[2] Grundlagen der Erstellung des Konzern­abschlusses

Der Konzernabschluss für die KION Group zum 31. Dezember 2019 wurde auf der Grundlage von § 315e HGB in Übereinstimmung mit den am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) und den diesbezüglichen Interpretationen (IFRIC) des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rats betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in der Europäischen Union anzuwenden sind. Es fanden sämtliche zum Abschlussstichtag in Kraft getretenen und für das Geschäftsjahr 2019 verpflichtend anzuwendenden IFRS bzw. IFRIC im Konzernabschluss Anwendung.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind im Konzernabschluss verschiedene Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst, die im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert werden. Vermögenswerte und Schulden sind gemäß IAS 1.60 in lang- und kurzfristig aufgegliedert. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt.

Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt, der die Berichtswährung des Konzerns darstellt. Alle Beträge werden in Millionen Euro (Mio. €) angegeben, soweit nichts anderes vermerkt ist. Dabei kann es aufgrund kaufmännischer Rundung aus der Addition in den Summen zu unwesentlichen Rundungsdifferenzen kommen. Die dargestellten Prozentsätze werden auf Basis der jeweiligen Beträge in Tausend Euro ermittelt. Alle einbezogenen Abschlüsse der Tochterunternehmen wurden auf den Stichtag des Jahresabschlusses der KION GROUP AG aufgestellt. Die Vergleichszahlen des Vorjahres wurden nach den gleichen Grundsätzen ermittelt.

Im laufenden Geschäftsjahr erstmals anzuwendende Rechnungslegungsvorschriften

Im Geschäftsjahr 2019 sind die folgenden Rechnungslegungsvorschriften erstmals anzuwenden:

  • Änderungen zu IFRS 9 „Finanzinstrumente“, Änderungen in Bezug auf die Klassifizierung bestimmter finanzieller Vermögenswerte mit Vorfälligkeitsregelungen,
  • Änderungen zu IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer“, Änderungen in Bezug auf die Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen bei Planänderungen, -kürzungen und -abgeltungen,
  • Änderungen zu IAS 28 „Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures“, Klarstellungen in Bezug auf die Bilanzierung von langfristigen Anteilen, die einen Teil der Nettoinvestition in ein nach der Equity-Methode bilanziertes Unternehmen darstellen,
  • IFRIC 23 „Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung“,
  • Annual Improvements to IFRSs (2015 – 2017).

Aus der erstmaligen Anwendung dieser Standards und Interpretationen ergaben sich auf die Darstellung der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der KION Group keine wesentlichen Auswirkungen.

Veröffentlichte, aber noch nicht angewandte Rechnungslegungsvorschriften

Die Standards und Interpretationen, die zum 31. Dezember 2019 vom IASB bereits verabschiedet worden sind, aber für das Geschäftsjahr 2019 noch nicht verpflichtend anzuwenden sind, werden von den Tochterunternehmen des Konsolidierungskreises und der KION GROUP AG voraussichtlich erst ab dem Zeitpunkt berücksichtigt, zu dem sie verpflichtend anzuwenden sind. Die erstmalige Anwendung dieser Rechnungslegungsvorschriften wird auf die Darstellung der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der KION Group voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen haben.