ESRS E2 – Umwelt­­verschmutzung

Das wesentliche Thema „Umweltverschmutzung“ wird in der KION Group über das strategische Handlungsfeld „Climate and energy“ mitgeführt.

Wesentliche Auswirkungen und Risiken und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung (E2 SBM-3)

Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden negative Auswirkungen sowie ein Risiko im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung als wesentlich bewertet.

Liste aller Auswirkungen, Risiken und Chancen – Umweltverschmutzung

 

 

Wertschöpfungskette

Zeitraum

Unterthema

IRO

Vor­gelagert

Eigene Geschäfts­tätigkeit

Nach­gelagert

< 1 Jahr

1–5 Jahre

> 5 Jahre

Luftverschmutzung

 

 

 

 

 

 

 

Rohstoffgewinnung und -verarbeitung

Auswirkung (–)
[Tatsächlich]

 

 

Umweltverschmutzung durch Logistik

Auswirkung (–)
[Tatsächlich]

 

Besonders besorgnis­erregende Stoffe

 

 

 

 

 

 

 

Versorgungsunterbrechung aufgrund eines möglichen Verbots von PFAS (mit einigen Ausnahmen)

Risiko

 

 

 

 

Rohstoffgewinnung und -verarbeitung (negative Auswirkung)

Rohstoffe wie Stahl, Eisen und andere Metalle sind in den Bauteilen und Produkten enthalten, die von der KION Group erworben und verbaut werden. Allgemein hat die Gewinnung dieser Rohstoffe relevante Auswirkungen auf die Umwelt insbesondere im Hinblick auf die Luftverschmutzung durch das Freisetzen von Schadstoffen bei der Rohstoffförderung und -verarbeitung in der vorgelagerten Wertschöpfungskette. Stickstoffoxide, Kohlendioxid und Kohlenmonoxid sind einige der Schadstoffe, die bei diesem Prozess entstehen.

Als Hersteller von Flurfördertechnik, der auf solche Rohstoffe angewiesen ist, hat die KION Group die Luftverschmutzung, die bei der Produktion dieser Materialien entsteht und aus ihren Geschäftsbeziehungen resultiert, als wesentliche Auswirkung in der vorgelagerten Wertschöpfungskette identifiziert.

Umweltverschmutzung durch Logistik (negative Auswirkung)

Der Straßenverkehr ist einer der größten Verursacher von Luftverschmutzung, wobei Kohlendioxid, Feinstaub und Stickoxide die relevantesten Schadstoffe sind. Die größte Quelle der Luftverschmutzung stellt der Warentransport von den Lieferanten zu den Standorten der KION Group (vorgelagert) sowie in der eigenen Geschäftstätigkeit zwischen den Standorten der KION Group dar, der überwiegend von externen Logistikdienstleistern durchgeführt wird. Die Umweltverschmutzung durch den eigenen Fuhrpark der KION Group wurde dabei auch betrachtet, jedoch aufgrund geringer Kilometerleistung und geringen transportierten Gewichts als nicht wesentlich eingestuft. Schätzungen zufolge ist der Großteil der transportbedingten Luftverschmutzung auf externe Gütertransportanbieter zurückzuführen. Ein geringerer Anteil entfällt auf den innerbetrieblichen Fuhrpark und die eingesetzten Servicefahrzeuge.

Versorgungsunterbrechung aufgrund eines möglichen Verbots von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (mit einigen Ausnahmen) (Risiko)

Ein mögliches Verbot von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) durch die EU-Kommission gemäß REACH Anhang XVII stellt ein wesentliches Risiko für die KION Group dar, da von dieser Entscheidung mehrere Komponenten in den Produkten erheblich betroffen sein könnten. Sollten aus technischer oder wirtschaftlicher Sicht keine Alternativen zu PFAS oder den potenziell davon betroffenen zugekauften Komponenten verfügbar sein, könnten sich Versorgungsunterbrechungen aufgrund von Lieferengpässen nachteilig auf die Produktivität des Konzerns auswirken. Darüber hinaus bestünde das finanzielle Risiko von Umsatzverlusten und/oder Geldstrafen. Die Wahrscheinlichkeit dieses Risikos wird sowohl von den künftigen Entscheidungen der EU-Kommission als auch von der zeitnahen Verfügbarkeit technisch und wirtschaftlich geeigneter Alternativen innerhalb der Lieferkette beeinflusst.

Ein vollständiges Verbot und die derzeit begrenzten Substitutionsmöglichkeiten von Komponenten mit PFAS könnte den Ausschluss bestimmter Produkte der KION Group aus dem Produktportfolio zur Folge haben. Darüber hinaus lassen sich höhere Wartungskosten sowie Produktionsstillstände aufgrund einer nur eingeschränkten Verfügbarkeit relevanter Bauteile nicht ausschließen. Abhängig von Art und Umfang künftiger regulatorischer Einschränkungen in Bezug auf PFAS könnten sich daraus Auswirkungen in unterschiedlicher Ausprägung und Schwere ergeben.

Konzepte im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung (E2-1)

Grundsätze des Lieferantenverhaltens

Der im Berichtsjahr aktualisierte Verhaltenskodex für Lieferanten („KION Group Supplier Code of Conduct“) legt verbindliche ökologische, ethische, soziale sowie datenschutz- und IT-sicherheitsbezogene Anforderungen für alle Lieferanten weltweit fest und wurde umfassend überarbeitet, um den gestiegenen regulatorischen Anforderungen und Nachhaltigkeitsstandards gerecht zu werden.

Die aktualisierte Fassung berücksichtigt insbesondere die Vorgaben des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und die darin enthaltenen umfassenden menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten. Darüber hinaus wurden im Verhaltenskodex der KION Group ergänzende Leitlinien zur Einhaltung und Überwachung von Umweltvorgaben entlang der vorgelagerten Wertschöpfungskette aufgenommen. Dazu zählt auch die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (zum Beispiel EU-REACH, EU-POP und US-TSCA) bei der Lieferung von Produkten an die KION Group. Die KION Group setzt voraus, dass Lieferanten im Rahmen ihrer Produkt- und Umweltverantwortung den Einsatz gefährlicher Stoffe aktiv identifizieren und reduzieren. Die Lieferanten der KION Group werden durch diese Leitlinien im Verhaltenskodex dazu angehalten, mit einem verantwortungsvollen Umweltmanagement aktiv zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen für heutige und zukünftige Generationen beizutragen.

Weitere Einzelheiten zu den Grundsätzen des Lieferantenverhaltens der KION Group finden sich in dem Kapitel „Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette“.

KION Group Code of Compliance

Die im KION Group Code of Compliance (KGCC) festgelegten Verhaltensgrundsätze sind für alle Mitarbeiter und Geschäftspartner der KION Group verbindlich. Im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung verfolgt die KION Group das Prinzip, umweltfreundliche Produkte und Geschäftsprozesse zu entwickeln. Der Konzern verpflichtet sich zudem zum Schutz von Umwelt und Gesellschaft sowie zum Einsatz umweltfreundlicher Fertigungstechnologien. Darüber hinaus fordert der KGCC, dass Vorschriften eingehalten und die erforderlichen Genehmigungen rechtzeitig erteilt werden und dass die Umweltbelastung durch alle Gesellschaften und Mitarbeiter der KION Group insgesamt verringert wird. Die Leitlinie geht zudem indirekt auf den Austausch und die Minimierung besorgniserregender Stoffe ein, indem sie die neuesten technologischen Standards, die besten verfügbaren und umweltfreundlichen Methoden, die Verwendung sicherer Produkte und die Verringerung der Umweltverschmutzung einbezieht.

Der KGCC findet sowohl im eigenen als auch im vor- und nachgelagerten Betrieb Anwendung. Der Geschäftsführer und der Chief Compliance Officer sind dafür verantwortlich, die Einhaltung zu überwachen.

Stakeholder wie Mitarbeiter, Geschäftspartner und weitere werden von den jeweiligen zentralen Funktionen in die regelmäßige Überprüfung des KGCC mit einbezogen, zum Beispiel die Personalabteilung in Bezug auf Menschenrechte und die Einkaufsabteilung in Bezug auf Lieferantenanforderungen. Um eine wirksame Kommunikation des KGCC zu gewährleisten, führt die KION Group regelmäßige Schulungen für Mitarbeiter und alle neuen Beschäftigten durch. Geschäftspartner werden je nach Art der Beziehung auf unterschiedliche Weise über die Leitlinie informiert.

Der KGCC ist auf der Website der KION Group öffentlich zugänglich unter www.kiongroup.com/de/Über-uns/Compliance/.

Health, Safety, and Environment Statement of Intent

Das Health, Safety, and Environment (HSE) Statement of Intent ist ein Konzept, das die Grundsätze von HSE umreißt. Über den eigenen sowie vor- und nachgelagerten Betrieb hinweg umfasst das Konzept vor allem die Einhaltung von Gesetzen und Standards, Aspekte zur Förderung einer HSE-Kultur, die Verbindlichkeit von Schulungen und die Einbindung von Stakeholdern, die Folgenabschätzung sowie die Berichterstattung und die Verantwortlichkeiten.

Das HSE Statement of Intent befasst sich mit der Minderung negativer Auswirkungen im Zusammenhang mit Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung, einschließlich der Vermeidung und Kontrolle. Dem Konzept zufolge ist die KION Group, vertreten durch den Vorstand der KION GROUP AG, dafür verantwortlich, konsequente Bestrebungen zur Reduzierung von Emissionen und Einleitungen in die Luft, in das Wasser und auf dem Land voranzutreiben. Darüber hinaus sind alle Geschäftspartner, die in den Geltungsbereich dieses Konzepts fallen, verpflichtet, sämtliche nationale Vorschriften im Bereich HSE sowie alle relevanten Verfahrensregeln und Industriestandards einzuhalten, die für die Aktivitäten des Konzerns maßgeblich sind. Die KION Group muss ein sicheres Umfeld für alle von ihren Tätigkeiten betroffenen Personen schaffen, indem sie Gefahren identifiziert, beseitigt oder auf ein akzeptables Niveau reduziert, das den geltenden Normen entspricht oder diese übertrifft. Die Umweltauswirkungen vergangener, aktueller und zukünftiger Aktivitäten gilt es laut dem HSE Statement of Intent zu untersuchen.

Weitere Einzelheiten zum HSE Statement of Intent finden sich in dem Kapitel „Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel“.

Health, Safety, and Environment Standard

Der KION Group HSE-Standard definiert Mindestanforderungen für alle Standorte und Gesellschaften der KION Group in Bezug auf HSE-Aspekte, ergänzend zu den lokalen Vorschriften und den jeweils anwendbaren Anforderungen der ISO-Normen, zum Beispiel ISO 14001 für das Umweltmanagement. Der HSE-Standard der KION Group gilt für alle Mitarbeiter, Leiharbeiter und Besucher an allen Standorten, einschließlich Fabriken, Werken und Vertriebs- und Serviceorganisationen, sowie für Einzelpersonen an Kundenstandorten. Darüber hinaus gilt der Standard für Auftragnehmer, wie zum Beispiel Unternehmen oder Einzelpersonen, die Dienstleistungen oder Produkte an die KION Group und ihre lokalen Standorte im Auftrag eines externen Unternehmens liefern.

Das Ressort CPSO ist für die Implementierung und Überwachung des Standards verantwortlich. Der HSE-Standard wird regelmäßig, mindestens jährlich, von der zentralen HSE-Funktion und den Stakeholderfunktionen geprüft. Die Einbindung der Beschäftigten der KION Group fand im Überprüfungs- und Freigabeprozess zur Weiterentwicklung des Standards repräsentativ durch die HSE-Leiter der operativen Einheiten und das HSE-Netzwerk statt.

In Bezug auf die Minderung der negativen Auswirkungen von Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung, einschließlich der Vermeidung und Reduzierung, erklärt der HSE-Standard, dass ein wirksames Umweltmanagement für die KION Group unerlässlich ist. Alle lokalen Tochtergesellschaften sind dazu angehalten, Abfälle, Emissionen und den Gebrauch von Gefahrstoffen in Übereinstimmung mit der jeweiligen nationalen Gesetzgebung und der ISO-Norm 14001 oder ähnlichen Standards zu kontrollieren und zu reduzieren. Dies umfasst Wasser, Abwasser, Flächennutzung, Biodiversität, Lärm und Vibrationen. Darüber hinaus sind alle lokalen Tochtergesellschaften im Rahmen des ISO-14001-Prozesses aufgefordert, ein Register der Umweltauswirkungen und -aspekte zu führen, das von Umwelt-Audits begleitet wird und die Auswirkungen auf die Umwelt aufzeigt. Die Tochtergesellschaften sind gemäß HSE-Standard dazu verpflichtet, eine Umweltrisikoeinschätzung durchzuführen, um Umweltrisiken zu minimieren oder gänzlich auszuschließen. Diese Einschätzung bezüglich der Umweltrisiken umfasst alle lokalen Tochtergesellschaften sowie auch die Kundenstandorte, an denen Mitarbeiter der KION Group im Einsatz sind. Mit dem grundlegenden Ziel, Unfälle und Notfälle zu vermeiden, werden daher auch die Notfallplanungen an den Standorten mit einbezogen. Der HSE-Standard der KION Group steht den Beschäftigten intern in neun Sprachen zur Verfügung.

Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung (E2-2)

Compliance-Programm für Lieferanten

Seit 2022 erhebt die KION Group systematisch Daten über wesentliche Compliance-Sachverhalte bei ihren Lieferanten. Im Geschäftsjahr 2025 lag der Schwerpunkt des Compliance-Programms wie bereits im Vorjahr bei der operativen Einheit KION ITS EMEA. Das Programm erhebt Compliance-Daten über besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) in Waren gemäß Artikel 33 der Europäischen REACH-Verordnung sowie Informationen bezüglich der Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe (EU-RoHS), zu Chemikalien gemäß dem Toxic Substance Control Act (US-TSCA), zu Artikel 9 der Europäischen Waste Framework Directive (WFD) und zu Konfliktmineralien gemäß dem US-amerikanischen Dodd-Frank-Act.

Eine wesentliche Erweiterung erfuhr das Compliance-Programm bereits in den vergangenen Jahren im Rahmen der weltweiten Bestrebungen von Regierungen, gesundheitsgefährdende Stoffe wie PFAS zu regulieren. Neben KION ITS EMEA wurden zusätzlich Lieferanten der operativen Einheit KION SCS eingebunden, die Vorprodukte in den nordamerikanischen Markt liefern. Im Berichtsjahr wurde sowohl die Anzahl der berücksichtigten Lieferanten als auch die Bandbreite der betrachteten Themen erweitert. Ergänzend zur Einführung eines weiteren Softwaremoduls zur Erfassung PFAS-haltiger Vorprodukte und Materialien in der vorgelagerten Wertschöpfungskette der KION Group wurden zudem weitere relevante Themenfelder adressiert. Dazu zählen die Anforderungen der EU-POP-Verordnung hinsichtlich persistenter organischer Schadstoffe (Persistent Organic Pollutants – POP), die Thematik kritischer Rohstoffe in der EU, die Metallbeschaffung sowie der Umgang mit weiteren Konfliktmineralien (zum Beispiel Kobalt). Darüber hinaus wurden im Rahmen der PFAS-Initiative nunmehr auch Lieferanten aus dem Geschäftssegment Supply Chain Solutions in die entsprechenden Kampagnen eingebunden. Das Programm soll in den kommenden Jahren kontinuierlich fortgeführt werden.

Im Rahmen des Compliance-Programms hat die KION Group Lieferanten über den globalen Lieferketten-Compliance-Anbieter Assent dazu beauftragt, spezifische Compliance-Informationen der Bauteile und Komponenten von den Vorlieferanten bereitzustellen.

Die Wirksamkeit des Programms wird anhand der Rücklaufquote der Lieferanten sowie des von Assent bereitgestellten Lieferanten-Feedback-Berichts überwacht, welcher der Einkaufsorganisation als Grundlage für Nachverfolgungsmaßnahmen gegenüber Lieferanten dient.

Berichterstattung über besorgniserregende Stoffe in Produkten der KION Group

Artikel 9 der europäischen Waste Framework Directive (WFD) verpflichtet Lieferanten dazu, Informationen zu SVHC-Stoffen in Erzeugnissen oder komplexen Gegenständen bereitzustellen. Diese Informationen werden in der europaweiten SCIP-Datenbank (Substances of Concern in Products – SCIP) der Europäischen Chemikalienagentur ECHA gespeichert.

Die KION Group übermittelt SCIP-Meldungen für die operative Einheit KION ITS EMEA auf Basis der eingekauften Vorprodukte in der vorgelagerten Wertschöpfungskette. Seit 2024 sind die SCIP-Meldungen durch eine direkte Schnittstelle zum EU-System der ECHA automatisiert und werden im Rahmen des Compliance-Prozesses überwacht. Der externe etablierte Anbieter Assent erstellt und liefert SCIP-Dossiers für ausgewählte Tochterunternehmen für KION ITS EMEA. Für das Segment SCS wurden im Berichtsjahr erstmals Lieferantenbefragungen durchgeführt, um anhand von Materialnummern Auskünfte in den Vorprodukten und Komponenten über besonders besorgniserregende Stoffe zu erhalten. So konnte die KION Group bereits eine Vielzahl an vereinfachten SCIP-Meldungen einreichen und damit die Transparenz erhöhen. Die bereitgestellten Informationen über besorgniserregende Stoffe in den Erzeugnissen bieten der KION Group eine fundierte Grundlage für Maßnahmen zur Substitution oder Reduktion solcher Substanzen. Dies trägt mittelbar zu einer Verringerung der Belastung durch Schadstoffe bei.

Entwicklung von Maßnahmen gegen vorgelagerte Luftverschmutzung

Aktuell werden mögliche Maßnahmen in Bezug auf das neue wesentliche Thema der Luftverschmutzung in vorgelagerten Betrieben untersucht. Da die KION Group keine direkte Kontrolle über die Quellen der Luftverschmutzung in erworbenen Materialien hat, ist die Entwicklung einer detaillierten Roadmap eine komplexe Aufgabe, weil alle vorgeschlagenen Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den Lieferanten durchgeführt werden müssen. In einem ersten Schritt gilt es, bessere Daten über die mit Luftverschmutzung in Verbindung stehenden Materialien von den wichtigsten Lieferanten zu erhalten, die an Tochtergesellschaften der KION Group geliefert werden.

Ziele im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung (E2-3)

Zum Berichtszeitpunkt wurden spezifische Ziele bezüglich der Umweltverschmutzung noch nicht festgelegt. Da SVHC-Stoffe einen vergleichsweise neuen Aspekt darstellen, bedarf es zunächst einer vertieften Analyse der relevanten Einflussfaktoren sowie der Definition geeigneter Kennzahlen und Geltungsbereiche. Zudem ist der Aufbau strukturierter Datenbanken und systematischer Datenerhebungen erforderlich, um aussagekräftige Referenzwerte zu schaffen und darauf aufbauend fundierte Zielsetzungen entwickeln zu können. Insgesamt sind quantitative Ziele aufgrund der fehlenden Möglichkeiten zur Substitution bestimmter Stoffe (zum Beispiel Bleilegierungen) derzeit nur begrenzt möglich. Im Hinblick auf ein mögliches zukünftiges Verbot von PFAS-Stoffen in Produkten verfolgt die KION Group das Ziel, durch eine Substitution die verbotenen Komponenten zu ersetzen, soweit dies technisch und wirtschaftlich möglich ist.

Kennzahlen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung

Kennzahlen im Zusammenhang mit Luftverschmutzung (E2-4)

Bezüglich der Luftverschmutzung ermittelte die KION Group wesentliche negative Auswirkungen hinsichtlich ihrer Logistikinfrastruktur (vorgelagert und im eigenen Betrieb) (siehe hierzu „Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell“). Die für den Fuhrpark des Konzerns relevanten Luftverschmutzungsstoffe wurden geprüft, und für jeden davon wurde eine Schätzung erstellt. Bei einem Vergleich der geschätzten Mengen mit den festgelegten Schwellenwerten des European Pollutant Release and Transfer Register (E-PRTR) lag keiner der Stoffe über dem definierten Schwellenwert.

In Bezug auf wesentliche Auswirkungen der Luftverschmutzung, die bei Tätigkeiten in der vorgelagerten Wertschöpfungskette mit der Gewinnung und Verarbeitung von Rohstoffen identifiziert wurden, wendet die KION Group Übergangsbestimmungen an, die für Informationen zur Wertschöpfungskette gelten.

Kennzahlen im Zusammenhang mit den besonders besorgniserregenden Stoffen (E2-5)

Die KION Group erfasst, bewertet und meldet regelmäßig SVHC-Stoffe, die in ihren Produkten und Produktkomponenten enthalten sind, an die SCIP-Datenbank der ECHA. Dazu zählen auch die besonders besorgniserregenden Stoffe, die im Zusammenhang mit PFAS stehen. Interne Analysen der KION Group zeigten bereits zu Beginn der öffentlichen Debatten um ein mögliches Verbot von PFAS, dass diese besonders besorgniserregenden Stoffe in einer Vielzahl von zugekauften Komponenten und Materialien und damit in den Produkten der KION Group enthalten sind. Hierzu zählen elektrische und elektronische Fahrzeugkomponenten, Dichtungen und Schläuche, Schmierstoffe, Reifen und Batterien. Derzeit stehen für einzelne Komponenten weder technisch noch wirtschaftlich vollumfänglich geeignete Alternativen zur Verfügung. Ein mögliches Verbot von PFAS-Stoffen hätte daher nach aktuellem Stand wesentliche finanzielle Auswirkungen auch für die KION Group zur Folge.

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