[14] Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Laufende Steuern

Die Aufwendungen aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von 220,5 Mio. € (Vorjahr: 145,4 Mio. €) setzten sich aus 265,6 Mio. € laufenden Steueraufwendungen (Vorjahr: 286,6 Mio. €) und 45,1 Mio. € latenten Steuererträgen (Vorjahr: 141,2 Mio. €) zusammen. In den laufenden Steueraufwendungen enthalten sind Aufwendungen in Höhe von 3,4 Mio. € (Vorjahr: 11,9 Mio. €), die frühere Geschäftsjahre betreffen. Von den latenten Steuererträgen entfielen 36,3 Mio. € (Vorjahr: 99,6 Mio. €) auf die Veränderung latenter Steuern auf temporäre Differenzen.

In Deutschland gilt ein Körperschaftsteuersatz von 15,0 Prozent zuzüglich eines Solidaritätszuschlags (5,5 Prozent auf die Körperschaftsteuer). Unter Berücksichtigung eines durchschnittlichen Gewerbesteuersatzes von 14,9 Prozent ergab sich für deutsche Unternehmen ein kombinierter nominaler Steuersatz von 30,7 Prozent (Vorjahr: 30,7 Prozent).

Aktive und passive latente Steuern

Die für die Berechnung latenter Steuern angesetzten nominalen Ertragsteuersätze für ausländische Gesellschaften lagen wie im Vorjahr zwischen 9,0 Prozent und 34,0 Prozent.

Die latenten Steuern waren den folgenden Bilanzposten zuzuordnen:

Latente Steuern

 

2023

Veränderungen 2024

2024

in Mio. €

Aktive latente Steuern

Passive latente Steuern

Latente Steuern Bilanz (netto)

Latente Steuern (erfolgs­wirksam)

Latente Steuern (erfolgs­neutral)

Aktive latente Steuern

Passive latente Steuern

Latente Steuern Bilanz (netto)

Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagevermögen

480,9

–964,3

–483,4

44,8

–11,6

588,5

–1.038,6

–450,1

Sonstige Vermögenswerte

199,0

–538,2

–339,1

–106,0

4,0

193,6

–634,7

–441,2

Rückstellungen

196,7

–59,7

137,0

–16,0

10,5

167,5

–36,1

131,5

Verbindlichkeiten

658,1

–114,5

543,6

98,3

0,4

750,0

–107,7

642,3

Passive Rechnungs­abgrenzungsposten

61,5

–13,6

47,9

15,2

–0,4

80,7

–17,9

62,7

Steuerliche Verlustvorträge und Zinsvorträge

88,3

88,3

8,8

0,3

97,5

97,5

Saldierungen

–1.241,4

1.241,4

–1.388,4

1.388,4

Latente Steuern gesamt

443,2

–448,9

–5,7

45,1

3,2

489,3

–446,7

42,7

Die aktivierten latenten Steueransprüche erhöhten sich zum Bilanzstichtag 2024 auf 489,3 Mio. € (Vorjahr: 443,2 Mio. €). Latente Steuern werden auf abzugsfähige temporäre Differenzen sowie auf Verlust- und Zinsvorträge aktiviert, soweit steuerbare temporäre Differenzen vorliegen oder mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zukünftiges zu versteuerndes Einkommen in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen wird. Im Geschäftsjahr 2024 bestanden bei der KION GROUP AG sowie den konsolidierten Tochterunternehmen, die im abgelaufenen Jahr oder im Vorjahr Verluste erwirtschafteten, Aktivüberhänge an latenten Steuern aus temporären Differenzen, aus Verlustvorträgen und aus Steuergutschriften in Höhe von 25,5 Mio. € (Vorjahr: 59,3 Mio. €). Sie wurden als werthaltig bewertet, da für die betreffenden Gesellschaften zukünftige steuerliche Gewinne erwartet werden.

Auf steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 560,7 Mio. € (Vorjahr: 581,3 Mio. €), von denen 193,0 Mio. € (Vorjahr: 202,0 Mio. €) begrenzt vortragbar sind, auf Zinsvorträge in Höhe von 299,8 Mio. € (Vorjahr: 292,9 Mio. €) und auf temporäre Differenzen in Höhe von 8,3 Mio. € (Vorjahr: 19,9 Mio. €) wurden keine aktiven latenten Steuern abgegrenzt.

Innerhalb der nächsten fünf Jahre verfallen körperschaftsteuerliche Verlustvorträge, für die keine aktiven latenten Steuern bilanziert wurden, in Höhe von 20,6 Mio. € (Vorjahr: 24,1 Mio. €) und innerhalb von sechs bis neun Jahren verfallen körperschaftsteuerliche Verlustvorträge, für die keine aktiven latenten Steuern bilanziert wurden, in Höhe von 19,5 Mio. € (Vorjahr: 14,5 Mio. €). Nach neun Jahren verfallen körperschaftsteuerliche Verlustvorträge, für die keine aktiven latenten Steuern bilanziert wurden, in Höhe von 152,9 Mio. € (Vorjahr: 163,8 Mio. €).

Folglich ergab sich ein Gesamtbetrag nicht gebildeter aktiver latenter Steueransprüche auf Verlustvorträge in Höhe von 139,5 Mio. € (Vorjahr: 135,2 Mio. €). Davon entfielen 91,1 Mio. € (Vorjahr: 84,6 Mio. €) auf steuerliche Verlustvorträge, die grundsätzlich unbegrenzt vortragbar sind.

In der KION Group bestanden zum 31. Dezember 2024 in Deutschland körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 229,1 Mio. € (Vorjahr: 214,4 Mio. €) und gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 213,7 Mio. € (Vorjahr: 198,2 Mio. €). Darüber hinaus bestanden außerhalb Deutschlands steuerliche Verlustvorträge in Höhe von insgesamt 625,7 Mio. € (Vorjahr: 579,9 Mio. €).

Aufgrund der Aktivierung von aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge, die im Vorjahr nicht gebildet wurden, ergab sich ein latenter Steuerertrag in Höhe von 8,0 Mio. € (Vorjahr: 27,6 Mio. €). Infolge der Nutzung steuerlicher Verlustvorträge, auf die im Vorjahr keine aktiven latenten Steuern gebildet wurden, ergab sich eine Minderung des laufenden Steueraufwands in Höhe von 0,9 Mio. € (Vorjahr: 4,4 Mio. €).

Der grundsätzlich unbegrenzt vortragsfähige Zinsvortrag betrug zum 31. Dezember 2024 in Deutschland 299,8 Mio. € (Vorjahr: 292,9 Mio. €).

Die passiven latenten Steuern betreffen wie schon im Vorjahr im Wesentlichen die bei der Kaufpreisallokation aufgedeckten stillen Reserven, insbesondere bei den immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen, im Rahmen der damaligen Akquisition von Dematic.

Aus der Währungsumrechnung von bilanzierten aktiven und passiven latenten Steuern wurde zum Bilanzstichtag ein Saldo von insgesamt 0,7 Mio. € im Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung innerhalb des Sonstigen Konzernergebnisses eigenkapitalerhöhend erfasst (Vorjahr: 2,9 Mio. € eigenkapitalerhöhend).

Auf temporäre Unterschiede in Höhe von 212,0 Mio. € (Vorjahr: 206,7 Mio. €) zwischen dem im Konzernabschluss angesetzten Nettovermögen von Konzerngesellschaften und dem steuerbilanziellen Wert der an diesen Konzerngesellschaften gehaltenen Anteile („Outside Basis Differences“) wurden keine latenten Steuern gebildet, da die KION Group in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen zu steuern, und die Veräußerung von Beteiligungen in absehbarer Zeit nicht wahrscheinlich ist.

Auf Grundlage der EU-Richtlinie 2022/2523 vom 14. Dezember 2022 hat der deutsche Gesetzgeber mit Wirkung ab dem Geschäftsjahr 2024 das Gesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (sogenanntes „Mindeststeuergesetz“) verabschiedet. Die Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung sollen sicherstellen, dass multinationale Unternehmensgruppen in sämtlichen Jurisdiktionen, in denen sie wirtschaftlich tätig sind, einem Effektivsteuersatz in Höhe von mindestens 15 Prozent unterliegen. Das Mindeststeuergesetz findet auch auf die in Deutschland ansässige KION GROUP AG in ihrer Eigenschaft als sogenannte in Teileigentum stehende Muttergesellschaft Anwendung. Außerdem haben zahlreiche Staaten sogenannte nationale Ergänzungssteuerregelungen eingeführt, die eine effektive Mindestbesteuerung der in diesen Staaten ansässigen Tochterunternehmen multinationaler Unternehmensgruppen zum Ziel haben. Zwecks Ermittlung des effektiven Mindeststeuersatzes müssen in den jeweils betroffenen Jurisdiktionen neben den Konzerngesellschaften der KION Group gegebenenfalls auch die Weichai Power Co., Ltd. sowie deren weitere Tochterunternehmen berücksichtigt werden. Die KION Group hat auf Grundlage der ihr für das abgelaufene Geschäftsjahr vorliegenden Daten keine materiellen Auswirkungen infolge der Anwendung der Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung feststellen können.

Die KION Group hat die vorübergehende, verpflichtend anzuwendende Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus der Einführung der globalen Mindestbesteuerung ergeben, angewandt.

Überleitung der effektiven Ertragsteuern

Die nachstehende Übersicht zeigt eine Überleitung vom erwarteten zum effektiv ausgewiesenen Ertragsteueraufwand. Die Ausgangsgröße erwarteter Ertragsteuern ergibt sich aus dem Ansatz des kombinierten nominalen Ertragsteuersatzes in Höhe von 30,7 Prozent (Vorjahr: 30,7 Prozent), der für die deutsche Steuergruppe der Konzernobergesellschaft KION GROUP AG Anwendung findet. Die Überleitungsrechnung des Konzerns ergibt sich dabei als Zusammenfassung der einzelnen gesellschaftsbezogenen und mit den jeweiligen länderspezifischen Steuersätzen erstellten Überleitungsrechnungen nach Berücksichtigung ergebniswirksamer Konsolidierungseffekte.

Ertragsteuern

in Mio. €

2024

2023

Ergebnis vor Ertragsteuern

589,8

459,8

 

 

 

Erwartete Ertragsteuern

–181,1

–141,2

Abweichungen durch die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer

–7,1

–6,5

Abweichungen von dem erwarteten Steuersatz

18,7

24,0

Verluste ohne Bildung latenter Steuern

–22,5

–21,9

Änderung des Steuersatzes und der Steuergesetze

0,1

3,6

Nicht abzugsfähige Aufwendungen

–30,0

–23,8

Nicht steuerbare Erträge/steuerfreie Erträge/Steuergutschriften

13,5

18,2

Periodenfremde Steuern

–3,4

–11,9

Latente Steuern Vorperioden betreffend

0,5

19,0

Nicht anrechenbare Quellensteuern

–4,6

–3,0

Sonstige

–4,6

–1,9

Effektive Ertragsteuern (tatsächliche und latente Steuern)

–220,5

–145,4

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