[6] Bilanzierungs- und Bewertungs­grundsätze

Ermessensentscheidungen und Schätzungen

Die Aufstellung des Konzernabschlusses nach IFRS erfordert bei einigen Bilanzposten Ermessensentscheidungen bzw. Schätzungen, die sich auf den Ansatz und die Bewertung in der Konzern-Bilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung auswirken. Die tatsächlich realisierten Beträge können von Schätzungen abweichen. Ermessensentscheidungen und Schätzungen sind insbesondere erforderlich bei:

  • der Beurteilung der Notwendigkeit und der Bemessung einer Wertminderung auf immaterielle Vermögenswerte, Vermögenswerte des Sachanlagevermögens sowie des Vorratsvermögens,
  • der Bestimmung der Nutzungsdauern von langfristigen Vermögenswerten,
  • der Klassifizierung und Bewertung sowie der Bestimmung der Laufzeiten von Leasingverträgen,
  • dem Ansatz und der Bewertung von Pensionsverpflichtungen und den Sonstigen Rückstellungen,
  • dem Ansatz und der Bewertung von laufenden und latenten Steuern,
  • dem Ansatz und der Bewertung von im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Vermögenswerten und übernommenen Schulden und
  • der Beurteilung des Auftragsfortschritts bei zeitraumbezogener Umsatzrealisierung.

Die Auswirkungen der Änderung einer Schätzung werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis prospektiv berücksichtigt und die Prämissen entsprechend angepasst.