ESRS S1 – Eigene Belegschaft der KION Group
Die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht und das wesentliche Thema „Eigene Belegschaft der KION Group“ werden über das strategische Handlungsfeld „Occupational Health & Safety“ der Nachhaltigkeitsstrategie gesteuert (siehe hierzu „Strategieziele und Zielerreichung im Geschäftsjahr 2025“).
Wesentliche Auswirkungen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell in Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft (S1 SBM‑3)
Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Verletzungen der eigenen Belegschaft der KION Group weiterhin als negative wesentliche Auswirkung im Unterthema Arbeitsbedingungen bewertet.
Im Bereich „Occupational Health & Safety“ sind Qualifizierung, kontinuierliche Weiterbildung und die Förderung des Wohlbefindens der Mitarbeiter fest in die Unternehmensprozesse der KION Group integriert und bilden eine zentrale Grundlage für eine sichere und nachhaltige Arbeitsumgebung. Dennoch treten an den eigenen Produktions-, Service- und Logistikstandorten aufgrund der vielschichtigen und technischen Arbeitsabläufe Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Verletzungen auf. Deshalb verfolgt die KION Group das Ziel, durch ein hohes Maß an Arbeitssicherheit und Schutz der Belegschaft Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Verletzungen zu verhindern.
Die zentrale HSE-Funktion spielt dabei eine wichtige Rolle in der Entwicklung des Handlungsfeldes „Occupational Health & Safety“ (siehe hierzu „Verfahren zur Einbeziehung der eigenen Belegschaft und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen“).
Es ist höchst unwahrscheinlich, dass bei der eigenen Belegschaft der KION Group, einschließlich Auszubildender, ein erhebliches Risiko von Zwangs- oder Kinderarbeit besteht. Dies ist im Dokument „Group internal Human Rights assessment & due diligence 2024/2025“ dargelegt, das auf der KION Group Website unter www.kiongroup.com/de/Über-uns/Management/ zugänglich ist. Die Umsetzung und Einhaltung dieser Regularien wird durch die Funktion der CPSO verantwortet.
|
|
Wertschöpfungskette |
Zeitraum |
||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
Unterthema |
IRO |
Vorgelagert |
Eigene Geschäftstätigkeit |
Nachgelagert |
|||
Arbeitsbedingungen |
|
|
|
|
|
|
|
Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Verletzungen |
Auswirkung (–) |
|
● |
|
● |
● |
● |
Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Verletzungen (negative Auswirkung)
In der verarbeitenden Industrie besteht trotz eines hohen Arbeits- und Sicherheitsschutzes aufgrund der spezifischen Tätigkeiten in diesem Arbeitsumfeld ein inhärentes Risiko für Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Verletzungen, die potenziell erhebliche negative Auswirkungen haben können. Obgleich potenziell sämtliche Mitarbeiter der KION Group betroffen sind, zeigen sich die wesentlichen negativen Auswirkungen insbesondere bei den direkt in Produktion, Gießereien, Vertrieb, Service und Logistik beschäftigten Arbeitskräften. Dies schließt Leiharbeitnehmer sowie Arbeitskräfte von Drittanbietern wie Auftragnehmer und Agenturpersonal mit ein.
Die tatsächlichen Auswirkungen auf Mitarbeiter und Leiharbeitnehmer hängen von den ihnen zugewiesenen Aufgaben im Arbeitsumfeld sowie den damit verbundenen Arbeitsbedingungen ab. Durch Gefährdungsbeurteilungen, Audits und Standortinspektionen werden besonders gefährdete Mitarbeitergruppen in der Belegschaft an den einzelnen Standorten systematisch identifiziert, um präventive und schützende Maßnahmen gezielt und wirkungsvoll umzusetzen. Die Ergebnisse aus Gefährdungsbeurteilungen und Vorfallanalysen tragen somit wesentlich zur Prävention und zur strategischen Ausrichtung der KION Group bei.
Die Beschäftigten und ihre Belange werden als wesentliche Stakeholdergruppe der KION Group im ESRS 2 SBM-2 offengelegt (siehe hierzu „Interessen und Ansichten der Stakeholder“).
Verfahren zur Einbeziehung der eigenen Belegschaft und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen (S1-2)
In den folgenden Unterkapiteln werden die Verfahren zur Einbeziehung der eigenen Belegschaft und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen bei der KION Group behandelt.
Untersuchung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Verletzungen
Der HSE-Standard schreibt vor, dass alle lokalen Gesellschaften ein Verfahren zur Untersuchung aller Unfallarten vorhalten müssen. Gemäß dem HSE-Standard muss die Untersuchung von den Vorgesetzten unter Mitwirkung der am Unfall beteiligten Mitarbeiter durchgeführt werden. Bei einem Todesfall oder weiteren Unfällen sind die lokalen Gesellschaften für die Untersuchung des Unfalls verantwortlich. Nach einem Todesfall führt die zentrale HSE-Funktion eine Überprüfung hinsichtlich der Verantwortung des Managements durch. Des Weiteren unterstützt sie die lokale Untersuchung von schwerwiegenden Vorfällen, die gemäß dem Verfahren der KION Group für schwerwiegende Vorfälle und Todesfälle klassifiziert werden. Auf dieser Grundlage basieren Todesfälle auf arbeitsbedingten Unfällen oder arbeitsbedingten Erkrankungen, während schwerwiegende Vorfälle in die Kategorien Personenverletzung, Umweltvorfall oder Sachschaden unterteilt werden. Anhand der Ergebnisse aus der Untersuchung des Vorfalls werden Vorsichtsmaßnahmen abgeleitet, um zukünftig ähnliche Vorfälle zu vermeiden. Die Ergebnisse werden in HSE-Besprechungen auf zentraler und lokaler Ebene geteilt. Wie oft Arbeitskräfte des Unternehmens an solchen Untersuchungen teilnehmen, hängt von der Anzahl der Arbeitsunfälle und arbeitsbedingten Verletzungen ab.
Regelmäßige zentrale HSE-Besprechungen
Neben der Beteiligung der Arbeitskräfte an der Untersuchung von Vorfällen organisiert die zentrale HSE-Funktion verschiedene virtuelle HSE-Besprechungen mit den HSE-Leitern der operativen Einheiten, den regionalen HSE-Beauftragten der operativen Einheiten sowie dem weiteren HSE-Netzwerk. Die HSE-Leiter sind für alle Aktivitäten im Zusammenhang mit Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in den jeweiligen operativen Einheiten verantwortlich und gewährleisten zugleich eine indirekte Einbindung der Belegschaft in der gesamten Unternehmensgruppe.
Unter dem Vorsitz des Teams „Corporate Sustainability & HSE“ erfolgt ein monatliches HSE-Führungstreffen mit den HSE-Leitern der operativen Einheiten. Der Fokus der Besprechung liegt auf strategischen Themen und umfasst die Zielsetzung, die Überprüfung der Leistung von HSE-Kennzahlen und die Ergebnisdiskussion der Untersuchungen von Vorfällen. Am Ende jeder Sitzung wird Zeit für die Teilnehmer reserviert, um Bedenken oder relevante Diskussionspunkte anzusprechen, was zur Beurteilung der Wirksamkeit dieses Einbeziehungsverfahrens herangezogen werden kann.
Das HSE-Kommunikationstreffen unter Leitung der zentralen HSE-Funktion findet alle zwei Monate statt. Eingeladen sind die regionalen HSE-Beauftragten der operativen Einheiten sowie das HSE-Netzwerk. Im Fokus stehen operative Betriebstätigkeiten, die Diskussion von Untersuchungsergebnissen zu Vorfällen sowie der Austausch von Initiativen und Best Practices.
Lokale HSE-Besprechung und -Beratung
Der HSE-Standard schreibt vor, dass alle Gesellschaften der KION Group mindestens einmal im Quartal eine HSE-Besprechung über relevante HSE-Themen auf Standortebene abhalten müssen. Diese HSE-Besprechungen müssen unter dem Vorsitz eines leitenden Angestellten der Gesellschaft stattfinden und einen Arbeitnehmervertreter einschließen.
Des Weiteren gibt der Standard vor, dass alle Tochtergesellschaften über einen dokumentierten HSE-Beratungsprozess für die Arbeitskräfte verfügen müssen. Der Prozess muss sicherstellen, dass die Arbeitskräfte HSE-bezogene Bedenken ansprechen können und die Führungskräfte diesen Bedenken nachgehen.
Wie effektiv die Arbeitskräfte des Unternehmens auf lokaler Ebene eingebunden sind, wird anhand eines konzernweiten HSE Assessments gemessen, das eine konkrete Frage zur Bewertung dieses Aspekts enthält (siehe hierzu „Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die eigene Belegschaft sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen“).
Einbeziehung über Arbeitnehmervertreter
Die Einbeziehung der Belegschaft im Rahmen der Mitbestimmung sowie der Bildung von Arbeitnehmervertretungen auf betrieblicher und überbetrieblicher Ebene erfolgt turnusmäßig nach den einschlägigen nationalen Vorschriften. In mehreren europäischen Ländern sind die Arbeitnehmervertretungen auf lokaler Ebene organisiert. In Deutschland existiert auf überbetrieblicher Ebene der Konzernbetriebsrat, der sich aus Vertretern lokaler Betriebsratsgremien zusammensetzt. In grenzüberschreitenden Angelegenheiten vertritt der europäische Betriebsrat die Interessen der Beschäftigten in der Europäischen Union. Die Interessen, Anliegen und Standpunkte der Belegschaft werden über die jeweiligen Arbeitnehmervertretungen im regelmäßigen Austausch mit dem Vorstand der KION GROUP AG durch Sitzungen vorgetragen und diskutiert.
Die Mitarbeiter der KION Group können ihre Interessen und Standpunkte bei den Arbeitnehmervertretungen einbringen, die sich in regelmäßigen und anlassbezogenen Sitzungen damit befassen. Auch Themen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes sind Gegenstand der Gespräche.
Rückmeldungen aus den Beratungen mit Arbeitnehmervertretungen werden systematisch erfasst. Managemententscheidungen und Korrekturmaßnahmen werden dokumentiert, nachverfolgt und die Belegschaft bei Bedarf informiert.
Die Beteiligung der Beschäftigten und ihrer Vertretungen in Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes erfolgt über die bestehenden Mitbestimmungsstrukturen (lokale Betriebsräte, Konzernbetriebsrat, Europäischer Betriebsrat) sowie über die im HSE-Standard vorgeschriebenen Konsultationsprozesse. Die Kommunikation der HSE-Ziele und -Programme erfolgt entsprechend den Anforderungen der ISO 45001. Gleichzeitig dient dieser Prozess als Rahmen zur Überwachung der Wirksamkeit der Zusammenarbeit. In Bezug auf die Klimaziele und die damit verbundenen Maßnahmen der KION Group wurden keine Auswirkungen im Rahmen des HSE-Managements identifiziert.
Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die eigene Belegschaft Bedenken äußern kann (S1-3)
In den folgenden Unterkapiteln werden die Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle bei der KION Group behandelt, über die die eigene Belegschaft Bedenken äußern kann.
Hinweisgebersystem der KION Group
Ein wesentlicher Bestandteil des Compliance-Management-Systems der KION Group ist das Hinweisgebersystem, über das sowohl Mitarbeiter als auch Dritte vertraulich auf tatsächliches oder vermutetes rechtswidriges oder unangemessenes Verhalten hinweisen können. Dazu gehören negative Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten, Arbeitsbedingungen, Gleichbehandlung und anderen arbeitsbezogenen Rechten. Die erste Anlaufstelle für Meldungen sind das Hinweisgeber-Tool und die Hotline, über die anonyme Hinweise schriftlich oder telefonisch abgegeben werden können. Meldungen können auf der Website der KION Group unter www.kiongroup.com/whistleblowing eingereicht werden. Mitarbeiter können sich auch direkt an die Abteilungen Compliance, Recht, Interne Revision oder an ein Mitglied des KION Group Compliance Committees wenden. Einige Gesellschaften bieten weitere lokale Meldekanäle an, zum Beispiel Compliance Committees oder Ethics Committees. Hinweise aus anderen Meldekanälen werden im Compliance-Fallmanagementsystem dokumentiert und verwaltet.
Das Hinweisgeber-Tool wird von einem externen Anbieter mit dem Ziel betrieben, die Vertraulichkeit der Hinweise und Beschwerden zu gewährleisten.
Das Hinweisgebersystem ist global ausgelegt, geht aber bestmöglich auf lokale Erfordernisse ein. Jede Person muss Zugang zum Hinweisgebersystem haben und dieses in der eigenen Sprache über den jeweils bevorzugten Kommunikationskanal verwenden können. Um die Nutzung dieses Systems zu fördern und die „Speak up“-Kultur zu stärken, werden die Meldekanäle über das Intranet, über obligatorische E-Learnings (zum Beispiel KION Group Code of Compliance [KGCC], „Speak-up“-Kultur, Mindest-Beschäftigungsstandards) und in Präsenzschulungen kommuniziert.
Das integrierte Compliance-Fallmanagementsystem ist darauf ausgelegt, sicherzustellen, dass alle eingehenden Hinweise geprüft werden und jeder einzelne Fall systematisch und im Einklang mit den Bestimmungen der EU-Hinweisgeberrichtlinie bearbeitet wird. Je nach Art des Hinweises wird die Untersuchung entweder von einem Compliance-Beauftragten oder einem Vertreter einer anderen zentralen Abteilung verantwortet und verwaltet, der auch die Meldung abschließt und nachverfolgt. Vertraulichkeit und Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen werden durch eingebettete Prozesse und bestehende Richtlinien untermauert.
Das Menschenrechtskomitee übernimmt dabei die Funktion des Menschenrechtsbeauftragten im Sinne des LkSG, bearbeitet Beschwerden und Meldungen, überwacht die Abhilfemaßnahmen und berichtet direkt an den Vorstand.
Im Jahr 2025 ist die KION Group allen über das Hinweisgebersystem eingereichten Meldungen nachgegangen und hat alle belastbaren Anschuldigungen zu möglichen Verstößen untersucht. Hinweise werden als belastbar eingestuft, wenn sie ausreichend konkrete und mit vertretbarem Aufwand nachprüfbare Sachverhalte enthalten. Jedes identifizierte Fehlverhalten wird mit Disziplinarmaßnahmen geahndet. Bei Bedarf werden auch Anpassungen im Compliance-Management-System vorgenommen, um künftigen Verstößen entgegenzuwirken.
Die KION Group nutzt das Feedback von Hinweisgebern und Systemnutzern, um das System kontinuierlich zu verbessern. Es steht jeder Person offen, Verbesserungsvorschläge zu machen. Diese werden von Corporate Compliance, dem Compliance Committee und gegebenenfalls von anderen Stakeholdern diskutiert. Fragen zum Hinweisgebersystem sind im Fragebogen zur Compliance-Risiko-Bewertung enthalten, den die Gesellschaften der KION Group jährlich ausfüllen.
Die KION Group verbietet jede Art von Repressalien gegen Hinweisgeber. Der Schutz von Hinweisgebern ist im KGCC und der Internal Investigation Policy verankert. Es gibt kein System, das die Entschädigung von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette regelt, die von negativen Auswirkungen betroffen waren oder sind. Entschädigungszahlungen werden auf Einzelfallbasis betrachtet. Die Wirksamkeit des Hinweisgebersystems wird vom Compliance Committee und vom Menschenrechtskomitee überwacht.
Meldekanäle und Prozesse in Bezug auf Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Verletzungen
Alle Mitarbeiter, nicht dauerhaft Beschäftigte in der Belegschaft der KION Group und sonstige Arbeitnehmer und/oder Besucher der KION Group sind verpflichtet, Unfälle und Vorfälle, die sich bei der Arbeit für die KION Group oder an einem Standort der KION Group ereignen, unverzüglich ihrem Vorgesetzten oder einer Kontaktperson der KION Group zu melden.
Den Arbeitskräften der KION Group stehen verschiedene Meldewege zur Verfügung, um Bedenken und Beschwerden im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen und Verletzungen zu äußern, zum Beispiel das von einem externen Anbieter betriebene anonyme Hinweisgebersystem der KION Group. Weitere Meldewege umfassen das lokale Ideenmanagement, das Management von Beinaheunfällen, individuelle Mitarbeitergespräche mit dem Vorgesetzten sowie Sicherheitsbegehungen und verhaltensbasierte Sicherheitsbeobachtungen am Arbeitsplatz vor Ort.
Zusätzlich zum konzernweiten Whistleblowing-System und den lokalen HSE-Meldekanälen stehen Beschäftigten und ihren Vertretungen unternehmensbezogene Beschwerdemechanismen zur Verfügung, etwa Betriebsräte, Gewerkschaften und lokale HR-Prozesse. Diese ergänzen das globale System und gewährleisten, dass alle wesentlichen Anliegen umfassend abgedeckt werden. Die Verfügbarkeit dieser Kanäle wird neuen Mitarbeitern im Rahmen der HSE-Einführungsschulung auf lokaler Ebene mitgeteilt. Bestehende Mitarbeiter werden im Rahmen von HSE-Auffrischungskursen daran erinnert. Neben dem konzernweiten Hinweisgebersystem werden Bedenken und Beschwerden der Mitarbeiter, einschließlich Unfällen, Vorfällen und Beinaheunfällen, von lokalen HSE-Beauftragten an ein internes Meldesystem berichtet, das von der Abteilung Corporate Sustainability & HSE überwacht wird. Die Wirksamkeit dieses Meldeverfahrens wird monatlich im Hinblick auf die Vollständigkeit der Daten und jährlich im Hinblick auf ihre Validierung überprüft.
Die Maßnahmen im Zusammenhang mit den Bedenken und Beschwerden sind bis zur vollständigen Umsetzung an den lokalen Standorten zu überwachen.
Im Falle negativer Auswirkungen durch einen Arbeitsunfall oder eine Verletzung erhalten die betroffenen Mitarbeiter eine Entschädigung gemäß den nationalen gesetzlichen Bestimmungen. Die lokalen HSE‑Beauftragten sind dafür verantwortlich, die Wirksamkeit und Angemessenheit der Abhilfemaßnahmen zu gewährleisten.
Die Meldekanäle und das Engagement der Mitarbeiter, Arbeitsunfälle und Vorfälle werden im Rahmen der zentralen HSE-Audits, des HSE Assessments und der lokalen ISO-45001-Zertifizierung beurteilt (siehe hierzu „Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die eigene Belegschaft sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen“).
Konzepte im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft (S1-1)
In den folgenden Unterkapiteln werden wesentliche Konzepte der KION Group im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft behandelt.
KION Group Code of Compliance
Der KION Group Code of Compliance (KGCC) beruht unter anderem auf den drei Grundsätzen Menschenwürde, Menschenrechte und Diskriminierungsverbot. Zudem werden weder Kinderarbeit noch eine schädigende Beschäftigung von Jugendlichen noch jegliche Art der Zwangsarbeit geduldet.
Der KGCC verbietet jegliche Formen von Diskriminierung, zum Beispiel aufgrund von Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion, Alter, Behinderung, Hautfarbe, sexueller Identität, Weltanschauung oder Geschlecht, einschließlich (sexueller) Belästigung und soll damit den Schutz vor Diskriminierung sicherstellen. Die KION Group hat sich zur Einhaltung der folgenden internationalen Vereinbarungen auf staatlicher Ebene verpflichtet, die eine wichtige Orientierungshilfe darstellen: die Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie die zentralen arbeitsrechtlichen Standards der International Labour Organization (ILO), die in der Erklärung der ILO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit dokumentiert sind.
In Bezug auf besonders schutzbedürftige Arbeitskräfte enthält der KGCC gesetzliche Bestimmungen zum Schutz von Jugendlichen, schwangeren Frauen und Menschen mit Behinderungen. Weitere Maßnahmen wie Vereinbarungen über die Integration von Menschen mit Behinderungen auf lokaler Ebene unterstreichen das Engagement der KION Group, die Wiedereingliederung in Arbeitsprozesse zu verbessern und Menschen mit körperlichen Behinderungen den Verbleib im Erwerbsleben zu ermöglichen.
Alle Mitarbeiter der KION Group sind angehalten, sich an den KGCC zu halten. Der KGCC gilt auch für Leiharbeitnehmer als Arbeitskräfte des Unternehmens in Übereinstimmung mit der Erwartung, dass sich Geschäftspartner an sämtliche für sie geltende und anzuwendende Gesetze halten. Dazu gehören Gesetze zur Verhinderung von Kinderarbeit, zur Achtung der Menschenrechte, gegen moderne Sklaverei (einschließlich Zwangsarbeit und Menschenhandel) und zur Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit eigener Arbeitnehmer. Fehlverhalten, Verstöße und Bedenken können über das Hinweisgebersystem gemeldet werden (siehe hierzu „Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die eigene Belegschaft Bedenken äußern kann“). Weitere Informationen zum KGCC finden sich in dem Kapitel „Konzepte im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung“.
Internationale Mindest-Beschäftigungsstandards in der KION Group
Neben der im KGCC festgelegten Positionierung der KION Group in Bezug auf Menschenrechte, den damit verbundenen Grundsätzen und den Erwartungen an Beschäftigte und Geschäftspartner bekennt sich die KION Group konzernweit zur Geltung einheitlicher Mindest-Beschäftigungsstandards. Diese sind in der Konzernrichtlinie „Internationale Mindest-Beschäftigungsstandards in der KION Group“ festgelegt. Die Internationalen Mindest-Beschäftigungsstandards gelten für alle Beschäftigten der KION Group, einschließlich der leitenden Angestellten, Vorstandsmitglieder und Geschäftsleitungen der Konzerngesellschaften. Ferner umfasst der Geltungsbereich dieser Richtlinie alle Gesellschaften, an denen die KION GROUP AG direkt oder indirekt mehrheitlich beteiligt ist bzw. die unmittelbar oder mittelbar von ihr kontrolliert werden. Sie gelten nicht für Beschäftigte in der Wertschöpfungskette.
Die Mindest-Beschäftigungsstandards nehmen Bezug zu den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie zu den in den bislang zehn Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) niedergelegten beschäftigungsbezogenen Grundsätzen und Rechten. Dabei verpflichtet sich die KION Group dazu, alle Beschäftigten mit demselben Maß an Respekt zu behandeln, unabhängig von persönlichen Eigenschaften wie Geschlecht, Hautfarbe, ethnischer und sozialer Herkunft, politischer Meinung, Alter und Religion. Die Mindest-Beschäftigungsstandards beinhalten auch ein Verbot von Menschenhandel, Zwangsarbeit und Kinderarbeit.
Um jegliche Diskriminierung zu vermeiden, fordern die Standards außerdem, dass den jeweiligen regionalen Minderheiten (zum Beispiel Ureinwohnern, Migranten und religiösen Minderheiten) sowie dem Schutz von weiblichen Arbeitnehmern besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird. Diskriminierungsschutz bedeutet nicht, dass eine verpflichtende Vorzugsbehandlung einzelner Personengruppen erfolgt. Grundsätzlich bilden Qualifikation und Leistung die zentralen Kriterien für jegliche Personalentscheidungen.
Die Umsetzung und Anwendung der Mindest-Beschäftigungsstandards werden regelmäßig überprüft. Zur Identifikation möglicher Verstöße führt die KION Group im Rahmen der konzernweiten Compliance-Risiko-Bewertung jährlich eine dezentrale Abfrage über die Gesellschaften durch. Diese Abfrage wird auf Konzernebene angestoßen und umfasst alle KION Group Gesellschaften, die in den Geltungsbereich der Konzernrichtlinie fallen. Die Ergebnisse zeigen Bereiche auf, in denen Optimierungsbedarf besteht oder besondere Aufmerksamkeit erforderlich ist, um potenzielle Risiken von Menschenrechtsverstößen zu verringern und/oder auszuschließen.
Die ordnungsgemäße Anwendung und Einhaltung der Standards wurde auch im Rahmen interner Audits bei den ausgewählten Tochtergesellschaften im Berichtsjahr 2025 geprüft. Die zu prüfenden Standards und Verfahren werden zur Gesamtrisikoeinschätzung der KION Group auf Basis eines Risikobewertungsprozesses ausgewählt.
Im Rahmen der jährlichen Compliance-Risiko-Bewertung befasst sich die KION Group auch mit dem Thema Diskriminierung und sammelt dezentral Informationen über bestehende Präventiv- und Abhilfemaßnahmen bei den lokalen Einzelgesellschaften oder auf Ebene der operativen Einheiten. Wird ein gemeldeter Vorfall von Diskriminierung bestätigt, müssen Abhilfemaßnahmen eingeleitet werden. Zur Sensibilisierung für die bei der KION Group geltenden internationalen Mindest-Beschäftigungsstandards, einschließlich des Diskriminierungsschutzes, wird seit dem Geschäftsjahr 2024 eine spezifische Schulung für ausgewählte Funktionen durchgeführt, die in regelmäßigen Abständen verpflichtend absolviert werden muss. Zusätzlich werden für alle weiteren Mitarbeitergruppen freiwillige Schulungen angeboten und durchgeführt, um die Umsetzung und Einhaltung der genannten Grundsätze weiter zu fördern.
Alle Beschäftigten, insbesondere Mitglieder der Geschäftsleitungen der Tochterunternehmen und Führungskräfte, sind dazu angehalten, ihr Handeln und Entscheiden in ihrem Verantwortungsbereich an den genannten Grundsätzen auszurichten. Die Geschäftsleitungen der lokalen Einzelgesellschaften und das Management der operativen Einheiten sind dafür verantwortlich, die Mindest-Beschäftigungsstandards umzusetzen, zu kontrollieren und ihre Einhaltung durchzusetzen, einschließlich Prävention, Risikominderung und Abhilfe. Die Geschäftsleitungen der operativen Einheiten in den jeweiligen Regionen müssen diese Maßnahmen in geeigneter Weise nachverfolgen. Da die Mindest-Beschäftigungsstandards alle Arbeitnehmer betreffen, wurden diese über den Vorsitzenden des Europäischen Betriebsrats indirekt an der Entwicklung des Konzepts beteiligt.
Die internationalen Mindest-Beschäftigungsstandards der KION Group sind auf der Website der KION Group öffentlich zugänglich unter www.kiongroup.com/de/Über-uns/Management/. Zudem werden die internationalen Mindest-Beschäftigungsstandards über das Intranet, in Schulungen und durch die Personalabteilung an die Mitarbeiter kommuniziert. Die Richtlinie ist den Beschäftigten in den neun Standardsprachen der KION Group intern zugänglich.
Health, Safety, and Environment Statement of Intent
Im Kontext von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz unterstreicht das HSE Statement of Intent die Selbstverpflichtung des Konzerns, die Sicherheit und Gesundheit von Mitarbeitern, befristet angestellten Mitarbeitern, Agenturpersonal und Auftragnehmern zu gewährleisten. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, sind alle Einzelgesellschaften der KION Group dezentral dafür verantwortlich, eine Reihe von Maßnahmen zu unterstützen. Dazu gehören unter anderem die Einhaltung von Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzstandards gemäß den geltenden Anforderungen der ISO-Norm 45001 und nationalen Gesetzen, die Festlegung von Zielen und Berichtsstrukturen, einschließlich Verfahren zur Untersuchung von Vorfällen und Abhilfemaßnahmen, die Durchführung von Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzschulungen und der regelmäßige Dialog mit den relevanten Stakeholdern. Obwohl Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Menschenhandel nicht in den Anwendungsbereich des Konzeptes fallen, demonstriert die KION Group durch die Verbindung zum Übereinkommen über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt der ILO ihr Engagement für die Aufrechterhaltung eines verantwortungsvollen und ethischen Arbeitsumfelds. Zudem strebt sie die Einhaltung internationaler Arbeitsnormen an. Diese Verbindung erhöht den Fokus der KION Group, eine Sicherheits- und Nachhaltigkeitskultur in ihren weltweiten Betrieben durch das HSE Statement of Intent zu fördern.
Weitere Informationen zum HSE Statement of Intent finden sich in dem Kapitel „Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel“.
Health, Safety, and Environment Standard
Der HSE-Standard der KION Group definiert Mindestanforderungen für alle Standorte und Gesellschaften der KION Group in Bezug auf HSE-Aspekte, ergänzend zu den lokalen Vorschriften und den jeweils anwendbaren Anforderungen der ISO-Normen, zum Beispiel ISO 45001 „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz“. In Bezug auf die identifizierten wesentlichen Auswirkungen im Zusammenhang mit Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bietet der HSE-Standard Richtlinien in Bezug auf Risikobewertungen und Risikomanagement, Mitarbeitereinbindung und HSE-Besprechungen, Schulungsprogramme, Unfallmanagement und -messung sowie andere relevante Kontrollsysteme für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
Der HSE-Standard bildet das konzernweite Managementsystem für Arbeitssicherheit, das auf die Verhütung von Arbeitsunfällen ausgerichtet ist und nach ISO 45001 zertifiziert ist.
Weitere Informationen zu diesem Konzept finden sich in dem Kapitel „Konzepte im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung“.
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die eigene Belegschaft sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen (S1-4)
Der etablierte HSE-Standard ist das Fundament für dauerhaft hohen Arbeits- und Sicherheitsschutz im Konzern, aus dem Präventiv- und Abhilfemaßnahmen in Bezug auf potenzielle oder tatsächliche negative Auswirkungen abgeleitet werden. So werden Arbeitsunfälle und Verletzungen in den turnusmäßigen HSE-Besprechungen, auch auf Ebene der lokalen Einzelgesellschaften, sowie bei gravierenden Unfällen durch umgehende Begehungen am Unfallort vom HSE-Team analysiert und dokumentiert. Die nachfolgend vorgestellten Maßnahmen zielen darauf ab, Risiken und Eintrittswahrscheinlichkeiten arbeitsbedingter Vorfälle zu verringern, eine HSE-Kultur zu fördern und das Bewusstsein für HSE-Aspekte zu schärfen.
Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird mithilfe von arbeitssicherheits- und gesundheitsschutzbezogenen Zielen und Kennzahlen überwacht und bewertet, wie zum Beispiel der Unfallhäufigkeitsrate, die darauf schließen lässt, wie effektiv die Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzprogramme sind (siehe „Ziele im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft“ sowie „Kennzahlen zu Gesundheitsschutz und Sicherheit“).
Das HSE-Netzwerk stellt die notwendigen Ressourcen zur Umsetzung der identifizierten Maßnahmen bereit, die hauptsächlich aus Datenerfassungssystemen, Personal und relevanten Schulungen auf zentraler und lokaler Ebene bestehen.
Darüber hinaus ermöglicht das Netzwerk durch seine Governance-Struktur die effiziente Zuteilung und Anwendung dieser Ressourcen. Die finanziellen Ressourcen werden von den einzelnen operativen Einheiten dezentral bereitgestellt. Mitarbeitende und HSE-Manager erhalten zudem Arbeitszeit, um an Schulungen, Audits und HSE-Sitzungen teilnehmen zu können.
HSE Assessment
Das HSE Assessment ist ein Selbstbewertungsinstrument, das lokalen Teams dabei hilft, ihr HSE-Managementsystem auf der Grundlage des HSE-Standards der KION Group einzurichten und zu verbessern. Das Instrument steht allen lokalen Gesellschaften der KION Group dauerhaft zur Verfügung und unterstützt sowohl die Leistungsbewertung als auch die Identifikation von Verbesserungspotenzialen und die Ableitung entsprechender Maßnahmen. Die letzte HSE-Bewertung wurde von August bis November 2025 durchgeführt.
Die Wirksamkeit wird von der zentralen HSE-Funktion überwacht und bewertet. Der Fortschritt wird über ein jährliches konzernweites Ziel im Handlungsfeld „Occupational Health & Safety“ in der Nachhaltigkeitsstrategie gemessen, das in interne Ziele der operativen Einheiten unterteilt ist (siehe hierzu „Ziele im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft“).
Auch wenn konkrete KPIs noch nicht vollständig vorliegen, ermöglichen erste Ergebnisse – etwa Teilnahmequoten, Feedbackauswertungen und Unfallreduktionen – bereits eine fundierte Einschätzung der Wirksamkeit.
Zentrales HSE-Audit
Das zentrale HSE-Audit ist eine auf dem HSE-Standard der KION Group basierende Initiative zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeits- und Gesundheitsschutz und stellt aus Sicht der KION Group ein wirksames und proaktives HSE-Tool dar. Das zentrale HSE-Audit beeinflusst die HSE-Kultur im Konzern und entwickelt sie weiter. Es erlaubt der zentralen HSE-Funktion, den lokalen Standorten interne Erfahrungen zu vermitteln und gleichzeitig Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken zu identifizieren. Das Audit bezieht Mitarbeiter, Auftragnehmer, Agenturpersonal und Besucher sowie Lieferanten, Hersteller und Kunden ein. Am Ende wird ein umfassender Audit-Bericht an die lokale Geschäftsleitung und an den Vorstand der KION GROUP AG geliefert. Das Programm wird seit 2010 als wiederkehrende Aktion durchgeführt. Im Januar 2025 startete das zentrale HSE-Auditprogramm, das im Dezember 2025 abgeschlossen wurde. Die Wirksamkeit der HSE-Audits wird durch eine Umfrage nach jedem zentralen HSE-Auditprogramm bewertet. Dabei haben die am HSE-Audit beteiligten lokal verantwortlichen Teams die Möglichkeit, ihr Feedback zum Gesamtprozess abzugeben.
KION Board OHS Award
Mit dem KION Board OHS Award werden lokale Einzelgesellschaften gewürdigt und ausgezeichnet, die herausragende Leistungen im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz vorweisen können. Alle Gesellschaften der KION Group können einen Projektantrag einreichen, der von einem dafür eingerichteten Ausschuss geprüft und anhand eines festgelegten Kriterienkatalogs bewertet wird. Der Vergabeprozess startete im September 2025 und wird voraussichtlich im ersten Quartal 2026 abgeschlossen. Ziel des Programms ist es, eine HSE-Kultur der Best Practices und der kontinuierlichen Verbesserung zu fördern sowie das Bewusstsein für Aspekte der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in der gesamten KION Group zu steigern.
HSE-Schulungen
Der HSE-Standard der KION Group schreibt vor, dass alle Einzelgesellschaften der KION Group eine HSE-Einführungsschulung durchführen müssen, die eine vorgegebene Liste relevanter HSE-Themen abdeckt. Diese Schulungen müssen für alle neuen Mitarbeiter und Leiharbeitnehmer im Unternehmen sowie für Auftragnehmer an Standorten der KION Group am ersten Tag nach ihrem Eintritt in die lokale Einzelgesellschaft angeboten werden. Zudem nehmen alle Mitarbeiter an einer jährlichen HSE-Sensibilisierungsschulung teil, in der die spezifischen HSE-Aspekte behandelt werden. Die Schulungen verfolgen das Ziel, das Bewusstsein für HSE-Themen zu schärfen und das Risiko und die Wahrscheinlichkeit von Arbeitsunfällen und Verletzungen zu verringern.
Ziele im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft (S1-5)
Wie im HSE Statement of Intent festgehalten, verpflichtet sich die KION Group, die Gesundheit und Sicherheit der eigenen Mitarbeiter zu gewährleisten. Die Umsetzung dieser Verpflichtung erfordert die Bewertung und kontinuierliche Verbesserung des betrieblichen HSE-Managementsystems aller lokalen Gesellschaften der KION Group. Zu diesem Zweck hat die KION Group Ziele definiert, um die konzernweite Leistung im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu überwachen und die Wirksamkeit von Maßnahmenprogrammen zu beurteilen. Die nachfolgend beschriebenen Ziele beziehen sich auf die Geschäftstätigkeiten der KION Group und werden in Zusammenarbeit mit den HSE-Leitern der operativen Einheiten festgelegt. Die Leistungen im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie deren Entwicklung im Verhältnis zu den festgelegten Zielen, einschließlich einer Trendanalyse, werden monatlich mithilfe eines speziellen internen Reporting-Tools überwacht, das von der zentralen HSE-Funktion gesteuert wird. Die Ergebnisse werden in verschiedenen Formaten diskutiert, zum Beispiel in den monatlichen HSE-Führungstreffen der HSE-Leiter der operativen Einheiten.
In die interne HSE-Berichterstattung sind auch das HSE-Netzwerk sowie der Vorstand der KION GROUP AG eingebunden. Dies beinhaltet den Austausch in Bezug auf Best Practices, fundierte Erfahrungswerte und generelle Möglichkeiten zur Verbesserung der festgelegten Zielsetzungen. Darüber hinaus werden einzelne Verbesserungsmaßnahmen regelmäßig in externen Audits nach ISO 45001 sowie in zentralen HSE-Audits gemeinsam mit den lokalen HSE-Beauftragten bewertet.
Unfallhäufigkeitsrate (Lost Time Injury Frequency Rate)
Die KION Group überwacht die arbeitsbedingte Unfallhäufigkeitsrate mithilfe einer unternehmensspezifischen Kennzahl, der „Lost Time Injury Frequency Rate“ (LTIFR). Die LTIFR berechnet die Anzahl der Todesfälle und Verletzungen aufgrund von arbeitsbedingten Unfällen, die zum Verlust von einem oder mehreren Arbeitstagen führen, bezogen auf eine Million Arbeitsstunden. Die Rate wird mittels der folgenden Formel berechnet: LTIFR = [unfallbedingter Zeitverlust x 1 Million Arbeitsstunden] / [Tatsächliche Arbeitsstunden]. Die KION Group verfolgt das Ziel einer jährlichen Senkung der LTIFR um mindestens fünf Prozent, unabhängig von der Leistung im Vorjahr. Das festgelegte Ziel der jährlichen Reduzierung um fünf Prozent aus dem ursprünglichen Ziel im Basisjahr 2017 (LTIFR: 10,3) wurde im Geschäftsjahr 2025 mit einem LTIFR-Wert von 4,2 im Vergleich zum Vorjahr erreicht (siehe hierzu „Strategieziele und Zielerreichung im Geschäftsjahr 2025“).
Zertifizierungsquote nach ISO 45001
Die KION Group verfolgt das strategische Ziel der Zertifizierung aller Standorte entsprechend ISO 45001 in ihrer Nachhaltigkeitsstrategie. Die Zertifizierungsquote nach ISO 45001 gibt den Prozentsatz der KION Group Standorte an, die extern zertifiziert sind. Im Basisjahr 2021 waren 68 Prozent der Standorte nach ISO 45001 zertifiziert. Das angestrebte strategische Ziel für 2025 in Höhe von 100 Prozent konnte mit einer Zertifizierungsquote von unverändert 99 Prozent im Vergleich zum Vorjahr annähernd erneut erreicht werden. Die KION Group wird auch zukünftig an der Zertifizierungsquote in ihrer Nachhaltigkeitsstrategie festhalten und laufend prüfen, um die Arbeitssicherheit im Konzern dauerhaft sicherstellen zu können (siehe „Strategieziele und Zielerreichung im Geschäftsjahr 2025“).
HSE Assessment
Da die KION Group davon bereits ausging, das Ziel der ISO-45001-Zertifizierung im Berichtsjahr zu erreichen, wurde ein neues strategisches Ziel definiert, um weiterhin die wichtigsten Aspekte der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zu verbessern. Die Kennzahl ist ein wichtiges Instrument, um die vollständige und kontinuierliche Erfüllung des HSE-Standards an allen Standorten der KION Group sicherzustellen und zu überwachen. Mit diesem Ziel will die KION Group bis 2027 an allen Konzernstandorten eine durchschnittliche Erfüllungsquote von 100 Prozent des HSE-Standards erreichen. Das Ziel umfasst daher die eigenen Geschäftstätigkeiten sämtlicher konzernweiter Standorte. Die KION Group konzentrierte sich im Geschäftsjahr 2025 auf die Festlegung des Bezugswertes für die Zielsetzung für 2026 und auf die weitere Berücksichtigung der durchschnittlichen Erfüllungsquote (95,9 Prozent) im Jahr 2025 sowie auf die Erreichung einer hundertprozentigen Teilnahme aller Standorte an dem HSE Assessment (siehe hierzu „Strategieziele und Zielerreichung im Geschäftsjahr 2025“).
Kennzahlen im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft
Merkmale der Arbeitnehmer (S1-6)
Die KION Group erhebt und erfasst Mitarbeiterzahlen und -merkmale über ein konzernweites HR-System. Dabei werden die mitarbeiterspezifischen Datenpunkte entsprechend dem finanziellen Konsolidierungskreis zusammengefasst. Die KION Group meldet die Anzahl der Mitarbeiter und Auszubildenden als Personenzahl unter Berücksichtigung der tatsächlichen Anzahl zum Ende des Geschäftsjahres 2025 (31. Dezember 2025). Ein Querverweis von der Gesamtzahl der Mitarbeiter (Personalstand) zu der Anzahl der Vollzeitäquivalenten findet sich in „Entwicklung der Belegschaft“; ESRS 1.119 (a).
Die Kennzahlen für die Merkmale der Arbeitnehmer schließen aktive und inaktive Mitarbeiter der KION Group mit ein; Auszubildende, Praktikanten und Werkstudenten wurden nicht berücksichtigt. Auszubildende wurden von der Definition „Arbeitskräfte des Unternehmens“ ausgeschlossen, da sie weder als Mitarbeiter noch als Leiharbeitnehmer betrachtet werden können. Da sie aber aus Sicht der KION Group wichtige interne Stakeholder sind, werden die Daten zu den Auszubildenden gesondert angegeben.
Bei der Angabe der Fluktuationsrate und der Anzahl der Mitarbeiter, die das Arbeitsverhältnis beendet haben, berücksichtigt die KION Group Entlassungen, Pensionierungen sowie andere freiwillige und unfreiwillige Gründe für den Austritt. Konzerninterne Versetzungen werden ausgeschlossen, um Doppelzählungen zu vermeiden. Für den Nenner der Fluktuationsrate verwendet die KION Group die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter über einen Zeitraum von zwölf Monaten (zum letzten Tag jeden Monats, geteilt durch die Anzahl der Monate).
Geschlechter |
2025 |
2024 |
Veränderung |
||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Männlich |
34.844 |
35.066 |
–0,6 % |
||||||
Weiblich |
8.141 |
8.183 |
–0,5 % |
||||||
Sonstige1 |
10 |
6 |
66,7 % |
||||||
Keine Angabe1 |
26 |
42 |
–38,1 % |
||||||
Anzahl der Beschäftigten zum Jahresende gesamt |
43.021 |
43.297 |
–0,6 % |
||||||
Austritte aus dem Unternehmen im Berichtszeitraum |
5.007 |
5.235 |
–4,4 % |
||||||
Fluktuationsrate der Beschäftigten im Berichtsjahr3 |
11,6 % |
12,1 % |
− |
||||||
|
|||||||||
|
Aufteilung nach Geschlechtern |
|
|||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
Männlich |
Weiblich |
Sonstige1 |
Keine Angabe1 |
Gesamt |
||||||
Anzahl der Beschäftigten nach Vertragstypen zum Jahresende gesamt (Personenzahl zum Stichtag)2 |
34.844 |
8.141 |
10 |
26 |
43.021 |
||||||
davon dauerhaft Beschäftigte |
32.424 |
7.472 |
10 |
26 |
39.932 |
||||||
davon befristete Beschäftigte |
2.385 |
661 |
– |
– |
3.046 |
||||||
davon Beschäftigte ohne garantierte Arbeitsstunden |
35 |
8 |
– |
– |
43 |
||||||
|
|
|
|
|
|
||||||
Zusatzinformation: Anzahl der Auszubildenden3 |
683 |
138 |
– |
1 |
822 |
||||||
|
|||||||||||
|
Aufteilung nach Geschlechtern |
|
|||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
Männlich |
Weiblich |
Sonstige1 |
Keine Angabe1 |
Gesamt |
||||||
Anzahl der Beschäftigten nach Vertragstypen zum Jahresende gesamt (Personenzahl zum Stichtag)2 |
35.066 |
8.183 |
6 |
42 |
43.297 |
||||||
davon dauerhaft Beschäftigte |
32.378 |
7.500 |
6 |
42 |
39.926 |
||||||
davon befristete Beschäftigte |
2.662 |
677 |
– |
– |
3.339 |
||||||
davon Beschäftigte ohne garantierte Arbeitsstunden |
26 |
6 |
– |
– |
32 |
||||||
|
|
|
|
|
|
||||||
Zusatzinformation: Anzahl der Auszubildenden3 |
693 |
155 |
1 |
2 |
851 |
||||||
|
|||||||||||
Im Berichtsjahr war ein Großteil der Mitarbeiter der KION Group unbefristet beschäftigt. Befristete Verträge bestanden unter anderem aufgrund der Abdeckung von saisonalem Bedarf, zeitlich begrenzter Projektarbeiten, temporärer Vertretungen (zum Beispiel während der Elternzeit) oder zur Erprobung.
|
2025 |
2024 |
Veränderung |
||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
Zahl der Beschäftigten zum Jahresende gesamt |
43.021 |
43.297 |
–0,6 % |
||||
Deutschland |
11.983 |
12.627 |
–5,1 % |
||||
China |
5.394 |
5.264 |
2,5 % |
||||
USA |
4.376 |
4.354 |
0,5 % |
||||
Übrige Länder |
21.268 |
21.052 |
1,0 % |
||||
|
|||||||
Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten
Die Meldungen von Vorfällen, Beschwerden und schwerwiegenden Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten und deren Nachverfolgung sind fester Bestandteil des konzernweiten Compliance-Managements. Da im S1 lediglich Arbeitssicherheit und arbeitsbedingte Verletzungen für die KION Group als wesentlich identifiziert wurden, entfällt die tabellarische Offenlegung (ESRS S1-17).
Die Nachhaltigkeitsstrategie umfasst dennoch das Ziel, dass keine Verstöße gegen die KION Mindest-Beschäftigungsstandards vorkommen. Für das Geschäftsjahr 2025 kann bestätigt werden, dass keine Verstöße gegen die Mindest-Beschäftigungsstandards der KION Group festgestellt wurden. Damit wurden auch keine schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen innerhalb der eigenen Belegschaft wie beispielsweise Kinderarbeit, Zwangsarbeit oder Menschenhandel bekannt (siehe „Strategieziele und Zielerreichung im Geschäftsjahr 2025“). Die im Hinweisgebersystem der KION Group dokumentierten Meldungen von Diskriminierung und Belästigung wurden, soweit im Berichtsjahr als substantiiert festgestellt, nachverfolgt und Personalmaßnahmen eingeleitet. Diese waren nach eingehender Prüfung jedoch nicht als Diskriminierung und systematische Belästigung im Sinne der Mindest-Beschäftigungsstandards der KION Group und somit als Verstoß gegen diese zu werten.
Kennzahlen zu Gesundheitsschutz und Sicherheit (S1-14)
Hinsichtlich der wesentlichen Auswirkungen auf die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitskräfte des Unternehmens werden die Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit im Geschäftsjahr 2025 entlang ESRS S1.14 Abs. 88 dargelegt. Kennzahlen, für welche die Übergangsvorschriften im ESRS S1-14 formuliert sind, werden nicht berichtet.
|
2025 |
2024 |
Veränderung |
||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Prozentsatz der Personen in der eigenen Belegschaft, die vom Managementsystem für Gesundheit und Sicherheit abgedeckt werden |
97,5 % |
97,7 % |
− |
||||||
|
|
|
|
||||||
Anzahl der Todesfälle infolge arbeitsbedingter Verletzungen und arbeitsbedingter Erkrankungen |
|
|
|
||||||
Angestellte Beschäftigte1 |
– |
1 |
–100,0 % |
||||||
Nicht angestellte Beschäftigte innerhalb der eigenen Belegschaft |
– |
– |
− |
||||||
Andere Arbeitskräfte, die an den Standorten des Unternehmens tätig sind |
– |
1 |
–100,0 % |
||||||
|
|
|
|
||||||
Anzahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle und arbeitsbedingten Erkrankungen von Beschäftigten |
510 |
444 |
14,9 % |
||||||
Arbeitsbedingte Verletzungen mit Ausfallzeit – |
317 |
337 |
–5,9 % |
||||||
Arbeitsbedingte Erkrankungen mit Ausfallzeit – |
6 |
14 |
–57,1 % |
||||||
Sonstige Verletzungen – Beschäftigte1 |
187 |
93 |
> 100,0 % |
||||||
|
|
|
|
||||||
Unfallhäufigkeitsrate mit Ausfalltagen von Beschäftigten |
6,8 |
5,8 |
16,1 % |
||||||
|
|
|
|
||||||
LTIFR: Unfallhäufigkeitsrate der meldepflichtigen arbeitsbedingten Verletzungen mit Ausfalltagen1, 3 |
4,2 |
4,4 |
–5,0 % |
||||||
|
|||||||||
In einem konzernweiten Berichtssystem werden Daten zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der konsolidierten Tochtergesellschaften der KION Group erfasst. Hierzu zählen Vorfälle, Arbeitsstunden, Zertifizierungen von Managementsystemen und weitere Kennzahlen zu Gesundheit und Sicherheit. Über dieses System werden die unternehmensspezifischen Datenpunkte entsprechend dem Konsolidierungskreis der Finanzberichterstattung zusammengefasst. Im Rahmen der ISO-45001-Zertifizierungsaudits werden sowohl die lokalen Unfallmeldeverfahren als auch das Managementsystem für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz durch externe Zertifizierungsstellen validiert.
Im Geschäftsjahr 2025 hat der Konzern das Handlungsfeld „Occupational Health and Safety“ im Rahmen seiner Nachhaltigkeitsstrategie besonders in den Fokus gerückt. Dabei wurden zentrale Kennzahlen und Zielvorgaben wie die Unfallhäufigkeitsrate, die ISO-45001-Zertifizierungsquote auf Standortebene und das HSE Assessment verfolgt (siehe hierzu „Strategieziele und Zielerreichung im Geschäftsjahr 2025“).
Mit Blick auf das HSE Assessment entspricht die konzernweite Erfüllungsquote dem Durchschnitt der individuellen Ergebnisse des HSE Assessments aller Standorte. Die individuellen Ergebnisse errechnen sich aus der Erfüllungsquote des HSE-Standards am jeweiligen Standort (siehe „Konzepte im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft“).
Im Berichtsjahr konzentrierten sich die Bemühungen auf die Festlegung eines Bezugswertes für die durchschnittliche Erfüllungsquote des HSE-Standards sowie auf die Sicherstellung der Teilnahme aller Standorte am HSE Assessment. Im Jahr 2025 lag die durchschnittliche Erfüllungsquote des HSE-Standards bei 95,9 Prozent. Die verbleibende Differenz zur vollständigen Erfüllungsquote von 100 Prozent ist hauptsächlich auf neu hinzugekommene Standorte zurückzuführen. Die Kennzahl ist ein wichtiges Instrument, um die vollständige und kontinuierliche Erfüllung des HSE-Standards – und damit den Arbeits- und Gesundheitsschutz an allen Standorten im Konzern – zu gewährleisten.
Im Vergleich zu vorangegangenen Berichtszeiträumen sind die Veränderungen in der Berechnung und Vorbereitung von angegebenen Kennzahlen hauptsächlich auf unterschiedliche Berichtsumfänge zurückzuführen. Der Anwendungsbereich für Kennzahlen zu den Merkmalen der Arbeitnehmer wurde angepasst, da dieser vorher Auszubildende mit einbezog, nicht aber inaktive Mitarbeiter. In Bezug auf Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten wurde der Anwendungsbereich für Vorfallmeldungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens ausgeweitet, die jetzt weitere Kategorien von Leiharbeitnehmern umfassen. Gemäß den ESRS-Anforderungen für die Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit wurden auch die Aufschlüsselung der Todesfälle und die Art der gemeldeten Vorfälle überarbeitet, um die Arbeitskräfte des Unternehmens und andere Arbeiter vor Ort sowie alle meldepflichtigen Vorfälle im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu berücksichtigen.