % |
4,12 % |
4,12 % |
− |
− |
1,49 % |
2,51 % |
Rentensteigerung |
1,75 % |
1,75 % |
3,37 % |
3,47 % |
− |
− |
0,27 % |
0,28 % |
Abweichungen zwischen der erwarteten und der tatsächlichen Entwicklung des Verpflichtungsumfangs sowie der hinterlegten Vermögenswerte, die sogenannten Neubewertungen, werden gemäß IAS 19 sofort erfolgsneutral im Eigenkapital berücksichtigt. Somit wird in der Bilanz als Versorgungsschuld grundsätzlich der Anwartschaftsbarwert der Pensionsverpflichtungen ausgewiesen.
Bei einem extern finanzierten Versorgungssystem wird dieser Anwartschaftsbarwert um das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögen des externen Versorgungsträgers (Planvermögen) gekürzt. Übersteigt das Planvermögen den Anwartschaftsbarwert der Verpflichtung (Nettovermögen), wird nach IAS 19 ein Aktivposten ausgewiesen. Die Vorschrift des IAS 19.64 in Verbindung mit den erläuternden und ergänzenden Vorgaben der IFRIC 14 lässt im Fall der Vermögensüberdeckung den Ansatz eines Vermögenswerts nur dann zu, wenn der jeweiligen Gesellschaft als verpflichtetem Arbeitgeber daraus künftige wirtschaftliche Vorteile in Form geminderter künftiger Beitragszahlungen oder in Form von Rückerstattungen entstehen, wie dies bei leistungsorientierten Plänen in Großbritannien der Fall ist. Soweit das Vermögen den Anwartschaftsbarwert der Verpflichtung nicht deckt, wird die Nettoverpflichtung unter den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ausgewiesen.
Zwei leistungsorientierte Pensionspläne in Großbritannien weisen zum Bilanzstichtag eine Überdeckung des Planvermögens über den Anwartschaftsbarwert der Verpflichtung aus, für welche die Vorschriften über die Begrenzung des in der Bilanz zu aktivierenden Vermögenswerts nicht greifen.
Bilanz
Der Anwartschaftsbarwert der Verpflichtung (DBO) hat sich wie in der > TABELLE 086 dargestellt entwickelt.
Entwicklung des Barwerts der Verpflichtungen |
086 |
|||||||||
|
Deutschland |
Großbritannien |
USA |
Übrige |
Gesamt |
|||||
in Mio. € |
2018 |
2017 |
2018 |
2017 |
2018 |
2017 |
2018 |
2017 |
2018 |
2017 |
Barwert der Verpflichtung zum 01.01. |
1.001,4 |
974,7 |
428,9 |
448,5 |
210,0 |
218,1 |
124,2 |
127,8 |
1.764,4 |
1.769,1 |
Änderung Konsolidierungskreis |
− |
0,5 |
− |
− |
− |
− |
− |
− |
− |
0,5 |
Währungseffekte |
− |
− |
–4,6 |
–17,4 |
9,3 |
–28,2 |
2,0 |
–4,6 |
6,7 |
–50,2 |
Laufender Dienstzeitaufwand |
36,7 |
35,5 |
0,9 |
1,0 |
0,2 |
0,1 |
3,6 |
4,0 |
41,4 |
40,6 |
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand (+) und -ertrag (–) |
− |
− |
1,4 |
− |
− |
− |
− |
–0,1 |
1,4 |
–0,1 |
Zinsaufwand |
18,8 |
18,0 |
9,9 |
10,9 |
7,6 |
7,7 |
1,7 |
1,4 |
38,0 |
38,1 |
Arbeitnehmerbeiträge |
3,7 |
3,5 |
− |
− |
− |
− |
1,0 |
1,0 |
4,7 |
4,5 |
Vom Arbeitgeber direkt geleistete Versorgungsleistungen |
–15,9 |
–15,6 |
− |
− |
− |
–0,4 |
–1,5 |
–1,9 |
–17,5 |
–17,9 |
Aus dem Planvermögen geleistete Versorgungsleistungen |
–1,6 |
–1,2 |
–19,9 |
–16,6 |
–7,6 |
–7,7 |
–2,7 |
–2,7 |
–31,9 |
–28,3 |
Übertragung auf andere Versorgungsträger |
–0,2 |
–0,5 |
− |
− |
− |
− |
1,9 |
0,1 |
1,7 |
–0,4 |
Versicherungsmathematische Gewinne (–) und Verluste (+) aus |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Veränderungen bei den demografischen Annahmen |
0,5 |
− |
–10,6 |
–0,4 |
–0,6 |
5,0 |
0,0 |
–0,0 |
–10,7 |
4,6 |
Veränderungen bei den finanziellen Annahmen |
15,1 |
–11,8 |
–18,7 |
2,8 |
–17,2 |
14,2 |
–0,7 |
–0,7 |
–21,4 |
4,5 |
erfahrungsbedingten Veränderungen |
2,9 |
–1,7 |
1,9 |
0,1 |
1,0 |
1,2 |
0,7 |
0,0 |
6,6 |
–0,5 |
Barwert der Verpflichtung zum 31.12. |
1.061,2 |
1.001,4 |
389,1 |
428,9 |
202,7 |
210,0 |
130,2 |
124,2 |
1.783,3 |
1.764,4 |
davon direkt zugesagt (ohne Planvermögen) |
459,5 |
436,9 |
0,0 |
0,0 |
7,2 |
7,3 |
39,0 |
37,6 |
505,7 |
481,8 |
davon mit Planvermögen hinterlegt |
601,7 |
564,5 |
389,1 |
428,9 |
195,5 |
202,6 |
91,3 |
86,6 |
1.277,6 |
1.282,6 |
Die DBO in den übrigen Ländern entfällt größtenteils auf Tochtergesellschaften in der Schweiz (2018: 54,7 Mio. €; 2017: 50,2 Mio. €) und in den Niederlanden (2018: 35,9 Mio. €; 2017: 35,7 Mio. €).
In der > TABELLE 087 wird die Entwicklung der Zeitwerte des Planvermögens dargestellt.
Entwicklung des Planvermögens |
087 |
|||||||||
|
Deutschland |
Großbritannien |
USA |
Übrige |
Gesamt |
|||||
in Mio. € |
2018 |
2017 |
2018 |
2017 |
2018 |
2017 |
2018 |
2017 |
2018 |
2017 |
Zeitwert des Planvermögens zum 01.01. |
93,8 |
86,3 |
448,7 |
455,7 |
165,0 |
167,0 |
78,4 |
81,4 |
785,9 |
790,4 |
Änderung Konsolidierungskreis |
− |
− |
− |
− |
− |
− |
− |
− |
− |
− |
Währungseffekte |
− |
− |
–5,0 |
–17,9 |
7,7 |
–21,9 |
1,7 |
–3,9 |
4,4 |
–43,6 |
Zinsertrag aus Planvermögen |
1,8 |
1,6 |
10,4 |
11,1 |
6,1 |
5,6 |
0,9 |
0,8 |
19,2 |
19,1 |
Arbeitnehmerbeiträge |
3,7 |
3,5 |
− |
− |
− |
− |
1,0 |
1,0 |
4,7 |
4,5 |
Arbeitgeberbeiträge |
0,8 |
0,9 |
0,3 |
3,9 |
17,6 |
3,9 |
1,1 |
1,3 |
19,7 |
10,0 |
Aus dem Planvermögen geleistete Versorgungsleistungen |
–1,6 |
–1,2 |
–19,9 |
–16,6 |
–7,6 |
–7,7 |
–2,7 |
–2,7 |
–31,9 |
–28,3 |
Übertragung auf andere Versorgungsträger |
–0,0 |
–0,1 |
− |
− |
− |
− |
1,8 |
− |
1,8 |
–0,1 |
Neubewertungen |
2,3 |
2,9 |
–15,2 |
12,4 |
–17,0 |
18,0 |
–0,4 |
0,6 |
–30,4 |
33,9 |
Zeitwert des Planvermögens zum 31.12. |
100,7 |
93,8 |
419,1 |
448,7 |
171,7 |
165,0 |
82,0 |
78,4 |
773,5 |
785,9 |
Im Geschäftsjahr 2018 haben Mitarbeiter in Deutschland insgesamt 3,7 Mio. € (Vorjahr: 3,5 Mio. €) im Rahmen des KION Vorsorgeplans gewandelt.
Die erwarteten Zahlungen für 2019 belaufen sich auf 22,2 Mio. € (in 2017: 26,1 Mio. € für 2018). Diese umfassen 19,8 Mio. € (in 2017: 19,3 Mio. € für 2018) erwartete direkte Rentenzahlungen, die nicht durch entsprechende Erstattungen aus dem Planvermögen gedeckt sind.
Die Überleitung des Finanzierungsstatus und der Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Pensionsplänen auf die in der Konzernbilanz zum 31. Dezember ausgewiesenen Beträge ist der > TABELLE 088 zu entnehmen.
Finanzierungsstatus und Nettoverpflichtung |
088 |
|||||||||
|
Deutschland |
Großbritannien |
USA |
Übrige |
Gesamt |
|||||
in Mio. € |
2018 |
2017 |
2018 |
2017 |
2018 |
2017 |
2018 |
2017 |
2018 |
2017 |
Barwert der fondsfinanzierten Verpflichtungen |
–601,7 |
–564,5 |
–389,1 |
–428,9 |
–195,5 |
–202,6 |
–91,3 |
–86,6 |
–1.277,6 |
–1.282,6 |
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens |
100,7 |
93,8 |
419,1 |
448,7 |
171,7 |
165,0 |
82,0 |
78,4 |
773,5 |
785,9 |
Überdeckung (+) bzw. Unterdeckung (–) |
–501,1 |
–470,7 |
30,0 |
19,8 |
–23,7 |
–37,6 |
–9,3 |
–8,1 |
–504,1 |
–496,7 |
Barwert der nicht fondsfinanzierten Verpflichtungen |
–459,5 |
–436,9 |
–0,0 |
–0,0 |
–7,2 |
–7,3 |
–39,0 |
–37,6 |
–505,7 |
–481,8 |
Nettoverpflichtung (–) bzw. Nettovermögen (+) zum 31.12. |
–960,5 |
–907,5 |
30,0 |
19,8 |
–30,9 |
–45,0 |
–48,2 |
–45,8 |
–1.009,7 |
–978,5 |
davon ausgewiesen unter „Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen“ |
–960,5 |
–907,5 |
–3,3 |
–4,4 |
–30,9 |
–45,0 |
–48,2 |
–45,8 |
–1.043,0 |
–1.002,7 |
davon ausgewiesen unter „Sonstige langfristige Vermögenswerte“ |
–0,0 |
− |
33,3 |
24,2 |
− |
− |
− |
− |
33,3 |
24,2 |
Für die KION Group ergibt sich insgesamt ein Dotierungsgrad (Verhältnis zwischen Planvermögen und Anwartschaftsbarwert der Verpflichtung) in Höhe von 43,4 Prozent (Vorjahr: 44,5 Prozent).
Die bilanziellen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden in der > TABELLE 089 fortentwickelt.
Entwicklung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen |
089 |
|||||||||
|
Deutschland |
Großbritannien |
USA |
Übrige |
Gesamt |
|||||
in Mio. € |
2018 |
2017 |
2018 |
2017 |
2018 |
2017 |
2018 |
2017 |
2018 |
2017 |
Stand zum 01.01. |
907,5 |
888,3 |
4,4 |
5,0 |
45,0 |
51,2 |
45,8 |
46,4 |
1.002,7 |
991,0 |
Änderung Konsolidierungskreis |
− |
0,5 |
− |
− |
− |
− |
− |
− |
− |
0,5 |
Währungseffekte |
− |
− |
–0,0 |
–0,2 |
1,6 |
–6,3 |
0,3 |
–0,8 |
1,9 |
–7,3 |
Dienstzeitaufwand gesamt |
36,7 |
35,5 |
0,1 |
0,0 |
0,2 |
0,1 |
3,6 |
3,9 |
40,6 |
39,5 |
Nettozinsaufwand |
17,0 |
16,5 |
0,1 |
0,1 |
1,5 |
2,1 |
0,7 |
0,6 |
19,3 |
19,3 |
Vom Arbeitgeber direkt geleistete Versorgungsleistungen |
–15,9 |
–15,6 |
− |
− |
− |
–0,4 |
–1,5 |
–1,9 |
–17,5 |
–17,9 |
Arbeitgeberbeiträge zum Planvermögen |
–0,8 |
–0,9 |
–0,3 |
–0,3 |
–17,6 |
–3,9 |
–1,1 |
–1,3 |
–19,8 |
–6,4 |
Übertragungen auf andere Versorgungsträger |
–0,2 |
–0,4 |
− |
− |
− |
− |
0,1 |
0,1 |
–0,2 |
–0,3 |
Neubewertungen |
16,2 |
–16,4 |
–1,0 |
–0,3 |
0,2 |
2,4 |
0,5 |
–1,3 |
15,9 |
–15,6 |
Stand zum 31.12. |
960,5 |
907,5 |
3,3 |
4,4 |
30,9 |
45,0 |
48,2 |
45,8 |
1.043,0 |
1.002,7 |
Kapitalflussrechnung
Bei nicht durch externes Vermögen gedeckten Zusagen werden die Zahlungen an die Leistungsempfänger direkt vom Unternehmen geleistet und belasten somit den Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit. Sind die Leistungszusagen durch externes Vermögen unterlegt, so werden die Zahlungen aus dem vorhandenen Planvermögen geleistet und sind für das Unternehmen liquiditätsneutral. In diesem Fall führen stattdessen gegebenenfalls durch das Unternehmen geleistete Zuwendungen zu den externen Pensionsfonds zu einem Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit.
Für die wesentlichen Pensionszusagen der KION Group wurden im Berichtsjahr 17,5 Mio. € (Vorjahr: 17,9 Mio. €) vom Unternehmen direkt und 31,9 Mio. € (Vorjahr: 28,3 Mio. €) aus Planvermögen geleistet. Die liquiditätswirksamen Dotierungen des Planvermögens betrugen im Berichtsjahr 19,7 Mio. € (Vorjahr: 10,0 Mio. €).
Gewinn- und Verlustrechnung
Für Leistungszusagen werden nach den Bilanzierungsvorschriften des IAS 19 versicherungsmathematische Berechnungen durchgeführt, um nach festen Regeln den zu erfassenden periodengerechten Aufwand zu bestimmen. Der in der Gewinn- und Verlustrechnung zu berücksichtigende periodenbezogene Aufwand für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen setzt sich zusammen aus verschiedenen gesondert zu berechnenden und offenzulegenden Komponenten.
Der Dienstzeitaufwand („Service Cost“) entspricht dem im Geschäftsjahr hinzuerworbenen Versorgungsanspruch und ist ergebniswirksam zu berücksichtigen. Er berechnet sich als der Anwartschaftsbarwert desjenigen Anteils der im Versorgungsfall zu erwartenden DBO, der gemäß der individuell erreichbaren Dienstzeit dem jeweiligen Geschäftsjahr zuzurechnen ist.
Ein nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand entsteht im Fall einer Änderung der Versorgungszusage und wird sofort und vollständig erfasst.
Ebenfalls zu berücksichtigen ist der Nettozinsaufwand / -ertrag, der sich aus der Multiplikation der Nettoschuld (Anwartschaftsbarwert der Verpflichtung abzüglich Planvermögen) oder des Nettovermögens (sofern das Planvermögen den Anwartschaftsbarwert der Verpflichtung übersteigt) zu Beginn des Geschäftsjahres mit dem Abzinsungsfaktor ergibt.
Der in der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2018 erfasste Gesamtaufwand für leistungsorientierte Pensionspläne (Aufwendungen abzüglich Erträgen) setzt sich wie in der > TABELLE 090 dargestellt zusammen.
Aufwendungen aus Pensionsverpflichtungen |
090 |
|||||||||
|
Deutschland |
Großbritannien |
USA |
Übrige |
Gesamt |
|||||
in Mio. € |
2018 |
2017 |
2018 |
2017 |
2018 |
2017 |
2018 |
2017 |
2018 |
2017 |
Laufender Dienstzeitaufwand |
36,7 |
35,5 |
0,9 |
1,0 |
0,2 |
0,1 |
3,6 |
4,0 |
41,4 |
40,6 |
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand (+) und -ertrag (–) |
− |
− |
1,4 |
− |
− |
− |
− |
–0,1 |
1,4 |
–0,1 |
Dienstzeitaufwand gesamt |
36,7 |
35,5 |
2,3 |
1,0 |
0,2 |
0,1 |
3,6 |
3,9 |
42,8 |
40,5 |
Zinsaufwand |
18,8 |
18,0 |
9,9 |
10,9 |
7,6 |
7,7 |
1,7 |
1,4 |
38,0 |
38,1 |
Zinsertrag aus Planvermögen |
–1,8 |
–1,6 |
–10,4 |
–11,1 |
–6,1 |
–5,6 |
–0,9 |
–0,8 |
–19,2 |
–19,1 |
Nettozinsaufwand (+) bzw. -zinsertrag (–) |
17,0 |
16,5 |
–0,5 |
–0,2 |
1,5 |
2,1 |
0,7 |
0,6 |
18,8 |
18,9 |
Aufwendungen aus Pensionsverpflichtungen gesamt |
53,7 |
52,0 |
1,8 |
0,8 |
1,7 |
2,2 |
4,4 |
4,5 |
61,5 |
59,5 |
Die KION Group weist insgesamt einen Nettozinsaufwand in Höhe von 18,8 Mio. € (Vorjahr: 18,9 Mio. €) im Finanzergebnis aus. Alle übrigen Komponenten der Pensionsaufwendungen werden in den Funktionskosten bilanziert.
Das tatsächliche Ergebnis aus Planvermögen betrug im Geschäftsjahr 2018 insgesamt –11,2 Mio. € (Vorjahr: 53,1 Mio. €).
Erfolgsneutral erfasste Beträge
Die Neubewertungen aus leistungsorientierten Pensionszusagen, die in der Aufstellung der im Konzern-Eigenkapital erfassten Beträge ausgewiesen werden, haben sich im Geschäftsjahr wie in > TABELLE 091 dargestellt entwickelt.
Erfolgsneutral erfasste Beträge |
091 |
|||||||||
|
Deutschland |
Großbritannien |
USA |
Übrige |
Gesamt |
|||||
in Mio. € |
2018 |
2017 |
2018 |
2017 |
2018 |
2017 |
2018 |
2017 |
2018 |
2017 |
Erfolgsneutral im Eigenkapital erfasste Beträge zum 01.01. |
–334,0 |
–350,4 |
–45,1 |
–57,1 |
7,9 |
11,6 |
–24,0 |
–26,0 |
–395,1 |
–421,9 |
Währungseffekte |
– |
– |
0,4 |
2,1 |
0,4 |
–1,3 |
–0,3 |
0,7 |
0,4 |
1,5 |
Gewinne (+) und Verluste (–) aus der Neubewertung der Verpflichtungen |
–18,5 |
13,5 |
27,4 |
–2,5 |
16,8 |
–20,4 |
–0,1 |
0,8 |
25,6 |
–8,7 |
Gewinne (+) und Verluste (–) aus der Neubewertung des Planvermögens |
2,3 |
2,9 |
–15,2 |
12,4 |
–17,0 |
18,0 |
–0,4 |
0,6 |
–30,4 |
33,9 |
Erfolgsneutral im Eigenkapital erfasste Beträge zum 31.12. |
–350,2 |
–334,0 |
–32,6 |
–45,1 |
8,1 |
7,9 |
–24,8 |
–24,0 |
–399,4 |
–395,1 |
Die Komponenten der Neubewertungen aus Pensionsverpflichtungen sind in der > TABELLE 086 aufgeführt.
Die Gewinne und Verluste aus der Neubewertung des Planvermögens entfallen vollständig auf erfahrungsbedingte Anpassungen. Die Änderungen von Schätzungen in Bezug auf leistungsorientierte Pensionszusagen führten zum 31. Dezember 2018 nach Abzug latenter Steuern insgesamt zu einer Verminderung des Eigenkapitals in Höhe von 0,2 Mio. € (Vorjahr: Erhöhung um 18,7 Mio. €).
Zusammensetzung des Planvermögens
Das Planvermögen der wesentlichen Pensionspläne setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen: > TABELLE 092
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens |
092 |
|||||||||
|
Deutschland |
Großbritannien |
USA |
Übrige |
Gesamt |
|||||
in Mio. € |
2018 |
2017 |
2018 |
2017 |
2018 |
2017 |
2018 |
2017 |
2018 |
2017 |
Aktien |
27,0 |
26,7 |
34,8 |
53,8 |
76,9 |
72,6 |
10,3 |
10,1 |
149,0 |
163,1 |
Festverzinsliche Wertpapiere |
27,9 |
28,8 |
332,0 |
362,9 |
80,8 |
78,9 |
12,6 |
12,1 |
453,3 |
482,7 |
Immobilien |
7,2 |
6,7 |
– |
– |
– |
– |
7,8 |
5,4 |
15,0 |
12,1 |
Versicherungspolicen |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
35,9 |
46,3 |
35,9 |
46,3 |
Sonstige |
38,6 |
31,6 |
52,3 |
32,0 |
14,1 |
13,5 |
15,4 |
4,5 |
120,4 |
81,6 |
Planvermögen gesamt |
100,7 |
93,8 |
419,1 |
448,7 |
171,7 |
165,0 |
82,0 |
78,4 |
773,5 |
785,9 |
davon Vermögenswerte ohne Preisnotierung an einem aktiven Markt gesamt |
14,3 |
9,0 |
15,8 |
7,9 |
– |
– |
48,0 |
47,8 |
78,0 |
64,7 |
Versicherungspolicen |
– |
– |
– |
– |
– |
– |
35,9 |
46,3 |
35,9 |
46,3 |
Sonstige |
14,3 |
9,0 |
15,8 |
7,9 |
– |
– |
12,1 |
1,5 |
42,1 |
18,4 |
Sensitivitätsanalyse
Der Berechnung des Anwartschaftsbarwerts der Verpflichtung liegen die zuvor in der > TABELLE 084 aufgeführten erheblichen Annahmen zugrunde. Bei Variation jeweils einer Annahme und Beibehaltung der übrigen Annahmen ergeben sich die in der > TABELLE 093 dargestellten Auswirkungen auf den Anwartschaftsbarwert der Verpflichtung.
Die in der > TABELLE 093 dargestellte Sensitivitätsanalyse ist nicht repräsentativ für die tatsächliche Veränderung des Anwartschaftsbarwerts der Verpflichtung, da es als unwahrscheinlich anzusehen ist, dass Abweichungen von den getroffenen erheblichen Annahmen isoliert voneinander auftreten, da die Annahmen teilweise zueinander in Beziehung stehen. Die Ermittlung der Sensitivitäten erfolgte unter Anwendung der gleichen Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren) wie für die Bewertung der in der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018 erfassten Verpflichtung.
Sensitivität Barwert der Verpflichtungen |
093 |
||
in Mio. € |
|
2018 |
2017 |
Abzinsungsfaktor |
Erhöhung um 1,0 Prozentpunkte |
–280,2 |
–279,7 |
Verringerung um 1,0 Prozentpunkte |
373,1 |
|
|
Gehaltssteigerung |
Erhöhung um 0,5 Prozentpunkte |
17,7 |
18,7 |
Verringerung um 0,5 Prozentpunkte |
–18,7 |
|
|
Rentensteigerung |
Erhöhung um 0,25 Prozentpunkte |
39,5 |
42,2 |
Verringerung um 0,25 Prozentpunkte |
–40,2 |
|
|
Lebenserwartung |
Zunahme um 1 Jahr |
63,7 |
61,7 |
Künftige Leistungszahlungen
Für die zum 31. Dezember 2018 bestehenden leistungsorientierten Versorgungszusagen werden für die nächsten zehn Jahre die in der > TABELLE 094 dargestellten Leistungszahlungen prognostiziert. Die erwarteten Versorgungsleistungen teilen sich auf in künftige vom Arbeitgeber direkt zu zahlende Leistungen (für 2019: 19,8 Mio. €) und in künftige aus dem vorhandenen Planvermögen zu zahlende Leistungen (für 2019: 36,3 Mio. €).
Erwartete Versorgungsleistungen |
094 |
||||
in Mio. € |
Deutschland |
Großbritannien |
USA |
Übrige |
Gesamt |
2019 |
24,2 |
18,6 |
9,2 |
4,1 |
56,2 |
2020 |
22,0 |
18,5 |
9,7 |
4,4 |
54,7 |
2021 |
23,2 |
18,4 |
10,2 |
4,9 |
56,8 |
2022 |
25,8 |
18,5 |
10,6 |
4,4 |
59,2 |
2023 |
29,1 |
18,5 |
10,9 |
4,9 |
63,4 |
2024 bis 2028 |
163,8 |
93,0 |
57,5 |
26,8 |
341,2 |
Die auf Basis der Anwartschaftsbarwerte gewichtete durchschnittliche Duration der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen beträgt zum Bilanzstichtag in Deutschland 21,5 Jahre (Vorjahr: 22,2 Jahre), in Großbritannien 14,3 Jahre (Vorjahr: 15,5 Jahre), in den USA 12,9 Jahre (Vorjahr: 14,1 Jahre) und in den übrigen Ländern 15,7 Jahre (Vorjahr: 16,0 Jahre).
Risiken
Der Dotierungsgrad, die leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen und die damit verbundenen Kosten hängen von der Entwicklung der Finanzmärkte ab. Die Rendite des Planvermögens wird in Höhe des Abzinsungsfaktors angenommen, der auf Grundlage der erzielten Rendite für erstrangige, festverzinsliche Industrieanleihen mit einem Rating von AA ermittelt wird. Sofern die tatsächliche Rendite des Planvermögens die angewandten Abzinsungsfaktoren unterschreitet, erhöht sich die Nettoverpflichtung aus den Pensionsplänen. Zudem wird die Höhe der Nettoverpflichtung insbesondere durch die Abzinsungsfaktoren beeinflusst, wobei das gegenwärtig niedrige Zinsniveau besonders in der Eurozone zu einer vergleichsweise hohen Nettoverpflichtung beiträgt.
Das Planvermögen ist – insbesondere in Großbritannien – überwiegend in Unternehmensanleihen und inflationsindexierten britischen Staatsanleihen angelegt. Den Marktpreisrisiken beim Planvermögen – besonders bei Aktien – wird durch die Festlegung der Anlagestrategie und der Anlagerichtlinien sowie die laufende Überwachung der Wertentwicklung begegnet. Zudem könnte ein negativer Trend auf den Finanzmärkten signifikante Auswirkungen auf die teilweise im Ausland bestehenden Mindestdotierungsverpflichtungen haben.
Des Weiteren trägt die KION Group in vollem Umfang das Risiko von möglichen zukünftigen Rentenanpassungen aufgrund der Langlebigkeit und der Inflation.
Die Einbringungen durch die Mitarbeiter im Rahmen des KION Vorsorgeplans (Entgeltumwandlung) in Deutschland werden in Fondsanteilen angelegt. Sofern die tatsächliche Rendite dieser Fondsanteile die den teilnehmenden Mitarbeitern garantierte Mindestverzinsung unterschreitet, erhöhen sich die Personalaufwendungen der KION Group.