Vergütungsbericht

Dieser Vergütungsbericht erläutert entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 7. Februar 2017 die Grundzüge und die Struktur des Vergütungssystems für Vorstand und Aufsichtsrat der KION GROUP AG und legt außerdem die Vergütung der einzelnen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben in der Gesellschaft und ihren Tochterunternehmen im Geschäftsjahr 2019 offen. Darüber hinaus berücksichtigt er die Anforderungen des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 17 (DRS) und des HGB.

Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Vergütungssystems wie auch der individuellen Vergütung des Vorstands und der Aufsichtsratsmitglieder sind für die KION GROUP AG maßgeblicher Bestandteil einer guten Corporate Governance.

Aufgrund des Inkrafttretens des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrichtlinie („ARUG II“) am 1. Januar 2020 sowie der Empfehlungen des neuen Deutschen Corporate Governance Kodex wird der Aufsichtsrat im Jahr 2020 für die Mitglieder des Vorstands der KION GROUP AG ein neues Vergütungssystem verabschieden. Darin werden auch Rückmeldungen der Investoren auf das bisherige Vergütungssystem einfließen. Der Aufsichtsrat hat bereits 2019 eine entsprechende Arbeitsgruppe gebildet. In Einklang mit den Erstanwendungsvorschriften des ARUG II und der erstmaligen Erklärungspflicht zu den neuen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex bei Abgabe der nächsten turnusmäßigen Entsprechenserklärung wird das neue Vergütungssystem im Laufe des Jahres 2020 abschließend konzipiert und der ordentlichen Hauptversammlung 2021 zur Billigung vorgelegt werden.