[14] Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die Aufwendungen aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von 176,8 Mio. € (Vorjahr: 143,7 Mio. €) setzen sich zusammen aus 212,8 Mio. € laufenden Steueraufwendungen (Vorjahr: 166,5 Mio. €) und 36,0 Mio. € latenten Steuererträgen (Vorjahr: 22,9 Mio. €).

In Deutschland gilt ein Körperschaftsteuersatz von 15,0 Prozent zuzüglich eines Solidaritätszuschlags (5,5 Prozent auf die Körperschaftsteuer). Unter Berücksichtigung eines durchschnittlichen Gewerbesteuersatzes von 14,9 Prozent (Vorjahr: 14,9 Prozent) ermittelt sich für inländische Unternehmen ein kombinierter nominaler Steuersatz von 30,7 Prozent (Vorjahr: 30,8 Prozent). Die für die Berechnung latenter Steuern angesetzten Ertragsteuersätze für ausländische Gesellschaften liegen wie im Vorjahr zwischen 9,0 Prozent und 34,0 Prozent.

Auf temporäre Unterschiede in Höhe von 195,1 Mio. € (Vorjahr: 235,5 Mio. €) zwischen dem im Konzernabschluss angesetzten Nettovermögen von Konzerngesellschaften und der steuerlichen Basis der Anteile an diesen Konzerngesellschaften („Outside Basis Differences“) wurden keine latenten Steuern gebildet, da die KION Group in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen zu steuern, und die Veräußerung von Beteiligungen auf unbestimmte Zeit nicht vorgesehen ist.

Die aktiven latenten Steuern sind den folgenden Bilanzpositionen zuzuordnen: > TABELLE 058

Bilanzposten Aktive latente Steuern058

in Mio. €

2019

2018

Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagevermögen

200,6

137,7

Sonstige Vermögenswerte

179,3

141,8

Rückstellungen

309,4

238,7

Verbindlichkeiten

653,0

609,6

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

138,1

186,9

Steuerliche Verlustvorträge, Zinsvorträge und Steuergutschriften

10,9

21,4

Saldierungen

–1.041,7

–914,4

Aktive latente Steuern gesamt

449,7

421,7

Die passiven latenten Steuern sind den folgenden Bilanzpositionen zuzuordnen: > TABELLE 059

Bilanzposten Passive latente Steuern059

in Mio. €

2019

2018

Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagevermögen

1.027,8

1.071,0

Sonstige Vermögenswerte

368,8

326,1

Rückstellungen

13,8

19,4

Verbindlichkeiten

186,5

110,7

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

15,7

13,9

Saldierungen

–1.041,7

–914,4

Passive latente Steuern gesamt

570,9

626,7

Die passiven latenten Steuern betreffen im Wesentlichen die im Rahmen der Akquisition der KION Group und von Dematic jeweils durchgeführten Kaufpreisallokationen, insbesondere bei den immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen.

Die Veränderung der latenten Steuern beinhaltet Währungseffekte in Höhe von 6,1 Mio. €, die eigenkapitalmindernd (Vorjahr: 7,0 Mio. €) im Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung innerhalb des Sonstigen Konzernergebnisses erfasst wurden.

Im Jahr 2019 bestanden in der Muttergesellschaft sowie in den konsolidierten Tochtergesellschaften, die im abgelaufenen Jahr oder im Vorjahr Verluste erwirtschafteten, latente Steuerforderungsüberhänge aus temporären Differenzen und aus Verlustvorträgen in Höhe von 12,8 Mio. € (Vorjahr: 21,1 Mio. €). Diese wurden als werthaltig angesehen, da für diese Gesellschaften von zukünftigen steuerlichen Gewinnen ausgegangen wird.

Auf steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 714,9 Mio. € (Vorjahr: 580,7 Mio. €), von denen 128,9 Mio. € (Vorjahr: 103,1 Mio. €) begrenzt vortragbar sind, und auf Zinsvorträge in Höhe von 283,9 Mio. € (Vorjahr: 283,9 Mio. €), wurden keine aktiven latenten Steuern gebildet. Darüber hinaus wurden für sonstige temporäre Differenzen keine aktiven latenten Steuern in Höhe von 0,2 Mio. € (Vorjahr: 7,8 Mio. €) gebildet.

Latente Steuern auf Verlust- und Zinsvorträge werden aktiviert, soweit zukünftig zu versteuernde Einkommen in ausreichender Höhe zur Realisierung zu erwarten sind. Dementsprechend ergibt sich ein Gesamtbetrag nicht gebildeter aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von 173,0 Mio. € (Vorjahr: 137,4 Mio. €), der in Höhe von 140,9 Mio. € (Vorjahr: 111,2 Mio. €) steuerliche Verlustvorträge betrifft, die grundsätzlich unbegrenzt vortragbar sind.

In der KION Group bestehen zum 31. Dezember 2019 im Inland körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 137,4 Mio. € (Vorjahr: 115,2 Mio. €) und gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 117,1 Mio. € (Vorjahr: 95,9 Mio. €). Darüber hinaus bestehen ausländische steuerliche Verlustvorträge in Höhe von insgesamt 498,6 Mio. € (Vorjahr: 454,4 Mio. €).

Der grundsätzlich unbegrenzt vortragsfähige inländische Zinsvortrag zum 31. Dezember 2019 beträgt 283,9 Mio. € (Vorjahr: 283,9 Mio. €).

Die nachstehende Übersicht zeigt eine Überleitung vom erwarteten zum effektiv ausgewiesenen Ertragsteueraufwand. Die Überleitungsrechnung des Konzerns ergibt sich dabei als Zusammenfassung der einzelnen gesellschaftsbezogenen und mit den jeweiligen länderspezifischen Steuersätzen erstellten Überleitungsrechnungen nach Berücksichtigung ergebniswirksamer Konsolidierungseffekte. > TABELLE 060

Ertragsteuern060

in Mio. €

2019

2018

Ergebnis vor Ertragsteuern

621,6

545,3

 

 

 

Erwartete Ertragsteuern

–191,0

–167,8

Abweichungen durch die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer

–2,7

–2,4

Abweichungen von dem erwarteten Steuersatz

7,0

6,5

Verluste ohne Bildung latenter Steuern

–13,7

–14,8

Änderung des Steuersatzes und der Steuergesetze

–0,3

1,9

Nicht abzugsfähige Aufwendungen

–7,6

–6,6

Nicht steuerbare Erträge / steuerfreie Erträge

18,2

11,0

Periodenfremde Steuern

10,3

32,1

Latente Steuern Vorperioden betreffend

5,7

–0,8

Nicht anrechenbare Quellensteuern auf Dividenden

–2,2

–2,3

Sonstige

–0,6

–0,5

Effektive Ertragsteuern (tatsächliche und latente Steuern)

–176,8

–143,7