[6] Bilanzierungs- und Bewertungs­grundsätze

Ermessensentscheidungen und Schätzungen

Die Aufstellung des Konzernabschlusses nach IFRS erfordert bei einigen Bilanzposten Ermessensentscheidungen bzw. Schätzungen, die sich auf den Ansatz und die Bewertung in der Konzern-Bilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung auswirken. Die tatsächlich realisierten Beträge können von Schätzungen abweichen. Ermessensentscheidungen und Schätzungen sind insbesondere erforderlich bei:

  • der Beurteilung der Notwendigkeit und der Bemessung einer Wertminderung auf immaterielle Vermögenswerte, Vermögenswerte des Sachanlagevermögens sowie des Vorratsvermögens,
  • der Bestimmung der Nutzungsdauern von langfristigen Vermögenswerten,
  • der Klassifizierung und Bewertung sowie der Bestimmung der Laufzeiten von Leasingverträgen,
  • dem Ansatz und der Bewertung von Pensionsverpflichtungen und den Sonstigen Rückstellungen,
  • dem Ansatz und der Bewertung von laufenden und latenten Steuern,
  • dem Ansatz und der Bewertung von im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Vermögenswerten und übernommenen Schulden und
  • der Beurteilung des Auftragsfortschritts bei zeitraumbezogener Umsatzrealisierung.

Die Auswirkungen der Änderung einer Schätzung werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis prospektiv berücksichtigt und die Prämissen entsprechend angepasst.

Umsatzrealisierung

Die Umsatzerlöse umfassen den Fair Value des erhaltenen Entgelts für den Verkauf von Gütern und Dienstleistungen sowie Miet- und Leasingerlöse (ohne Umsatzsteuer) nach Abzug von Skonti und Preisnachlässen. Der Transaktionspreis kann neben der vertraglich vereinbarten Gegenleistung auch variable Bestandteile wie Preisnachlässe, Mengenrabatte, Skonti, Boni und Strafzahlungen beinhalten. Umsatzerlöse werden realisiert, wenn der Kunde die Kontrolle über die Güter oder Dienstleistungen erlangt. Der Zeitpunkt, zu dem die wesentlichen Chancen und Risiken aus dem Eigentum an den verkauften Gütern auf den Kunden übergehen, wird durch die vertragliche Grundlage und die dortigen Lieferbedingungen oder durch internationale Handelsklauseln determiniert. Die Zahlungsbedingungen variieren entsprechend den in den jeweiligen Ländern üblichen Bedingungen. Weitere Kriterien ergeben sich entsprechend dem jeweiligen Geschäftsvorfall wie nachfolgend beschrieben:

Verkauf von Gütern

Umsatzerlöse aus Produktverkäufen werden zu dem Zeitpunkt erfasst, zu dem die KION Group Produkte an einen Kunden liefert, die wesentlichen Chancen und Risiken aus dem Eigentum an den verkauften Gütern auf den Kunden übergehen und der Nutzenzufluss als hinreichend wahrscheinlich einzustufen ist. Falls eine Abnahme durch den Kunden vorgesehen ist, wird der entsprechende Umsatz erst mit dieser Abnahme ausgewiesen. Die Frachtleistung wird grundsätzlich nicht als getrennte Leistungsverpflichtung behandelt. Bei Großkunden kann der Transaktionspreis neben der vertraglich vereinbarten Gegenleistung auch variable Bestandteile wie Preisnachlässe, Mengenrabatte, Skonti, Boni und Strafzahlungen beinhalten. Die Erlöse aus diesen Verkäufen werden in Höhe des im Vertrag festgelegten Preises abzüglich der geschätzten Preisminderungen erfasst.

Erbringen von Dienstleistungen

Umsatzerlöse aus Dienstleistungsgeschäften werden linear über den Zeitraum der Leistungserbringung realisiert oder im Verhältnis von zum Stichtag erbrachter zu insgesamt zu erbringender Leistung erfasst. Demgegenüber werden Umsatzerlöse aus langfristigen Serviceverträgen auf Basis der durchschnittlichen Laufzeiten der Serviceverträge und entsprechend dem progressiven Kostenverlauf (gleichbleibende Marge) vereinnahmt.

Leasing / Kurzfristmiete

Umsatzerlöse aus dem direkten Leasinggeschäft werden bei einer Klassifizierung als „Finance Lease“ in Höhe des Verkaufswerts des Leasinggegenstands und im Fall einer Klassifizierung als „Operating Lease“ in Höhe der Leasingraten erfasst. Werden zur Refinanzierung von Leasingverträgen Flurförderzeuge zunächst an einen Refinanzierungspartner veräußert und unmittelbar zurückgeleast, wird grundsätzlich keine Verkaufsmarge aus der Finanzierungstätigkeit realisiert, da der Refinanzierungspartner in der Regel nicht die Kontrolle über das Flurförderzeug erlangt.

Zudem werden im Rahmen des indirekten Leasinggeschäfts Flurförderzeuge an Finanzierungspartner veräußert, die ihrerseits mit dem Endkunden langfristige Leasingverträge abschließen. Da der Finanzierungspartner in der Regel nicht die Kontrolle über das Flurförderzeug erlangt, grenzen Unternehmen der KION Group das die Restwertverpflichtung übersteigende erhaltene Entgelt zunächst passivisch ab und realisieren den Umsatz anschließend ratierlich über die Vertragslaufzeit. Sofern die wesentlichen Chancen und Risiken aus dem Flurförderzeug an den Finanzierungspartner weitergereicht werden, realisieren Unternehmen der KION Group das die Restwertverpflichtung übersteigende erhaltene Entgelt unmittelbar.

Aufträge aus dem Projektgeschäft

Umsatzerlöse aus dem Projektgeschäft werden grundsätzlich über einen bestimmten Zeitraum entsprechend dem Fertigstellungsgrad erfasst (Percentage-of-Completion-Methode). Der Fertigstellungsgrad ergibt sich aus dem Verhältnis der bis zum Stichtag angefallenen Auftragskosten zu den insgesamt zum Stichtag geschätzten Auftragskosten (Cost-to-Cost-Methode) und spiegelt die kontinuierliche Übertragung der Kontrolle über das Projekt auf den Kunden wider. Ist absehbar, dass die gesamten Auftragskosten die Auftragserlöse übersteigen, wird der erwartete Verlust unmittelbar in dem Geschäftsjahr, in dem der Verlust erkennbar wird, als Aufwand erfasst. Sofern die angefallenen Auftragskosten zuzüglich der erfassten Gewinne und Verluste die Teilabrechnungen übersteigen, wird der Überschuss als Vertragsvermögenswert aktiviert. Soweit die Teilabrechnungen die aktivierten Kosten zuzüglich der erfassten Gewinne und Verluste übersteigen, erfolgt ein passivischer Ausweis unter den Vertragsverbindlichkeiten.

Wenn das Ergebnis eines Auftrags aus dem Projektgeschäft nicht verlässlich schätzbar ist, werden wahrscheinlich erzielbare Umsatzerlöse nur bis zur Höhe der angefallenen Kosten erfasst. Auftragskosten werden in der Periode, in der sie anfallen, als Aufwand ausgewiesen. Auftragsänderungen, Nachforderungen und Leistungsprämien werden in der Projektkalkulation berücksichtigt, sofern sie wahrscheinlich zu Umsatzerlösen führen, deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann. Sofern sich dadurch der zum Stichtag errechnete Fertigstellungsgrad ändert, wird die Differenz zwischen den bislang erfassten Umsatzerlösen und den auf Basis des neu geschätzten Fertigstellungsgrades ermittelten Umsatzerlösen ergebniswirksam erfasst.

Die Bilanzierung von Aufträgen aus dem Projektgeschäft nach der Percentage-of-Completion-Methode erfolgt unter Berücksichtigung von Managementschätzungen in Bezug auf die anfallenden Auftragskosten. Treten Schätzungsänderungen bzw. Abweichungen der tatsächlichen von den geplanten Kosten auf, wirkt sich dies unmittelbar auf das Ergebnis aus Aufträgen aus dem Projektgeschäft aus. Die operativen Einheiten überprüfen die Kostenschätzungen kontinuierlich und passen diese gegebenenfalls an.

Umsatzkosten

Die Umsatzkosten umfassen die Kosten der verkauften Erzeugnisse und Dienstleistungen. Sie beinhalten neben den direkt zurechenbaren Material- und Fertigungseinzelkosten auch direkt zurechenbare Gemeinkosten. Die Kosten der umgesetzten Leistungen enthalten weiterhin Zuführungen zu Gewährleistungsrückstellungen, die in Höhe der geschätzten Kosten zum Zeitpunkt des Verkaufs des jeweiligen Produkts gebildet werden.

Finanzerträge und Finanzaufwendungen

Das Finanzergebnis beinhaltet insbesondere die Zinsaufwendungen aus Finanzverbindlichkeiten, Zinserträge aus Finanzforderungen, Zinserträge und Zinsaufwendungen aus Leasingverträgen, Zinserträge und Zinsaufwendungen aus Finanzdienstleistungen, Zinsaufwendungen aus Beschaffungsleasingsverhältnissen, Währungskursgewinne und -verluste aus Finanzierungstätigkeit sowie den Nettozinsaufwand aus Pensionsverpflichtungen. Zinserträge und Zinsaufwendungen werden ergebniswirksam nach der Effektivzinsmethode erfasst.

Geschäfts- oder Firmenwerte

Geschäfts- oder Firmenwerte haben eine zeitlich unbestimmte Nutzungsdauer und werden demzufolge nicht planmäßig abgeschrieben. Sie werden mindestens jährlich, bei Anzeichen für eine Wertminderung gegebenenfalls auch anlassbezogen, einem Werthaltigkeitstest nach Maßgabe des IAS 36 unterzogen.

Die jährliche Prüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte erfolgt auf Basis der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE), denen ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet worden ist.

Die für die Werthaltigkeitsprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte sowie Markennamen identifizierten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten entsprechen im Segment Industrial Trucks & Services den operativen Einheiten LMH EMEA, STILL EMEA, KION APAC, KION Americas sowie Dematic im Segment Supply Chain Solutions.

Der erzielbare Betrag einer ZGE wird durch Ermittlung des Nutzungswerts per Discounted-Cashflow-Methode bestimmt. Für den Werthaltigkeitstest werden die prognostizierten Zahlungsströme der nächsten fünf Jahre in die Berechnung einbezogen. Den Finanzplänen liegen die Annahmen einer bestimmten Entwicklung der Weltwirtschaft, der Rohstoffpreise sowie der Währungskurse zugrunde. Zahlungsströme jenseits des fünfjährigen Planungszeitraums wurden für die ZGE LMH EMEA, STILL EMEA, KION APAC und KION Americas unter Anwendung einer Wachstumsrate von 1,0 Prozent (Vorjahr: 0,8 Prozent) extrapoliert. Die für Dematic verwendete Wachstumsrate beträgt 1,3 Prozent (Vorjahr: 1,3 Prozent).

Die Zahlungsströme der ZGE werden mit einem gewogenen Kapitalkostensatz (Weighted Average Cost of Capital, „WACC“) diskontiert, der die gegenwärtigen Marktbeurteilungen der spezifischen Risiken der einzelnen ZGE widerspiegelt.

> TABELLE 047 können die nach operativen Einheiten aufgegliederten wesentlichen Bewertungsparameter entnommen werden. Eine Veränderung dieser und weiterer Einflussfaktoren kann zu Wertminderungen führen. Weitere Informationen zu den Geschäfts- oder Firmenwerten sind in Textziffer [16] enthalten.

Wesentliche Parameter der Werthaltigkeitsprüfung047

 

Langfristige Wachstumsrate

 

WACC nach Steuern

in %

2019

2018

 

2019

2018

Industrial Trucks & Services

 

 

 

 

 

LMH EMEA

1,0 %

0,8 %

 

7,5 %

7,3 %

STILL EMEA

1,0 %

0,8 %

 

7,6 %

7,4 %

KION Americas

1,0 %

0,8 %

 

8,3 %

8,2 %

KION APAC

1,0 %

0,8 %

 

7,9 %

7,7 %

Supply Chain Solutions

 

 

 

 

 

Dematic

1,3 %

1,3 %

 

8,3 %

8,6 %

Der im vierten Quartal 2019 durchgeführte Werthaltigkeitstest ergab keinen Abwertungsbedarf der den ZGE LMH EMEA, STILL EMEA, KION APAC, KION Americas und Dematic zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerte. Durch Sensitivitätsanalysen wurde festgestellt, dass sich auch bei Abweichungen wesentlicher Annahmen innerhalb eines realistischen Rahmens, insbesondere bei Abweichungen des WACC von – / + 100 Basispunkten, kein Wertminderungsbedarf der Geschäfts- oder Firmenwerte ergibt.

Sonstige immaterielle Vermögenswerte

Die entgeltlich erworbenen Sonstigen immateriellen Vermögenswerte mit bestimmbarer Nutzungsdauer werden zu historischen Anschaffungskosten, abzüglich aller kumulierten Abschreibungen und aller kumulierten Wertminderungen, angesetzt. Sofern Ereignisse oder Marktentwicklungen auf eine Wertminderung hinweisen, wird der Wertansatz eines Sonstigen immateriellen Vermögenswerts mit bestimmbarer Nutzungsdauer im Rahmen eines Werthaltigkeitstests überprüft. Dabei wird der erzielbare Betrag mit dem Buchwert verglichen. Entfallen die Gründe für eine in vorherigen Perioden erfasste Wertminderung, werden entsprechende Wertaufholungen vorgenommen, maximal bis zu den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Entwicklungskosten werden aktiviert, soweit die Aktivierungskriterien des IAS 38 erfüllt sind. Aktivierte Entwicklungskosten umfassen alle dem Entwicklungsprozess direkt zurechenbaren Einzel- und Gemeinkosten. Nach erstmaliger Aktivierung werden diese sowie weitere selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte, insbesondere selbst erstellte Software, zu Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen geführt. Alle nicht aktivierungsfähigen Entwicklungskosten werden zusammen mit den Forschungskosten ergebniswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung in der Position Forschungs- und Entwicklungskosten erfasst.

Die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte mit bestimmbarer Nutzungsdauer werden nach der linearen Methode vorgenommen und überwiegend in den Umsatzkosten ausgewiesen. Die Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte werden in den Sonstigen Aufwendungen erfasst.

Im Einzelnen liegen den Wertansätzen der Sonstigen immateriellen Vermögenswerte die in > TABELLE 048 dargestellten Nutzungsdauern zugrunde.

Nutzungsdauer Sonstige immaterielle Vermögenswerte048

 

Jahre

Kundenbeziehungen / Kundenstamm

4 – 15

Technologie

10 – 15

Entwicklungskosten

5 – 7

Patente und Lizenzen

3 – 15

Software

2 – 10

Sonstige immaterielle Vermögenswerte, bei denen eine Nutzungsdauer nicht bestimmt werden kann, werden zu Anschaffungskosten aktiviert und betreffen derzeit ausschließlich Markennamen. Sie unterliegen grundsätzlich keiner planmäßigen Abschreibung, weil es sich um langjährig im Markt etablierte Markennamen handelt, für die ein Ende der Nutzbarkeit nicht absehbar ist. Diese werden gemäß IAS 36 mindestens einmal jährlich oder anlassbezogen bei Vorliegen entsprechender Wertminderungsindikatoren einem Werthaltigkeitstest unterzogen.

Der Werthaltigkeitstest erfolgt unter Verwendung eines einkommensorientierten Verfahrens, bei dem grundsätzlich dieselben Annahmen des Werthaltigkeitstests für Geschäfts- und Firmenwerte verwendet werden. Eine Einschätzung bezüglich der nicht bestimmbaren Nutzungsdauer erfolgt in jeder Periode.

Leasing / Kurzfristmiete

Unternehmen der KION Group im Segment Industrial Trucks & Services vermieten zur Absatzunterstützung Flurförderzeuge sowie zugehörige Ausstattungskomponenten an ihre Kunden im Wege des Leasinggeschäfts und der Kurzfristmiete.

Dabei schließen Unternehmen der KION Group Verträge als Leasinggeber und als Leasingnehmer ab. Agieren Unternehmen der KION Group als Leasinggeber, werden diese Verträge gemäß IFRS 16 als „Finance Lease“ klassifiziert, wenn im Wesentlichen alle mit dem Eigentum des Leasinggegenstands verbundenen Chancen und Risiken auf den Leasingnehmer übertragen werden. Alle anderen Leasing- und Kurzfristmietgeschäfte werden gemäß IFRS 16 als „Operating Lease“ klassifiziert und als Leasing- bzw. Mietvermögen bilanziert.

Schließt ein Unternehmen des Segments Industrial Trucks & Services als Leasinggeber „Finance Lease“-Verträge ab, werden die zukünftig vom Kunden zu zahlenden Leasingraten als Leasingforderungen in Höhe des Nettoinvestitionswerts aus dem Leasingvertrag bilanziert. Diese werden gemäß dem vereinfachten Wertminderungsmodell in Übereinstimmung mit IFRS 9 bewertet. Die Zinserträge werden über die Vertragslaufzeit verteilt, sodass eine konstante Rendite auf die ausstehende Nettoinvestition aus Leasingtransaktionen erzielt wird.

Für die Klassifizierung von Leasingverträgen ist eine Einschätzung bezüglich der übertragenen / zurückbehaltenen Chancen und Risiken in Verbindung mit dem Eigentum an dem Flurförderzeug zu treffen. Des Weiteren berücksichtigt das Management bei der Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen sämtliche Tatsachen und Umstände, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen oder Nicht-Ausübung von Kündigungsoptionen bieten. Bezüglich weiterer Informationen zum Leasing verweisen wir auf die Textziffern [17] Leasingvermögen, [18] Mietvermögen und [19] Sonstige Sachanlagen.

Leasing

Verbleibt das wirtschaftliche Eigentum an den Leasinggegenständen bei den Unternehmen der KION Group als Leasinggeber („Operating Lease“), wird es als Leasingvermögen in der Bilanz ausgewiesen. Die Leasinggegenstände werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert und über die Laufzeit der zugrunde liegenden Leasingverträge linear auf den Restwert abgeschrieben. Zur Refinanzierung von Leasingverträgen werden Flurförderzeuge in der Regel an Leasinggesellschaften (Refinanzierungspartner) verkauft sowie unmittelbar zurückgeleast (Headlease) und anschließend dem externen Endkunden im Rahmen eines Sublease überlassen (im Folgenden als „Sale-and-Leaseback-Sublease“ bezeichnet).

Für ab dem 1. Januar 2018 geschlossene Verträge gilt, dass der Refinanzierungspartner in der Regel nicht die Kontrolle über das Flurförderzeug erlangt und dieses in der Bilanz als Leasingvermögen bzw. im Fall der auf den Endkunden übertragenen Chancen und Risiken als Leasingforderung erfasst wird. Der Ansatz im Leasingvermögen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, während die Leasingforderung in Höhe der Nettoinvestition angesetzt wird. Die Verbindlichkeiten zur Refinanzierung beider Fälle werden unter den Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen bilanziert.

Das zum 31. Dezember 2017 bestehende Sale-and-Leaseback-Sublease-Portfolio wurde in Übereinstimmung mit den Übergangsvorschriften des IFRS 16 hinsichtlich der Kontrollübertragung auf den Refinanzierungspartner im Headlease nicht erneut beurteilt. Unternehmen der KION Group tragen in Fällen des Sale-and-Leaseback-Sublease grundsätzlich die wesentlichen Chancen und Risiken aus dem Headlease, sodass diese Gegenstände als langfristige Vermögenswerte im Leasingvermögen ausgewiesen und mit fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. Werden hingegen wesentliche Chancen und Risiken aus dem Headlease an den Endkunden im Sublease weitergegeben, führt dies zum Ausweis einer Leasingforderung. In beiden Fällen wird die Refinanzierung dieser langfristigen Kundenverträge, die grundsätzlich laufzeitkongruent erfolgt, als Leasingverbindlichkeit ausgewiesen.

Im Rahmen des indirekten Leasinggeschäfts werden Flurförderzeuge an Leasinggesellschaften veräußert, die ihrerseits mit dem Endkunden langfristige Leasingverträge abschließen (Finanzierungspartner). Da der Finanzierungspartner in der Regel nicht die Kontrolle über das Flurförderzeug erlangt, wird dieses in der Bilanz der Unternehmen der KION Group als Leasingvermögen ausgewiesen und zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Im Falle der Gewährung einer Restwertgarantie seitens der KION Group wird in Höhe der Restwertverpflichtung eine Verbindlichkeit aus Finanzdienstleistungen passiviert.

Kurzfristmiete

Unternehmen der KION Group vermieten durch Kurzfristmietverträge Flurförderzeuge direkt an Endkunden. Kurzfristmietverträge werden in der Regel über Laufzeiten von einzelnen Stunden bis zu einem Jahr geschlossen.

Für ab dem 1. Januar 2018 geschlossene Verträge gilt, dass der Refinanzierungspartner in der Regel nicht die Kontrolle über das Flurförderzeug erlangt und dieses in der Bilanz als Mietvermögen erfasst wird. Der Ansatz erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und wird in der Regel über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von fünf bis acht Jahren, je nach Produktgruppe, linear abgeschrieben. Die Verbindlichkeiten zur Refinanzierung dieses Teils der Kurzfristmietflotte werden unter den Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen bilanziert.

Das zum 31. Dezember 2017 bestehende Sale-and-Leaseback-Sublease-Portfolio wurde in Übereinstimmung mit den Übergangsvorschriften des IFRS 16 hinsichtlich der Kontrollübertragung auf den Refinanzierungspartner im Headlease nicht erneut beurteilt. Da die Unternehmen der KION Group bei Sale-and-Leaseback-Sublease-Transaktionen regelmäßig die wesentlichen Chancen und Risiken aus dem Headlease tragen, werden die Flurförderzeuge im Mietvermögen ausgewiesen und zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die Verbindlichkeiten zur Finanzierung dieses Teils der Kurzfristmietflotte werden unter den Sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Sonstige Sachanlagen

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen, bewertet. Die Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagen enthalten alle direkt dem Herstellungsprozess zurechenbaren Kosten und angemessene Teile der produktionsbezogenen Gemeinkosten.

Die planmäßigen Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen werden nach der linearen Methode vorgenommen und in den Funktionskosten ausgewiesen. Die Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden jedes Jahr überprüft und an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst.

Im Einzelnen liegen den Wertansätzen die unten stehenden Bandbreiten von Nutzungsdauern zugrunde. > TABELLE 049

Nutzungsdauer Sonstige Sachanlagen049

 

Jahre

Gebäude

10 – 50

Technische Anlagen

3 – 15

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

2 – 15

Des Weiteren werden Sachanlagen im Rahmen von Leasingverträgen zur eigenen Nutzung angemietet und entsprechend als Nutzungsrechte im Sonstigen Sachanlagevermögen bilanziert. Die Leasingverträge werden in der Regel für bestimmte Zeiträume abgeschlossen, können jedoch auch Verlängerungsoptionen und / oder Kündigungsoptionen beinhalten.

Die Abschreibung der Nutzungsrechte erfolgt über den kürzeren Zeitraum von Nutzungsdauer und Vertragslaufzeit, es sei denn, das Leasingobjekt geht am Ende der Vertragslaufzeit in das Eigentum des Leasingnehmers über. In diesem Fall erfolgt die Abschreibung des Nutzungsrechts über die Nutzungsdauer des Leasingobjekts.

Bei der erstmaligen Bewertung der Verbindlichkeiten aus Beschaffungsleasing werden die noch nicht geleisteten Leasingzahlungen mit einem dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz abgezinst. Lässt sich dieser nicht ohne Weiteres bestimmen, wird im Wesentlichen ein laufzeit- und währungsspezifischer Grenzfremdkapitalzinssatz ermittelt und für die Berechnung herangezogen.

Leasingraten für Beschaffungsleasingverhältnisse mit einer Laufzeit von maximal zwölf Monaten und für Beschaffungsleasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen, werden unmittelbar als Aufwand in den Funktionskosten erfasst.

Am Ende der Vertragslaufzeit wird das Leasingobjekt zurückgegeben, erworben oder es erfolgt eine Vertragsverlängerung, die in Form einer Modifikation oder einer Neubewertung abgebildet wird.

Sofern bestimmte Anzeichen einer Wertminderung des Sachanlagevermögens vorliegen, sind die Vermögenswerte auf ihre Werthaltigkeit zu prüfen. Dabei wird der Restbuchwert dem erzielbaren Betrag des Vermögenswerts gegenübergestellt. Soweit der Restbuchwert den erzielbaren Betrag übersteigt, wird für den Vermögenswert eine Wertminderung vorgenommen. Die Wertminderungen auf Sachanlagevermögen werden in den Sonstigen Aufwendungen ausgewiesen.

Erfolgt der Wertminderungstest für Sachanlagen auf Ebene einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der auch ein Teil des Geschäfts- oder Firmenwerts zugeordnet wurde, und liegt eine Wertminderung vor, so werden zunächst der Geschäfts- oder Firmenwert und danach die Vermögenswerte nach Maßgabe ihrer relativen Buchwerte abgeschrieben. Wenn der Grund für in Vorjahren vorgenommene Wertminderungen entfallen ist, erfolgt eine anteilige Wertaufholung maximal bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten, wobei dies nicht für den Geschäfts- oder Firmenwert gilt.

Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen

Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode mit ihrem anteiligen fortgeführten Eigenkapital bilanziert. Die erstmalige Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten. In der Folge wird der Beteiligungsbuchwert um etwaige Veränderungen beim Anteil der KION Group am Nettovermögen des Beteiligungsunternehmens angepasst. Der Anteil der KION Group an den nach dem Erwerb erwirtschafteten Gewinnen und Verlusten wird ergebniswirksam erfasst. Die übrigen Veränderungen im Eigenkapital der assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen werden anteilig erfolgsneutral im Konzernabschluss berücksichtigt.

Übersteigt der Anteil des Konzerns am Verlust eines assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens den Buchwert des anteiligen Eigenkapitals, werden keine weiteren Verluste erfasst. Ein eventuell beim Erwerb eines assoziierten Unternehmens oder eines Gemeinschaftsunternehmens entstandener Geschäfts- oder Firmenwert ist im Beteiligungsbuchwert des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens enthalten.

Liegen Anzeichen für Wertminderungen von assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen vor, so wird der Buchwert der betroffenen Beteiligung einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Dabei wird der Buchwert dem erzielbaren Betrag des Vermögenswerts gegenübergestellt. Soweit der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt, wird eine Wertminderung der Beteiligung vorgenommen.

Finanzinstrumente

Fair-Value-Bilanzierung von Finanzinstrumenten

Bestimmte Finanzinstrumente sind gemäß IFRS 9 zum Fair Value zu bilanzieren. Die Bestimmung des Fair Value erfolgt regelmäßig und unter Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden. Dazu werden, falls möglich, beobachtbare Inputfaktoren verwendet. Sofern beobachtbare Inputfaktoren nicht vorliegen, erfolgt ein Rückgriff auf nicht beobachtbare Inputfaktoren.

Finanzielle Vermögenswerte

Gemäß IFRS 9 differenziert die KION Group bei finanziellen Vermögenswerten zwischen Schuldinstrumenten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (Kategorie „AC“), Schuldinstrumenten, die erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert werden (Kategorie „FVPL“), und Eigenkapitalinstrumenten, die erfolgsneutral zum Fair Value bilanziert werden (Kategorie „FVOCI“). Schuldinstrumente werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert, sofern sie im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzung in der Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows besteht, und diese Cashflows ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag beinhalten.

Der überwiegende Teil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Flüssige Mittel, Finanzforderungen und übrige finanzielle Vermögenswerte werden der Kategorie „AC“ zugeordnet. Derivative Finanzinstrumente mit positivem Marktwert, die nicht in einer formal dokumentierten Sicherungsbeziehung stehen, bestimmte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Finanzanlagen werden der Kategorie „FVPL“ zugeordnet. Finanzbeteiligungen sind der Kategorie „FVOCI“ zugeordnet.

Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie „AC“ werden bei der erstmaligen Bilanzierung zum Fair Value unter Berücksichtigung direkt zurechenbarer Transaktionskosten angesetzt. In den Folgeperioden erfolgt die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit Laufzeiten von über einem Jahr werden mit ihrem Barwert bilanziert.

Entsprechend dem auf Schuldinstrumente der Kategorie „AC“ anwendbaren Wertminderungsmodell erfasst die KION Group beim Erstansatz sowie in Folgeperioden erwartete Kreditverluste durch die erfolgswirksame Bildung einer Risikovorsorge. Dabei umfasst die Risikovorsorge den erwarteten Zwölf-Monats-Verlust, solange am Stichtag keine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos (beispielsweise infolge wesentlicher Änderungen von externen oder internen Bonitätsbewertungen) zu beobachten ist. Andernfalls werden die über die Gesamtlaufzeit des finanziellen Vermögenswerts erwarteten Verluste erfasst. Die erwarteten Verluste werden anhand der Ausfallwahrscheinlichkeit, der Höhe der Inanspruchnahme bei einem Ausfall und der unter Berücksichtigung etwaiger Sicherheiten geschätzten Verlustquote ermittelt. Dabei werden sowohl beobachtbare historische Ausfalldaten als auch Informationen zu gegenwärtigen Bedingungen und Prognosen über künftige wirtschaftliche Bedingungen herangezogen. Ein Ausfall liegt vor, sofern ein Schadensereignis wie beispielsweise erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners oder Vertragsverletzungen eintritt. Finanzielle Vermögenswerte werden wertgemindert, wenn nach angemessener Einschätzung nicht mehr davon auszugehen ist, dass die zugrunde liegenden Cashflows ganz oder teilweise realisierbar sind. Die Realisierbarkeit wird anhand unterschiedlicher Indikatoren (beispielsweise Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners) beurteilt, die entsprechende Länderspezifika berücksichtigen. Eine Wertaufholung wird nur bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen, die sich ergeben hätte, wenn die Wertminderung nicht erfasst worden wäre.

Bei der Folgebewertung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wendet die KION Group das vereinfachte Wertminderungsmodell des IFRS 9 an und erfasst somit die über die Gesamtlaufzeit erwarteten Verluste. Zur Ermittlung der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Verluste wird bei der Risikovorsorge abhängig von der Überfälligkeit der Forderung auf kollektiver Basis eine durchschnittliche Ausfallrate herangezogen. Die Ausfallraten werden auf Basis beobachtbarer historischer Ausfalldaten sowie unter Berücksichtigung gegenwärtiger Bedingungen und Prognosen künftiger wirtschaftlicher Bedingungen (beispielsweise mittels Erwartungswerten bezüglich der Ausfallwahrscheinlichkeit bedeutender Länder) ermittelt. Der Betrag der gebildeten Wertberichtigung wird erfolgswirksam angepasst, sofern sich die Einschätzung bezüglich der zugrunde liegenden Inputfaktoren und damit der zu erfassenden Ausfälle ändert.

Die erstmalige Bilanzierung von finanziellen Vermögenswerten der Kategorie „FVPL“ erfolgt zum Fair Value; direkt zurechenbare Transaktionskosten sind unmittelbar erfolgswirksam zu erfassen. In den Folgeperioden werden finanzielle Vermögenswerte der Kategorie „FVPL“ erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert.

Eigenkapitalinstrumente der Kategorie „FVOCI“ werden erfolgsneutral zum Fair Value bilanziert. Die erstmalige Bilanzierung zum Fair Value berücksichtigt dabei direkt zurechenbare Transaktionskosten. Im Kumulierten sonstigen Konzernergebnis angesammelte Gewinne und Verluste werden bei Abgang dieser finanziellen Vermögenswerte nicht erfolgswirksam reklassifiziert, sondern verbleiben im Eigenkapital.

Finanzielle Verbindlichkeiten

Gemäß IFRS 9 ist bei finanziellen Verbindlichkeiten zu differenzieren zwischen finanziellen Verbindlichkeiten, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden und somit zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert werden (Kategorie „AC“), und finanziellen Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken gehalten und erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert werden (Kategorie „FVPL“).

Finanzverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten mit Ausnahme von derivativen Finanzinstrumenten mit negativem Marktwert, die nicht in einer formal dokumentierten Sicherungsbeziehung stehen, werden der Kategorie „AC“ zugeordnet. Derivative Finanzinstrumente mit negativem Marktwert, die nicht in einer formal dokumentierten Sicherungsbeziehung stehen, werden der Kategorie „FVPL“ zugeordnet.

Bei finanziellen Verbindlichkeiten der Kategorie „AC“ erfolgt der erstmalige Ansatz zum Fair Value und (sofern relevant) unter Berücksichtigung direkt zurechenbarer Transaktionskosten. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Verbindlichkeiten mit Laufzeiten von über einem Jahr werden mit ihrem Barwert bilanziert. Anschließend werden die finanziellen Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert.

Die erstmalige Bilanzierung von finanziellen Verbindlichkeiten der Kategorie „FVPL“ erfolgt zum Fair Value; direkt zurechenbare Transaktionskosten sind unmittelbar erfolgswirksam zu erfassen. In den Folgeperioden werden finanzielle Verbindlichkeiten der Kategorie „FVPL“ erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert.

Hedge Accounting

Derivative Finanzinstrumente, die in einer formal dokumentierten Sicherungsbeziehung mit einem Grundgeschäft stehen, sind keiner der unter IFRS 9 gebildeten Bewertungskategorien zuzuordnen und werden entsprechend der nachfolgend beschriebenen Vorschriften zum Hedge Accounting bilanziert.

Im Rahmen von Cashflow Hedges zur Absicherung von Währungs- und Zinsänderungsrisiken werden Derivate verwendet, um zukünftige Cashflow-Risiken aus bereits bestehenden Grundgeschäften, geplanten Transaktionen oder bilanzunwirksamen festen Verpflichtungen zu sichern. Der effektive Teil der Marktwertveränderungen der Derivate wird zunächst erfolgsneutral in der Hedge-Rücklage im Eigenkapital (Kumuliertes sonstiges Konzernergebnis) ausgewiesen. Eine Umbuchung der zuvor in der Hedge-Rücklage erfassten Beträge in die Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt zeitgleich mit der Ergebniswirkung des realisierten Grundgeschäfts. Der durch das Grundgeschäft nicht gedeckte, ineffektive Teil der Marktwertveränderungen wird unmittelbar erfolgswirksam erfasst.

Darüber hinaus wendet die KION Group das Fair Value Hedge Accounting auf die Absicherung des Fair Value einer fix verzinslichen Finanzverbindlichkeit mittels eines Zinsswaps an. Der effektive Teil der Marktwertveränderungen des Zinsswaps wird erfolgswirksam im Finanzergebnis erfasst. Dem stehen Gewinne und Verluste aus der Veränderung des Fair Value der gesicherten Finanzverbindlichkeit gegenüber, die zu einer korrespondierenden erfolgswirksamen Anpassung des Buchwerts des Grundgeschäfts führen. Der ineffektive Teil der Sicherung wird ebenfalls unmittelbar erfolgswirksam im Finanzergebnis berücksichtigt.

Die prospektive Wirksamkeit der Sicherungsbeziehungen wird nach der Critical-Term-Match-Methode gemessen. Ineffektivitäten können bei Auseinanderfallen der wesentlichen Ausgestaltungsmerkmale von Grund- und Sicherungsgeschäft (Critical Terms) entstehen und werden anhand der Dollar-Offset-Methode ermittelt.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Im Konzernabschluss werden laufende und latente Steuern auf Grundlage der Steuergesetze der jeweils betroffenen Steuerjurisdiktionen berücksichtigt. Latente Steuern werden im Eigenkapital erfasst, soweit sie Geschäftsvorfälle betreffen, die direkt im Eigenkapital belastet oder gutgeschrieben werden.

Aktive und passive latente Steuern werden nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitenmethode („Liability Method“) für sämtliche temporären Differenzen zwischen den steuerlichen und den IFRS-Wertansätzen sowie auf temporär wirkende Konsolidierungsmaßnahmen gebildet.

Die aktiven latenten Steuern umfassen des Weiteren Steuerminderungsansprüche, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlust- und Zinsvorträge in Folgejahren ergeben und deren Realisierung nach der aktuellen Planung mit hinreichender Sicherheit gewährleistet ist. Auf Verlust- und Zinsvorträge sind auf Basis dieser Einschätzung teilweise aktive latente Steuern gebildet worden.

Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten werden bzw. gesetzlich angekündigt sind. Latente Steueransprüche werden mit latenten Steuerschulden derselben Laufzeit saldiert, sofern sie sich gegen dieselbe Steuerbehörde richten.

Die Ermittlung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ist mit erheblichen Schätzungen verbunden. Diese Schätzungen können sich aufgrund neuer Informationen und Erkenntnisse ändern (vgl. dazu auch Textziffer [14]). Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge und Zinsvorträge werden grundsätzlich auf Basis der Einschätzung der zukünftigen Realisierbarkeit der steuerlichen Vorteile bilanziert, d. h., wenn mit ausreichenden steuerlichen Erträgen oder Minderbelastungen zu rechnen ist. Die tatsächliche steuerliche Ergebnissituation in zukünftigen Perioden – und damit die tatsächliche Nutzbarkeit von Verlust- und Zinsvorträgen – kann von der Einschätzung zum Zeitpunkt der Aktivierung der latenten Steuern abweichen.

Vorräte

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder zu niedrigeren Nettoveräußerungswerten angesetzt. Die Anschaffungskosten von Rohstoffen und Handelswaren werden dabei auf Basis eines Durchschnitts ermittelt. Die Herstellungskosten der unfertigen und fertigen Erzeugnisse enthalten neben den Einzelkosten angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie fertigungsbedingte Abschreibungen, die direkt dem Herstellungsprozess zugeordnet werden können. Kosten der Verwaltung und des sozialen Bereichs werden berücksichtigt, soweit sie der Produktion zuzuordnen sind. Angesetzt wird ein Durchschnittswert oder ein auf Basis des Fifo-Verfahrens (Fifo = „First in first out“) ermittelter Wert.

Der Nettoveräußerungswert entspricht dem erzielbaren Veräußerungserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten.

Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer, einer geminderten Verwertbarkeit oder sonstigen Gründen ergeben, werden durch Abwertungen berücksichtigt. Wenn die Gründe, die zu einer Abwertung der Vorräte geführt haben, nicht mehr bestehen, wird eine Wertaufholung bis maximal zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorgenommen.

Vertragssalden

Die Vertragsvermögenswerte betreffen hauptsächlich noch nicht fakturierte laufende Arbeiten aus dem Projektgeschäft. Vertragsvermögenswerte werden gemäß dem vereinfachten Wertminderungsmodell in Übereinstimmung mit IFRS 9 bewertet. Dabei werden die für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ermittelten durchschnittlichen Ausfallraten als Näherungswert für die erwarteten Verluste aus Vertragsvermögenswerten herangezogen.

Eine Vertragsverbindlichkeit ist die Verpflichtung eines Unternehmens, Güter oder Dienstleistungen auf einen Kunden zu übertragen, für die es von diesem eine Gegenleistung erhalten (bzw. noch zu erhalten) hat. Neben den Aufträgen aus dem Projektgeschäft mit passivischem Saldo gegenüber Kunden werden unter den Vertragsverbindlichkeiten auch erhaltene Anzahlungen von Kunden ausgewiesen. Für weitere Erläuterungen zu Vertragssalden siehe Textziffer [33].

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren „Projected Unit Credit Method“ unter Berücksichtigung zukünftiger Entgelt- und Rentenanpassungen ermittelt. Die Pensionsrückstellungen sind um den Fair Value des zur Deckung der Versorgungsverpflichtungen bestehenden Planvermögens vermindert.

Neubewertungen werden unter Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral im Sonstigen Konzernergebnis erfasst. Der Dienstzeitaufwand und der Nettozinsaufwand auf die Nettoschuld aus leistungsorientierten Plänen werden ergebniswirksam erfasst.

Die Verpflichtungen aus den leistungsorientierten Versorgungszusagen werden auf Basis versicherungsmathematischer Parameter ermittelt, wobei der Fair Value für bestimmtes Planvermögen unter Verwendung nicht am Markt beobachtbarer Inputfaktoren abgeleitet wird. Eine Veränderung der Annahmen hätte keine Auswirkung auf das laufende Ergebnis, da daraus resultierende Differenzen als Neubewertungen erfolgsneutral im Sonstigen Konzernergebnis erfasst werden. Für weitere Erläuterungen bezüglich der Sensitivitätsanalyse im Hinblick auf die Auswirkungen des Abzinsungsfaktors und Einzelheiten der Bewertung wird auf die Ausführungen zu den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen unter Textziffer [28] verwiesen.

Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen

Die Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen umfassen sämtliche Verbindlichkeiten aus der Refinanzierung des Leasinggeschäfts sowie der Refinanzierung der Kurzfristmietflotte per Sale-and-Leaseback-Sublease-Geschäften ab dem 1. Januar 2018 sowie sämtliche Verbindlichkeiten aus der Refinanzierung des direkten Leasinggeschäfts durch Leasingkreditlinien bzw. die Nutzung von Verbriefungen. Darüber hinaus enthalten die Verbindlichkeiten aus Finanzdienstleistungen aus dem Leasinggeschäft die aus dem indirekten Leasinggeschäft begründeten Restwertverpflichtungen.

Sonstige Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen werden gebildet, soweit eine rechtliche oder faktische Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis gegenüber Dritten entsteht, die wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führt, und sofern dieser zuverlässig geschätzt werden kann. Bei einer Bandbreite möglicher Ergebnisse, innerhalb derer die Wahrscheinlichkeit der einzelnen Punkte gleich groß ist, wird der sich daraus ergebende Mittelwert angesetzt. Die Bewertung erfolgt zu Vollkosten.Die Rückstellungen werden für die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen mit dem Betrag angesetzt, der die bestmögliche Schätzung der Ausgaben darstellt, die zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung erforderlich sind. Rückgriffsansprüche werden dabei nicht berücksichtigt. Der Erfüllungsbetrag umfasst auch die am Bilanzstichtag erkennbaren Kostensteigerungen. Rückstellungen mit Laufzeiten von mehr als zwölf Monaten werden mit dem marktüblichen Zinssatz abgezinst. Der Abzinsungszinssatz ist ein Zinssatz vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen im Hinblick auf den Zinseffekt sowie die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt. Aufzinsungen werden als Zinsaufwand erfasst.

Rückstellungen für Gewährleistungsansprüche werden unter Zugrundelegung des bisherigen bzw. des geschätzten zukünftigen Schadenverlaufs gebildet. Dabei wird der Aufwand zum Zeitpunkt der Umsatzrealisierung in den Umsatzkosten berücksichtigt. Für bekannte Schäden werden Einzelrückstellungen gebildet.

Rückstellungen für belastende Verträge und für übrige geschäftsbezogene Verpflichtungen sind auf Basis der gegenwärtig noch zu erfüllenden vertraglichen Verpflichtungen bewertet.

Eine Rückstellung für Restrukturierungsaufwendungen wird erfasst, wenn ein Unternehmen der KION Group einen detaillierten formalen Restrukturierungsplan aufgestellt hat, der bei den Betroffenen die gerechtfertigte Erwartung geweckt hat, dass die Restrukturierungsmaßnahme durch den Beginn der Umsetzung des Plans oder die Ankündigung seiner wesentlichen Bestandteile den Betroffenen gegenüber durchgeführt wird. Bei der Bewertung der Rückstellung werden nur die direkt durch die Restrukturierung verursachten Ausgaben berücksichtigt, die nicht im Zusammenhang mit den laufenden Aktivitäten des Unternehmens stehen.

Der Ansatz und die Bewertung der Sonstigen Rückstellungen erfolgen auf Basis der Einschätzung der Wahrscheinlichkeit des zukünftigen Nutzenabflusses sowie anhand von Erfahrungswerten und zum Bilanzstichtag bekannten Umständen. Der tatsächliche Nutzenabfluss kann insofern von der Sonstigen Rückstellung abweichen. Weitere Angaben sind unter der Textziffer [32] aufgeführt.

Anteilsbasierte Vergütungen

IFRS 2 unterscheidet aktienbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente und mit Barausgleich.

Aktienbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente werden zum Zeitpunkt der Gewährung mit dem Fair Value bewertet. Der Fair Value der Verpflichtung wird über den Erdienungszeitraum aufwandswirksam in den Funktionskosten erfasst und mit der Kapitalrücklage verrechnet.

Der Anteil des Fair Values von aktienbasierten Vergütungen mit Barausgleich, der auf bis zum Bewertungsstichtag geleistete Dienste entfällt, wird aufwandswirksam in den Funktionskosten mit einem gleichzeitigen Ausweis einer Schuld erfasst. Der Fair Value wird an jedem Bilanzstichtag bis zum Ende der Performanceperiode neu ermittelt. Jede Änderung des Fair Values der Verpflichtung ist (zeitanteilig) aufwandswirksam zu berücksichtigen.