Grundlagen der Nachhaltigkeits­berichterstattung

Allgemeine Grundlagen für die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts

Die Konzern-Nachhaltigkeitserklärung (im Folgenden Nachhaltigkeitsbericht) wurde zur Erfüllung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) und des Artikels 8 der Verordnung (EU) 2020/852 sowie der §§ 315b und 315c HGB an eine nichtfinanzielle Konzernerklärung aufgestellt. Der Konzern-Nachhaltigkeitsbericht bezieht sich auf den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024. Gemäß § 315c Abs. 3 HGB erfolgte die Erstellung des nichtfinanziellen Konzernberichts unter Zugrundelegung des ersten Satzes der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) als Rahmenwerk. Hinsichtlich einer freiwilligen Prüfung des nichtfinanziellen Berichts zur Erlangung begrenzter Sicherheit (limited assurance) wurde die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, beauftragt.

Neben der KION GROUP AG wurden alle wesentlichen Tochterunternehmen einbezogen, die von der KION GROUP AG beherrscht werden und damit zur Geschäftstätigkeit des Konzerns beitragen (siehe Konsolidierungskreis im Konzernanhang, Textziffer [4]; [ESRS 1.123]).

Konformität gemäß CSR-RUG unter freiwilliger Anwendung der ESRS

Dieser Konzern-Nachhaltigkeitsbericht wurde gemäß den geltenden gesetzlichen Anforderungen des CSR-RUG aufgestellt. Durch das Konzept der doppelten Wesentlichkeitsanalyse gemäß den ESRS ist das Wesentlichkeitsverständnis des DRS 20 für die nichtfinanzielle Konzernerklärung deutlich weiter gefasst. Basierend auf den wesentlichen Themen der KION Group sind die fünf Belange des CSR-RUG wie folgt gemäß den ESRS bereits abgedeckt und für einzelne Anforderungen des CSR-RUG ergänzt worden.

Die Beschreibung des Geschäftsmodells findet sich in dem Kapitel „Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette der KION Group“. Hinweise auf im Konzernabschluss ausgewiesene Beträge, nichtfinanzielle Risiken und die Identifikation wesentlicher Sachverhalte sind den Kapiteln „Grundlagen der Nachhaltigkeitsberichterstattung“ sowie „Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen“ zu entnehmen. Die „Umweltbelange“ gemäß CSR-RUG sind über die Berichterstattung entsprechend ESRS E1 „Klimawandel“, ESRS E2 „Umweltverschmutzung“, ESRS E3 „Wasser- und Meeresressourcen“ sowie ESRS E5 „Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft“ vollumfänglich abgedeckt.

Die „Arbeitnehmerbelange“ gemäß CSR-RUG werden bei der KION Group im Rahmen von ESRS S1 „Eigene Belegschaft der KION Group“ erfüllt.

Die Angabepflichten gemäß CSR-RUG zu „Sozialbelangen“ wurden in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse der KION Group als nicht berichtspflichtig gemäß den ESRS identifiziert. Das Konzept der „Sozialbelange“ gemäß CSR-RUG wird in dem Kapitel „Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette der KION Group“ behandelt. Ziele, Maßnahmen und Ergebnisse des Konzepts zu den „Sozialbelangen“ werden unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der doppelten Wesentlichkeitsanalyse in den jeweiligen Themen und Unterthemen der ESRS-Angabepflichten berichtet. Die übergeordnete Einbindung von Stakeholdern wird in den Kapiteln „Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen“ und „Interessen und Ansichten der Stakeholder“ offengelegt. In letzterem Kapitel wird der Fokus ergänzend auf die Stakeholdergruppe der Kunden und die Sicherheit von angebotenen Produkten der KION Group gelegt.

Die Angabepflichten im Zusammenhang mit der „Achtung der Menschenrechte“ gemäß CSR-RUG werden durch die Berichterstattung entlang ESRS S1 „Eigene Belegschaft der KION Group“ sowie auch ESRS S2 „Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“ offengelegt.

Die Angabepflichten gemäß CSR-RUG zu „Bekämpfung von Korruption und Bestechung“ wurden in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse der KION Group als nicht berichtspflichtig gemäß den ESRS identifiziert. Die Anforderungen zum Konzept zur „Bekämpfung von Korruption und Bestechung“ gemäß CSR-RUG wurden in ESRS G1 „Unternehmensführung“ integriert.

Abgrenzung des Konsolidierungskreises sowie Informationen zur vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette

Für die Beurteilung der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette wurden ergänzend zum Konsolidierungskreis der Finanzberichterstattung auch die nicht konsolidierten Tochterunternehmen und Beteiligungen einbezogen. Die Ergebnisse aus dieser Beurteilung haben bestätigt, dass anhand der für den Konzern als wesentlich festgelegten nichtfinanziellen Schwellenwerte, diese Gesellschaften nicht wesentlich sind. Diese Untersuchung der Wertschöpfungskette schließt die erforderlichen Angaben zu den Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) gemäß ESRS E1 Abs. 44 ein. Somit steht der Konsolidierungskreis der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Einklang mit der Finanzberichterstattung.

Es wurden darüber hinaus für diese Angabepflichten keine Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures), gemeinschaftlichen Tätigkeiten (Joint Operations) oder nach der Equity-Methode bilanzierten wesentlichen Beteiligungen als Teil der eigenen Wertschöpfungsketten (ESRS 1.67) identifiziert, für die gemäß ESRS 1.50 b) operative Kontrolle vorlag.

Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurde neben der eigenen Betriebstätigkeit auch die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette der KION Group in die Beurteilung der Auswirkungen, Risiken und Chancen (Impacts, Risks and Opportunities; kurz „IROs“) einbezogen. Der vorliegende Nachhaltigkeitsbericht umfasst damit auch die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette auf Grundlage der doppelten Wesentlichkeit. Sofern sich einzelne Richtlinien, Maßnahmen, Kennzahlen und Ziele auch auf die Wertschöpfungskette oder einzelne Bestandteile der Wertschöpfungskette beziehen, sind diese in dem vorliegenden Nachhaltigkeitsbericht entsprechend kenntlich gemacht.

Beträge und Kennzahlen, die auf Schätzungen und Annahmen beruhen, werden zusammen mit der methodischen Herleitung erläutert. Es wurden keine Informationen zum Schutz der Vertraulichkeit oder zum Schutz des geistigen Eigentums ausgelassen. Die qualitativen und quantitativen Angaben in diesem Nachhaltigkeitsbericht beziehen sich, sofern nicht separat gekennzeichnet, auf den Zeitraum des Geschäftsjahres der KION Group vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024.

Angaben im Zusammenhang mit spezifischen Umständen

Die KION Group hat für die Erstellung des vorliegenden Nachhaltigkeitsberichts die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die gemäß CSRD als maßgebliche Berichtsstandards vorgegeben sind, auf freiwilliger Basis angewendet. Dieser Nachhaltigkeitsbericht der KION Group ist gemäß §§ 289b Abs. 1, Abs. 3, 315b Abs. 1, Abs. 3 HGB, ESRS 1.110 im zusammengefassten Lagebericht integriert und berücksichtigt zudem die geltenden Anforderungen des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (CSR-RUG).

Die mit der freiwilligen Umsetzung der ESRS einhergehenden Änderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß §§ 315 i. V. m. §§ 289c bis 289e HGB umfassen:

  • eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse, die auf Basis der Vorgaben der Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards ESRS durchgeführt wurde, um wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) in der eigenen Geschäftstätigkeit sowie in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette der KION Group zu identifizieren,
  • neue oder erweiterte Angabepflichten, Kennzahlen und sonstige Leistungsindikatoren gemäß den Anforderungen der ESRS, einschließlich Beschreibungen der wesentlichen IROs sowie Richtlinien, Maßnahmen, Ziele und Kennzahlen.

Gemäß den Erleichterungsvorschriften im Erstanwendungsjahr der ESRS wurde von Vorjahresangaben abgesehen.

Freiwillige Zusatzangaben einschließlich Quellenangaben

Die KION Group berichtet über die Anforderungen der ESRS hinaus freiwillige Angaben als Bestandteil des Konzern-Nachhaltigkeitsberichts, die gemäß ESRS 1.114 a) entsprechend gekennzeichnet sind.

Ergänzende Informationen wie Verweise und Quellenangaben (zum Beispiel Websites), die nicht Bestandteil dieses Konzern-Nachhaltigkeitsberichts und des zusammengefassten Lageberichts sind, wurden in den jeweiligen Textpassagen, soweit erforderlich, wie folgt mit einer doppelten eckigen Klammer [[…]] eindeutig kenntlich gemacht.

Allgemeine Informationen im Kontext wesentlicher nichtfinanzieller Kennzahlen

Einige Kennzahlen im Nachhaltigkeitsbericht sind mit Schätz- und Messunsicherheiten verbunden. Die Ursachen werden in den jeweiligen Kapiteln näher erläutert. Besonders hohe Schätz- und Messunsicherheiten bestehen bei den folgenden Kennzahlen:

Aufgrund definitorischer Änderungen von Kennzahlen und Skalierungen durch die erstmalige Anwendung der ESRS haben sich die Angaben, Kennzahlen und sonstigen Leistungsindikatoren gegenüber dem Vorjahr teilweise geändert. Neben einem veränderten Detaillierungsgrad wurden teilweise auch unternehmensinterne Kennzahlen angepasst. Die Vergleichbarkeit mit dem nichtfinanziellen Bericht 2023 ist daher nicht vollständig gegeben.

Gemäß der Erleichterungsvorschrift aus der erstmaligen Anwendung der ESRS wurden grundsätzlich keine Vorjahresanpassungen für mögliche wesentliche Fehler oder Schätzungsänderungen bei den Kennzahlen und sonstigen Leistungsindikatoren vorgenommen.

Die in diesem Nachhaltigkeitsbericht getroffenen zukunftsbezogenen Aussagen zu Nachhaltigkeitsaspekten werden grundsätzlich in Übereinstimmung mit der Finanzberichterstattung der KION Group zur Erfüllung der jeweils konkreten Anforderungen über einen angemessenen Zeithorizont betrachtet. Als kurzfristiger Zeithorizont wird ein Zeitraum von bis zu einem Jahr, als mittelfristiger Zeithorizont ein Zeitraum von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren und als langfristiger Zeithorizont ein Zeitraum von mehr als fünf Jahren betrachtet.

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