[2] Grundlagen der Erstellung des Konzern­abschlusses

Der Konzernabschluss für die KION Group zum 31. Dezember 2024 wurde auf der Grundlage von § 315e HGB in Übereinstimmung mit den am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) und den diesbezüglichen Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rats betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in der Europäischen Union anzuwenden sind. Es fanden sämtliche bis zum Abschlussstichtag in Kraft getretenen und für das Geschäftsjahr 2024 verpflichtend anzuwendenden IFRS bzw. Interpretationen im Konzernabschluss Anwendung.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind im Konzernabschluss verschiedene Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst, die im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert werden. Vermögenswerte und Schulden sind in lang- und kurzfristig aufgegliedert. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt.

Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt, der die Berichtswährung des Konzerns darstellt. Alle Beträge werden in Millionen Euro (Mio. €) angegeben, soweit nichts anderes vermerkt ist. Dabei kann es aufgrund kaufmännischer Rundungen aus der Addition in den Summen zu unwesentlichen Rundungsdifferenzen kommen. Die dargestellten Prozentsätze werden auf Basis der jeweiligen Beträge in Tausend Euro ermittelt. Alle einbezogenen Abschlüsse der Tochterunternehmen wurden auf den Stichtag des Jahresabschlusses der KION GROUP AG aufgestellt. Die Vergleichszahlen des Vorjahres wurden nach den gleichen Grundsätzen ermittelt.

Im laufenden Geschäftsjahr erstmals anzuwendende Rechnungslegungsvorschriften

Im Geschäftsjahr 2024 waren die folgenden Rechnungslegungsvorschriften erstmals verpflichtend anzuwenden:

  • Änderungen an IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“: Die Änderungen stellen klar, dass Schulden als langfristig zu klassifizieren sind, wenn das berichtende Unternehmen am Abschlussstichtag das Recht hat, die Erfüllung der Schulden um mindestens zwölf Monate aufzuschieben. Die Wahrscheinlichkeit der Ausübung dieses Rechts hat keinen Einfluss auf die Klassifizierung.
  • Änderungen an IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“: Durch die Änderungen wird der Standard dahingehend ergänzt, dass die Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig nur durch Vertragsbedingungen beeinflusst wird, die das Unternehmen am oder vor dem Ende der Berichtsperiode einhalten muss.
  • Änderungen an IAS 7 „Kapitalflussrechnungen“ und IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben“: Durch die Änderungen werden neue Angaben zur Beurteilung der Auswirkungen von Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen auf die Verbindlichkeiten, die Cashflows und das Liquiditätsrisiko eingeführt.
  • Änderungen an IFRS 16 „Leasingverhältnisse“: Die Änderungen beinhalten Vorgaben für Verkäufer/Leasingnehmer zur Folgebewertung von Sale-and-Leaseback-Transaktionen, die variable Leasingzahlungen enthalten, die nicht von einem Index oder einem (Zins-)Satz abhängen.

Aus der erstmaligen Anwendung dieser Standards und Interpretationen ergaben sich auf die Darstellung der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der KION Group keine wesentlichen Auswirkungen. Gleichwohl wurde infolge der retrospektiven Anwendung der Änderungen an IAS 1 (Einstufung von Schulden als kurz- oder langfristig) eine Anpassung beim Bilanzausweis der lang- und kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten des Vorjahres vorgenommen. In Übereinstimmung mit den Übergangsvorschriften wurden die darin enthaltenen kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zum 31. Dezember 2023 um 21,0 Mio. € vermindert und die langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betragsgleich erhöht. Zum 1. Januar 2023 hätte sich eine entsprechende Umgliederung in Höhe von 114,6 Mio. € ergeben.

Veröffentlichte, aber noch nicht angewandte Rechnungslegungsvorschriften

Die Standards und Interpretationen, die bis zum 31. Dezember 2024 bereits vom IASB verabschiedet worden sind, aber für das Geschäftsjahr 2024 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren, werden von den Tochterunternehmen des Konsolidierungskreises und der KION GROUP AG voraussichtlich erst ab dem Zeitpunkt berücksichtigt, zu dem sie verpflichtend anzuwenden sind. Die erstmalige Anwendung dieser Rechnungslegungsvorschriften wird auf die Darstellung der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der KION Group nach derzeitiger Einschätzung keine wesentlichen Auswirkungen haben.

Hiervon ausgenommen ist die erstmalige Anwendung von IFRS 18 „Darstellung und Angaben im Abschluss“, da die Auswirkungen aus der erstmaligen Anwendung derzeit durch die KION Group analysiert werden. IFRS 18 ist erstmals verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen. IFRS 18 wird den derzeit gültigen IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ ersetzen und führt unter anderem neue Anforderungen für den Ausweis innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung und der Kapitalflussrechnung sowie zusätzliche Anhangangaben ein. Die Ansatz- und Bewertungsvorschriften werden durch den neuen Standard nicht beeinflusst.

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