5. Diversität

Ein wichtiges Anliegen guter Corporate Governance ist es, eine den spezifischen Bedürfnissen des Unternehmens angemessene Besetzung der verantwortlichen Unternehmensorgane von Aufsichtsrat und Vorstand sowie in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands sicherzustellen. Dafür haben der Vorstand und der Aufsichtsrat der KION GROUP AG ein gemeinsames Diversitätskonzept im Jahr 2017 entwickelt und zuletzt Anfang 2022 angepasst.

Wesentliche Kriterien dafür sind zum einen die fachliche und persönliche Qualifikation der Mitglieder von Aufsichtsrat, Vorstand und den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands, zum anderen die Vielfalt in der Zusammensetzung beider Organe sowie der beiden genannten Führungsebenen, einschließlich einer angemessenen Beteiligung von Frauen, und die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats. Im Einzelnen bedeutet dies:

Besetzung des Aufsichtsrats

Die unterschiedlichen Persönlichkeiten innerhalb des aktuellen Aufsichtsrats mit ihren individuellen Werdegängen spiegeln die vielschichtigen Aufgaben des Aufsichtsrats wider und erfüllen die sich daraus ergebenden Anforderungen an das Aufsichtsratsgremium (siehe nachfolgend unter anderem „Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats“ und „Kompetenzprofil des Aufsichtsrats“).

Diverse Besetzung des Aufsichtsrats

 

Ring

Pancarci

Behrendt

Bergemann

Dr. Dibelius

Fahrendorf

Zugehörigkeitsdauer

 

 

 

 

 

 

– Aufsichtsratsmitglied seit

06/2013

06/2013

01/2015

05/2022

03/2007

05/2018

Diversität

 

 

 

 

 

 

– Geburtsjahr

1951

1969

1959

1966

1959

1965

– Geschlecht1

m

m

w

m

m

m

– Staatsangehörigkeit

Deutsch

Deutsch

Deutsch

Deutsch

Deutsch

Deutsch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jiang

Lembke

Mainka

Milla

Dr. Reuter

Dr. Peter

Zugehörigkeitsdauer

 

 

 

 

 

 

– Aufsichtsratsmitglied seit

12/2012

05/2022

05/2022

11/2015

05/2016

05/2023

Diversität

 

 

 

 

 

 

– Geburtsjahr

1964

1987

1982

1967

1985

1962

– Geschlecht1

m

m

m

m

w

m

– Staatsangehörigkeit

Chinesisch

Deutsch

Deutsch

Deutsch

Deutsch

Deutsch/französisch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schädler

Tan

Wenzel

Xu

 

 

Zugehörigkeitsdauer

 

 

 

 

 

 

– Aufsichtsratsmitglied seit

10/2013

05/20192

11/2016

01/2015

 

 

Diversität

 

 

 

 

 

 

– Geburtsjahr

1971

1961

1966

1972

 

 

– Geschlecht1

w

m

w

w

 

 

– Staatsangehörigkeit

Deutsch

Chinesisch

Deutsch

Chinesisch

 

 

1

w = weiblich / m = männlich / d = divers

2

Erste Amtszeit von 06/2013 - 09/2018

Die Lebensläufe der aktuellen Aufsichtsratsmitglieder, die jährlich, bei Bedarf auch häufiger, aktualisiert werden, finden sich unter www.kiongroup.com/de/über-uns/Management/. Die Lebensläufe enthalten auch die Angaben zu den zusätzlichen Mandaten der Aufsichtsratsmitglieder.

Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats

In Anerkennung der dem Aufsichtsrat übertragenen Aufgaben und der damit verbundenen Pflichten und unter Berücksichtigung der unternehmerischen Bedürfnisse der KION GROUP AG hat der Aufsichtsrat im Jahr 2017 gemäß Ziffer 5.4.1 des DCGK in der Fassung vom 7. Februar 2017 konkrete Anforderungen an und Ziele für seine Zusammensetzung festgelegt. Diese Festsetzungen wurden im Februar 2022 überprüft und angepasst. Neben der fachlichen Mindestqualifikation zur Ausübung des Aufsichtsratsmandats entsprechend den gesetzlichen und höchstrichterlichen Vorgaben sowie den Empfehlungen des DCGK sollen alle Aufsichtsratsmitglieder der KION GROUP AG die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Identifikation mit den grundlegenden Wertüberzeugungen der KION GROUP AG: Integrität, Zusammenarbeit, Mut und Exzellenz;
  • positive Einstellung zu den Grundlagen einer verantwortungsvollen Unternehmensführung;
  • persönliche Integrität und verantwortungsvoller Umgang mit potenziellen Interessenkonflikten sowie
  • dem zu erwartenden Zeitaufwand angemessene Verfügbarkeit und Einhaltung der Begrenzung von Mandatszahlen.

Als weiteres Ziel für seine Zusammensetzung hat der Aufsichtsrat eine Altersgrenze von in der Regel maximal 70 Jahren zum Zeitpunkt der Bestellung bzw. Wahl in den Aufsichtsrat festgelegt (Soll-Altersgrenze). Der Aufsichtsrat hat sich bewusst für eine flexible Soll-Altersgrenze entschieden, um einen ausreichenden Handlungsspielraum für die Würdigung der Umstände des Einzelfalls zu öffnen.

Diese Zielvorgaben werden in der aktuellen Zusammensetzung von allen Aufsichtsratsmitgliedern eingehalten.

Kompetenzprofil des Aufsichtsrats

Im Zusammenhang mit den Zielen für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats hat der Aufsichtsrat im Jahr 2017 ebenfalls ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium verabschiedet, das regelmäßig anlässlich der Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats bzw. bei Bedarf überprüft wird. Das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats wurde zuletzt im Februar 2022 überprüft und an die aktuellen Bedürfnisse der Gesellschaft angepasst: So ist das Kompetenzprofil um die Expertise und Erfahrungen im Bereich „Environment, Social, Governance“ (ESG) sowie die Expertise auf dem Gebiet der „alternativen Energien“ ergänzt worden. Die Expertise eines vertieften Verständnisses der asiatischen Märkte wurde dahingehend spezifiziert, dass in diesem Kontext insbesondere ein vertieftes Verständnis des chinesischen Marktes gefordert wird.

Im Vordergrund einer auf Vielfalt zielenden Zusammensetzung des Gremiums steht nach Ansicht des Aufsichtsrats die Kompetenz der einzelnen Mitglieder und die ausgewogene, an den Unternehmenserfordernissen ausgerichtete Mischung der im Gremium vertretenen persönlichen Eigenschaften, Erfahrungen, Qualifikationen und Kenntnisse.

Nach Auffassung des Aufsichtsrats verfügt dieser in seiner derzeitigen Zusammensetzung über sämtliche im Kompetenzprofil enthaltenen Kompetenzen im Sinne praktisch erworbener Erfahrungen und/oder beruflicher/akademischer Ausbildung und Kenntnisse (Expertise).

Selbstevaluierung – Kompetenzprofil (Qualifikationsmatrix) des Aufsichtsrats

#

Kompetenzprofil/Erfahrungen und/oder Expertise in den Bereichen

Ring

Pancarci

Behrendt

Bergemann

Dr. Dibelius

Fahrendorf

1

Material Handling und Intralogistik sowie ähnliche Branchen, einschließlich Komponenten und Antriebstechnologie

2

Entwicklung bzw. Bewertung von Technologien einschließlich/insbesondere umweltfreundlicher Technologien, Produkte und Lösungen, wie z.B. alternative Energiequellen

3

Service/After-Sales-Geschäft und technologische Entwicklungen auf diesen Gebieten

4

Digitalisierung und Automatisierung

5

Entwicklung internationaler Marketing- und Produktportfoliostrategien

6

Unternehmenskauf und Kooperationen

7

Environment, Social, Governance (ESG), insbesondere

 

 

 

 

 

 

 

– Umweltschutz

 

– Sozial- und Arbeitsbedingungen, einschließlich Chancengleichheit, Sozialpartnerschafts-, Mitbestimmungs- und Transformationskompetenz

 

– Corporate Governance

8

Rechnungslegung

 

Abschlussprüfung

9

Kapitalmarkt und internationale Finanzierung

10

Aufsichtsrats- und/oder Geschäftsführungsprozesse und -organisation in Unternehmen mit internationaler Präsenz, einschließlich der Unternehmenskultur

11

Für das Unternehmen besonders bedeutsame Wirtschaftsräume

 

 

 

 

 

 

 

– EMEA

 

– Nord- und Südamerika

 

– China

 

– Übriges Asien

Selbstevaluierung – Kompetenzprofil (Qualifikationsmatrix) des Aufsichtsrats (Fortsetzung)

#

Kompetenzprofil/Erfahrungen und/oder Expertise in den Bereichen

Jiang

Lembke

Mainka

Milla

Dr. Peter

Dr. Reuter

1

Material Handling und Intralogistik sowie ähnliche Branchen, einschließlich Komponenten und Antriebstechnologie

2

Entwicklung bzw. Bewertung von Technologien einschließlich/insbesondere umweltfreundlicher Technologien, Produkte und Lösungen, wie z.B. alternative Energiequellen

3

Service/After-Sales-Geschäft und technologische Entwicklungen auf diesen Gebieten

4

Digitalisierung und Automatisierung

5

Entwicklung internationaler Marketing- und Produktportfoliostrategien

6

Unternehmenskauf und Kooperationen

7

Environment, Social, Governance (ESG), insbesondere

 

 

 

 

 

 

 

– Umweltschutz

 

– Sozial- und Arbeitsbedingungen, einschließlich Chancengleichheit, Sozialpartnerschafts-, Mitbestimmungs- und Transformationskompetenz

 

– Corporate Governance

8

Rechnungslegung

 

Abschlussprüfung

9

Kapitalmarkt und internationale Finanzierung

10

Aufsichtsrats- und/oder Geschäftsführungsprozesse und -organisation in Unternehmen mit internationaler Präsenz, einschließlich der Unternehmenskultur

11

Für das Unternehmen besonders bedeutsame Wirtschaftsräume

 

 

 

 

 

 

 

– EMEA

 

– Nord- und Südamerika

 

– China

 

– Übriges Asien

Selbstevaluierung – Kompetenzprofil (Qualifikationsmatrix) des Aufsichtsrats (Fortsetzung)

#

Kompetenzprofil/Erfahrungen und/oder Expertise in den Bereichen

Schädler

Tan

Wenzel

Xu

Erreichte Anzahl/ Mindest­anzahl

 

1

Material Handling und Intralogistik sowie ähnliche Branchen, einschließlich Komponenten und Antriebstechnologie

13/4

 

2

Entwicklung bzw. Bewertung von Technologien einschließlich/insbesondere umweltfreundlicher Technologien, Produkte und Lösungen, wie z.B. alternative Energiequellen

10/4

 

3

Service/After-Sales-Geschäft und technologische Entwicklungen auf diesen Gebieten

8/4

 

4

Digitalisierung und Automatisierung

12/4

 

5

Entwicklung internationaler Marketing- und Produktportfoliostrategien

8/2

 

6

Unternehmenskauf und Kooperationen

9/2

 

7

Environment, Social, Governance (ESG), insbesondere

 

 

 

 

 

 

 

– Umweltschutz

10/2

 

 

– Sozial- und Arbeitsbedingungen, einschließlich Chancengleichheit, Sozialpartnerschafts-, Mitbestimmungs- und Transformationskompetenz

13/2

 

 

– Corporate Governance

9/2

 

8

Rechnungslegung

8/1

 

 

Abschlussprüfung

10/1

 

9

Kapitalmarkt und internationale Finanzierung

8/2

 

10

Aufsichtsrats- und/oder Geschäftsführungsprozesse und -organisation in Unternehmen mit internationaler Präsenz, einschließlich der Unternehmenskultur

14/6

 

11

Für das Unternehmen besonders bedeutsame Wirtschaftsräume

 

 

 

 

 

 

 

– EMEA

12/2

 

 

– Nord- und Südamerika

7/2

 

 

– China

10/2

 

 

– Übriges Asien

8/2

 

Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder

Um eine unabhängige Überwachung und Beratung des Vorstands zu gewährleisten, sollen dem Aufsichtsrat sowohl insgesamt als auch aufseiten seiner von den Aktionären gewählten Mitglieder (Anteilseignervertreter) eine angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören. Grundlage für eine solche Entscheidung sind dabei das deutsche Aktienrecht sowie die detaillierten Regelungen des DCGK.

Der Aufsichtsrat hat daher im Geschäftsjahr 2020 eine nach seiner Einschätzung angemessene Anzahl unabhängiger Aufsichtsratsmitglieder festgelegt. Danach sollen fünf Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat unabhängig von Gesellschaft und Vorstand sein (vgl. Empfehlung C.7 des DCGK). Unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sind derzeit nach Einschätzung des Aufsichtsrats sechs Anteilseignervertreter: Hans Peter Ring, Birgit A. Behrendt, Dr. Alexander Dibelius, Dr. Nicolas Peter, Dr. Christina Reuter und Xu Ping. Xu Ping unterhält keine geschäftlichen und/oder persönlichen Beziehungen zur KION GROUP AG bzw. einer ihrer Tochtergesellschaften; die beratende Tätigkeit von Xu Ping zugunsten des Ankerinvestors Weichai (über die Weichai Power (Luxembourg) Holding S.à r.l., Luxemburg, eine Tochtergesellschaft der Weichai Power Co., Ltd., Weifang, Volksrepublik China) betrachtet der Aufsichtsrat in diesem Zusammenhang als unschädlich. Dr. Alexander Dibelius ist bereits seit 2007 Mitglied des Aufsichtsrats der KION GROUP AG; dennoch sieht ihn der Aufsichtsrat als unabhängig an. Er ist weder geschäftlich noch finanziell an die Gesellschaft und/oder den Vorstand gebunden.

Darüber hinaus sollen zwei Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat unabhängig vom kontrollierenden Aktionär sein (Empfehlung C.9 des DCGK). Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind derzeit fünf der acht Anteilseignervertreter unabhängig vom Ankerinvestor Weichai: Hans Peter Ring, Birgit A. Behrendt, Dr. Alexander Dibelius, Dr. Nicolas Peter und Dr. Christina Reuter.

Mit Blick auf die Vertreter der Arbeitnehmer (und dabei die Vertreter der IG Metall) ist der Aufsichtsrat der Auffassung, dass ihre Eigenschaft als Arbeitnehmervertreter nicht per se ihre Unabhängigkeit beeinträchtigt.

Mindestbeteiligung der Geschlechter im Aufsichtsrat

Für den Aufsichtsrat gilt gemäß § 96 Absatz 2 AktG, dass er sich zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammensetzen muss. Der Aufsichtsrat der KION GROUP AG erfüllt im Geschäftsjahr 2023 mit 31,25 Prozent weiblichen Mitgliedern (fünf von 16 Aufsichtsratsmitgliedern) die gesetzlichen Vorgaben für die Vertretung der Geschlechter im Aufsichtsrat.

Die Vertreter der Anteilseigner sowie die Arbeitnehmervertreter sind sich darin einig, dass die Zielerreichung im Bereich Vielfalt, insbesondere die Beteiligung von Frauen und Personen mit anderem kulturellen Hintergrund, im Interesse der KION GROUP AG und eine in der Gesamtverantwortung des gesamten Aufsichtsrats stehende Aufgabe ist. Im Rahmen der Ausfüllung des Kompetenzprofils unterstützt der Aufsichtsrat daher die Aufnahme weiterer weiblicher sowie Mitglieder mit anderem kulturellen Hintergrund, die die vorgenannten Kriterien erfüllen.

Nominierung von Aufsichtsratsmitgliedern

Der Nominierungsausschuss und der Aufsichtsrat haben im Rahmen der Nominierung von geeigneten Kandidaten für die im Geschäftsjahr 2023 erfolgte Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds auf Anteilseignerseite an die Hauptversammlung alle vorgenannten Ziele, das Kompetenzprofil, das Diversitätskonzept sowie die Anforderungen an die Unabhängigkeit auf Anteilseignerseite berücksichtigt, sodass diese erfüllt werden. Der Nominierungsausschuss und der Aufsichtsrat werden auch bei künftigen Vorschlägen an die Hauptversammlung alle vorgenannten Ziele und das Diversitätskonzept berücksichtigen und anstreben, das Kompetenzprofil weiterhin auszufüllen.

Auf die Zusammensetzung der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben Nominierungsausschuss und Aufsichtsrat wegen der freien Wahl durch die Arbeitnehmer in Deutschland keinen Einfluss.

Besetzung des Vorstands

Der Aufsichtsrat strebt eine diverse Zusammensetzung auch auf Vorstandsebene an. Dazu gehört insbesondere die angemessene Beteiligung der Geschlechter auf Vorstandsebene sowie eine Vielfalt von Erfahrungen, Fähigkeiten, Kompetenzen, kulturellem Hintergrund, Internationalität und Persönlichkeit. Grundlage für eine solche Entscheidung sind dabei das deutsche Aktienrecht sowie die detaillierten Regelungen des DCGK.

Bei der Umsetzung dieser Ziele zieht der Aufsichtsrat im Falle von Nach- oder Neubesetzungen des Vorstands solche Kandidatinnen und Kandidaten in die engere Auswahl, die sich für das Unternehmen durch strategische Managementerfahrungen, inhaltliche Kompetenz und Qualifikation empfehlen. Entsprechend der dann vorliegenden Besetzung des Gremiums werden ergänzend auch die Kriterien zur Demografie (inklusive der Regelaltersgrenze für Vorstandsmitglieder von 65 Jahren) und Vielfalt in Betracht gezogen.

Mindestbeteiligung der Geschlechter im Vorstand

Darüber hinaus gewährleistet der Aufsichtsrat bei der Besetzung des Vorstands die gesetzlich geregelte Mindestbeteiligung der Geschlechter. Gemäß dem gesetzlichen Mindestbeteiligungsgebot des § 76 Absatz 3a AktG muss der Vorstand eines börsennotierten und zugleich paritätisch mitbestimmten Unternehmens, wenn dieser aus mehr als drei Mitgliedern besteht, mit mindestens einer Frau und mindestens einem Mann besetzt sein. Der Vorstand der KION GROUP AG erfüllt diese gesetzlich geregelte Mindestbeteiligung. Er bestand im Jahr 2023 überwiegend aus sieben Mitgliedern. Seit Mai 2023 besetzt Valeria Jimena Gargiulo die neu geschaffene Position des Chief People and Sustainability Officer (CPSO), sodass im Berichtsjahr die gesetzliche Mindestbeteiligung erfüllt war.

Der Aufsichtsrat hat im Oktober 2023 beschlossen, dass ab dem Geschäftsjahr 2024 der Vorstand der KION GROUP AG auf sechs Mitglieder verkleinert wird. Ching Pong Quek übernahm zum 1. Januar 2024 von Dr. Henry Puhl, der das Unternehmen verlassen hat, zusätzlich die Funktion des Chief Technology Officers; Michael Larsson ersetzt den in den Ruhestand ausscheidenden Hasan Dandashly als President KION SCS (Näheres dazu in Abschnitt „Veränderungen im Vorstand und aktuelle Zusammensetzung des Vorstands“). Mit nun einem weiblichen und fünf männlichen Mitgliedern erfüllt der Vorstand der KION GROUP AG auch im Geschäftsjahr 2024 weiterhin die gesetzlichen Vorgaben für die Beteiligung der Geschlechter im Vorstand.

Vorgehensweise bei der langfristigen Nachfolgeplanung des Vorstands

Unter Einbindung des Präsidialausschusses sorgt der Aufsichtsrat für eine langfristige Nachfolgeplanung des Vorstands. Für die langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand ist der Präsidialausschuss zuständig (§ 7 Absatz 4 Geschäftsordnung des Aufsichtsrats). Er unterstützt den Aufsichtsrat bei der Ermittlung von Bewerbern für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern. Der Präsidialausschuss tagt regelmäßig viermal im Jahr. Die langfristige Nachfolgeplanung stellt dabei – bei Bedarf – einen Tagesordnungspunkt des Präsidialausschusses dar, in dem über Rahmenbedingungen, wie Planungshorizont, die Identifikation erforderlicher Qualifikationen sowie den internen Talentpool, beraten wird. Darüber hinaus wird der Präsidialausschuss in Bezug auf die langfristige Nachfolgeplanung bei Bedarf durch eine externe Beratung unterstützt.

Näheres zu der aktuellen Zusammensetzung des Vorstands ist unter „Veränderungen im Vorstand und aktuelle Zusammensetzung des Vorstands“ dargestellt.

Besetzung von Führungspositionen unterhalb des Vorstands der KION GROUP AG

Grundsätzlich sieht sich der Vorstand bei der Auswahl von Kandidaten für die oberen Führungsebenen den Kriterien der Leistung, Persönlichkeit, Vielfalt und Erfahrung verpflichtet. Hinsichtlich der Beteiligung von Frauen wird bei der Besetzung von Positionen der oberen Führungsebene des Unternehmens im Rahmen der Umsetzung der Strategie „KION 2027“ angestrebt, den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen. Zudem beabsichtigt die KION Group, Führungspositionen künftig verstärkt international zu besetzen, um der zunehmenden internationalen Ausrichtung und Komplexität des Unternehmens besser zu begegnen.

Zielgrößen unterhalb des Vorstands und Status quo

Der Vorstand hat im November 2021 die bis zum 31. Dezember 2026 zu erreichenden Zielgrößen auf 10,5 Prozent (zwei weibliche Führungskräfte) für die erste und 29,2 Prozent (27 weibliche Führungskräfte) für die zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands der KION GROUP AG festgelegt.

Zum Abschluss des Geschäftsjahres 2023 waren drei der 21 leitenden Angestellten auf der ersten Führungsebene, was 14,3 Prozent entspricht (+ 4,3 Prozentpunkte zum Vorjahr), und 16 der 84 leitenden Angestellten auf der zweiten Führungsebene, was 19,1 Prozent entspricht (–1,8 Prozentpunkte zum Vorjahr), weiblich.

Maßnahmen zur Förderung des Frauenanteils

Der Vorstand setzt weiterhin auf eine Förderung der Entwicklung weiblicher Talente, um die gesetzten Ziele zum 31. Dezember 2026 zu erreichen.

Der Entwicklung konzerninterner Potenzialträger dienen diverse Instrumente, die entweder über ihre Struktur und Supervision eine potenzielle Benachteiligung weiblicher Beschäftigter ausschließen oder systematisch Frauen dabei unterstützen, ihre persönlichen Stärken weiterzuentwickeln. Für Erstere stehen vor allem der jährliche „Organization Capability Talent Review (OCTR)“ und systematische Personalentwicklungsprogramme wie das „KION Transition to Management Program (KTMP)“. Für Letztere steht das „Women’s Mentoring Program“, in dem Potenzialträgerinnen des Unternehmens systematisch von Führungskräften der obersten Führungsebene des Unternehmens gecoacht werden. Einer verstärkten Orientierung hin zu weiblichen Nachwuchskräften dient der Auswahlprozess im Rahmen des KION Trainee Programms wie auch die dezidierte Ansprache externer weiblicher Nachwuchskräfte im Recruitingprozess. Ferner spielt Frauenförderung innerhalb der KION Group in der Weiterentwicklung von Fach- und Führungskräften eine wichtige Rolle. So wurde beispielsweise im Jahr 2023 im Führungskräfteprogramm „Grundlagen der Personalführung“ ein zusätzliches Modul integriert, das Führungskräfte für Vielfalt und Integration im Unternehmensalltag generell, aber auch mit Blick auf die Förderung von Frauen, sensibilisieren soll.

Unterstrichen wird die Stärkung von Vielfalt einschließlich Frauenförderung durch die Einrichtung des „Diversity and Inclusion Councils“, eines funktions- und unternehmensübergreifenden Gremiums, das diese Zielsetzung unterstützende Maßnahmen definiert, umsetzt und den Erfolg überwacht.

Eine der ersten Aktivitäten des Councils war das Initiieren und Durchführen des KION weiten Sensibilisierungsmonats für Vielfalt und Integration im Juni 2023. Ziel war es, das Bewusstsein für Vielfalt, Gleichberechtigung und Integrität zu schärfen und respektvolles Miteinander als wichtigen Teil dessen zu verankern. Workshops, Keynotes und andere Veranstaltungen thematisierten dabei unter anderem, was unbewusste Vorurteile gegenüber Frauen und anderen Minderheitsgruppen sind und wie man sie minimieren kann. Darüber hinaus unterstützt die KION Group die Bildung von Netzwerkgruppen und Employee Resource Groups, die teilweise auch im Council vertreten sind. Diese von Beschäftigten mit ähnlichen Charakteristiken/Hintergründen geleiteten Gruppen stärken so die Perspektiven und die Vertretung von häufig unterrepräsentierten Gruppen. Einige dieser Gruppen haben explizit die Förderung des Frauenanteils von Führungspositionen unterhalb des Vorstands zum Ziel, so zum Beispiel die „Ladies Power @KION“-Gruppe mit weiblichen Führungskräften der KION GROUP AG.

Die KION GROUP AG ist zudem Mitglied der Initiative „Chef:innensache“ und wird dort von Valeria Jimena Gargiulo vertreten. Dieses Netzwerk von Unternehmen sowie Führungskräften aus Wirtschaft, Wissenschaft, öffentlichem Sektor und Medien fühlt sich der Chancengerechtigkeit von Frauen und Männern verpflichtet. Anspruch und Ziel der KION GROUP AG sind es, mit ihrer Teilnahme an dieser Initiative den notwendigen gesellschaftlichen Wandel mit neuen Konzepten und Ansätzen zu unterstützen. Dieses Bestreben bestärkte die KION GROUP AG nicht zuletzt auch mit der Unterzeichnung der „Charta der Vielfalt“, wodurch sie sich auch öffentlich dazu verpflichtet, sich für ein Arbeitsumfeld einzusetzen, das frei von Vorurteilen ist und für die Anerkennung, Wertschätzung und Einbeziehung der Vielfalt steht, die Beschäftigte in die Arbeitswelt einbringen.   

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