Integration der EU-Taxonomie

Die Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomieverordnung) und die entsprechenden delegierten Rechtsakte stellen ein Klassifizierungssystem bereit, das Kriterien für die Nachhaltigkeit von Wirtschaftstätigkeiten entlang der folgenden sechs Umweltziele definiert: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltiger Einsatz und Gebrauch von Wasser oder Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vorbeugung oder Kontrolle von Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen.

Gemäß den Anforderungen des regulatorischen Rahmenwerks legt die KION Group jeweils den taxonomiekonformen, taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen sowie nicht taxonomiefähigen Anteil am Umsatz und an den Investitionsausgaben (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) für das Geschäftsjahr 2024 offen.

Die Delegierte Verordnung (EU) 2022/1214 enthält darüber hinaus konkrete Offenlegungsanforderungen zu Wirtschaftstätigkeiten in Zusammenhang mit Gas und Kernenergie. Da die KION Group keinerlei Wirtschaftsaktivitäten in diesen Energiesektoren verfolgt, ergeben sich keine Auswirkungen auf die Berichterstattung der KION Group und die entsprechenden Taxonomie-Kennzahlen. Die in der ergänzenden delegierten Verordnung enthaltenen Meldebogen sind nicht anwendbar und daher nicht Bestandteil dieses Berichts.

Detaillierte Tabellen gemäß der Taxonomieverordnung finden sich im Anhang des Konzern-Nachhaltigkeitsberichts (siehe „Weitere Offenlegung zur EU-Taxonomie“).

Taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten

Ein interdisziplinäres Team prüfte die relevanten Wirtschaftstätigkeiten des Konzerns und ordnete sie den entsprechenden, in der Taxonomieverordnung definierten taxonomiefähigen Tätigkeiten zu. Für das Geschäftsjahr 2024 hat die KION Group die Taxonomiefähigkeit hinsichtlich der Wirtschaftstätigkeiten überprüft, die im delegierten Rechtsakt zur EU-Klimataxonomie (Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139), im ergänzenden delegierten Rechtsakt zur EU-Klimataxonomie (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1214), in der Änderungsverordnung zum delegierten Rechtsakt zur EU-Klimataxonomie (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2485), im delegierten Rechtsakt zu den Umweltzielen der Taxonomie (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2486) und im delegierten Rechtsakt zur Offenlegung (Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178 in ihrer geänderten Fassung vom 27. Juni 2023) definiert sind. Die Prüfung ergab, dass sich die Wirtschaftstätigkeiten der KION Group den Umweltzielen „Klimaschutz“ und „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“ zuordnen lassen. Die übrigen vier Umweltziele wurden ebenfalls in Bezug auf potenziell taxonomiefähige Tätigkeiten geprüft; es konnte in Bezug auf diese jedoch keine Taxonomiefähigkeit festgestellt werden.

Die Delegierten Verordnung (EU) 2022/1214 enthält darüber hinaus konkrete Offenlegungsanforderungen zu Wirtschaftstätigkeiten in Zusammenhang mit Gas und Kernenergie. Da die KION Group keinerlei Wirtschaftstätigkeiten in diesen Energiesektoren verfolgt, ergeben sich keine Auswirkungen auf die Berichterstattung der KION Group und die entsprechenden Taxonomie-Kennzahlen. Die in der ergänzenden delegierten Verordnung enthaltenen Muster sind nicht anwendbar und daher nicht Bestandteil dieses Berichts.

Die taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten der KION Group sind in der nachstehenden Tabelle aufgeführt.

Taxonomiefähige Wirtschaftsaktivitäten der KION Group

Beitrag zum Umweltziel

Wirtschaftsaktivität gemäß Taxonomieverordnung

Anwendung der Wirtschaftsaktivität auf die KION Group

Klimaschutz

3.2 Herstellung von Anlagen für die Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff

Herstellung von Brennstoffzellen für Flurförderzeuge

3.4 Herstellung von Batterien

Herstellung von Lithium-Ionen-Batterien

3.6 Herstellung anderer CO2-armer Technologien

Herstellung elektrisch angetriebener Stapler und Lagertechnikgeräte

3.10 Herstellung von Wasserstoff

Herstellung und Speicherung von Wasserstoff in einer Wasserstoffstation

6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen

Einkauf und Leasing einer internen Fahrzeugflotte im Rahmen des Flottenmanagements der KION Group

7.7 Erwerb von und Eigentum an Gebäuden

Gepachtete/gemietete und erworbene Bürogebäude

Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft

4.1 Bereitstellung von datengesteuerten IT-/OT-Lösungen

Softwarelösungen und operative Technologien (OT) auf der Grundlage künstlicher Intelligenz (KI)

5.1 Reparatur, Wiederaufarbeitung und Wiederaufbereitung

Angebotene Reparaturtätigkeiten im Rahmen von After-Sales-Leistungen (ITS- und SCS-Segment)

5.2 Verkauf von Ersatzteilen

Verkauf von Ersatzteilen im Rahmen von After-Sales- und Kundenservice-Aktivitäten

5.4 Verkauf von Gebrauchtwaren

Verkauf gebrauchter gewerblicher Stapler (mit der Wiederaufbereitung verbundene Ausgaben werden unter Aktivität 5.4 zusammengefasst, da der Zweck dieser Aktivität der Verkauf von Gebrauchtwaren ist)

5.5 Produkt als Dienstleistung und andere kreislauf- und ergebnisorientierte Dienstleistungsmodelle

Leasing und Vermietung von Staplern an Kunden

Bewertung der Taxonomiefähigkeit von Wirtschaftstätigkeiten

Die relevantesten Wirtschaftstätigkeiten in Bezug auf das Umweltziel „Klimaschutz“ in der KION Group sind 3.2 Herstellung von Anlagen für die Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff, 3.4 Herstellung von Batterien, 3.6 Herstellung anderer CO2-armer Technologien und 3.10 Herstellung von Wasserstoff. Die KION Group berücksichtigt Wirtschaftstätigkeit 3.6 für ihre zentralen Herstellungstätigkeiten als bestmöglich geeignet, da für den Intralogistiksektor bislang keine branchenspezifische Wirtschaftstätigkeit definiert wurde. Diese Tätigkeit bezieht sich auf Technologien, die verglichen mit den leistungsstärksten am Markt verfügbaren Alternativen auf Lebenszyklusbasis erhebliche Einsparungen an THG-Emissionen aufweisen.

Zudem hat die KION Group mehrere Aktivitäten des Umweltziels „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“ als taxonomiefähig identifiziert. Relevante Tätigkeiten in Zusammenhang mit diesem Ziel umfassen 4.1 Bereitstellung datengesteuerter IT-/OT-Lösungen, 5.1 Reparatur, Aufarbeitung und Wiederaufarbeitung, 5.2 Verkauf von Ersatzteilen, 5.4 Verkauf von Gebrauchtwaren und 5.5 Produkt als Dienstleistung und andere kreislauf- und ergebnisorientierte Dienstleistungsmodelle.

Bewertung der Taxonomiekonformität von Wirtschaftstätigkeiten

Gemäß der Taxonomieverordnung wurde die Taxonomiekonformität der taxonomiefähigen Tätigkeiten auf Basis der folgenden Anforderungen geprüft:

  • Erfüllung der technischen Bewertungskriterien für einen wesentlichen Beitrag durch die betreffende Wirtschaftstätigkeit
  • Erfüllung der technischen Bewertungskriterien zur Vermeidung einer signifikanten Schädigung eines oder mehrerer anderer Umweltziele („Do No Significant Harm“, DNSH-Kriterien) durch die betreffende Wirtschaftstätigkeit
  • Einhaltung von Mindeststandards

Erfüllung der Kriterien für einen wesentlichen Beitrag

Die Taxonomiekonformität wurde im Hinblick auf Tätigkeit 3.2 des Umweltziels „Klimaschutz“ geprüft, die sich auf die Herstellung von Anlagen für die Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff bezieht, da die KION Group Brennstoffzellen entwickelt und herstellt. Da das Kriterium für einen wesentlichen Beitrag durch die Beschreibung der Tätigkeit definiert ist, wird es automatisch durch die Herstellungstätigkeit an sich erfüllt.

Schließlich wurde die Taxonomiekonformität auch in Bezug auf die Herstellung ausgewählter elektrischer Stapler (E-Stapler) ermittelt, die unter die Tätigkeit 3.6 Herstellung anderer CO2-armer Technologien des Umweltziels „Klimaschutz“ fallen. Diese ausgewählten Stapler stellen derzeit in ihrem Leistungsbereich die einzige Technologielösung am Markt dar, die eine Elektrifizierung der Outdoor-Logistikabwicklung ermöglicht. In den Vorjahren zeigte eine extern verifizierte Lebenszyklusanalyse, dass die Technologie von E-Staplern auf Lebenszyklusbasis – verglichen mit konventionellen Staplern mit Verbrennungsmotor – zu einer erheblichen Verringerung der THG-Emissionen führen kann. Diese LCA wurde auf Basis von ISO 14040 und ISO 14044 durchgeführt und erfüllt gegenwärtig nicht das Kriterium für einen wesentlichen Beitrag. Im Einklang mit den entsprechenden Anforderungen führte die KION Group zudem im Berichtsjahr eine CO2-Bilanzanalyse auf Basis der ISO-14067-Standards durch. Eine Verifizierung durch Dritte steht derzeit noch aus.

Des Weiteren wurde die Taxonomiekonformität auch für die Tätigkeiten 3.4 Herstellung von Batterien und 3.10 Herstellung von Wasserstoff geprüft, die unter das Umweltziel „Klimaschutz“ fallen. Die Produktion von Lithium-Ionen-Batterien trägt aufgrund der höheren Energieeffizienz dieses Batterietyps im Vergleich zu Blei-Säure-Batterien erheblich zur Minderung der THG-Emissionen bei. Zudem fungieren Batterien als Wegbereiter für zahlreiche CO2-arme Technologien in anderen Branchen und industriellen Anwendungen. Hinsichtlich Wirtschaftstätigkeit 3.10 liegt keine Verifizierung der berechneten THG-Emissionseinsparungen auf Lebenszyklusbasis vor, weshalb das Kriterium für einen wesentlichen Beitrag als nicht erfüllt gilt.

Das Kriterium für einen wesentlichen Beitrag für die Wirtschaftstätigkeiten 6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen und 7.7 Erwerb von und Eigentum an Gebäuden konnte aktuell nicht erfüllt werden. In Bezug auf die Aktivität CCM 6.5 machen Elektrofahrzeuge derzeit keinen wesentlichen Teil der gesamten Konzernflotte aus, daher hat die KION Group die Bewertung der Anforderungen eines wesentlichen Beitrags nicht weiterverfolgt. In Bezug auf die Aktivität CCM 7.7 hat die Bewertung bestätigt, dass die Anforderungen nicht erfüllt sind, entweder aufgrund der Energieeffizienz der Gebäude oder weil die Ausweise über die Energiebilanz nicht den Anforderungen der Taxonomieverordnung entsprechen. Folglich können die Wirtschaftstätigkeiten in diesen Bereichen für das Geschäftsjahr 2024 nur als taxonomiefähig ausgewiesen werden.

Die Taxonomiekonformität der Wirtschaftstätigkeiten in Bezug auf das Umweltziel „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“ wurden erstmalig im Berichtsjahr bewertet.

Im Bereich der Wirtschaftstätigkeit 4.1 Bereitstellung datengesteuerter IT-/OT-Lösungen entwickelt die KION Group ihre eigene Software und verkauft sie zusammen mit Drittanbieter-Hardware, mit der die Software betrieben wird. Die Anforderungen eines wesentlichen Beitrags wurden in Bezug auf mindestens zwei der aufgeführten Software-Funktionen als erfüllt angesehen. Jedoch konnten die Anforderungen an die Hardware-Materialien und an die Wiederverwendung, Verwertung oder das Recycling am Ende der Lebensdauer nicht erfüllt werden. Die KION Group vermarktet nur Hardware, die von Drittanbietern hergestellt wurde, und diese Anbieter entscheiden über das Design und die in Bauteilen verwendeten Materialien. Zudem wird das „End of Life“ der Hardware von den Kunden gemanagt, nicht von der KION Group. Da die Software und die Hardware derzeit im Rahmen derselben Leistungsverpflichtung nach IFRS 15 verkauft werden, konnte die Software nicht isoliert für die Konformität betrachtet werden. Aus diesem Grund kann die Tätigkeit nur als taxonomiefähig, nicht aber als taxonomiekonform angesehen werden.

Für die Wirtschaftstätigkeit 5.1 Reparatur, Aufarbeitung und Wiederaufarbeitung wurden die Kriterien für einen wesentlichen Beitrag mit Schwerpunkt bei Kaufverträgen und Abfallmanagement bewertet. Die KION Group nahm Stichproben aus den Serviceverträgen in den Segmenten Industrial Trucks & Services und Supply Chain Solutions, die als repräsentativ angesehen wurden, und bewertete sie. Gemäß dieser Bewertung wurde bestätigt, dass die Tätigkeit die notwendigen Anforderungen erfüllt. Die Prozesse im Abfallmanagement wurden unter Berücksichtigung der Aufarbeitungs- und Reparaturtätigkeiten getrennt bewertet. Im Segment Industrial Trucks & Services lag der Schwerpunkt der Analyse bei den Abfallmanagementplänen der Aufarbeitungsstandorte. In Bezug auf die Reparaturtätigkeiten wurden die Kriterien als nicht anwendbar für beide Segmente angesehen, da die Reparaturen (und die damit verbundene Abfallbehandlung) hauptsächlich bei den Kunden stattfinden.

Darüber hinaus bewertete die KION Group die Kriterien für einen wesentlichen Beitrag für die Wirtschaftstätigkeiten 5.2 Verkauf von Ersatzteilen, 5.4 Verkauf von Gebrauchtwaren und 5.5 Produkt als Dienstleistung und andere kreislauf- und ergebnisorientierte Dienstleistungsmodelle, mit einem besonderen Fokus auf die Anforderungen für Kaufverträge und Verpackungen. Stichproben aus Serviceverträgen in den Segmenten Industrial Trucks & Services und Supply Chain Solutions, die den Verkauf von Ersatzteilen betreffen, sowie aus Verträgen, die das Leasing von Flurförderzeugen und den Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen betreffen, wurden als anforderungsgerecht eingestuft. In Bezug auf Verpackungen wurden die Kriterien hauptsächlich für die Tätigkeit CE 5.2 bewertet, bei der eine teilweise Konformität für einige Verpackungslieferanten bestätigt werden konnte. Für die Tätigkeiten CE 5.4 und CE 5.5 ergab eine vorläufige Bewertung, dass die wichtigsten Materialien, die für den Transport von Flurförderzeugen benötigt werden, nur zum Schutz dienen (zum Beispiel Schaumstoff), während übliche Verpackungen wie Paletten oder Kunststoffabdeckungen nur sehr selten verwendet werden und als nicht wesentlich angesehen werden könnten. Eine detailliertere Bewertung wäre erforderlich, um die Erfüllung der Kriterien vollständig zu bestätigen, und sie müsste durchgeführt werden, wenn die Aktivitäten den DNSH-Anforderungen in Anlage C genügen sollen.

Erfüllung von DNSH-Kriterien

Die KION Group bewertete auch die DNSH-Kriterien, die sicherstellen sollen, dass durch einzelne Wirtschaftstätigkeiten Risiken einer erheblichen Beeinträchtigung anderer Umweltziele vermieden werden.

Um zu prüfen, ob Wirtschaftstätigkeiten das Umweltziel „Anpassung an den Klimawandel“ nicht erheblich beeinträchtigen, wurde eine Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertung gemäß Anlage A zu Anhang 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 durchgeführt. Der Fokus lag dabei auf Standorten der KION Group, an denen taxonomiefähige Tätigkeiten in Verbindung mit dem Kerngeschäft (CCM 3.2, CCM 3.4 und CCM 3.10) stattfinden. Insgesamt wurden dabei keine wesentlichen klimarelevanten physischen Risiken identifiziert.

Zur Prüfung der übrigen übergeordneten DNSH-Kriterien wurden Workshops mit HSE-Managern der operativen Einheiten in Bezug auf die jeweils betroffenen Wirtschaftstätigkeiten der KION Group durchgeführt. Die Analyse konzentrierte sich zunächst auf die Tätigkeiten CCM 3.2, CCM 3.4 und CCM 3.10. Die Erfüllung der DNSH-Kriterien wird in erster Linie durch den Einsatz bewährter Umweltmanagementsysteme gewährleistet, die den ISO-14001-Standards entsprechen. Des Weiteren wurden die für die Taxonomiekonformität relevanten Standorte der KION Group unter Biodiversitätsgesichtspunkten hinsichtlich ihrer geografischen Nähe zu sensiblen Gebieten geprüft. Für die Zwecke dieser Prüfung wurde der Natura 2000 Network Viewer der Europäischen Umweltagentur als Datenbasis verwendet. Die Analyse ergab, dass sich keiner der Standorte der KION Group, an denen taxonomiefähige, dem Umweltziel „Klimaschutz“ zugeordnete Wirtschaftstätigkeiten bestehen, in der Nähe von diesen sensiblen Gebieten befindet. Dementsprechend stellte die Prüfung der DNSH-Kriterien gemäß Anlagen B und D zu Anhang 1 der delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 fest, dass die oben genannten Tätigkeiten und damit verbundenen Standorte diese Kriterien erfüllen.

Zudem untersuchte die KION Group im Berichtsjahr, ob die Tätigkeiten in Bezug auf das Umweltziel „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“ die Kriterien erfüllen. Für die Tätigkeit CE 5.1 wurden Reparatur- und Aufarbeitungstätigkeiten getrennt betrachtet. Im Zusammenhang mit der Wiederaufbereitung befasste sich die Analyse mit ausgewählten Wiederaufbereitungszentren. Da diese Zentren die wasserbezogenen Auswirkungen im Rahmen des ISO-14001-Zertifizierungsprozesses in einem speziellen Register bewerten und verfolgen, wurde bestätigt, dass diese die in Anhang B aufgeführten Kriterien erfüllen. In Bezug auf die Reparaturtätigkeiten wurden die Kriterien in Anhang B für beide Segmente als nicht anwendbar angesehen, da die Reparaturen (und die jeweiligen wasserbezogenen Auswirkungen) hauptsächlich beim Kunden stattfinden. In Bezug auf die Tätigkeiten CE 5.2, CE 5.4 und CE 5.5 wurden für die KION Group Ersatzteillager (Segmente Industrial Trucks & Services und Supply Chain Solutions) und Produktionsstandorte (nur Segment Industrial Trucks & Services) als relevante Standorte identifziert. Der Konzern sieht die Tatsache, dass 99 Prozent der Konzernstandorte (100 Prozent der Produktionsstandorte im Segment Industrial Trucks & Services) ISO-14001-zertifiziert sind, als Hinweis auf die mögliche Erfüllung der Kriterien in Anhang B an. Die Kriterien in Anlage D gelten nicht für die Tätigkeit CE 5.1 und wurden daher nicht berücksichtigt.

Das DNSH-Kriterium zur Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung gemäß Anlage C zu Anhang 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 verlangt, dass Wirtschaftstätigkeiten nicht zur Herstellung, zum Inverkehrbringen oder zur Verwendung von Stoffen, die Beschränkungen durch geltende Chemikaliengesetze der EU unterliegen, oder anderen in Anlage C aufgeführten Stoffgruppen (wie in Punkt (f) definiert) führen. Aufgrund der Änderungen von Anhang C der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2485 durch die EU-Kommission werden die Anforderungen unter Punkt (f) für die Tätigkeiten CCM 3.2, CCM 3.4, CCM 3.6 und CCM 3.10 aktuell nicht erfüllt. Bei der Tätigkeit CE 5.1 wurden die Kriterien ausschließlich für den Anteil der Arbeitsstunden an den Reparaturen erfüllt, nicht aber für die verwendeten Materialien der Reparaturen. Diese Unterscheidung war nur für das Segment Industrial Trucks & Services möglich; daher müssen die Reparaturtätigkeiten des Segments Supply Chain Solutions als Ganzes betrachtet werden und sind als nicht taxonomiekonform eingestuft. Analog zu den Tätigkeiten CCM 3.4 und CCM 3.6 erfüllen die Tätigkeiten CE 5.2, CE 5.4 und CE 5.5 aktuell die in Anhang C detaillierten Anforderungen ebenfalls nicht. Insgesamt erfüllt derzeit nur ein eindeutig abgrenzbarer Teil der Tätigkeit CE 5.1 die DNSH-Kriterien in Anhang C, während alle anderen oben genannten Tätigkeiten diese Kriterien nicht erfüllen und daher als taxonomiefähig, aber nicht taxonomiekonform ausgewiesen werden.

Hinsichtlich des Umweltziels „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“ konzentriert sich die DNSH-Kriterienprüfung auf die Wiederverwendung und Nutzung von Sekundärrohstoffen, ein Design für hohe Haltbarkeit und Recyclingfähigkeit und die Bereitstellung von Informationen zu Stoffen über den gesamten Lebenszyklus der hergestellten Produkte hinweg. Die Erfüllung dieser Anforderungen wurde geprüft und als gegeben befunden. In Bezug auf die Tätigkeit 3.4 wurde festgestellt, dass das Design der von der KION Group hergestellten Batterien auf eine hohe Haltbarkeit und leichte Demontage ausgelegt ist. Des Weiteren ist die KION Group regulatorisch dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass Batterien zurückgegeben und recycelt werden können. Der in den Flurförderzeugen verwendete Stahl lässt sich zudem leicht recyceln, sodass ein hoher Anteil dieses Materials im Sinne einer Kreislaufwirtschaft wiederverwendet werden kann.

Die DNSH-Anforderungen in Bezug auf das Umweltziel „Klimaschutz“ gelten nur für die Tätigkeiten CE 5.2, CE 5.4 und CE 5.5. Die Kriterien sind nicht auf die Tätigkeit CE 5.1 der KION Group anwendbar, da weder Wärme noch Kühlung vor Ort erzeugt wird und auch keine Kraft-Wärme-Kopplung, einschließlich Stromerzeugung, stattfindet. Weitere Analysen müssten zu einem späteren Zeitpunkt für die Aktivitäten CE 5.2, CE 5.4 und CE 5.5 durchgeführt werden, wenn diese Aktivitäten den DNSH-Anforderungen in Anlage C genügen sollen.

Einhaltung von Mindeststandards

Die Taxonomieverordnung verpflichtet Unternehmen zur Umsetzung von Prozessen, die die Einhaltung der OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen, der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UN Guiding Principles on Business and Human Rights, UNGP), der acht grundlegenden Konventionen der ILO und der Internationalen Menschenrechtscharta gewährleisten. Diese Mindeststandards konzentrieren sich hauptsächlich auf Menschenrechte, Bestechung und Korruption, fairen Wettbewerb und Steuern. Zur Einhaltung dieser Mindeststandards etabliert die KION Group entsprechende Prozesse (einschließlich Due-Diligence- und Risikobewertungen) und setzt die konzernweiten Leitlinien und Richtlinien, deren Anwendung geprüft wird. Ferner werden die entsprechenden Maßnahmen analysiert, die zu den zuvor genannten Themen umgesetzt wurden, um Risiken zu identifizieren, zu vermeiden und zu beobachten sowie etwaige negative Auswirkungen zu handhaben. Die KION Group verifizierte zudem, dass in keinem der genannten Themenbereiche bestätigte Fälle von Verstößen im Berichtsjahr vorlagen.

[[In Bezug auf Menschenrechte verfügt die KION Group über einen bewährten „Human Rights Assessment & Due Diligence“-Prozess (HRDD), der auf Konformität mit den Mindeststandards in diesem Themenbereich geprüft wurde und der an den sechs Due-Diligence-Schritten für Menschenrechte aus den UNGP ausgerichtet ist.]]

Berechnung von Kennzahlen zur EU-Taxonomie

Die Datenerhebung zu Umsatzerlösen, Investitionsausgaben (CaPex) und Betriebsausgaben (OpEx) wurde gemäß der delegierten Verordnung zu Artikel 8 der Taxonomieverordnung durchgeführt, unter Bezugnahme auf die Arbeitshilfe zur Anwendung von Artikel 8 der Taxonomieverordnung.

Die Finanzberichterstattung der Tochterunternehmen diente weitgehend als Grundlage für die Erfassung und Konsolidierung der taxonomierelevanten Daten, die zentral validiert und konsolidiert wurden. Wurde für eine der betrachteten Wirtschaftstätigkeiten kein Umsatz, CapEx oder OpEx gemeldet, so wurden diese im Rahmen der oben genannten Datenerhebung als nichtzutreffend für die entsprechende Wirtschaftstätigkeit erachtet.

Um den taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Anteil am Konzernumsatz zu ermitteln, wurden die Umsatzerlöse aus allen taxonomiefähigen und -konformen Wirtschaftstätigkeiten im Verhältnis zum Gesamtumsatz der KION Group berechnet. Die taxonomiefähigen Umsatzerlöse ergeben sich aus den Finanzbuchhaltungen und der internen Berichterstattung über die entsprechenden taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten, während der Gesamtumsatz der Summe der konsolidierten Nettoumsatzerlöse aller Tochtergesellschaften im Konsolidierungskreis entspricht (siehe hierzu „Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung“ im Konzernabschluss in diesem Geschäftsbericht; [ESRS 1.123]).

Um den taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Anteil an den Investitionsausgaben zu ermitteln, wurden die Investitionsausgaben in allen taxonomiefähigen und -konformen Wirtschaftstätigkeiten im Verhältnis zu den Gesamtinvestitionsausgaben der KION Group berechnet. Die Gesamtinvestitionsausgaben entsprechen der Summe der operativen Investitionsausgaben (siehe Textziffer [39] des Konzernanhangs; [ESRS 1.123]), in den Zugängen zum Leasing- und Mietvermögen und Nutzungsrechten in den sonstigen Sachanlagen, insbesondere aus Beschaffungsleasingverhältnissen für Gebäude und Dienstwagen (siehe Textziffern  [17], [18] und [19] des Konzernanhangs; [ESRS 1.123]).

Um den taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Anteil an den Betriebsausgaben (OpEx) zu ermitteln, wurden die relevanten Betriebsausgaben in allen taxonomiefähigen und -konformen Wirtschaftstätigkeiten im Verhältnis zu den Gesamtbetriebsausgaben der KION Group gemäß der delegierten Verordnung zu Artikel 8 der Taxonomieverordnung berechnet. Die Gesamtbetriebsausgaben entsprechen der Summe aller relevanten nicht aktivierten Aufwendungen in Bezug auf Forschung und Entwicklung, Gebäuderenovierungsmaßnahmen, kurzfristige Leasingvereinbarungen, Instandhaltung und Reparaturen sowie andere direkte Ausgaben im Zusammenhang mit der laufenden Wartung von Sachanlagen durch das Unternehmen oder Dritte, denen Tätigkeiten übertragen wurden, die für das fortwährende und effektive Funktionieren der entsprechenden Vermögenswerte erforderlich sind.

Angesichts der Relevanz und des Beitrags zum Umsatz der KION Group wurde der Berichtsansatz für Wirtschaftstätigkeit CCM 3.4 überarbeitet. Zusätzlich wird nun gesondert über die Wirtschaftstätigkeit CE 4.1 berichtet. In Bezug auf die Tätigkeit CCM 3.4 werden ab dem Geschäftsjahr 2024 die konzerninternen und externen Umsatzerlöse gesamthaft angegeben. Der Umsatz aus den konzerninternen Lieferbeziehungen wird bei der Tätigkeit CCM 3.6 gekürzt, um eine Doppelanrechnung bei der Taxonomiekonformität auszuschließen. In Bezug auf die Tätigkeit CE 4.1 werden gleichermaßen die gesamten Umsatzerlöse angegeben, wobei die Umsatzerlöse aus den konzerninternen Lieferbeziehungen vom nicht taxonomiefähigen Konzernumsatz abgezogen werden, da dieser Anteil keiner anderen Wirtschaftsaktivität zugeordnet ist.

Darüber hinaus wurden eindeutige Definitionen und Verfahren festgelegt, um eine durchgängige Zuordnung der Finanzbuchhaltung zu den jeweiligen Tätigkeiten zu gewährleisten und eine Doppelanrechnung von Umsatzerlösen, CapEx und OpEx aus Wirtschaftstätigkeiten auszuschließen, die zu mehr als einer Wirtschaftstätigkeit beitragen.

Die taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Tätigkeiten werden eindeutig dem Umweltziel „Klimaschutz“ oder dem Umweltziel „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“ zugeordnet, wodurch das Risiko einer Doppelanrechnung zusätzlich gemindert wird.

Die nachstehende Übersicht zeigt zusammenfassend die taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Tätigkeiten hinsichtlich der finanziellen Kennzahlen Gesamtumsatz, CapEx und OpEx für das Geschäftsjahr 2024 und der Vergleichsperiode 2023.

Finanzielle Kennzahlen der taxonomiefähigen und taxonomiekonformen ökologisch nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten

in Mio. €

2024

in %1

2023

in %1

Veränderung

Gesamtumsatz

11.503,2

100,0 %

11.433,7

100,0 %

0,6 %

davon taxonomiefähige Tätigkeiten

7.277,9

63,3 %

6.856,2

60,0 %

6,1 %

davon taxonomiekonforme Tätigkeiten3

364,9

3,2 %

0,0 %

Investitionsausgaben gesamt (CapEx)

1.855,4

100,0 %

1.718,5

100,0 %

8,0 %

davon taxonomiefähige Tätigkeiten

1.578,5

85,1 %

1.501,2

87,4 %

5,2 %

davon taxonomiekonforme Tätigkeiten3

0,0 %

0,0 %

Betriebsausgaben gesamt (OpEx)

397,3

100,0 %

439,7

100,0 %

–9,7 %

davon taxonomiefähige Tätigkeiten

183,9

46,3 %

255,4

58,1 %

–28,0 %

davon taxonomiekonforme Tätigkeiten3

0,0 %

0,0 %

1

Alle Prozentangaben beziehen sich auf den Gesamtumsatz, CapEx und OpEx im Einklang mit den Definitionen der EU Taxonomy. Weitere Erläuterungen zum Gesamtumsatz, CapEx und OpEx finden sich im Konzernanhang und im zusammengefassten Lagebericht der KION Group

2

Bezieht sich auf die Summe A.1 und A.2. der taxonomiekonformen und taxonomiefähigen, aber nicht-taxonomiekonformen Aktivitäten der EU Taxonomie-Tabellen für Gesamtumsatz, CapEx and OpEx (siehe Anhang unter "Weitere Offenlegung zur EU-Taxonomie" zum Konzern-Nachhaltigkeitsbericht)

3

Taxonomiekonformität wurde für die wirtschaftlichen Aktivitäten der Umweltziele "Klimaschutz" und "Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft" bewertet

Der prozentuale Anteil der Taxonomiefähigkeit in den finanziellen Kennzahlen Gesamtumsatz, CapEx und OpEx gemäß EU-Taxonomie hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich verändert. Die Wirtschaftsaktivität CE 4.1 „Bereitstellung von datengesteuerten IT-/OT-Lösungen“ wurde als taxonomiefähig identifiziert und wurde im Berichtsjahr 2024 ergänzend aufgenommen. Hinsichtlich der Taxonomiekonformität wurden die Wirtschaftsaktivitäten im Berichtsjahr 2024 erstmalig auch in Bezug auf das Umweltziel „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“ bewertet. Dadurch stieg der Anteil der taxonomiekonformen Umsatzerlöse von 0,0 Prozent im Jahr 2023 auf nunmehr 3,2 Prozent für das Berichtsjahr 2024. Trotz der strengeren Anforderungen der DNSH-Kriterien im Zusammenhang mit den im Jahr 2024 erfolgten Änderungen von Anhang C (Absatz f) des Anhangs 1 des Delegierten Rechtsakts (EU) 2021/2139 konnte eine eindeutig abgrenzbare Teilkomponente unter dem neuen Umweltziel „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“ in der Wirtschaftsaktivität CE 5.1 als taxonomiekonform klassifiziert werden.

Weitere Hinweise zur EU-Taxonomieverordnung

Die Taxonomieverordnung entwickelt sich dynamisch weiter, was auf zukünftige Änderungen, Anpassungen und Erweiterungen hindeutet. Die KION Group ist davon überzeugt, dass sie mit ihrem Portfolio, das in beiden Segmenten effiziente Produkte und Lösungen umfasst, einen erheblichen Beitrag zu den in der Verordnung definierten Zielen leisten kann. In der aktuellen Fassung der Taxonomieverordnung sind die Wirtschaftstätigkeiten noch nicht ausreichend detailliert beschrieben und es werden nicht für alle Wirtschaftstätigkeiten technische Bewertungskriterien bereitgestellt. Aufgrund der Komplexität und auftragsspezifischen Natur von Lieferkettenautomatisierungslösungen liegt zum Beispiel derzeit keine eigene in der EU-Taxonomie definierte Wirtschaftstätigkeit vor, anhand derer eine Prüfung der Taxonomiefähigkeit und -konformität dieser Lösungen vorgenommen werden kann. Gemeinsam mit anderen Vorgaben werden die Anforderungen und Ziele der Taxonomieverordnung auch im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie weiterverfolgt und in die Aktivitäten des Konzerns aufgenommen. Die in diesem Bericht enthaltenen ausführlichen Beschreibungen der Aktivitäten in den jeweiligen Kapiteln gewähren einen Überblick über das Engagement und die Performance der KION Group im Bereich Nachhaltigkeit.

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