[13] Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Aufwendungen aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von 143,7 Mio. € (Vorjahr: 42,2 Mio. €) setzen sich zusammen aus 166,5 Mio. € laufenden Steueraufwendungen (Vorjahr: 184,9 Mio. €) und 22,9 Mio. € latenten Steuererträgen (Vorjahr: 142,7 Mio. €). In den laufenden Steueraufwendungen sind im Berichtsjahr Erträge in Höhe von 32,1 Mio. € (Vorjahr: 16,2 Mio. €) enthalten, die frühere Geschäftsjahre betreffen und in Höhe von 29,4 Mio. € aus einer Steuergesetzänderung betreffend den Verlustabzug bei Körperschaften (§ 8c Körperschaftsteuergesetz) resultieren. In den im Vorjahr ausgewiesenen latenten Steuererträgen waren Erträge in Höhe von 92,2 Mio. € enthalten, welche insbesondere aus der Neubewertung latenter Steuerverbindlichkeiten aufgrund der US-Steuerreform resultierten.

Am Bilanzstichtag bestehen Ertragsteuerforderungen gegen Steuerbehörden in Höhe von 31,5 Mio. € (Vorjahr: 14,4 Mio. €) sowie Ertragsteuerverbindlichkeiten in Höhe von 74,4 Mio. € (Vorjahr: 82,6 Mio. €).

Latente Steuern werden bei temporären Bewertungsunterschieden zwischen den Steuer- und IFRS-Bilanzwerten angesetzt. Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. gesetzlich angekündigt sind. In Deutschland gilt ein Körperschaftsteuersatz von 15,0 Prozent zuzüglich eines Solidaritätszuschlags (5,5 Prozent auf die Körperschaftsteuer). Unter Berücksichtigung eines durchschnittlichen Gewerbesteuersatzes von 14,94 Prozent (Vorjahr: 15,00 Prozent) ermittelt sich für inländische Unternehmen ein kombinierter nominaler Steuersatz von 30,77 Prozent (Vorjahr: 30,82 Prozent). Die für die Berechnung latenter Steuern angesetzten Ertragsteuersätze für ausländische Gesellschaften liegen wie im Vorjahr zwischen 9,0 Prozent und 34,0 Prozent.

Auf temporäre Unterschiede in Höhe von 235,5 Mio. € (Vorjahr: 231,4 Mio. €) zwischen dem im Konzernabschluss angesetzten Nettovermögen von Konzerngesellschaften und der steuerlichen Basis der Anteile an diesen Konzerngesellschaften („Outside Basis Differences“) wurden keine latenten Steuern gebildet, da die KION Group in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen zu steuern und die Veräußerung von Beteiligungen auf unbestimmte Zeit nicht vorgesehen ist.

Die aktiven latenten Steuern sind den folgenden Bilanzpositionen zuzuordnen: > TABELLE 065

Bilanzposten Aktive latente Steuern

 

065

in Mio. €

2018

2017*

*

Aktive latente Steuern für 2017 wurden aufgrund der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 und IFRS 16 angepasst

Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagevermögen

137,7

105,3

Sonstige Vermögenswerte

141,8

71,0

Rückstellungen

238,7

229,8

Verbindlichkeiten

609,6

610,2

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

186,9

222,6

Steuerliche Verlustvorträge, Zinsvorträge und Steuergutschriften

21,4

38,7

Saldierungen

–914,4

–802,4

Aktive latente Steuern gesamt

421,7

475,2

Die passiven latenten Steuern sind den folgenden Bilanzpositionen zuzuordnen: > TABELLE 066

Bilanzposten Passive latente Steuern

 

066

in Mio. €

2018

2017*

*

Passive latente Steuern für 2017 wurden aufgrund der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 und IFRS 16 angepasst

Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagevermögen

1.071,0

1.118,5

Sonstige Vermögenswerte

326,1

304,2

Rückstellungen

19,4

16,6

Verbindlichkeiten

110,7

60,1

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

13,9

5,5

Saldierungen

–914,4

–802,4

Passive latente Steuern gesamt

626,7

702,4

Die passiven latenten Steuern betreffen im Wesentlichen die im Rahmen der Akquisition der KION Group und der Dematic jeweils durchgeführte Kaufpreisallokation, insbesondere bei den immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen.

Im Geschäftsjahr 2018 wurden latente Steuern in Höhe von 8,8 Mio. € eigenkapitalerhöhend im Sonstigen Konzernergebnis erfasst (Vorjahr: –10,5 Mio. € eigenkapitalmindernd). Davon entfallen latente Steuern in Höhe von 3,7 Mio. € (Vorjahr: –8,0 Mio. €) auf die Neubewertung von leistungsorientierten Pensionszusagen. Des Weiteren wurden latente Steuern in Höhe von 5,1 Mio. € (Vorjahr: –2,4 Mio. €) im Zusammenhang mit realisierten und unrealisierten Marktwertänderungen von Derivaten in dokumentierten Sicherungsbeziehungen gebildet. Im Vorjahr wurden latente Steuern in Höhe von –0,1 Mio. € eigenkapitalmindernd auf die Neubewertung von zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumenten erfasst.

Die Veränderung der latenten Steuern beinhaltet Währungseffekte in Höhe von 7,0 Mio. €, die eigenkapitalmindernd (Vorjahr: 33,9 Mio. € eigenkapitalerhöhend) im Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung innerhalb des Sonstigen Konzernergebnisses erfasst wurden.

Im Jahr 2018 bestanden in der Muttergesellschaft sowie in den Tochtergesellschaften, die im abgelaufenen Jahr oder im Vorjahr Verluste erwirtschafteten, latente Steuerforderungsüberhänge aus temporären Differenzen und aus Verlustvorträgen in Höhe von 21,1 Mio. € (Vorjahr: 24,2 Mio. €). Diese wurden als werthaltig angesehen, da für diese Gesellschaften von zukünftigen steuerlichen Gewinnen ausgegangen wird.

Auf steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 580,7 Mio. € (Vorjahr: 526,0 Mio. €), von denen 103,1 Mio. € (Vorjahr: 13,0 Mio. €) begrenzt vortragbar sind, und auf Zinsvorträge in Höhe von 283,9 Mio. € (Vorjahr: 185,0 Mio. €), wurden keine aktiven latenten Steuern gebildet. Darüber hinaus wurden für sonstige temporäre Differenzen keine aktiven latenten Steuern in Höhe von 7,8 Mio. € (Vorjahr: 5,2 Mio. €) gebildet.

Latente Steuern auf Verlust- und Zinsvorträge werden aktiviert, soweit zukünftig zu versteuernde Einkommen in ausreichender Höhe zur Realisierung zu erwarten sind. Dementsprechend ergibt sich ein Gesamtbetrag nicht gebildeter aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von 137,4 Mio. € (Vorjahr: 124,5 Mio. €), der in Höhe von 111,2 Mio. € (Vorjahr: 120,9 Mio. €) steuerliche Verlustvorträge betrifft, die grundsätzlich unbegrenzt vortragbar sind.

In der KION Group bestehen zum 31. Dezember 2018 im Inland körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 115,2 Mio. € (Vorjahr: 109,1 Mio. €) und gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 95,9 Mio. € (Vorjahr: 88,6 Mio. €). Darüber hinaus bestehen ausländische steuerliche Verlustvorträge in Höhe von insgesamt 454,4 Mio. € (Vorjahr: 481,1 Mio. €).

Der grundsätzlich unbegrenzt vortragsfähige inländische Zinsvortrag zum 31. Dezember 2018 beträgt 283,9 Mio. € (Vorjahr: 185,0 Mio. €). Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus einer Steuergesetzänderung betreffend den Verlustabzug bei Körperschaften (§ 8c Körperschaft­steuer­gesetz) in Deutschland.

Die nachstehende Übersicht zeigt eine Überleitung vom erwarteten Ertragsteueraufwand zum effektiv ausgewiesenen Steueraufwand. Die Überleitungsrechnung des Konzerns ergibt sich dabei als Zusammenfassung der einzelnen gesellschaftsbezogenen und mit den jeweiligen länderspezifischen Steuersätzen erstellten Überleitungsrechnungen nach Berücksichtigung ergebniswirksamer Konsolidierungseffekte. Der in der Überleitungsrechnung angewendete erwartete Steuersatz beträgt 30,77 Prozent (Vorjahr: 30,82 Prozent). > TABELLE 067

Ertragsteuern

 

067

in Mio. €

2018

2017*

*

Ertragsteuern für 2017 wurden aufgrund der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 und IFRS 16 angepasst

Ergebnis vor Ertragsteuern

545,3

464,7

 

 

 

Erwartete Ertragsteuern

–167,8

–143,2

Abweichungen durch die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer

–2,4

–2,6

Abweichungen von dem erwarteten Steuersatz

6,5

3,2

Verluste ohne Bildung latenter Steuern

–14,8

–27,9

Änderung des Steuersatzes und der Steuergesetze

1,9

92,2

Nicht abzugsfähige Aufwendungen

–6,6

–5,8

Nicht steuerbare Erträge / steuerfreie Erträge

11,0

34,7

Periodenfremde Steuern

32,1

16,2

Latente Steuern Vorperioden betreffend

–0,8

3,4

Nicht anrechenbare Quellensteuern auf Dividenden

–2,3

–9,8

Sonstige

–0,5

–2,5

Effektive Ertragsteuern (tatsächliche und latente Steuern)

–143,7

–42,2