[46] Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats
Vorstand
Zuständigkeiten
Die Zuständigkeiten der Mitglieder des Vorstands sind im Corporate-Governance-Bericht dargestellt.
Vergütung
Die Vergütung des Vorstands setzt sich aus erfolgsunabhängigen Gehalts- und Sachleistungen, Versorgungszusagen und aus erfolgsabhängigen Komponenten zusammen. Die erfolgsabhängigen, variablen Vergütungsteile bestehen aus einer jährlich wiederkehrenden, an den geschäftlichen Erfolg gebundenen Komponente sowie einer erfolgsabhängigen mehrjährigen Komponente in Form des KION Performance Share Plan (siehe dazu auch Textziffer [45]). Die Versorgungszusagen umfassen Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung.
Die Gesamtvergütung des Vorstands nach IFRS wird in > TABELLE 123 dargestellt.
in Mio. € |
2019 |
2018 |
---|---|---|
Erfolgsunabhängige Komponenten |
4,5 |
4,5 |
Erfolgsabhängige Komponenten |
3,6 |
2,1 |
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses |
4,8 |
– |
Kurzfristig fällige Leistungen gesamt |
12,9 |
6,5 |
Aktienbasierte Vergütung |
4,1 |
–1,8 |
Dienstzeitaufwand aus Versorgungszusagen |
1,3 |
1,0 |
Langfristig fällige Leistungen gesamt |
5,4 |
–0,8 |
Gesamtvergütung (IFRS) |
18,3 |
5,7 |
Gemäß § 314 HGB ist für die aktienbasierte Vergütung keine aufwandsbezogene Betrachtung zugrunde zu legen. Vielmehr muss die Vergütung auf Basis der Fair Values zum jeweiligen Gewährungszeitpunkt in die Vergütung der Mitglieder des Vorstands für das Jahr der Zuteilung einbezogen werden. Der Fair Value der aktienbasierten Vergütung zum jeweiligen Gewährungszeitpunkt betrug einschließlich Hypotax insgesamt 5,7 Mio. € (Vorjahr: 5,5 Mio. €). Ferner sind kein laufender Dienstzeitaufwand (–1,3 Mio. €; Vorjahr: –1,0 Mio. €) sowie keine Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitverhältnisses (–4,8 Mio. €) in die Angabe einzubeziehen. Auf dieser Basis ergibt sich gemäß § 314 HGB eine Vergütung der Mitglieder des Vorstands in Höhe von insgesamt 13,8 Mio. € (Vorjahr: 12,0 Mio. €).
Im Berichtsjahr bestanden, unverändert zum Vorjahr, keine Vorschüsse oder Kredite an Mitglieder des Vorstands. Der Anwartschaftsbarwert der Pensionsverpflichtungen gegenüber Mitgliedern des Vorstands belief sich am 31. Dezember 2019 auf 10,9 Mio. € (Vorjahr: 8,3 Mio. €).
Die Gesamtbezüge der früheren Mitglieder der Geschäftsführung belaufen sich auf 0,3 Mio. € (Vorjahr: 0,3 Mio. €). Die Versorgungszusagen gegenüber früheren Mitgliedern der Geschäftsführung und ihren Hinterbliebenen sind nach IFRS mit 11,7 Mio. € (Vorjahr: 10,5 Mio. €) zurückgestellt.
Weitergehende Erläuterungen und individualisierte Angaben zur Vergütung des Vorstands umfasst der im zusammengefassten Lagebericht enthaltene Vergütungsbericht.
Aufsichtsrat
Für das Geschäftsjahr 2019 beträgt die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats für die Wahrnehmung der Aufgaben im Mutterunternehmen und in den Tochterunternehmen 1,5 Mio. € (Vorjahr: 1,5 Mio. €). Im Geschäftsjahr 2019 bestanden keine Vorschüsse oder Kredite gegenüber Mitgliedern des Aufsichtsrats. Des Weiteren haben Mitglieder des Aufsichtsrats für Dienstleistungen kurzfristig fällige Leistungen in Höhe von 0,8 Mio. € (Vorjahr: 0,7 Mio. €) erhalten.
Weitergehende Erläuterungen und individualisierte Angaben zur Vergütung des Aufsichtsrats umfasst der im zusammengefassten Lagebericht enthaltene Vergütungsbericht.
Die Gesamtvergütung für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats beträgt insgesamt 19,8 Mio. € (Vorjahr: 7,2 Mio. €).