[14] Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Laufende Steuern

Die Aufwendungen aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von 32,2 Mio. € (Vorjahr: 191,7 Mio. €) setzen sich aus 107,2 Mio. € laufenden Steueraufwendungen (Vorjahr: 203,8 Mio. €) und 75,0 Mio. € latenten Steuererträgen (Vorjahr: 12,1 Mio. €) zusammen.

In Deutschland gilt ein Körperschaftsteuersatz von 15,0 Prozent zuzüglich eines Solidaritätszuschlags (5,5 Prozent auf die Körperschaftsteuer). Unter Berücksichtigung eines durchschnittlichen Gewerbesteuersatzes von 14,9 Prozent ergab sich für deutsche Unternehmen ein kombinierter nominaler Steuersatz von 30,7 Prozent (Vorjahr: 30,7 Prozent).

Aktive und passive latente Steuern

Die für die Berechnung latenter Steuern angesetzten nominalen Ertragsteuersätze für ausländische Gesellschaften lagen wie im Vorjahr zwischen 9,0 Prozent und 34,0 Prozent.

Die aktiven latenten Steuern waren den folgenden Bilanzposten zuzuordnen:

Bilanzposten Aktive latente Steuern

in Mio. €

31.12.2022

31.12.2021

Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagevermögen

377,3

275,1

Sonstige Vermögenswerte

224,5

170,2

Rückstellungen

127,0

302,5

Verbindlichkeiten

597,9

595,9

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

65,4

83,1

Steuerliche Verlustvorträge, Zinsvorträge und Steuergutschriften

32,0

25,0

Saldierungen

–1.123,3

–1.002,4

Aktive latente Steuern gesamt

300,8

449,3

Die aktivierten latenten Steueransprüche verringerten sich zum Bilanzstichtag 2022 auf 300,8 Mio. € (Vorjahr: 449,3 Mio. €). Dazu trugen insbesondere Zins- und Planänderungen bei den Pensionsverpflichtungen bei.

Latente Steuern werden auf abzugsfähige temporäre Differenzen sowie auf Verlust- und Zinsvorträge aktiviert, soweit steuerbare temporäre Differenzen vorliegen oder mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zukünftiges zu versteuerndes Einkommen in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen wird.

Im Geschäftsjahr 2022 bestanden in der KION GROUP AG sowie in den konsolidierten Tochterunternehmen, die im abgelaufenen Jahr oder im Vorjahr Verluste erwirtschafteten, latente Steuerforderungsüberhänge aus temporären Differenzen, aus Verlustvorträgen und aus Steuergutschriften in Höhe von 18,5 Mio. € (Vorjahr: 24,1 Mio. €). Sie wurden als werthaltig angesehen, da für die betreffenden Gesellschaften zukünftige steuerliche Gewinne erwartet werden.

Auf steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 773,3 Mio. € (Vorjahr: 707,4 Mio. €), von denen 191,6 Mio. € (Vorjahr: 255,5 Mio. €) begrenzt vortragbar sind, und auf Zinsvorträge in Höhe von 292,9 Mio. € (Vorjahr: 283,9 Mio. €) wurden keine aktiven latenten Steuern gebildet. Folglich ergab sich ein Gesamtbetrag nicht gebildeter aktiver latenter Steueransprüche auf Verlustvorträge in Höhe von 157,1 Mio. € (Vorjahr: 155,0 Mio. €). Davon entfielen 109,4 Mio. € (Vorjahr: 92,8 Mio. €) auf steuerliche Verlustvorträge, die grundsätzlich unbegrenzt vortragbar sind.

In der KION Group bestanden zum 31. Dezember 2022 in Deutschland körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 163,6 Mio. € (Vorjahr: 109,3 Mio. €) und gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 150,7 Mio. € (Vorjahr: 98,5 Mio. €). Darüber hinaus bestanden außerhalb Deutschlands steuerliche Verlustvorträge in Höhe von insgesamt 569,6 Mio. € (Vorjahr: 571,4 Mio. €).

Der grundsätzlich unbegrenzt vortragsfähige Zinsvortrag betrug zum 31. Dezember 2022 in Deutschland 292,9 Mio. € (Vorjahr: 283,9 Mio. €).

Die passiven latenten Steuern waren den folgenden Bilanzposten zuzuordnen:

Bilanzposten Passive latente Steuern

in Mio. €

31.12.2022

31.12.2021

Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagevermögen

951,4

960,2

Sonstige Vermögenswerte

461,1

421,0

Rückstellungen

45,6

27,0

Verbindlichkeiten

145,3

108,5

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

12,6

9,3

Saldierungen

–1.123,3

–1.002,4

Passive latente Steuern gesamt

492,8

523,5

Die passiven latenten Steuern betreffen wie schon im Geschäftsjahr 2021 im Wesentlichen die im Rahmen der Akquisition von Dematic durchgeführte Kaufpreisallokation, insbesondere bei den immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen.

Aus der Währungsumrechnung wurde zum Bilanzstichtag ein Saldo aus bilanzierten aktiven und passiven latenten Steuern von insgesamt 13,4 Mio. € im Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung innerhalb des Sonstigen Konzernergebnisses eigenkapitalmindernd erfasst (Vorjahr: 9,9 Mio. € eigenkapitalmindernd).

Auf temporäre Unterschiede in Höhe von 199,1 Mio. € (Vorjahr: 210,6 Mio. €) zwischen dem im Konzernabschluss angesetzten Nettovermögen von Konzerngesellschaften und der steuerlichen Basis der Anteile an diesen Konzerngesellschaften („Outside Basis Differences“) wurden keine latenten Steuern gebildet, da die KION Group in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen zu steuern, und die Veräußerung von Beteiligungen auf unbestimmte Zeit nicht vorgesehen ist.

Überleitung der effektiven Ertragsteuern

Die nachstehende Übersicht zeigt eine Überleitung vom erwarteten zum effektiv ausgewiesenen Ertragsteueraufwand. Die Ausgangsgröße erwarteter Ertragsteuern ergibt sich aus dem Ansatz des kombinierten nominalen Ertragsteuersatzes in Höhe von 30,7 Prozent (Vorjahr: 30,7 Prozent), der für die deutsche Steuergruppe der Konzernobergesellschaft KION GROUP AG Anwendung findet. Die Überleitungsrechnung des Konzerns ergibt sich dabei als Zusammenfassung der einzelnen gesellschaftsbezogenen und mit den jeweiligen länderspezifischen Steuersätzen erstellten Überleitungsrechnungen nach Berücksichtigung ergebniswirksamer Konsolidierungseffekte.

Ertragsteuern

in Mio. €

2022

2021

Ergebnis vor Ertragsteuern

138,0

759,7

 

 

 

Erwartete Ertragsteuern

–42,4

–233,2

Abweichungen durch die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer

–3,6

–2,7

Abweichungen von dem erwarteten Steuersatz

13,9

34,6

Verluste ohne Bildung latenter Steuern

–28,2

–3,9

Änderung des Steuersatzes und der Steuergesetze

–0,0

0,8

Nicht abzugsfähige Aufwendungen

–27,9

–13,4

Nicht steuerbare Erträge/steuerfreie Erträge/Steuergutschriften

28,4

21,8

Periodenfremde Steuern

17,5

2,6

Latente Steuern Vorperioden betreffend

11,5

3,9

Nicht anrechenbare Quellensteuern auf Dividenden

–1,5

–4,3

Sonstige

0,2

2,1

Effektive Ertragsteuern (tatsächliche und latente Steuern)

–32,2

–191,7

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