Eigene Belegschaft der KION Group
Das Kapitel „Eigene Belegschaft der KION Group“ folgt den Angabepflichten von ESRS S1 und basiert auf den Ergebnissen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse. Die wesentlichen Themen werden in der KION Group über das strategische Handlungsfeld „Occupational health and safety“ der Nachhaltigkeitsstrategie gesteuert.
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell in Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft
Die in dem Kapitel „Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen“ erläuterte doppelte Wesentlichkeitsanalyse ermittelte eine positive sowie eine negative wesentliche Auswirkung der Geschäftstätigkeit der KION Group auf die Arbeitskräfte des Unternehmens. Bereits in vorherigen Wesentlichkeitsanalysen hat die KION Group Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz als wesentliches Thema identifiziert, was in der letzten Wesentlichkeitsanalyse 2024 erneut bestätigt wurde. Die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz wird im Rahmen des Handlungsfeldes „Occupational health and safety“ in der Nachhaltigkeitsstrategie der KION Group gesteuert (siehe hierzu „Strategieziele und Zielerreichung im Geschäftsjahr 2024“).
Zudem ist es höchst unwahrscheinlich, dass die Geschäftstätigkeiten der KION Group zu einem erheblichen Risiko von Zwangs- oder Kinderarbeit führen. [[Dies ist im Dokument „Group internal Human Rights assessment & due diligence 2023/2024“ dargelegt, das auf der KION Group Website zugänglich ist unter www.kiongroup.com/de/Über-uns/Management/.]]
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Wertschöpfungskette |
Zeitraum |
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Unterthema |
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Eigene Geschäftstätigkeit |
Nachgelagert |
< 1 Jahr |
> 5 Jahre |
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Arbeitsbedingungen |
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Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Verletzungen |
Negative Auswirkung |
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Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Verletzungen (negative Auswirkung)
In der verarbeitenden Industrie besteht von Natur aus ein hohes Risiko von Arbeitsunfällen und Verletzungen, die eine systemische negative Auswirkung darstellen, wobei der Schweregrad der Auswirkung im Einzelfall individuell beurteilt wird. Obwohl alle Arbeitskräfte der KION Group, einschließlich der indirekten Verwaltungsfunktionen, potenziell von einem Arbeitsunfall oder Vorfall betroffen sein könnten, liegt der Schwerpunkt dieser negativen Auswirkungen bei den direkten Arbeitskräften, die in der Produktion, insbesondere in den Gießereien, im Vertrieb und Service sowie in der Logistik, tätig sind. Dies schließt Leiharbeitnehmer sowie Arbeitskräfte von Drittanbietern, zum Beispiel Auftragnehmer und Agenturpersonal, mit ein.
Das Gefährdungspotenzial von Mitarbeitern und Leiharbeitnehmern hängt von der ihnen zugewiesenen Aufgabe und der damit verbundenen Arbeitsumgebung ab. Um das höhere Schadensrisiko besser zu verstehen, beurteilt die KION Group im Rahmen des Gefahrenermittlungs- und Risikobewertungsprozesses an den lokalen Standorten die Gefahren und die damit verbundenen Risiken in bestimmten Umgebungen. Sofern Arbeitsunfälle und Vorfälle im Rahmen der eigenen Geschäftstätigkeiten auftreten, ist die KION Group für deren negative Auswirkung auf Mitarbeiter und Leiharbeitnehmer direkt verantwortlich. Sie ist daher verpflichtet, aktiv Maßnahmen zur Vermeidung einzuleiten.
Interessen und Standpunkte der Stakeholder
Die KION Group trägt als weltweit agierendes Unternehmen gesellschaftliche Verantwortung nicht nur gegenüber Kunden, Kapitalgebern und der Öffentlichkeit, sondern in besonderem Maße auch gegenüber den Arbeitskräften des Unternehmens als wichtige betroffene Stakeholder. Zu dieser gesellschaftlichen Verantwortung gehört, dass die KION Group sich überall und jederzeit an geltende Gesetze hält, ethische Werte respektiert und nachhaltig handelt.
Die KION GROUP AG hat Instrumente entwickelt, um es Arbeitnehmervertretungen zu ermöglichen, Themen, die für die Arbeitskräfte von Bedeutung sind, direkt gegenüber der Konzernleitung und deren Vertretern anzusprechen oder um sie über wirtschaftliche Hintergründe zu informieren, die grundsätzliche Unternehmensentscheidungen betreffen.
Die KION Group führt jedes Jahr die Mitarbeiterbefragung „KION Pulse“ durch, um die Interessen und Standpunkte der Arbeitskräfte zu ermitteln und angemessen zu berücksichtigen. Das Ziel der steigenden Mitarbeiterzufriedenheit laut „KION Pulse“ ist im Handlungsfeld „Talent“ der Nachhaltigkeitsstrategie der KION Group verankert (siehe hierzu „Strategieziele und Zielerreichung im Geschäftsjahr 2024“). Die Befragung deckt Themen wie interne Kommunikation sowie Zusammenarbeit ab und bietet den Arbeitskräften des Unternehmens gleichzeitig die Möglichkeit, ihre persönlichen Ansichten zu teilen sowie potenzielle und tatsächliche Auswirkungen anzusprechen. Die Befragungsergebnisse liefern direkte Einsichten dazu, wie das Engagement und die Motivation der Arbeitskräfte des Unternehmens weiter gefördert werden können. Unter der Aufsicht der CPSO wird die jährliche Beteiligung verfolgt und den Ergebnissen der Vorjahre in den jeweiligen Bereichen auf vergleichbare und messbare Weise gegenübergestellt. Im Geschäftsjahr 2024 konnte die KION Group sowohl die Teilnahmequote der aktiven Mitarbeiter und Auszubildenden an der Mitarbeiterbefragung „KION Pulse“ als auch den daraus resultierenden „Engagement Score“ steigern (siehe „Strategieziele und Zielerreichung im Geschäftsjahr 2024“). Der „Engagement Score“ und die Teilnahmequote fließen in die auf langfristige Nachhaltigkeitsziele ausgerichtete variable Vergütung des KION GROUP AG Vorstands ein und wurden ab dem Geschäftsjahr 2024 auch für leitende Angestellte berücksichtigt (siehe „Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme“).
Die KION Group verpflichtet sich zur Einhaltung der international vereinbarten Arbeits- und Menschenrechte und erachtet diese als jederzeit geltenden Mindeststandard. [[Insbesondere die Wahrung von Menschenrechten ist in einer Reihe von Richtlinien verankert, zum Beispiel den Internationalen Mindest-Beschäftigungsstandards in der KION Group, dem KION Group Code of Compliance, der Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie der KION Group und im Dokument Group internal Human Rights assessment & due diligence 2023/24.]] Die im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz definierte Rolle des Menschenrechtsbeauftragten wird an das Menschenrechtskomitee der KION Group delegiert, das an den Vorstand der KION GROUP AG berichtet. Das Menschenrechtskomitee nimmt Berichte und Beschwerden über menschenrechts- und umweltbezogene Verletzungen, die an das Komitee als Ganzes oder an seine Mitglieder gerichtet werden oder die es über das Hinweisgebersystem des Konzerns erhält, zur weiteren Bearbeitung entgegen. Zudem überwacht das Komitee die eingerichteten Prozesse zur Erkennung, Vorbeugung und Abhilfe von Risiken von menschenrechts- und umweltbezogenen Verletzungen sowie die Umsetzung initiierter Abhilfemaßnahmen. Des Weiteren wurde ein „Diversity & Inclusion Council“ ins Leben gerufen, um aktiv den Fortschritt hinsichtlich Vielfalt, Integration und Gleichstellung in der KION Group zu fördern.
Die Interessen und Standpunkte der Arbeitskräfte des Unternehmens werden in regelmäßigen Besprechungen zu Health, Safety, and Environment (HSE) auf lokaler und zentraler Ebene gesammelt. Dem HSE-Standard der KION Group zufolge muss ein lokaler Prozess existieren, der es Mitarbeitern und Leiharbeitnehmern ermöglicht, Bedenken in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu äußern. Die KION Group ist im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsstrategie bestrebt, die Interessen und Standpunkte der Arbeitskräfte des Unternehmens zu berücksichtigen, wobei die zentrale HSE-Funktion eine wichtige Rolle in der Entwicklung des Handlungsfeldes „Occupational health and safety“ spielt. (siehe „Verfahren zur Einbeziehung der eigenen Belegschaft und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen“)
Verfahren zur Einbeziehung der eigenen Belegschaft und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen
In den folgenden Unterkapiteln werden die Verfahren zur Einbeziehung der eigenen Belegschaft und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen bei der KION Group behandelt.
Untersuchung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Verletzungen
Der HSE-Standard schreibt vor, dass alle lokalen Gesellschaften ein Verfahren zur Untersuchung von Unfällen jeglicher Art haben müssen. Gemäß dem HSE-Standard muss die Untersuchung von den Vorgesetzten unter Mitwirkung der am Unfall beteiligten Mitarbeiter durchgeführt werden. Bei einem Todesfall oder weiteren Unfällen sind die lokalen Gesellschaften für die Untersuchung des Unfalls verantwortlich. Nach einem Todesfall führt die zentrale HSE-Funktion eine Überprüfung hinsichtlich der Verantwortung des Managements durch. Des Weiteren unterstützt sie die lokale Untersuchung von schwerwiegenden Vorfällen, die gemäß dem Verfahren der KION Group für schwerwiegende Vorfälle und Todesfälle klassifiziert werden. Auf dieser Grundlage basieren Todesfälle auf arbeitsbedingten Unfällen oder arbeitsbedingten Erkrankungen, während schwerwiegende Vorfälle in die Kategorien Personenverletzung, Umweltvorfall oder Sachschaden unterteilt werden. Anhand der Ergebnisse aus der Untersuchung des Vorfalls werden Vorsichtsmaßnahmen abgeleitet, um zukünftig ähnliche Vorfälle zu vermeiden. Die Ergebnisse werden in HSE-Besprechungen auf zentraler und lokaler Ebene geteilt. Wie oft Arbeitskräfte des Unternehmens an solchen Untersuchungen teilnehmen, ist von der Unfall- und Verletzungshäufigkeit abhängig.
Regelmäßige zentrale HSE-Besprechungen
Neben der Beteiligung der Arbeitskräfte an der Untersuchung von Vorfällen organisiert die zentrale HSE-Funktion verschiedene virtuelle HSE-Besprechungen mit den HSE-Leitern der operativen Einheiten, den regionalen HSE-Beauftragten der operativen Einheiten sowie dem weiteren HSE-Netzwerk.
Unter dem Vorsitz der Abteilungsleitung Nachhaltigkeit & HSE erfolgt ein monatliches HSE-Führungstreffen mit den HSE-Leitern der operativen Einheiten. Die HSE-Leiter bilden eine definierte Gruppe an HSE-Führungskräften der operativen Einheiten KION ITS EMEA, KION ITS Americas, KION ITS APAC und KION SCS, welche die Aktivitäten zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in der entsprechenden operativen Einheit beaufsichtigen. Der Schwerpunkt der Besprechung liegt auf strategischen Themen und umfasst die Zielsetzung, die Überprüfung der Leistung von HSE-Kennzahlen und die Ergebnisdiskussion der Untersuchungen von Vorfällen. Am Ende jeder Sitzung wird Zeit für die Teilnehmer reserviert, um Bedenken oder relevante Diskussionspunkte anzusprechen, was zur Beurteilung der Wirksamkeit dieses Einbeziehungsverfahrens herangezogen werden kann.
Zusätzlich findet das HSE-Kommunikationstreffen unter der Leitung der zentralen HSE-Funktion alle zwei Monate statt. Die regionalen HSE-Beauftragten der operativen Einheiten sowie das HSE-Netzwerk sind eingeladen, an der Besprechung teilzunehmen, die sich auf operative Betriebstätigkeiten konzentriert. Die regionalen HSE-Beauftragten der operativen Einheiten setzen sich aus einer global verteilten Gruppe aus allen Regionen zusammen, in denen die KION Group tätig ist, und sind für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in einer oder mehreren Gesellschaften verantwortlich, die mehrere Standorte umfassen. Im HSE-Kommunikationstreffen werden die Ergebnisse der Untersuchungen von Vorfällen diskutiert sowie Initiativen und Best Practices aus den operativen Einheiten, Regionen und Standorten ausgetauscht.
Ein HSE-Netzwerktreffen findet außerdem monatlich unter dem Vorsitz der Abteilungsleitung Nachhaltigkeit & HSE statt.
Lokale HSE-Besprechung und -Beratung
Der HSE-Standard schreibt vor, dass alle Gesellschaften der KION Group mindestens einmal im Quartal eine HSE-Besprechung über relevante HSE-Themen auf Standortebene abhalten müssen. Diese HSE-Besprechungen müssen unter dem Vorsitz eines leitenden Angestellten der Gesellschaft stattfinden und einen Arbeitnehmervertreter einschließen.
Des Weiteren gibt der Standard vor, dass alle Tochtergesellschaften über einen dokumentierten HSE-Beratungsprozess für die Arbeitskräfte verfügen müssen. Der Prozess muss sicherstellen, dass die Arbeitskräfte HSE-bezogene Bedenken ansprechen können und die Führungskräfte diesen Bedenken nachgehen.
Wie effektiv die Arbeitskräfte des Unternehmens auf lokaler Ebene eingebunden sind, wird anhand eines konzernweiten HSE Assessments gemessen, das eine konkrete Frage zur Bewertung dieses Aspekts enthält (siehe hierzu „Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die eigene Belegschaft und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen“).
Einbeziehung über Arbeitnehmervertreter
Die Einbeziehung der Belegschaft im Rahmen der Mitbestimmung sowie der Bildung von Arbeitnehmervertretungen auf betrieblicher und überbetrieblicher Ebene erfolgt nach den einschlägigen nationalen Vorschriften. In mehreren europäischen Ländern sind die Arbeitnehmervertretungen auf lokaler Ebene organisiert. In Deutschland existiert auf überbetrieblicher Ebene der Konzernbetriebsrat, der sich aus Vertretern lokaler Betriebsratsgremien zusammensetzt. In grenzüberschreitenden Angelegenheiten vertritt der europäische Betriebsrat die Interessen der Beschäftigten in der Europäischen Union.
Die Mitarbeiter der KION Group können ihre Interessen und Standpunkte bei den Arbeitnehmervertretungen einbringen, die sich in regelmäßigen und anlassbezogenen Sitzungen damit befassen. Auch Themen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes sind Gegenstand der Gespräche. Gemäß den Anforderungen der Zertifizierung ISO 45001 müssen HSE-Ziele und -Programme an Stakeholder, zum Beispiel den Betriebsrat, kommuniziert werden.
Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die eigene Belegschaft Bedenken äußern kann
In den folgenden Unterkapiteln werden die Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle bei der KION Group behandelt, über die die eigene Belegschaft Bedenken äußern kann.
Hinweisgebersystem der KION Group
Ein wesentlicher Bestandteil des Compliance-Management-Systems der KION Group ist das Hinweisgebersystem, über das sowohl Mitarbeiter als auch Dritte vertraulich auf tatsächliches oder vermutetes rechtswidriges oder unangemessenes Verhalten hinweisen können. Dazu gehören negative Auswirkungen auf Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Gleichbehandlung und andere arbeitsbezogene Rechte.
[[Die erste Anlaufstelle für Meldungen sind das Hinweisgeber-Tool und die Hotline, über die anonyme Hinweise schriftlich oder telefonisch abgegeben werden können. Meldungen können auf der Website der KION Group eingereicht werden unter www.kiongroup.com/whistleblowing.]] Mitarbeiter können sich auch direkt an die Abteilungen Compliance, Recht, Interne Revision oder an ein Mitglied des KION Group Compliance Committees wenden. Einige Gesellschaften bieten weitere lokale Meldekanäle an, zum Beispiel Compliance Committees oder Ethics Committees. Das Hinweisgeber-Tool wird von einem externen Anbieter mit dem Ziel betrieben, Vertraulichkeit zu gewährleisten. Hinweise über andere Meldekanäle werden im Compliance-Fallmanagementsystem dokumentiert und verwaltet.
Das Hinweisgebersystem ist global ausgelegt, geht aber bestmöglich auf lokale Erfordernisse ein. Jede Person muss Zugang zum Hinweisgebersystem haben und dieses in der eigenen Sprache über den jeweils bevorzugten Kommunikationskanal verwenden können. Um die Nutzung dieses Systems zu fördern und die „Speak up“-Kultur zu stärken, werden die Meldekanäle über das Intranet, über obligatorische E-Learnings (zum Beispiel KION GROUP Code of Compliance (KGCC), „Speak-up“-Kultur, Mindest-Beschäftigungsstandards) und in Präsenzschulungen kommuniziert.
Das integrierte Compliance-Fallmanagementsystem ist darauf ausgelegt, sicherzustellen, dass alle eingehenden Hinweise geprüft werden und jeder einzelne Fall systematisch und im Einklang mit den Bestimmungen der EU-Hinweisgeberrichtlinie bearbeitet wird. Je nach Art des Hinweises wird die Untersuchung entweder von einem Compliance-Beauftragten oder einem Vertreter einer anderen zentralen Abteilung verantwortet und verwaltet, der auch die Meldung abschließt und nachverfolgt. Vertraulichkeit und Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen werden durch eingebettete Prozesse und bestehende Richtlinien untermauert. Im Jahr 2024 ist die KION Group allen über das Hinweisgebersystem eingereichten Meldungen nachgegangen und hat alle belastbaren Anschuldigungen über mögliche Verstöße untersucht. Hinweise werden als belastbar eingestuft, wenn sie ausreichend konkrete und mit vertretbarem Aufwand nachprüfbare Sachverhalte enthalten. Jedes identifizierte Fehlverhalten wird mit Disziplinarmaßnahmen geahndet. Bei Bedarf werden auch Anpassungen im Compliance-Management-System vorgenommen, um künftigen Verstößen entgegenzuwirken.
Die KION Group nutzt das Feedback von Hinweisgebern und Systemnutzern, um das System kontinuierlich zu verbessern. Es steht jeder Person offen, Verbesserungsvorschläge zu machen. Diese werden von Corporate Compliance, dem Compliance Committee und gegebenenfalls von anderen Stakeholdern diskutiert. Fragen zum Hinweisgebersystem sind im Fragebogen zur Compliance-Risikobewertung enthalten, den die Gesellschaften der KION Group jedes Jahr ausfüllen.
Die KION Group verbietet jede Art von Repressalien gegen Hinweisgeber. Der Schutz von Hinweisgebern ist im KGCC und der Internal Investigation Policy verankert. Es gibt kein System, das die Entschädigung von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette regelt, die von negativen Auswirkungen betroffen waren oder sind. Entschädigungszahlungen werden auf Einzelfallbasis betrachtet. Die Wirksamkeit des Hinweisgebersystems wird vom Compliance Committee und vom Menschenrechtskomitee überwacht.
Meldekanäle und Prozesse in Bezug auf Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Verletzungen
Alle Mitarbeiter, Auftragnehmer und/oder Besucher der KION Group sind verpflichtet, Unfälle und Vorfälle, die sich bei der Arbeit für die KION Group oder an einem Standort der KION Group ereignen, unverzüglich ihrem Vorgesetzten oder einer Kontaktperson der KION Group zu melden.
Den Arbeitskräften der KION Group stehen verschiedene Meldewege zur Verfügung, um Bedenken und Beschwerden im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen und Verletzungen zu äußern, zum Beispiel das von einem externen Anbieter betriebene anonyme Hinweisgebersystem der KION Group. Weitere Meldewege umfassen das lokale Ideenmanagement, das Management von Beinaheunfällen, individuelle Mitarbeitergespräche mit dem Vorgesetzten sowie Sicherheitsbegehungen und verhaltensbasierte Sicherheitsbeobachtungen am Arbeitsplatz vor Ort. Die Verfügbarkeit dieser Kanäle wird neuen Mitarbeitern im Rahmen der HSE-Einführungsschulung auf lokaler Ebene mitgeteilt. Bestehende Mitarbeiter werden im Rahmen von HSE-Auffrischungskursen daran erinnert. Neben dem konzernweiten Hinweisgebersystem werden Bedenken und Beschwerden der Mitarbeiter, einschließlich Unfällen, Vorfällen und Beinaheunfällen, von lokalen HSE-Beauftragten an ein internes Meldesystem berichtet, das von der Abteilung Corporate Sustainability & HSE überwacht wird. Die Wirksamkeit dieses Meldeverfahrens wird monatlich im Hinblick auf die Vollständigkeit der Daten und jährlich im Hinblick auf ihre Validierung überprüft.
Die Maßnahmen im Zusammenhang mit den Bedenken und Beschwerden werden bis zur vollständigen Umsetzung an den lokalen Standorten überwacht. Im Falle negativer Auswirkungen durch einen Arbeitsunfall oder eine Verletzung erhalten die betroffenen Mitarbeiter eine Entschädigung gemäß den nationalen gesetzlichen Bestimmungen. Die lokalen HSE-Beauftragten müssen sicherstellen, dass die Abhilfemaßnahmen wirksam und ausreichend sind.
Die Meldekanäle und das Engagement der Mitarbeiter, Arbeitsunfälle und Vorfälle zu melden, werden im Rahmen der zentralen HSE-Audits, des HSE Assessments und der lokalen ISO-45001-Zertifizierung beurteilt (siehe hierzu „Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die eigene Belegschaft und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen“).
Konzepte im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft
In den folgenden Unterkapiteln werden wesentliche Konzepte der KION Group im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft behandelt.
KION Group Code of Compliance
[[Der KION Group Code of Compliance (KGCC) beruht unter anderem auf den drei Grundsätzen Menschenwürde, Menschenrechte und Diskriminierungsverbot.]] Zudem werden weder Kinderarbeit noch eine schädigende Beschäftigung von Jugendlichen noch jegliche Art der Zwangsarbeit geduldet. Alle Formen von Diskriminierung, zum Beispiel aufgrund von Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion, Alter, Behinderung, Hautfarbe, sexueller Identität, Weltanschauung oder Geschlecht, einschließlich (sexueller) Belästigung sind verboten. Die KION Group hat sich zur Einhaltung der folgenden internationalen Vereinbarungen auf staatlicher Ebene verpflichtet, die eine wichtige Orientierungshilfe darstellen: die Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie die zentralen arbeitsrechtlichen Standards der International Labour Organization (ILO), die in der Erklärung der ILO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit dokumentiert sind.
In Bezug auf besonders anfällige Arbeitskräfte enthält der KGCC gesetzliche Bestimmungen zum Schutz von Jugendlichen, schwangeren Frauen und Menschen mit Behinderungen. Weitere Maßnahmen wie Vereinbarungen über die Integration von Menschen mit Behinderungen auf lokaler Ebene unterstreichen das Engagement der KION Group, die Wiedereingliederung in Arbeitsprozesse zu verbessern und Menschen mit körperlichen Behinderungen den Verbleib im Erwerbsleben zu ermöglichen.
Alle Mitarbeiter der KION Group müssen sich an den KGCC halten. Der KGCC gilt auch für Leiharbeitnehmer als Arbeitskräfte des Unternehmens gemäß der Erwartung, dass Geschäftspartner sich an sämtliche für sie geltende und anzuwendende Gesetze halten. Dazu gehören Gesetze zur Verhinderung von Kinderarbeit, zur Achtung der Menschenrechte, gegen moderne Sklaverei (einschließlich Zwangsarbeit und Menschenhandel) und zur Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit eigener Arbeitnehmer. Jedes Fehlverhalten, jeder Verstoß und jedes Bedenken können über das Hinweisgebersystem gemeldet werden (siehe „Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die eigene Belegschaft Bedenken äußern kann“). Weitere Informationen zum KGCC finden sich in dem Kapitel „Konzepte im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung“.
Internationale Mindest-Beschäftigungsstandards in der KION Group
Neben der im KGCC festgelegten Positionierung der KION Group in Bezug auf Menschenrechte, den damit verbundenen Grundsätzen und den Erwartungen an Mitarbeiter und Geschäftspartner bekennt sich die KION Group konzernweit zur Geltung einheitlicher Mindest-Beschäftigungsstandards. Diese sind in der Konzernrichtlinie „Internationale Mindest-Beschäftigungsstandards in der KION Group“ festgelegt, die für alle Beschäftigten der KION Group sowie alle Gesellschaften gilt, an denen die KION GROUP AG direkt oder indirekt mehrheitlich beteiligt ist, beziehungsweise die unmittelbar oder mittelbar von ihr kontrolliert werden.
Die Mindest-Beschäftigungsstandards nehmen Bezug auf die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie auf die in den acht Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) niedergelegten beschäftigungsbezogenen Grundsätze und Rechte. Dabei verpflichtet sich die KION Group dazu, alle Beschäftigten mit demselben Maß an Respekt zu behandeln, unabhängig von persönlichen Eigenschaften wie Geschlecht, Hautfarbe, ethnischer und sozialer Herkunft, Alter und Religion. Die Mindest-Beschäftigungsstandards beinhalten auch ein Verbot von Menschenhandel, Zwangsarbeit und Kinderarbeit. Um jegliche Diskriminierung zu vermeiden, fordern die Standards außerdem, dass den jeweiligen regionalen Minderheiten (zum Beispiel Ureinwohnern, Migranten und religiösen Minderheiten) sowie dem Schutz von weiblichen Arbeitnehmern besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird.
Die Umsetzung und Anwendung der Mindest-Beschäftigungsstandards werden regelmäßig kontrolliert. Hinsichtlich dieser Standards und möglicher Verstöße im Berichtszeitraum führt die KION Group im Rahmen der konzernweiten Compliance-Risikobewertung eine jährliche Abfrage über die Gesellschaften dezentral durch. Die Abfrage wird auf Konzernebene angestoßen und umfasst alle KION Group Gesellschaften, die in den Geltungsbereich der Konzernrichtlinie fallen. Die Ergebnisse weisen auf Bereiche hin, die Verbesserungen oder besonderer Aufmerksamkeit bedürfen, um das potenzielle Risiko von Menschenrechtsverstößen zu mindern und/oder zu eliminieren. Die ordnungsgemäße Anwendung und Einhaltung der Standards wird auch im Rahmen interner Audits vor Ort geprüft. Die zu prüfenden Standards und Verfahren werden zur Gesamtrisikoeinschätzung der KION Group auf Basis eines Risikobewertungsprozesses ausgewählt.
Im Rahmen der jährlichen Compliance-Risikobewertung befasst sich die KION Group mit dem Thema Diskriminierung und sammelt dezentral Informationen über bestehende Präventiv- und Abhilfemaßnahmen bei den lokalen Einzelgesellschaften oder Ebene der operativen Einheiten. Wird ein gemeldeter Vorfall von Diskriminierung bestätigt, müssen Abhilfemaßnahmen eingeleitet werden. Um das Bewusstsein für die internationalen Mindest-Beschäftigungsstandards einschließlich der Verhinderung von Diskriminierung zu schärfen, wurde im Berichtsjahr eine entsprechende Schulung für ausgewählte Funktionen eingeführt.
Die internationalen Mindest-Beschäftigungsstandards gelten für alle Mitarbeiter der KION Group einschließlich der leitenden Angestellten, Vorstandsmitglieder und Geschäftsleitungen der Konzerngesellschaften sowie für Leiharbeitnehmer im Sinne der Arbeitskräfte des Unternehmens. Sie gelten nicht für Beschäftigte in der Wertschöpfungskette.
Alle Beschäftigten, insbesondere Mitglieder der Geschäftsleitungen der Tochterunternehmen und Führungskräfte, sind dazu angehalten, ihr Handeln und Entscheiden in ihrem Verantwortungsbereich an den genannten Grundsätzen auszurichten. Die Geschäftsleitungen der lokalen Einzelgesellschaften und das Management der operativen Einheiten sind dafür verantwortlich, die Mindest-Beschäftigungsstandards umzusetzen, zu kontrollieren und ihre Einhaltung durchzusetzen, einschließlich Prävention, Risikominderung und Behebung. Sie müssen die Anwendung der Grundsätze regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls nachhaltige Maßnahmen ergreifen. Verstöße sind zu beheben und in geeigneter Weise zu ahnden. Die Geschäftsleitungen der operativen Einheiten in den jeweiligen Regionen müssen diese Maßnahmen in geeigneter Weise nachverfolgen. Da die Mindest-Beschäftigungsstandards für alle Arbeitnehmer gelten, wurden diese über den Vorsitzenden des Europäischen Betriebsrats indirekt an der Entwicklung des Konzepts beteiligt.
[[Die internationalen Mindest-Beschäftigungsstandards der KION Group sind auf der Website der KION Group öffentlich zugänglich unter www.kiongroup.com/de/Über-uns/Management/.]] Zudem werden die internationalen Mindest-Beschäftigungsstandards über das Intranet, in Schulungen und durch die Personalabteilung an die Mitarbeiter kommuniziert. Die Richtlinie ist den Beschäftigten in den neun Standardsprachen der KION Group intern zugänglich.
Health, Safety, and Environment Statement of Intent
Im Kontext von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz unterstreicht das HSE Statement of Intent die Selbstverpflichtung des Konzerns, die Sicherheit und Gesundheit von Mitarbeitern, befristet angestellten Mitarbeitern, Agenturpersonal und Auftragnehmern zu gewährleisten. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, sind alle Einzelgesellschaften der KION Group dezentral dafür verantwortlich, eine Reihe von Maßnahmen zu unterstützen. Dazu gehören unter anderem die Einhaltung von Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzstandards gemäß den geltenden Anforderungen der ISO-Norm 45001 und nationalen Gesetzen, die Festlegung von Zielen und Berichtsstrukturen, einschließlich Verfahren zur Untersuchung von Vorfällen und Abhilfemaßnahmen, die Durchführung von Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzschulungen und der regelmäßige Dialog mit den relevanten Stakeholdern. Obwohl Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Menschenhandel nicht in den Anwendungsbereich des Konzeptes fallen, demonstriert die KION Group durch die Verbindung zum Übereinkommen über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt der ILO ihr Engagement für die Aufrechterhaltung eines verantwortungsvollen und ethischen Arbeitsumfelds. Zudem strebt sie die Einhaltung internationaler Arbeitsnormen an. Diese Verbindung erhöht den Fokus der KION Group, eine Sicherheits- und Nachhaltigkeitskultur in ihren weltweiten Betrieben durch das HSE Statement of Intent zu fördern.
Weitere Informationen zum HSE Statement of Intent finden sich im in dem Kapitel „Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel“.
Health, Safety, and Environment-Standard
Der HSE-Standard der KION Group definiert Mindestanforderungen für alle Standorte und Gesellschaften der KION Group in Bezug auf HSE-Aspekte, ergänzend zu den lokalen Vorschriften und den jeweils anwendbaren Anforderungen der ISO-Normen, zum Beispiel ISO 45001 „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz“. In Bezug auf die identifizierten wesentlichen Auswirkungen im Zusammenhang mit Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bietet der HSE-Standard Richtlinien in Bezug auf Risikobewertungen und Risikomanagement, Mitarbeitereinbindung und HSE-Besprechungen, Schulungsprogramme, Unfallmanagement und -messung sowie andere relevante Kontrollsysteme für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
Weitere Informationen zu diesem Konzept finden sich in dem Kapitel „Konzepte im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung“.
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die eigene Belegschaft und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
In den folgenden Unterkapiteln werden wesentliche Maßnahmen der KION Group im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft behandelt.
Präventivmaßnahmen in Bezug auf potenzielle oder tatsächliche negative Auswirkungen durch Arbeitsunfälle und Verletzungen werden auf verschiedene Weise ermittelt, zum Beispiel während der HSE-Besprechungen zentral oder auf Ebene der lokalen Einzelgesellschaften. Der HSE-Standard, die Vorgaben für HSE-Schulungsprogramme sowie die Anwendung der ISO-Norm 45001 als umfassendes Managementsystem müssen jederzeit bei den Betriebstätigkeiten eingehalten werden, um negative Auswirkungen auf die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitskräfte zu verhindern und zu mindern. Die nachfolgend vorgestellten Maßnahmen zielen darauf ab, Risiken und Eintrittswahrscheinlichkeiten von arbeitsbedingten Vorfällen zu verringern, eine HSE-Kultur zu fördern und das Bewusstsein für HSE-Aspekte zu schärfen.
Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird mithilfe von arbeitssicherheits- und gesundheitsschutzbezogenen Zielen und Kennzahlen überwacht und bewertet, wie zum Beispiel die Unfallhäufigkeitsrate, die darauf schließen lässt, wie effektiv die Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzprogramme sind (siehe „Ziele im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft“ sowie „Kennzahlen zu Gesundheitsschutz und Sicherheit“). Zur Durchführung der ermittelten Maßnahmen stellt das HSE-Netzwerk die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung, die hauptsächlich aus Datenerfassungssystemen, Personal und entsprechenden Schulungen auf zentraler und auf Ebene der Einzelgesellschaften bestehen.
HSE Assessment
Das HSE Assessment ist ein Selbstbewertungsinstrument, das lokalen Teams dabei hilft, ihr HSE-Managementsystem auf der Grundlage des HSE-Standards der KION Group einzurichten und zu verbessern. Das Instrument steht allen lokalen Einzelgesellschaften der KION Group dauerhaft zur Verfügung. Es dient zur Leistungsbewertung, zur Identifikation von Lücken und zur Ermittlung von Abhilfemaßnahmen. Das letzte HSE Assessment begann im Januar 2024 und wurde im Mai 2024 abgeschlossen. Die Wirksamkeit wird von der zentralen HSE-Funktion überwacht und bewertet. Der Fortschritt wird über ein jährliches konzernweites Ziel im Handlungsfeld „Occupational health and safety“ in der Nachhaltigkeitsstrategie gemessen, das in interne Ziele der operativen Einheiten unterteilt ist. (siehe hierzu „Ziele im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft“)
Zentrales HSE-Audit
Das zentrale HSE-Audit ist eine auf dem HSE-Standard der KION Group basierende Initiative zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeits- und Gesundheitsschutz und stellt aus Sicht der KION Group ein wirksames und proaktives HSE-Tool dar. Das zentrale HSE-Audit beeinflusst die HSE-Kultur im Konzern und entwickelt sie weiter. Es erlaubt der zentralen HSE-Funktion, den lokalen Standorten interne Erfahrungen zu vermitteln und gleichzeitig Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken zu identifizieren. Das Audit bezieht Mitarbeiter, Auftragnehmer, Agenturpersonal und Besucher sowie Lieferanten, Hersteller und Kunden ein. Am Ende wird ein umfassender Audit-Bericht an die lokale Geschäftsleitung und an den Vorstand der KION GROUP AG geliefert. Das Programm wird seit 2010 als wiederkehrende Aktion durchgeführt. Die KION Group ist bestrebt, sie alle zwei Jahre zu wiederholen. Im Januar 2024 startete das zentrale HSE-Auditprogramm, das im Dezember 2024 abgeschlossen wurde. Die Wirksamkeit der HSE-Audits wird durch eine Umfrage nach jedem zentralen HSE-Auditprogramm bewertet, bei der die am HSE-Audit beteiligten lokal verantwortlichen Teams die Möglichkeit haben, ihr Feedback zum Gesamtprozess abzugeben.
KION Board OHS Award
Mit dem KION Board OHS Award werden lokale Einzelgesellschaften gewürdigt und ausgezeichnet, die herausragende Leistungen im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz vorweisen können. Alle Gesellschaften der KION Group können einen Projektantrag einreichen, der von der zentralen HSE-Funktion geprüft und anhand aktueller und früherer Initiativen bewertet wird, um Fortschritte und Effektivität nachzuverfolgen. Das Programm wurde 2023 überarbeitet und wird jedes Jahr durchgeführt. Der Vergabeprozess startete im September 2024 und wird voraussichtlich im ersten Quartal 2025 abgeschlossen. Ziel des Programms ist es, eine HSE-Kultur der Best Practices und der kontinuierlichen Verbesserung zu fördern sowie das Bewusstsein für Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzaspekte in der gesamten KION Group zu steigern.
HSE-Schulungen
Der HSE-Standard der KION Group schreibt vor, dass alle Einzelgesellschaften der KION Group eine HSE-Einführungsschulung durchführen müssen, die eine vorgegebene Liste relevanter HSE-Themen abdeckt. Diese Schulungen müssen für alle neuen Mitarbeiter und Leiharbeitnehmer im Unternehmen sowie für Auftragnehmer an Standorten der KION Group innerhalb des ersten Tages nach ihrem Eintritt in die lokale Einzelgesellschaft angeboten werden. Zudem nehmen alle Mitarbeiter, einschließlich der lokalen Geschäftsleitung, an einer jährlichen HSE-Sensibilisierungsschulung teil, in der die spezifischen HSE-Aspekte behandelt werden. Die Schulungen verfolgen das Ziel, das Bewusstsein für HSE-Themen zu schärfen und das Risiko und die Wahrscheinlichkeit von Arbeitsunfällen und Verletzungen zu verringern.
Ziele im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft
In den folgenden Unterkapiteln werden wesentliche Ziele der KION Group im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft behandelt.
Wie im HSE Statement of Intent festgehalten, verpflichtet sich die KION Group, die Gesundheit und Sicherheit der eigenen Mitarbeiter zu gewährleisten. Die Umsetzung dieser Verpflichtung erfordert die Bewertung und kontinuierliche Verbesserung des betrieblichen HSE-Managementsystems aller lokalen Gesellschaften der KION Group. In diesem Zusammenhang hat die KION Group Ziele festgelegt, um die konzernweite Leistung im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu steuern, die zur Beurteilung der Wirksamkeit von Maßnahmenprogrammen beitragen.
Die nachfolgend beschriebenen Ziele beziehen sich auf die Geschäftstätigkeiten der KION Group auf konzernweiter Ebene und werden in Zusammenarbeit mit den HSE-Leitern der operativen Einheiten festgelegt. Die zentrale HSE-Funktion unterbreitet einen Vorschlag für Ziele, die mit den HSE-Leitern der operativen Einheiten abgestimmt werden. Während dieser Phase halten die HSE-Leiter der operativen Einheiten einen Dialog mit den Arbeitskräften des Unternehmens, um relevantes Feedback zu sammeln. Nach dieser Angleichung werden die Ziele dem Vorstand der KION GROUP AG zur Bestätigung und dem Aufsichtsrat der KION GROUP AG zur Freigabe vorgelegt.
Die Leistungen im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Vergleich zu den angegebenen Zielen, einschließlich einer Analyse der Trends, werden monatlich mittels einer spezifischen internen Berichterstattung überwacht, die von der zentralen HSE-Funktion gesteuert wird. Die Ergebnisse werden im Rahmen verschiedener Formate diskutiert, zum Beispiel im monatlichen HSE-Führungstreffen der HSE-Leiter der operativen Einheiten. Darüber hinaus werden das HSE-Netzwerk und auch der Vorstand der KION GROUP AG in die Ergebnisse der internen HSE-Berichterstattung eingebunden. Dies dient auch dem Austausch von Best Practices, von Erfahrungswerten und dem allgemeinen Verbesserungspotenzial. Darüber hinaus werden einzelne Verbesserungen regelmäßig in externen ISO-45001-Audits und zentralen HSE-Audits in Zusammenarbeit mit lokalen HSE-Beauftragten bewertet.
Unfallhäufigkeitsrate (Lost Time Injury Frequency Rate)
Die KION Group überwacht die arbeitsbedingte Unfallhäufigkeitsrate mithilfe einer unternehmensspezifischen Kennzahl, der „Lost Time Injury Frequency Rate“ (LTIFR). Die LTIFR berechnet die Anzahl der Todesfälle und Verletzungen aufgrund von arbeitsbedingten Unfällen, die zum Verlust von einem oder mehreren Arbeitstagen führen, bezogen auf eine Million Arbeitsstunden. Die Rate wird mittels der folgenden Formel berechnet: LTIFR = Unfallbedingter Zeitverlust x 1 Million Arbeitsstunden / tatsächliche Arbeitsstunden. Die KION Group hat das Ziel, bis 2027 eine Senkung der LTIFR um mindestens fünf Prozent zum Vorjahr zu erreichen, unabhängig von der Leistung im vorigen Jahr. Seit das ursprüngliche Ziel im Basisjahr (2017: 10,3) festgelegt wurde, ist die LTIFR in absoluten Zahlen im Zeitablauf bedeutend gesunken (2024: 4,4). Das festgelegte Ziel der jährlichen Reduzierung um fünf Prozent gegenüber dem Vorjahr wurde im Geschäftsjahr 2024 erneut erreicht. (siehe „Strategieziele und Zielerreichung im Geschäftsjahr 2024“)
Zertifizierungsquote nach ISO 45001
Die KION Group verfolgt das strategische Ziel der Zertifizierung aller Standorte entsprechend der ISO 45001 in ihrer Nachhaltigkeitsstrategie. Die Zertifizierungsquote nach ISO 45001 gibt den Prozentsatz der KION Group Standorte an, die extern zertifiziert sind. Im Basisjahr 2021 waren 68 Prozent der Standorte nach ISO 45001 zertifiziert. Das angestrebte strategische Ziel für 2024 konnte mit einer Zertifizierungsquote von 99 Prozent annähernd erreicht werden Die KION Group hat die Zertifizierungsquote kontinuierlich gesteigert und ist daher der Ansicht, dass der Fortschritt im Einklang mit dem ursprünglich gesetzten Ziel steht. (siehe „Strategieziele und Zielerreichung im Geschäftsjahr 2024“)
HSE Assessment
Da die KION Group davon ausging, das ISO-45001-Zertifizierungsziel im Berichtsjahr zu erreichen, wurde ein neues strategisches Ziel gesetzt, um die wesentlichen Auswirkungen in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz weiter anzugehen. Mit diesem Ziel will die KION Group bis 2027 an allen Konzernstandorten eine durchschnittliche Erfüllungsquote von 100 Prozent des HSE-Standards erreichen. Das Ziel umfasst daher die eigenen Geschäftstätigkeiten sämtlicher konzernweiten Standorte. 2024 konzentrierte sich die KION Group auf die Festlegung des Bezugswertes für die Zielsetzung für 2025 und auf die weitere Berücksichtigung der durchschnittlichen Erfüllungsquote (95,8 Prozent) im Jahr 2024 sowie auf die Erreichung einer hundertprozentigen Teilnahme aller Standorte an dem HSE Assessment. Aus diesem Grund werden noch keine Angaben zur Leistung und zu den Fortschritten bei der Erreichung des Ziels gemacht. (siehe „Strategieziele und Zielerreichung im Geschäftsjahr 2024“)
Kennzahlen im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft
In den folgenden Unterkapiteln werden wesentliche Kennzahlen der KION Group im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft behandelt.
Merkmale der Arbeitnehmer
Die KION Group erhebt und erfasst Mitarbeiterzahlen und -merkmale über ein konzernweites HR-System. Dabei werden die mitarbeiterspezifischen Datenpunkte entsprechend dem finanziellen Konsolidierungskreis zusammengefasst. Die KION Group meldet die Anzahl der Mitarbeiter und Auszubildenden als Personenzahl unter Berücksichtigung der tatsächlichen Anzahl zum Ende des Geschäftsjahres 2024 (31. Dezember 2024). Einen Querverweis von der Gesamtzahl der Mitarbeiter (Personalstand) zu der Anzahl der Vollzeitäquivalenten finden sich in „Entwicklung der Belegschaft“ [ESRS 1.119 a)].
Die Kennzahlen für die Merkmale der Arbeitnehmer schließen aktive und inaktive Mitarbeiter der KION Group mit ein; Auszubildende, Praktikanten und Werkstudenten wurden nicht berücksichtigt. Auszubildende wurden von der Definition „Arbeitskräfte des Unternehmens“ ausgeschlossen, da sie weder als Mitarbeiter noch als Leiharbeitnehmer betrachtet werden können. Da sie aber aus Sicht der KION Group wichtige interne Stakeholder sind, werden die Daten zu den Auszubildenden gesondert angegeben.
Bei der Angabe der Fluktuationsrate und der Anzahl der Mitarbeiter, die das Arbeitsverhältnis beendet haben, berücksichtigt die KION Group Entlassungen, Pensionierungen sowie andere freiwillige und unfreiwillige Gründe. Konzerninterne Versetzungen werden ausgeschlossen, um Doppelzählungen zu vermeiden. Für den Nenner der Fluktuationsrate verwendet die KION Group die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter über einen Zeitraum von zwölf Monaten (zum letzten Tag jeden Monats, geteilt durch die Anzahl der Monate).
Geschlechter |
2024 |
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Männlich |
35.066 |
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Weiblich |
8.183 |
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Sonstige1 |
6 |
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Keine Angabe |
42 |
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Anzahl der Beschäftigten zum Jahresende gesamt (Personenzahl zum Stichtag)2 |
43.297 |
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Austritte aus dem Unternehmen im Berichtszeitraum |
5.235 |
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Fluktuationsrate der Beschäftigten im Berichtsjahr3 |
12,1 % |
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Aufteilung nach Geschlechtern |
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Männlich |
Weiblich |
Sonstige1 |
Keine Angabe |
Gesamt |
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Anzahl der Beschäftigten nach Vertragstypen zum Jahresende gesamt (Personenzahl zum Stichtag)2 |
35.066 |
8.183 |
6 |
42 |
43.297 |
||||||
davon dauerhaft Beschäftigte |
32.378 |
7.500 |
6 |
42 |
39.926 |
||||||
davon befristete Beschäftigte |
2.662 |
677 |
– |
– |
3.339 |
||||||
davon Beschäftigte ohne garantierte Arbeitsstunden |
26 |
6 |
– |
– |
32 |
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Nachrichtlich: Anzahl der Auszubildenden3 |
693 |
155 |
1 |
2 |
851 |
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Im Berichtsjahr war ein Großteil der Mitarbeiter der KION Group unbefristet beschäftigt. Befristete Verträge bestanden unter anderem aufgrund der Abdeckung von saisonalen Bedarfen, zeitlich begrenzter Projektarbeiten, temporärer Vertretungen (zum Beispiel während der Elternzeit) oder zur Erprobung.
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2024 |
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Zahl der Beschäftigten zum Jahresende gesamt (Personenzahl zum Stichtag)2 |
43.297 |
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davon: |
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Deutschland |
12.627 |
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China |
5.264 |
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USA |
4.354 |
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Übrige Länder |
21.052 |
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Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten
Bei den Kennzahlen zu Vorfällen, Beschwerden und schwerwiegenden Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten wurden die gemeldeten Vorfälle von Diskriminierungen einschließlich systematischer Belästigungen einbezogen, die im Rahmen der jährlichen Compliance-Risikobewertung von den lokalen Einzelgesellschaften als im Berichtszeitraum verifizierte Fälle übermittelt wurden, oder, die im Laufe des Berichtsjahres im Rahmen des Hinweisgebersystems der KION Group durch den Untersuchungsprozess, wie in dem Kapitel „Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die eigene Belegschaft Bedenken äußern kann“ beschrieben, tatsächlich substantiiert wurden.
Beschwerden gemäß ESRS S1-17 definiert die KION Group als Vorwürfe, Beschwerden oder Bedenken, die während des Berichtszeitraums gemeldet wurden, unabhängig davon, ob sie nachgewiesen wurden oder nicht.
Im Rahmen der jährlichen Compliance-Risikobewertung wurden in einem konzernweiten System Informationen über etwaige Vorfälle im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens gesammelt, einschließlich solcher, die mit Diskriminierung, systematischer Belästigung und Menschenrechtsverletzungen verbunden sind. Der Prozess zur jährlichen Compliance-Risikobewertung wurde auf Ebene der Konzernzentrale zum Ende des Berichtsjahres angestoßen. Die Personalabteilung der jeweiligen operativen Einheiten begleitete und überwachte die Compliance-Risikobewertung in Hinblick auf Arbeit und Menschenrechte. Die Daten jeder Gesellschaft werden von den jeweiligen Geschäftsleitungen und beziehungsweise oder Mitarbeitern der Personalabteilung in einem Fragebogen intern berichtet. Die Validierung, abschließende Bewertung und Bestätigung der berichteten Daten und Informationen für alle Gesellschaften der jeweiligen operativen Einheit obliegen der Verantwortung der entsprechenden Geschäftsleitung sowie der dazugehörigen Personalleitung der operativen Einheit. Die Compliance-Risikobewertung umfasst sowohl die konsolidierten Tochtergesellschaften als auch bestimmte nicht konsolidierte Beteiligungen. Letzteres ergibt sich aus dem Geltungsbereich der Richtlinie zu den Mindest-Beschäftigungsstandards (siehe „Konzepte im Zusammenhang mit eigenen Belegschaft“). Die angegebenen Kennzahlen beziehen sich auf den Konsolidierungskreis der Finanzberichterstattung.
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2024 |
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Gesamtzahl der arbeitsbezogenen Vorfälle von tatsächlicher Diskriminierung1 inklusive systematischer Belästigungen im Berichtsjahr |
0 |
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Gesamtzahl der sonstigen gemeldeten Beschwerden im Berichtsjahr |
92 |
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Gesamtbetrag der Geldbußen, Sanktionen und Schadenersatzzahlungen im Zusammenhang mit diesen Vorfällen und Beschwerden (in Tausend Euro) |
0 |
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Im Geschäftsjahr 2024 wurden keine Verstöße gegen die Mindest-Beschäftigungsstandards der KION Group festgestellt, und damit auch keine schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen innerhalb der eigenen Belegschaft wie beispielsweise Kinderarbeit, Zwangsarbeit oder Menschenhandel bekannt (siehe „Strategieziele und Zielerreichung im Geschäftsjahr 2024“). Gleiches gilt für Diskriminierungsvorfälle inklusive systematischer Belästigung. Ferner waren keine der im Hinweisgebersystem der KION Group dokumentierten und im Berichtsjahr substantiierten Vorfälle von Belästigung wesentlich, auch wenn sie Personalmaßnahmen zur Folge hatten.
Die KION Group erfasst auch die Anzahl von Beschwerden in Bezug auf soziale Themen, einschließlich Menschenrechtsaspekten und -angelegenheiten, die über verschiedene Kanäle offiziell eingereicht und dokumentiert werden. Diese Kanäle umfassen Beschwerdemechanismen wie das Hinweisgebersystem der KION Group und können sowohl von Mitarbeitern als auch von Leiharbeitnehmern genutzt werden, um Bedenken zu äußern (siehe „Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die eigene Belegschaft Bedenken äußern kann“). Darüber hinaus gibt es weitere Kanäle wie beispielsweise die lokale Personalabteilung und Geschäftsführung, die Arbeitnehmervertretungen und die Compliance-Verantwortlichen. Im Sinne der Vollständigkeit wird die Anzahl der Beschwerden, die im Rahmen der Compliance-Risikobewertung übermittelt wurde, mit den Daten des Hinweisgebersystems der KION Group abgeglichen.
Die Beträge etwaiger Bußgelder, Strafen und Schadensersatzleistungen aufgrund dieser Vorfälle und Beschwerden werden ebenfalls über den Fragebogen, der der Compliance-Risikobewertung zugrunde liegt, ermittelt.
Die Messung der oben genannten Kennzahlen zu den Merkmalen der Arbeitnehmer sowie zu den Vorfällen, Beschwerden und schwerwiegenden Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten wurde nicht von einer anderen als der für die Qualitätssicherung zuständigen externen Stelle validiert.
Kennzahlen zu Gesundheitsschutz und Sicherheit
Hinsichtlich der wesentlichen Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitskräfte des Unternehmens werden die Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit im Geschäftsjahr 2024 entlang ESRS S1-14 Abs. 88 dargelegt. Kennzahlen, für welche die Übergangsvorschriften im ESRS S1-14 formuliert sind, werden nicht berichtet.
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2024 |
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Prozentsatz der Personen in der eigenen Belegschaft, die vom Managementsystem für Gesundheit und Sicherheit abgedeckt werden2 |
97,7 % |
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Anzahl der Todesfälle infolge arbeitsbedingter Verletzungen und arbeitsbedingter Erkrankungen |
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Angestellte Beschäftigte1 |
1 |
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Nicht angestellte Beschäftigte innerhalb der eigenen Belegschaft |
0 |
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Andere Arbeitskräfte, die an den Standorten des Unternehmens tätig sind |
1 |
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Anzahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle von Beschäftigten |
444 |
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Arbeitsunfälle mit Ausfallzeit – Beschäftigte1 |
351 |
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Sonstige Verletzungen – Beschäftigte1 |
93 |
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Unfallhäufigkeitsrate mit Ausfalltagen von Beschäftigten2 |
5,8 |
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In einem konzernweiten Berichtssystem werden Daten zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der konsolidierten Tochtergesellschaften der KION Group erfasst. Hierzu zählen Vorfälle, Arbeitsstunden, Zertifizierungen von Managementsystemen und weitere Kennzahlen zu Gesundheit und Sicherheit. Über dieses System werden die unternehmensspezifischen Datenpunkte entsprechend dem Konsolidierungskreis der Finanzberichterstattung zusammengefasst. Im Rahmen der ISO-45001-Zertifizierungsaudits werden über externe Zertifizierungsstellen die lokalen Unfallmeldeverfahren validiert sowie auch das Managementsystem für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
Zusätzliche Kennzahlen mit entsprechenden Zielvorgaben wurden eingeführt, um das Handlungsfeld „Occupational health and safety“ in der Nachhaltigkeitsstrategie des Konzerns weiter anzugehen. Dazu gehören die Unfallhäufigkeitsrate, die ISO-45001-Zertifizierungsquote (auf Standortebene) und das HSE Assessment. (siehe „Strategieziele und Zielerreichung im Geschäftsjahr 2024“)
Mit Blick auf das HSE Assessment entspricht die konzernweite Erfüllungsquote dem Durchschnitt der individuellen Ergebnisse des HSE Assessments aller Standorte. Die individuellen Ergebnisse errechnen sich aus der Erfüllungsquote des HSE-Standards am jeweiligen Standort (siehe „Konzepte im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft“). Im Berichtsjahr konzentrierten sich die Bemühungen auf die Festlegung eines Bezugswertes für die durchschnittliche Erfüllungsquote des HSE-Standards sowie auf die Sicherstellung der Teilnahme aller Standorte am HSE Assessment. Im Jahr 2024 lag die durchschnittliche Erfüllungsquote des HSE-Standards bei 95,8 Prozent. Die aktuelle Differenz zwischen der gegenwärtigen Erfüllungsquote und der vollständigen Durchschnittsquote von 100 Prozent ist vorwiegend auf neue Standorte und auf die Überarbeitung des HSE-Standards im Jahr 2023 zurückzuführen. Die Implementierung entsprechend dem überarbeiteten HSE-Standard mit neuen und detaillierteren Anforderungen befand sich im Geschäftsjahr 2024 in der Umsetzungsphase. Die Kennzahl ist ein wichtiges Instrument, um die vollständige und kontinuierliche Erfüllung des HSE-Standards an allen Standorten der KION Group sicherzustellen und zu überwachen.
Im Vergleich zu vorangegangenen Berichtszeiträumen sind die Veränderungen in der Berechnung und Vorbereitung von angegebenen Kennzahlen hauptsächlich auf unterschiedliche Berichtsumfänge zurückzuführen. Der Anwendungsbereich für Kennzahlen zu den Merkmalen der Arbeitnehmer wurde angepasst, da dieser vorher Auszubildende mit einbezog, nicht aber inaktive Mitarbeiter. In Bezug auf Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten wurde der Anwendungsbereich für Vorfallsmeldungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens ausgeweitet, die jetzt weitere Kategorien von Leiharbeitnehmern umfassen. Gemäß den ESRS-Anforderungen S1-14 für die Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit wurden auch die Aufschlüsselung der Todesfälle und die Art der gemeldeten Vorfälle überarbeitet, um die Arbeitskräfte des Unternehmens und andere Arbeiter vor Ort sowie alle meldepflichtigen Vorfälle im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu berücksichtigen.