[31] Leasingverbindlichkeiten
Die Leasingverbindlichkeiten betreffen ausschließlich „Finance Lease“-Verpflichtungen aus bis zum 31. Dezember 2017 abgeschlossenen Sale-and-Leaseback-Sublease-Geschäften zur Refinanzierung von langfristigen Leasingverträgen mit Endkunden.
Den Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 740,6 Mio. € (Vorjahr: 1.131,1 Mio. €) stehen Leasingforderungen aus bis zum 31. Dezember 2017 abgeschlossenen Sale-and-Leaseback-Sublease-Geschäften in Höhe von 514,3 Mio. € (Vorjahr: 739,2 Mio. €) und Leasingvermögen aus Sale-and-Leaseback-Sublease-Geschäften in Höhe von 268,6 Mio. € (Vorjahr: 419,7 Mio. €) gegenüber.
Den Leasingverbindlichkeiten als Barwert der künftigen Leasingzahlungen liegen die in > TABELLE 099 dargestellten Fälligkeiten zugrunde.
Fälligkeitsanalyse Leasingverbindlichkeiten |
099 |
|
in Mio. € |
2018 |
2017 |
Summe der künftigen Leasingzahlungen (brutto) |
801,6 |
1.203,9 |
davon fällig innerhalb eines Jahres |
291,5 |
363,1 |
davon fällig zwischen ein und zwei Jahren |
217,5 |
359,4 |
davon fällig zwischen zwei und drei Jahren |
158,9 |
255,3 |
davon fällig zwischen drei und vier Jahren |
94,4 |
148,5 |
davon fällig zwischen vier und fünf Jahren |
30,0 |
42,9 |
davon fällig nach mehr als fünf Jahren |
9,4 |
34,7 |