2. Grundlagen der Erstellung des Konzern­abschlusses

Der Konzernabschluss für die KION Group zum 31. Dezember 2025 wurde auf der Grundlage von § 315e HGB in Übereinstimmung mit den am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) und den diesbezüglichen Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rats betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in der Europäischen Union anzuwenden sind. Es fanden sämtliche bis zum Abschlussstichtag in Kraft getretenen und für das Geschäftsjahr 2025 verpflichtend anzuwendenden IFRS bzw. Interpretationen im Konzernabschluss Anwendung.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind im Konzernabschluss verschiedene Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst, die im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert werden. Vermögenswerte und Schulden sind in lang- und kurzfristig aufgegliedert. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt.

Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt, der die Berichtswährung des Konzerns darstellt. Alle Beträge werden in Millionen Euro (Mio. €) angegeben, soweit nichts anderes vermerkt ist. Dabei kann es aufgrund kaufmännischer Rundungen aus der Addition in den Summen zu unwesentlichen Rundungsdifferenzen kommen. Die dargestellten Prozentsätze werden auf Basis der jeweiligen Beträge in Tausend Euro ermittelt. Alle einbezogenen Abschlüsse der Tochterunternehmen wurden auf den Stichtag des Jahresabschlusses der KION GROUP AG aufgestellt. Die Vergleichszahlen des Vorjahres wurden nach den gleichen Grundsätzen ermittelt.

Im laufenden Geschäftsjahr erstmals anzuwendende Rechnungslegungsvorschriften

Im Geschäftsjahr 2025 waren die Änderungen an IAS 21 „Auswirkungen von Wechselkursänderungen“ erstmals verpflichtend anzuwenden. Die Änderungen spezifizieren, wann eine Währung in eine andere Währung umtauschbar ist, und geben Leitlinien zur Bestimmung des anzuwendenden Wechselkurses, sofern eine Währung nicht umtauschbar ist. Aus der erstmaligen Anwendung dieser Anpassungen ergaben sich keine Auswirkungen auf die Darstellung der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der KION Group.

Veröffentlichte, aber noch nicht angewandte Rechnungslegungsvorschriften

Die Standards und Interpretationen, die bis zum 31. Dezember 2025 bereits vom IASB verabschiedet worden sind, aber für das Geschäftsjahr 2025 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren, werden von der KION Group voraussichtlich erst ab dem Zeitpunkt berücksichtigt, zu dem sie verpflichtend anzuwenden sind. Die erstmalige Anwendung dieser Rechnungslegungsvorschriften wird auf die Darstellung der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der KION Group nach derzeitiger Einschätzung keine wesentlichen Auswirkungen haben.

Von dieser Wesentlichkeitseinschätzung ausgenommen ist die erstmalige Anwendung von IFRS 18 „Darstellung und Angaben im Abschluss“. Basierend auf den Erkenntnissen des laufenden Implementierungsprojekts wird die Einführung von IFRS 18 bei der KION Group zu Änderungen in der Darstellung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung sowie zu zusätzlichen Angaben im Konzernanhang führen. Die Ansatz- und Bewertungsvorschriften werden durch den neuen Standard nicht beeinflusst. IFRS 18 wird den derzeit gültigen IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ ersetzen und ist erstmals verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen.

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