Integration der EU-Taxonomie

Die für das Geschäftsjahr 2025 angewandte EU-Taxonomieverordnung mit ihren entsprechenden delegierten Rechtsakten stellen ein Klassifizierungssystem bereit, das Kriterien für die Nachhaltigkeit von Wirtschaftstätigkeiten entlang der folgenden sechs Umweltziele definiert: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen.

Detaillierte Tabellen gemäß der Taxonomieverordnung finden sich im Anhang des Konzern-Nachhaltigkeitsberichts (siehe „Weitere Offenlegung zur EU-Taxonomie“).

Taxonomiefähige Wirtschafts­tätigkeiten

Ein interdisziplinäres Team hat die relevanten wirtschaftlichen Aktivitäten des Konzerns überprüft und diese anhand der NACE-Codes den entsprechenden taxonomiefähigen Aktivitäten gemäß der Taxonomie-Verordnung zugeordnet. Für das Geschäftsjahr 2025 hat die KION Group die Taxonomiefähigkeit hinsichtlich der Wirtschaftstätigkeiten überprüft, die im delegierten Rechtsakt zur EU-Klimataxonomie (Delegierte Verordnung (EU) 2021/2139), im ergänzenden delegierten Rechtsakt zur EU-Klimataxonomie (Delegierte Verordnung (EU) 2022/1214), in der Änderungsverordnung zum delegierten Rechtsakt zur EU-Klimataxonomie (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2485), im delegierten Rechtsakt zu den Umweltzielen der Taxonomie (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2486) und im delegierten Rechtsakt zur Offenlegung (Delegierte Verordnung (EU) 2021/2178 in ihrer geänderten Fassung vom 21. November 2023) definiert sind. Die Prüfung ergab, dass sich die Wirtschaftstätigkeiten der KION Group den Umweltzielen „Klimaschutz“ und „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“ zuordnen lassen. Die übrigen vier Umweltziele wurden ebenfalls in Bezug auf potenziell taxonomiefähige Tätigkeiten geprüft; es konnte in Bezug auf diese jedoch keine Taxonomiefähigkeit festgestellt werden.

Die Delegierte Verordnung (EU) 2022/1214 enthält darüber hinaus konkrete Offenlegungsanforderungen zu Wirtschaftstätigkeiten in Zusammenhang mit Gas und Kernenergie. Da die KION Group keinerlei Wirtschaftstätigkeiten in diesen Energiesektoren verfolgt, ergeben sich keine Auswirkungen auf die Berichterstattung der KION Group und die entsprechenden Taxonomie-Kennzahlen. Die in der ergänzenden delegierten Verordnung enthaltenen Muster sind nicht anwendbar und daher nicht Bestandteil dieses Berichts.

Die taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten der KION Group sind in der nachstehenden Tabelle aufgeführt.

Taxonomiefähige Wirtschaftsaktivitäten der KION Group

Beitrag zum Umweltziel

Wirtschaftsaktivität
gemäß Taxonomieverordnung

Anwendung der Wirtschaftsaktivität auf die KION Group

Klimaschutz

3.2 Herstellung von Anlagen für die Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff

Herstellung von Brennstoffzellen für Flurförderzeuge

3.4 Herstellung von Batterien

Herstellung von Lithium-Ionen-Batterien

3.6 Herstellung anderer CO2-armer Technologien

Herstellung elektrisch angetriebener Stapler und Lagertechnikgeräte

3.10 Herstellung von Wasserstoff

Herstellung und Speicherung von Wasserstoff in einer Wasserstoffstation

6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen

Einkauf und Leasing einer internen Fahrzeugflotte im Rahmen des Flottenmanagements der KION Group

7.2 Renovierung bestehender Gebäude

Bau- und Tiefbauarbeiten oder deren Vorbereitung im Zusammenhang mit Renovierungs‑ oder Wartungsarbeiten jeglicher Art an Gebäuden

7.3 Installation, Wartung und Reparatur von energieeffizienten Geräten

Individuelle Renovierungsmaßnahmen, die in der Installation, Wartung oder Reparatur von energieeffizienten Geräten bestehen, wie etwa energieeffizienten Heizungs-, Kühlungs- oder Belüftungssystemen sowie der Dämmung von Wänden, Dächern, Böden und Fenstern

7.4 Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden (und auf zu Gebäuden gehörenden Parkplätzen)

Installation, Wartung und Reparatur von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Gebäuden und auf zu Gebäuden gehörenden Parkflächen

7.5 Installation, Wartung und Reparatur von Geräten für die Messung, Regelung und Steuerung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Installation, Wartung und Reparatur von Instrumenten und Geräten zur Messung, Regelung und Steuerung der Energieperformance von Gebäuden, wie etwa intelligenten Zählern für Strom-, Gas- und Wasserverbrauch sowie Energiemonitoringsystemen

7.6 Installation, Wartung und Reparatur von Technologien für erneuerbare Energien

Installation, Wartung und Reparatur von erneuerbaren Energietechnologien vor Ort, wie etwa Solarmodulen, Photovoltaikanlagen, thermischen Kollektoren, Kleinwindkraftanlagen, Wärmepumpen und Mikro-Wasserkraftsystemen

7.7 Erwerb von und Eigentum an Gebäuden

Gepachtete/gemietete und erworbene Bürogebäude

Übergang zu einer Kreislauf­wirtschaft

4.1 Bereitstellung von datengesteuerten IT-/OT-Lösungen

Softwarelösungen und operative Technologien (OT) auf der Grundlage Künstlicher Intelligenz (KI)

5.1 Reparatur, Wiederaufarbeitung und Wiederaufbereitung

Angebotene Reparaturtätigkeiten im Rahmen von After-Sales-Leistungen (Segment ITS und SCS)

5.2 Verkauf von Ersatzteilen

Verkauf von Ersatzteilen im Rahmen von After-Sales- und Kundenservice-Aktivitäten

5.4 Verkauf von Gebrauchtwaren

Verkauf gebrauchter gewerblicher Stapler (mit der Wiederaufbereitung verbundene Ausgaben werden unter Aktivität 5.4 zusammengefasst, da der Zweck dieser Aktivität der Verkauf von Gebrauchtwaren ist)

5.5 Produkt als Dienstleistung und andere kreislauf- und ergebnisorientierte Dienstleistungsmodelle

Leasing und Vermietung von Staplern an Kunden

In Bezug auf die Kennzahlen CapEx und OpEx wurden die Wirtschaftsaktivitäten CCM 7.2, 7.3, 7.4, 7.5 und 7.6 nicht auf ihre Taxonomiekonformität geprüft, da diese aufgrund ihrer Geringfügigkeit und im Hinblick auf Kosten-Nutzen-Aspekte derzeit als Wirtschaftsaktivitäten von untergeordneter Bedeutung eingestuft sind.

Bewertung der Taxonomie­fähigkeit von Wirtschafts­tätigkeiten

In der aktuellen Fassung der EU-Taxonomieverordnung ist nicht für alle Wirtschaftstätigkeiten eine taxonomiefähige Zuordnung gegeben. Wie bereits auch in den Vorjahren war daher ein wesentlicher Teil der Wirtschaftsaktivitäten im Bereich der Automatisierungslösungen im Segment Supply Chain Solutions nicht taxonomiefähig.

Die relevantesten Wirtschaftstätigkeiten in Bezug auf das Umweltziel „Klimaschutz“ in der KION Group sind „3.2 Herstellung von Anlagen für die Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff“, „3.4 Herstellung von Batterien“, „3.6 Herstellung anderer CO2-armer Technologien“ und „3.10 Herstellung von Wasserstoff“. Die KION Group berücksichtigt die Wirtschaftstätigkeit 3.6 für ihre zentralen Herstellungstätigkeiten als bestmöglich geeignet, da für den Intralogistiksektor bislang keine branchenspezifische Wirtschaftstätigkeit definiert wurde. Diese Tätigkeit bezieht sich auf Technologien, die im Vergleich zu den leistungsstärksten am Markt verfügbaren Alternativen über ihren Lebenszyklus hinweg erhebliche Einsparungen an THG-Emissionen aufweisen.

Zudem hat die KION Group mehrere Aktivitäten des Umweltziels „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“ als taxonomiefähig identifiziert. Relevante Tätigkeiten in Zusammenhang mit diesem Ziel umfassen „4.1 Bereitstellung datengesteuerter IT-/OT-Lösungen“, „5.1 Reparatur, Wiederaufarbeitung und Wiederaufbereitung“, „5.2 Verkauf von Ersatzteilen“, „5.4 Verkauf von Gebrauchtwaren“ und „5.5 Produkt als Dienstleistung und andere kreislauf- und ergebnisorientierte Dienstleistungsmodelle“.

Bewertung der Taxonomie­konformität von Wirtschaftstätigkeiten

Gemäß der Taxonomieverordnung wurde die Taxonomiekonformität der taxonomiefähigen Tätigkeiten auf Basis der folgenden Anforderungen geprüft:

  • Erfüllung der technischen Bewertungskriterien für einen wesentlichen Beitrag durch die betreffende Wirtschaftstätigkeit

  • Erfüllung der technischen Bewertungskriterien zur Vermeidung einer signifikanten Schädigung eines oder mehrerer anderer Umweltziele („Do No Significant Harm“ – DNSH-Kriterien) durch die betreffende Wirtschaftstätigkeit

  • Einhaltung von Mindeststandards

Erfüllung der Kriterien für einen wesentlichen Beitrag

Die KION Group hat für jede taxonomiefähige Wirtschaftsaktivität das Potenzial eines wesentlichen Beitrags entweder auf Produkt- oder Aktivitätsebene bewertet. Die Analyse ergab, dass die Tätigkeiten „3.2 Herstellung von Anlagen für die Erzeugung und Verwendung von Wasserstoff“ sowie „3.4 Herstellung von Batterien“ die Kriterien für einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz erfüllen. Die Tätigkeit „5.1 Reparatur, Wiederaufarbeitung und Wiederaufbereitung“ erfüllt die Kriterien im Hinblick auf das Ziel des Übergangs zu einer Kreislaufwirtschaft.

Für die Wirtschaftsaktivität „5.1 Reparatur, Wiederaufarbeitung und Wiederaufbereitung“ lag der Schwerpunkt der Bewertung für einen wesentlichen Beitrag auf Serviceverträgen und dem Abfallmanagement. Als Grundlage für die Bewertung wurde eine repräsentative Stichprobe von Serviceverträgen aus den Segmenten Industrial Trucks & Services sowie Supply Chain Solutions genutzt. Die Prüfung der Serviceaufträge ergab, dass diese Tätigkeiten den erforderlichen Anforderungen entsprachen. Die Abfallmanagementprozesse wurden separat bewertet, wobei der Fokus auf Aufbereitungs- und Reparaturaktivitäten lag. Im Segment Industrial Trucks & Services erfolgte die Analyse auf Basis der Abfallmanagementpläne der Aufarbeitungsstandorte. Reparaturaktivitäten wurden als nicht anwendbar eingestuft, da die mit Reparaturen verbundene Abfallentsorgung zu einem überwiegenden Teil bei den Kunden vor Ort erfolgt.

Schließlich wurde die Taxonomiekonformität auch in Bezug auf die Herstellung ausgewählter elektrischer Stapler (E-Stapler) ermittelt, die mit der Tätigkeit „3.6 Herstellung anderer CO2-armer Technologien“ des Umweltziels „Klimaschutz“ für die KION Group eine der wesentlichsten Wirtschaftsaktivitäten darstellt.

Ein spezifisches Modell der Staplerflotte wurde zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen mit einem potenziell wesentlichen Beitrag identifiziert. Dieses Modell stellt derzeit in diesem Leistungsspektrum die einzige verfügbare Technologielösung am Markt dar, die eine Elektrifizierung der Outdoor-Logistikabwicklung ermöglicht.

Im Einklang mit den entsprechenden Anforderungen führte die KION Group eine CO2-Bilanzanalyse auf Basis der ISO-14067-Standards durch. Eine Verifizierung durch Dritte hat nicht stattgefunden, sodass damit die Anforderungen der Kriterien nicht erfüllt wurden.

Die restlichen Wirtschaftstätigkeiten „3.10 Herstellung von Wasserstoff“, „6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen“, „7.7 Erwerb von und Eigentum an Gebäuden“, „4.1 Bereitstellung datengesteuerter IT-/OT-Lösungen“, „5.2 Verkauf von Ersatzteilen“, „5.4 Verkauf von Gebrauchtwaren“ sowie „5.5 Produkt als Dienstleistung und andere kreislauf- und ergebnisorientierte Dienstleistungsmodelle“ konnten aktuell nicht die Kriterien für einen wesentlichen Beitrag erfüllen.

Erfüllung von DNSH-Kriterien

Die KION Group bewertete auch die DNSH-Kriterien, die sicherstellen sollen, dass einzelne Wirtschaftstätigkeiten keine erheblichen Beeinträchtigungen anderer Umweltziele verursachen.

Um zu prüfen, ob Wirtschaftstätigkeiten das Umweltziel „Anpassung an den Klimawandel“ nicht erheblich beeinträchtigen, wurde eine Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertung gemäß Anlage A zu Anhang 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 durchgeführt. Der Fokus lag dabei auf Standorten der KION Group, an denen taxonomiefähige Tätigkeiten in Verbindung mit dem Kerngeschäft stattfinden. Insgesamt wurden dabei keine wesentlichen klimarelevanten physischen Risiken identifiziert.

Zur Prüfung der übrigen übergeordneten DNSH-Kriterien wurden Workshops mit HSE-Managern der operativen Einheiten in Bezug auf die jeweils betroffenen Wirtschaftstätigkeiten der KION Group durchgeführt. Die Erfüllung der DNSH-Kriterien wird in erster Linie durch den Einsatz bewährter Umweltmanagementsysteme gewährleistet, die den ISO-14001-Standards entsprechen. Des Weiteren wurden die für die Taxonomiekonformität relevanten Standorte der KION Group unter Biodiversitätsgesichtspunkten hinsichtlich ihrer geografischen Nähe zu sensiblen Gebieten geprüft. Für die Zwecke dieser Prüfung wurde der Natura 2000 Network Viewer der Europäischen Umweltagentur als Datenbasis verwendet. Die Analyse ergab, dass sich keiner der Standorte der KION Group, an denen taxonomiefähige, dem Umweltziel „Klimaschutz“ zugeordnete Wirtschaftstätigkeiten bestehen, in der Nähe von diesen sensiblen Gebieten befindet. Dementsprechend stellte die Prüfung der DNSH-Kriterien gemäß Anlagen B und D zu Anhang 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 fest, dass die oben genannten Tätigkeiten und damit verbundenen Standorte diese Kriterien erfüllen.

Zudem untersuchte die KION Group im Berichtsjahr, ob die Tätigkeiten in Bezug auf das Umweltziel „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“ (CE) die Kriterien erfüllen. Für die Tätigkeit CE 5.1 wurden Reparatur-, Wiederaufarbeitungs- und Wiederaufbereitungstätigkeiten getrennt betrachtet. Im Zusammenhang mit der Wiederaufbereitung befasste sich die Analyse mit ausgewählten Wiederaufbereitungszentren. Da diese Zentren die wasserbezogenen Auswirkungen im Rahmen des ISO-14001-Zertifizierungsprozesses in einem speziellen Register bewerten und verfolgen, wurde bestätigt, dass diese die in Anhang B aufgeführten Kriterien erfüllen. In Bezug auf die Reparaturtätigkeiten wurden die Kriterien in Anhang B für beide Segmente als nicht anwendbar angesehen, da die Reparaturen (und die jeweiligen wasserbezogenen Auswirkungen) hauptsächlich beim Kunden stattfinden. Die Kriterien in Anlage D gelten nicht für die Tätigkeit CE 5.1 und wurden daher nicht berücksichtigt. Die DNSH-Anforderungen im Zusammenhang mit dem Umweltziel „Klimaschutz“ (CCM) sind für die Wirtschaftsaktivität CE „5.1 Reparatur, Wiederaufarbeitung und Wiederaufbereitung“ der KION Group nicht anwendbar, da weder eine Erzeugung von Wärme, Kälte noch eine Kraft-Wärme-Kopplung einschließlich Stromerzeugung an den Standorten der KION Group erfolgt.

Das DNSH-Kriterium zur Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung gemäß Anlage C zu Anhang 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 verlangt, dass Wirtschaftstätigkeiten nicht zur Herstellung, zum Inverkehrbringen oder zur Verwendung von Stoffen, die Beschränkungen durch geltende Chemikaliengesetze der EU unterliegen, oder anderen in Anlage C aufgeführten Stoffgruppen (wie in Punkt (f) definiert) führen. Aufgrund der Änderungen von Anhang C der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2485 durch die EU-Kommission werden die Anforderungen unter Punkt (f) für die relevanten Tätigkeiten aktuell nicht erfüllt. Bei der Tätigkeit CE 5.1 wurden die Kriterien ausschließlich für den Anteil der Arbeitsstunden an den Reparaturen erfüllt, nicht aber für die verwendeten Materialien der Reparaturen. Diese Unterscheidung war nur für das Segment Industrial Trucks & Services möglich; daher müssen die Reparaturtätigkeiten des Segments Supply Chain Solutions als Ganzes betrachtet werden und sind als nicht taxonomiekonform eingestuft. Insgesamt erfüllt derzeit nur ein eindeutig abgrenzbarer Teil der Tätigkeit CE 5.1 die DNSH-Kriterien in Anhang C, während alle anderen potenziell taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten diese Kriterien nicht erfüllen und daher als taxonomiefähig, aber nicht taxonomiekonform ausgewiesen werden.

Hinsichtlich der DNSH-Anforderungen in Bezug auf das Umweltziel „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“ konzentriert sich die Bewertung auf die Wiederverwendbarkeit und Nutzung von Sekundärrohstoffen, ein Design für hohe Haltbarkeit und Recyclingfähigkeit und die Bereitstellung von Informationen zu Stoffen über den gesamten Lebenszyklus der hergestellten Produkte hinweg. Die Erfüllung dieser Anforderungen wurde geprüft und als gegeben befunden. So ist die KION Group regulatorisch dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass Batterien zurückgegeben und recycelt werden können. Der in den Flurförderzeugen verwendete Stahl lässt sich zudem leicht recyceln, sodass ein hoher Anteil dieses Materials im Sinne einer Kreislaufwirtschaft wiederverwendet werden kann.

Einhaltung von Mindeststandards

Die Taxonomieverordnung verpflichtet Unternehmen zur Umsetzung von Prozessen, die die Einhaltung der OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen, der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UN Guiding Principles on Business and Human Rights – UNGP), der zehn grundlegenden Konventionen der ILO und der Internationalen Menschenrechtscharta gewährleisten. Diese Mindeststandards konzentrieren sich hauptsächlich auf Menschenrechte, Bestechung und Korruption, fairen Wettbewerb, Steuern sowie Wissenschaft, Technologie und Innovation. Zur Einhaltung dieser Mindeststandards hat die KION Group angemessene Prozesse im Hinblick auf die Sorgfaltspflichten und Risikobewertung etabliert und setzt die konzernweiten Leitlinien und Richtlinien um. Die Schwerpunkte in den Mindeststandards werden bei der Beurteilung der Taxonomiekonformität gemäß den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte von der KION Group entsprechend gewürdigt. Im Vordergrund stehen dabei Prozesse zur Minimierung, Vermeidung und Überwachung von Risiken sowie deren Steuerung. Die KION Group verifizierte zudem, dass im Berichtsjahr bei nachgewiesenen Verstößen in den vorgenannten Themenbereichen angemessene Maßnahmen umgesetzt wurden.

In Bezug auf Menschenrechte verfügt die KION Group über einen bewährten „Human Rights Assessment & Due Diligence“-Prozess (HRDD).

Berechnung von Kennzahlen zur EU-Taxonomie

Die Datenerhebung zu Umsatzerlösen, Investitionsausgaben (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) wurde gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 zu Artikel 8 der Taxonomieverordnung durchgeführt, unter Bezugnahme auf die Arbeitshilfe zur Anwendung von Artikel 8 der Taxonomieverordnung.

Die Finanzberichterstattung der Tochterunternehmen diente weitgehend als Grundlage für die Datenerhebung der taxonomierelevanten Informationen, die zentral validiert und konsolidiert wurden. Wurde für eine der betrachteten Wirtschaftstätigkeiten kein Umsatz, CapEx oder OpEx gemeldet, so wurden diese im Rahmen der oben genannten Datenerhebung als nichtzutreffend für die entsprechende Wirtschaftstätigkeit erachtet.

Um den taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Anteil am Konzernumsatz zu ermitteln, wurden die Umsatzerlöse aus allen taxonomiefähigen und -konformen Wirtschaftstätigkeiten im Verhältnis zum Gesamtumsatz der KION Group berechnet. Die taxonomiefähigen Umsatzerlöse ergeben sich aus den Finanzbuchhaltungen und der internen Berichterstattung über die entsprechenden taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten, während der Gesamtumsatz der Summe der konsolidierten Nettoumsatzerlöse aller Tochtergesellschaften im Konsolidierungskreis entspricht (siehe „Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung“ im Konzernabschluss in diesem Geschäftsbericht; ESRS 1.123).

Um den taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Anteil an den Investitionsausgaben zu ermitteln, wurden die Investitionsausgaben in allen taxonomiefähigen und -konformen Wirtschaftstätigkeiten im Verhältnis zu den Gesamtinvestitionsausgaben der KION Group berechnet. Die Gesamtinvestitionsausgaben entsprechen der Summe der operativen Investitionsausgaben (siehe „Auszahlungen aus dem Zugang von langfristigen Vermögenswerten“ in der Konzern-Kapitalflussrechnung; ESRS 1.123) in den Zugängen zum Leasing- und Mietvermögen und Nutzungsrechten in den sonstigen Sachanlagen, insbesondere aus Beschaffungsleasingverhältnissen für Gebäude und Dienstwagen (siehe Textziffern [16], [17] und [18] des Konzernanhangs; ESRS 1.123).

Um den taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Anteil an den Betriebsausgaben (OpEx) zu ermitteln, wurden die relevanten Betriebsausgaben in allen taxonomiefähigen und -konformen Wirtschaftstätigkeiten im Verhältnis zu den Gesamtbetriebsausgaben der KION Group gemäß der delegierten Verordnung zu Artikel 8 der Taxonomieverordnung berechnet. Die Gesamtbetriebsausgaben entsprechen der Summe aller relevanten nicht aktivierten Aufwendungen in Bezug auf Forschung und Entwicklung, Gebäuderenovierungsmaßnahmen, kurzfristige Leasingvereinbarungen, Instandhaltung und Reparaturen sowie andere direkte Ausgaben im Zusammenhang mit der laufenden Wartung von Sachanlagen durch das Unternehmen oder Dritte, denen Tätigkeiten übertragen wurden, die für das fortwährende und effektive Funktionieren der entsprechenden Vermögenswerte erforderlich sind.

Angesichts der Relevanz und des Beitrags zum Umsatz der KION Group werden die Wirtschaftstätigkeiten CCM 3.4 und CE 4.1 gesondert berichtet. Für die Wirtschaftstätigkeit CCM 3.4 werden konzerninterne und externe Umsätze kumuliert ausgewiesen. Zur Vermeidung von Doppelerfassungen im Rahmen der Prüfung der Taxonomiefähigkeit werden die auf CCM 3.4 entfallenden konzerninternen Umsätze bei der Wirtschaftstätigkeit CCM 3.6 entsprechend abgezogen. In Bezug auf die Tätigkeit CE 4.1 werden gleichermaßen die gesamten Umsatzerlöse angegeben, wobei die Umsatzerlöse aus den konzerninternen Lieferbeziehungen vom nicht taxonomiefähigen Konzernumsatz abgezogen werden, da dieser Anteil keiner anderen Wirtschaftsaktivität zugeordnet ist.

Darüber hinaus wurden eindeutige Definitionen und Verfahren festgelegt, um eine durchgängige Zuordnung der Finanzbuchhaltung zu den jeweiligen Tätigkeiten zu gewährleisten und eine Doppelanrechnung von Umsatzerlösen, CapEx und OpEx aus Wirtschaftstätigkeiten auszuschließen, die zu mehr als einer Wirtschaftstätigkeit beitragen.

Die taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Tätigkeiten werden eindeutig dem Umweltziel „Klimaschutz“ oder dem Umweltziel „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“ zugeordnet, wodurch das Risiko einer Doppelanrechnung zusätzlich gemindert wird.

Die nachstehende Übersicht zeigt zusammenfassend die taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Tätigkeiten hinsichtlich der finanziellen Kennzahlen Gesamtumsatz, CapEx und OpEx für das Geschäftsjahr 2025 und der Vergleichsperiode 2024.

Finanzielle Kennzahlen der taxonomiefähigen und taxonomiekonformen ökologisch nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten

in Mio. €

2025

in %1

2024

in %1

Veränderung

Gesamtumsatz

11.297,2

100,0 %

11.503,2

100,0 %

–1,8 %

davon taxonomiefähige Tätigkeiten

7.195,0

63,7 %

7.277,9

63,3 %

–1,1 %

davon taxonomiekonforme Tätigkeiten3

399,0

3,5 %

364,9

3,2 %

9,3 %

Investitionsausgaben gesamt (CapEx)

1.619,0

100,0 %

1.855,4

100,0 %

–12,7 %

davon taxonomiefähige Tätigkeiten

1.401,0

86,5 %

1.578,5

85,1 %

–11,2 %

davon taxonomiekonforme Tätigkeiten3

0,0 %

0,0 %

Betriebsausgaben gesamt (OpEx)

398,0

100,0 %

397,3

100,0 %

0,2 %

davon taxonomiefähige Tätigkeiten

169,0

42,5 %

183,9

46,3 %

–8,1 %

davon taxonomiekonforme Tätigkeiten3

0,0 %

0,0 %

1

Alle Prozentangaben beziehen sich auf Gesamtumsatz, CapEx und OpEx im Einklang mit den Definitionen der EU-Taxonomie. Weitere Erläuterungen zu Gesamtumsatz, CapEx und OpEx finden sich im Konzernanhang und im zusammengefassten Lagebericht der KION Group

2

Bezieht sich auf die Summe A.1 und A.2 der taxonomiekonformen und taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Aktivitäten der EU-Taxonomie-Tabellen für Gesamtumsatz, CapEx and OpEx (siehe Anhang zum Konzern-Nachhaltigkeitsbericht unter „Weitere Offenlegung zur EU-Taxonomie“)

3

Taxonomiekonformität wurde für die wirtschaftlichen Aktivitäten der Umweltziele „Klimaschutz“ und „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“ bewertet

Der prozentuale Anteil der Taxonomiefähigkeit in den finanziellen Kennzahlen Gesamtumsatz, CapEx und OpEx gemäß EU-Taxonomie hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich verändert. Trotz der strengeren Anforderungen der DNSH-Kriterien im Zusammenhang mit den Änderungen des Anhangs C (Absatz f) des Anhangs 1 des Delegierten Rechtsakts zu den Umweltzielen (EU) 2023/2486 konnte eine eindeutig abgrenzbare Teilkomponente unter dem neuen Umweltziel „Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft“ in der Wirtschaftsaktivität CE 5.1 auch im Jahr 2025 als taxonomiekonform klassifiziert werden.

Weitere Hinweise zur EU-Taxonomieverordnung

Die KION Group ist davon überzeugt, dass sie mit ihrem Portfolio, das in beiden Segmenten effiziente Produkte und Lösungen umfasst, einen erheblichen Beitrag zu den in der EU-Verordnung definierten Zielen leisten kann. Die fehlende Zuordnung oder die unzureichende Beschreibung einiger Wirtschaftstätigkeiten in den Anhängen der EU-Taxonomieverordnung lassen derzeit keine ausreichende Beurteilung der Taxonomiefähigkeit und/oder -konformität zu.

Die anderen Vorgaben und Ziele der Taxonomieverordnung werden auch im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie weiterverfolgt und in die Aktivitäten des Konzerns aufgenommen. Die in diesem Bericht enthaltenen ausführlichen Beschreibungen der Aktivitäten in den jeweiligen Kapiteln gewähren einen Überblick über das Engagement und die Performance der KION Group im Bereich Nachhaltigkeit.

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