[31] Leasing­verbindlichkeiten

Die Leasingverbindlichkeiten betreffen ausschließlich „Finance Lease“-Verpflichtungen aus bis zum 31. Dezember 2017 abgeschlossenen Sale-and-Leaseback-Sublease-Geschäften zur Refinanzierung von langfristigen Leasingverträgen mit Endkunden.

Den Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 740,6 Mio. € (Vorjahr: 1.131,1 Mio. €) stehen Leasingforderungen aus bis zum 31. Dezember 2017 abgeschlossenen Sale-and-Leaseback-Sublease-Geschäften in Höhe von 514,3 Mio. € (Vorjahr: 739,2 Mio. €) und Leasingvermögen aus Sale-and-Leaseback-Sublease-Geschäften in Höhe von 268,6 Mio. € (Vorjahr: 419,7 Mio. €) gegenüber.

Den Leasingverbindlichkeiten als Barwert der künftigen Leasingzahlungen liegen die in > TABELLE 099 dargestellten Fälligkeiten zugrunde.

Fälligkeitsanalyse Leasingverbindlichkeiten

099

in Mio. €

2018

2017

Summe der künftigen Leasingzahlungen (brutto)

801,6

1.203,9

davon fällig innerhalb eines Jahres

291,5

363,1

davon fällig zwischen ein und zwei Jahren

217,5

359,4

davon fällig zwischen zwei und drei Jahren

158,9

255,3

davon fällig zwischen drei und vier Jahren

94,4

148,5

davon fällig zwischen vier und fünf Jahren

30,0

42,9

davon fällig nach mehr als fünf Jahren

9,4

34,7