3. Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat
3.1 Arbeitsweise des Vorstands
Für die operative Leitung der KION Group ist der Vorstand der KION GROUP AG verantwortlich. Er leitet das Unternehmen nach dem Gesetz, der Satzung des Unternehmens und ihrer Geschäftsordnung in eigener Verantwortung im Unternehmensinteresse und unter Berücksichtigung der Belange der Aktionäre, der Kunden, der Arbeitnehmer und der sonstigen mit dem Unternehmen in Beziehung stehenden Gruppen (Stakeholder) mit dem Ziel einer nachhaltigen Wertsteigerung. Der Vorstand verantwortet gemeinschaftlich als Gesamtgremium die Geschäfte der KION Group nach einheitlichen Richtlinien und übt eine allgemeine Kontrolle über alle Konzerntochtergesellschaften aus. Jedes Vorstandsmitglied verantwortet einen eigenen Zuständigkeitsbereich im Rahmen der für den Vorstand geltenden Geschäftsordnung sowie der festgelegten Wertgrenzen für Geschäftsvorfälle und unterrichtet laufend den Gesamtvorstand.
Der Vorstand entscheidet in allen durch Gesetz und Satzung vorgesehenen Fällen und sorgt für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und interner Richtlinien (Compliance). Dabei trifft er die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die entsprechenden internen Richtlinien aufgesetzt, implementiert und umgesetzt werden. Die Aufgaben des Vorstands umfassen insbesondere die strategische Ausrichtung – in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat – und Steuerung des Unternehmens, die Ressourcenallokation, Rechnungslegung und Unternehmensberichterstattung, das Kontroll- und Risikomanagement (inklusive Compliance-Management) sowie die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation, die systematische Identifikation und Bewertung der ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit und die Kontrolle des Konzerns. Der Vorstand entscheidet über Ernennungen in der Führungsebene unterhalb des Vorstands, insbesondere über die Ernennung der globalen Schlüsselfunktionsträger, und achtet bei der Besetzung von Führungsfunktionen im Konzern auf Vielfalt (Diversity). Dabei strebt er insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen an (nähere Ausführungen dazu im Abschnitt „Besetzung von Führungspositionen unterhalb des Vorstands der KION GROUP AG“ in dieser Erklärung zur Unternehmensführung).
Der Vorstand arbeitet mit dem Aufsichtsrat der KION GROUP AG, den Arbeitnehmervertretern und mit den Organen der Konzerngesellschaften vertrauensvoll zusammen.
Veränderungen im Vorstand und aktuelle Zusammensetzung des Vorstands
Der Vorstand der KION GROUP AG bestand im Geschäftsjahr 2025 aus sechs Mitgliedern.
Valeria Gargiulo wurde vom Aufsichtsrat der KION GROUP AG mit Wirkung ab dem 1. Mai 2026 für weitere vier Jahre zum Mitglied des Vorstands bestellt.
Ebenso wurde die Amtszeit von Christian Harm als Mitglied des Vorstands vom Aufsichtsrat der KION GROUP AG am 17. Dezember 2025 mit Wirkung ab dem 6. Juli 2026 um weitere drei Jahre verlängert.
Nachstehend folgen nähere Informationen zu den sechs derzeitigen Mitgliedern des Vorstands der KION GROUP AG einschließlich ihres Verantwortungsbereichs laut aktuellem Geschäftsverteilungsplan.
Vorstand |
Ressorts |
|---|---|
Dr. Richard Robinson Smith |
CEO KION GROUP AG |
Christian Harm |
CFO KION GROUP AG |
Valeria Gargiulo |
CPSO/Arbeitsdirektorin KION GROUP AG |
Andreas Krinninger |
President KION ITS EMEA |
Ching Pong Quek |
President KION ITS APAC |
Hans Michael Larsson |
President KION SCS & ITS Americas |
Nähere Angaben zu den Mitgliedern des Vorstands sowie deren Lebensläufe, die jährlich, bei Bedarf auch häufiger, aktualisiert werden, finden sich unter www.kiongroup.com/de/Über-uns/Management/. Die Lebensläufe enthalten auch die Angaben zu den zusätzlichen Mandaten der Vorstandsmitglieder.
Arbeitsweise im Vorstand und mit dem Aufsichtsrat
Die Zusammenarbeit und die Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder werden durch die Geschäftsordnung geregelt, die der Aufsichtsrat für den Vorstand erlassen hat. Sitzungen des Gesamtvorstands finden in der Regel zweimal im Monat statt und werden vom Vorstandsvorsitzenden geleitet. Dabei wurden die Sitzungen des Vorstands aufgrund der internationalen Besetzung des Vorstands zum Teil hybrid (d. h. in einer Kombination von Präsenz- und virtueller Sitzung per Video) durchgeführt. In den Sitzungen werden unter anderem Beschlüsse zu Maßnahmen und Geschäften gefasst, denen nach der Geschäftsordnung des Vorstands der Gesamtvorstand zustimmen muss. Beschlüsse des Gesamtvorstands werden mit einfacher Mehrheit gefasst, soweit nicht das Gesetz zwingend eine andere Mehrheit vorschreibt. Im Falle einer Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorstandsvorsitzenden. Beschlüsse des Vorstands können auch außerhalb von Sitzungen gefasst werden. Alle Beschlüsse werden dokumentiert. Alle Sitzungen des Vorstands werden vom Corporate Office vor- und nachbereitet. An den Sitzungen nehmen regelmäßig Mitarbeitende aus dem Unternehmen als Gäste teil.
Die Gesellschaft wird gemäß ihrer Satzung von zwei Vorstandsmitgliedern oder von einem Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Der Vorstand informiert unter Beachtung des § 90 AktG den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Gesamtunternehmen relevanten Fragen zur beabsichtigten Geschäftspolitik, Unternehmensplanung, Geschäftsentwicklung, Finanz- und Ertragslage sowie über unternehmerische Risiken. Der Vorstandsvorsitzende befindet sich darüber hinaus in regelmäßigem Austausch mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats ebenso wie der Finanzvorstand mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Die Geschäftsordnung des Vorstands sieht für bedeutende Geschäftsvorgänge Zustimmungsvorbehalte zugunsten des Aufsichtsrats vor. So ist beispielsweise für die Festlegung der Budgetplanung und für größere Akquisitionen oder Investitionen die Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich.
Vorstandsgremien
Auf Ebene des Vorstands werden statt Ausschüssen verschiedene Gremien eingerichtet. Diese sollen ihn bei seinen Aufgaben beratend unterstützen. Diese Gremien setzen sich aus hochrangigen Vertretern der verschiedenen Fachbereiche zusammen, die aufgrund ihrer Erfahrung, Verantwortlichkeit und Kompetenz für die jeweiligen Aufgaben besonders geeignet sind. Die nachfolgende Auflistung ist nicht abschließend. Der Vorstand richtet bei Bedarf weitere Gremien ein. Zu den dauerhaft bestehenden Gremien gehören die nachfolgend aufgeführten Komitees:
Das KION Capital Markets Committee befasst sich mit Fragen der Veröffentlichung von finanzmarktrelevanten Informationen. Das Gremium soll unter anderem die inhaltlich korrekte und zeitnahe Veröffentlichung aller entsprechenden Insiderinformationen sicherstellen.
Des Weiteren hat der Vorstand ein Compliance Committee eingerichtet. Dieses setzt sich aus den Leitern der Abteilungen Legal und Internal Audit unter dem Vorsitz des Chief Compliance Officer zusammen. Als funktionsübergreifendes Gremium beschäftigt es sich in erster Linie mit der Beratung und Untersuchung von Compliance-Meldungen sowie gegebenenfalls der Sanktionierung bei Fehlverhalten.
Zusätzlich stellt ein Risikokomitee sicher, dass die gesetzlichen Anforderungen gemäß § 91 AktG korrekt angewendet und umgesetzt werden. Die Aufgaben des Risikokomitees umfassen dabei unter anderem die Überwachung der Risikostrategien und die Analyse von Risiken in Bezug auf ihre Auswirkungen auf die Geschäftsziele des Unternehmens. Das Komitee hat die Aufgabe, die Risikosituation der KION Group zu überwachen und sich dabei auf die Früherkennung von Entwicklungen zu konzentrieren, die den Bestand des Unternehmens gefährden könnten. Es beschäftigt sich auch mit Strategien zur Risikominimierung. Eine effektive Arbeit des Risikokomitees ist somit ein wichtiger Baustein für eine erfolgreiche Unternehmensführung und trägt zur Sicherung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit bei.
Das Menschenrechtskomitee nimmt Hinweise und Beschwerden über menschenrechts- und umweltbezogene Verstöße entgegen und bearbeitet sie. Zudem überwacht es die eingerichteten Prozesse zur Erkennung, Vorbeugung und Abhilfe von Risiken von menschenrechts- und umweltbezogenen Verletzungen sowie die Umsetzung initiierter Abhilfemaßnahmen. Das Menschenrechtskomitee berichtet dem Vorstand der KION GROUP AG mindestens einmal jährlich über seine Arbeit.
Zudem wurde im Jahr 2023 das Sustainability Committee als Nachfolgegremium des Steuerkreises Nachhaltigkeit eingerichtet. Das Gremium steht unter dem Vorsitz der CPSO und setzt sich aus den Handlungsfeldverantwortlichen (Action Field Leads), den Nachhaltigkeitskoordinatoren der Segmente, Regionen und Funktionen sowie den Mitgliedern des zentralen Nachhaltigkeitsmanagements zusammen. Es befasst sich mit strategischen Nachhaltigkeitsthemen, bereitet entsprechende Entscheidungsvorlagen für den Vorstand vor und begleitet die Umsetzung des konzernweiten Nachhaltigkeitsprogramms.
3.2 Arbeitsweise und Zusammensetzung des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat der KION GROUP AG bestellt den Vorstand und berät und überwacht diesen bei der Leitung der Gesellschaft. Dies schließt die Überwachung und Beratung bei Nachhaltigkeitsfragen mit ein. Bei jeder für die KION GROUP AG grundlegenden Entscheidung wird der Aufsichtsrat rechtzeitig und umfassend eingebunden. Ergänzend gilt es für den Vorstand, den Katalog der zustimmungspflichtigen Geschäfte einzuhalten. Die Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat der KION GROUP AG ist eng und vertrauensvoll. Sie ist auf den nachhaltigen Erfolg des Unternehmens ausgerichtet. Im Berichtszeitraum tagte der Aufsichtsrat regelmäßig auch ohne den Vorstand.
Der Aufsichtsrat hat sich für seine Tätigkeit in Ergänzung zu den Vorgaben der Satzung der KION GROUP AG eine Geschäftsordnung gegeben, die zuletzt am 17. Dezember 2025 angepasst wurde. Diese ist auf der Website der KION Group unter www.kiongroup.com/geschaeftsordnung veröffentlicht. Danach koordiniert der Aufsichtsratsvorsitzende die Arbeit im Aufsichtsrat und die Zusammenarbeit mit dem Vorstand, leitet die Sitzungen des Aufsichtsrats und nimmt die Belange des Gremiums nach außen wahr. Seine Beschlüsse fasst der Aufsichtsrat in der Regel in Präsenzsitzungen, die mindestens zweimal pro Kalenderhalbjahr stattfinden. Im Geschäftsjahr 2025 fanden insgesamt elf Sitzungen des Aufsichtsrats statt; die Schwerpunkte seiner Beratungstätigkeit im Jahr 2025, einschließlich einer individualisierten Offenlegung der Sitzungsteilnahme, sind ausführlich im Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung dargestellt. Außerhalb von Präsenzsitzungen ist eine Beschlussfassung durch schriftliche, fernmündliche oder andere vergleichbare Formen der Beschlussfassung zulässig, wenn dies der Aufsichtsratsvorsitzende oder, im Verhinderungsfall, dessen Stellvertreter für den Einzelfall bestimmt. Beschlüsse des Aufsichtsrats werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt. Ergibt eine Abstimmung Stimmengleichheit, so findet eine Neuaussprache nur statt, wenn die Mehrheit des Aufsichtsrats dies beschließt. Andernfalls muss unverzüglich neu abgestimmt werden. Bei dieser erneuten Abstimmung über denselben Gegenstand hat der Vorsitzende des Aufsichtsrats, wenn auch sie Stimmengleichheit ergibt, zwei Stimmen.
Vor den Aufsichtsratssitzungen gibt es regelmäßig Vorbesprechungen der Arbeitnehmervertreter mit dem Vorstand getrennt von den Anteilseignervertretern. Mit den Anteilseignervertretern finden solche Vorbesprechungen mit dem Vorstand im Bedarfsfall statt.
Veränderungen im Aufsichtsrat und aktuelle Zusammensetzung des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat der KION GROUP AG umfasst 16 Mitglieder. Er ist nach dem deutschen Mitbestimmungsgesetz zu gleichen Teilen mit Anteilseignervertretern und Arbeitnehmervertretern besetzt. Die Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat werden von der Hauptversammlung der Gesellschaft mit einfacher Mehrheit in Einzelwahl gewählt. Die acht Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat werden nach Maßgabe des Mitbestimmungsgesetzes von den Arbeitnehmern gewählt.
Gemäß Satzung werden die Aufsichtsratsmitglieder grundsätzlich bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung bestellt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Jahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Für den Fall einer vorzeitigen Amtsniederlegung eines Aufsichtsratsmitglieds sieht die Satzung gesonderte Regelungen vor.
Dr. Nicolas Peter legte sein Amt als Aufsichtsratsmitglied mit Beendigung der Hauptversammlung am 27. Mai 2025 nieder.
Zudem endeten die Amtszeiten der Aufsichtsratsmitglieder Hans Peter Ring, Kui Jiang, Dr. Christina Reuter und Ping Xu mit Beendigung der Hauptversammlung ebenfalls am 27. Mai 2025.
Die Hauptversammlung wählte am 27. Mai 2025 Dr. Mohsen Sohi, Sherry A. Aaholm, Xiaomei Zhang, Kui Jiang und Peter Kameritsch zu Mitgliedern des Aufsichtsrats. Dr. Mohsen Sohi wurde zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt. Zudem wurde der zuvor gerichtlich bestellte Dr. Shaojun Sun von der Hauptversammlung zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.
In der nachstehenden Übersicht sind die derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrats der KION GROUP AG aufgeführt:
Anteilseignervertreter |
Arbeitnehmervertreter |
|---|---|
Dr. Mohsen Sohi |
Özcan Pancarci |
Sherry A. Aaholm |
Jan Bergemann |
Birgit A. Behrendt |
Martin Fahrendorf |
Dr. Alexander Dibelius |
Dominique Lembke |
Kui Jiang |
Thomas Mainka |
Peter Kameritsch |
Jörg Milla |
Dr. Shaojun Sun |
Alexandra Schädler |
Xiaomei Zhang |
Claudia Wenzel |
3.3 Corporate Governance im Vorstand und Aufsichtsrat
Vorstand und Aufsichtsrat bzw. Aufsichtsratsausschüsse behandelten im Geschäftsjahr 2025 Themen der Corporate Governance turnusmäßig nach Maßgabe eines rollierenden Themenfahrplans. Damit wird gewährleistet, dass die wesentlichen Elemente der Corporate Governance in der KION Group kontinuierlich Gegenstand der Beratungen in den wesentlichen Organen des Unternehmens sind. Der Aufsichtsrat ist in diesem Zusammenhang insbesondere seinen Überwachungspflichten nach dem Aktiengesetz nachgekommen. Der zur Unterstützung dieser Aufgabe bei Finanz-, Rechnungslegungs- und Prüfungsangelegenheiten berufene Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat sich regelmäßig über die Rechnungslegungsstandards und die insoweit eingerichteten Prozesse, die Entwicklung der Regulierungslandschaft, des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems sowie die Abschlussprüfung informiert und ihre Wirksamkeit und Qualität überprüft und dem Aufsichtsrat darüber berichtet.
3.4 Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat beurteilt regelmäßig – bei Bedarf auch mit Unterstützung eines externen Beraters – die Wirksamkeit seiner Tätigkeit und die seiner Ausschüsse (Selbstbeurteilung). Zuletzt führte der Aufsichtsrat in den Geschäftsjahren 2021 und 2024 – jeweils unterstützt durch einen externen Berater – Selbstbeurteilungen durch. Über die Ergebnisse einer solchen Selbstbeurteilung wird regelmäßig im Plenum berichtet. Aufgezeigter Verbesserungsbedarf wird aufgegriffen. Organisation und Prozesse der Aufsichtsratsarbeit werden kontinuierlich fortentwickelt.
Die nächste Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats wird voraussichtlich im Geschäftsjahr 2027 erfolgen.
3.5 Arbeitsweise und Zusammensetzung der Ausschüsse des Aufsichtsrats
Einen Teil seiner Tätigkeit nimmt der Aufsichtsrat durch Ausschüsse wahr. Bei der KION GROUP AG bestanden im Berichtsjahr fünf ständige Ausschüsse. Seit dem 1. Januar 2026 hat der Aufsichtsrat zudem den Ausschuss für Technologie & Innovation eingerichtet. Die Ausschüsse sind bis auf den Vergütungsausschuss und den Nominierungsausschuss paritätisch besetzt. Ihre Zusammensetzung und ihre Aufgaben sind in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats festgelegt. Darüber hinaus entsprechen die Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Arbeitsprozesse der Ausschüsse den Vorschriften des Aktiengesetzes sowie den Empfehlungen und Anregungen des DCGK.
Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten dem Plenum des Aufsichtsrats regelmäßig über die Arbeit der Ausschüsse. Die Protokolle der Ausschusssitzungen werden allen Mitgliedern des Aufsichtsrats zugänglich gemacht. Die ständigen Ausschüsse haben jeweils eigene Geschäftsordnungen, die die Aufgaben und die Arbeitsweise des jeweiligen Ausschusses festlegen. Einzelheiten zu den Tätigkeiten der Ausschüsse und deren Arbeitsweise im Berichtsjahr sind im Bericht des Aufsichtsrats enthalten.
Präsidialausschuss
Der Präsidialausschuss besteht aus vier Vertretern der Anteilseigner und vier Vertretern der Arbeitnehmer. Vorsitzender des Präsidialausschusses ist stets der Vorsitzende des Aufsichtsrats. Der Präsidialausschuss bereitet insbesondere die Sitzungen des Aufsichtsrats vor und erledigt die laufenden Angelegenheiten zwischen den Sitzungen des Aufsichtsrats. Insoweit bereitet er auch die Entscheidungen des Aufsichtsrats im Bereich Corporate Governance, insbesondere über Anpassungen der jährlichen Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG an geänderte tatsächliche Verhältnisse, sowie die Prüfung der Einhaltung der abgegebenen Entsprechenserklärung vor. Außerdem übernimmt der Präsidialausschuss die Vorbereitung der Vorlagen für den Aufsichtsrat für Personalmaßnahmen die Vorstandsmitglieder betreffend sowie gegebenenfalls bei der Ernennung eines Vorstandsvorsitzenden. Darüber hinaus ist der Präsidialausschuss für die Beschlussfassung über den Abschluss, die Änderung und Beendigung von Anstellungs-, Pensions-, Abfindungs-, Beratungs- und sonstigen Verträgen mit Vorstandsmitgliedern und über alle sich daraus ergebenden Fragen, soweit sie nicht Vergütungsthemen betreffen, verantwortlich. Der Präsidialausschuss berät – unter Einbeziehung des Vorstands – regelmäßig über eine langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand. Außerdem ist der Präsidialausschuss für die Beschlussfassung über die Gewährung von Darlehen an Vorstandsmitglieder, Mitglieder des Aufsichtsrats oder ihnen nahestehende Personen im Sinne von §§ 89, 115 AktG und für die Beschlussfassung über die Zustimmung zu Verträgen mit Mitgliedern des Aufsichtsrats außerhalb ihrer Tätigkeit als Aufsichtsrat zuständig.
Aktuelle Mitglieder des Präsidialausschusses:
Dr. Mohsen Sohi (Vorsitzender)
Özcan Pancarci (stellvertretender Vorsitzender)
Dr. Alexander Dibelius
Kui Jiang
Peter Kameritsch
Jörg Milla
Alexandra Schädler
Claudia Wenzel
Der Ausschussvorsitzende Dr. Mohsen Sohi ist ein von der Gesellschaft und dem Vorstand unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats.
Vermittlungsausschuss
Der Vermittlungsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, seinem Stellvertreter sowie jeweils einem Vertreter der Arbeitnehmer und einem Vertreter der Anteilseigner. Der Vermittlungsausschuss wird nur in Ausnahmefällen angerufen, falls eine Bestellung oder Abberufung eines Mitglieds des Vorstands durch den Aufsichtsrat nicht mit der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrheit zustande kommt. Der Vermittlungsausschuss schlägt dem Aufsichtsrat dann innerhalb eines Monats nach der Abstimmung im Aufsichtsrat, bei der die nach § 27 Absatz 3 und § 31 Absatz 3 des Mitbestimmungsgesetzes erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen nicht erreicht worden ist, Kandidaten für den Vorstand vor. Bei der Abstimmung über diesen Vorschlag hat der Vorsitzende des Aufsichtsrats kein Zweitstimmrecht.
Aktuelle Mitglieder des Vermittlungsausschusses:
Dr. Mohsen Sohi (Vorsitzender)
Özcan Pancarci (stellvertretender Vorsitzender)
Peter Kameritsch
Jörg Milla
Prüfungsausschuss (inklusive Nachhaltigkeitsthemen)
Der Prüfungsausschuss besteht seit 1. Januar 2026 aus sechs Mitgliedern (bis 31. Dezember 2025 aus vier Mitgliedern), die jeweils vom Aufsichtsrat gewählt werden. Die Aufgabe des Prüfungsausschusses ist es, sich insbesondere mit der Überwachung der Rechnungslegung (inklusive des Konzern-Nachhaltigkeitsberichts), des Rechnungslegungsprozesses, der Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung sowie der Compliance zu befassen und den Aufsichtsrat so bei seiner Aufgabe der Überwachung der Geschäftsleitung zu unterstützen. Der Prüfungsausschuss kontrolliert auch die vom Abschlussprüfer erbrachten Leistungen, dessen Qualifikationen und dessen Unabhängigkeit und ist für die Vorbereitung der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, die Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und die Honorarvereinbarung verantwortlich. Zudem nimmt der Prüfungsausschuss regelmäßig eine Beurteilung und Überprüfung der Qualität der Abschlussprüfung vor und diskutiert regelmäßig mit dem Abschlussprüfer die Einschätzung des Prüfungsrisikos, die Prüfungsstrategie und Prüfungsplanung sowie die Prüfungsergebnisse. Er berät und überwacht den Vorstand in Bezug auf die für die Gesellschaft bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG). Dazu zählen die Nachhaltigkeitsstrategie der Gesellschaft, nachhaltigkeitsbezogene Chancen, Risiken und Ziele der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft sowie die Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung. Einen besonderen Stellenwert hat der weitere Ausbau des Nachhaltigkeitsmanagements. Darunter werden die Strukturen und Prozesse verstanden, die dabei helfen, Nachhaltigkeit mit den sozialen, ökologischen und ökonomischen Aspekten systematisch im Unternehmen fortlaufend zu entwickeln und zu verankern. In diesem Zusammenhang bereitet er auch alle erforderlichen Beschlüsse des Aufsichtsrats vor. Der Prüfungsausschuss übt darüber hinaus die in § 32 Absatz 1 des Mitbestimmungsgesetzes vorgesehenen Beteiligungsrechte aus.
Der Prüfungsausschuss berät sich regelmäßig mit dem Abschlussprüfer auch ohne den Vorstand.
Außerhalb der Aufsichtsrats- und Prüfungsausschusssitzungen finden bei Bedarf zwischen dem Prüfungsausschussvorsitzenden und dem Wirtschaftsprüfer – und ohne Teilnahme von Vertretern der KION GROUP AG – Gespräche zu den aktuellen Entwicklungen der Gesellschaft sowie den Ergebnissen der Prüfung statt.
Die Leiter der Abteilungen Internal Audit und Corporate Compliance berichten dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses regelmäßig auch außerhalb der Prüfungsausschusssitzungen und ohne Beteiligung des Vorstands.
Aktuelle Mitglieder des Prüfungsausschusses:
-
Peter Kameritsch (Vorsitzender)
-
Alexandra Schädler (stellvertretende Vorsitzende)
-
Sherry A. Aaholm (seit 1. Januar 2026)
-
Kui Jiang
-
Jörg Milla
-
Özcan Pancarci (seit 1. Januar 2026)
Die Aufsichtsratsmitglieder des Prüfungsausschusses sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die KION Group tätig ist, vertraut. Der Prüfungsausschussvorsitzende Peter Kameritsch ist ein von der Gesellschaft, dem Vorstand und dem kontrollierenden Aktionär unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats. Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Finanzvorstand eines großen, börsennotierten Unternehmens verfügt er über den gemäß §§ 100 Absatz 5 1. Alt., 107 Absatz 4 AktG erforderlichen Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Als weiteres Mitglied des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses verfügt Alexandra Schädler aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit in einer großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über den gemäß §§ 100 Absatz 5 2. Alt., 107 Absatz 4 AktG erforderlichen Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung.
Vergütungsausschuss
Der Vergütungsausschuss besteht aus fünf Mitgliedern. Dem Ausschuss gehören drei Mitglieder der Anteilseignervertreter und zwei Mitglieder der Arbeitnehmervertreter an, wobei der Vorsitzende des Vergütungsausschusses stets der Vorsitzende des Aufsichtsrats ist. Der Vergütungsausschuss befasst sich vornehmlich mit den Fragen der Vorstandsvergütung sowie dem jährlich zu erstellenden Vergütungsbericht und der Vorbereitung von dessen Billigung durch die Hauptversammlung. Zudem bereitet er alle insoweit erforderlichen Beschlüsse des Aufsichtsrats insbesondere im Zusammenhang mit den variablen Vergütungsbestandteilen der Vorstandsmitglieder vor (Zielsetzung und Zielerreichung bei kurz- und langfristigen Boni).
Aktuelle Mitglieder des Vergütungsausschusses:
-
Dr. Mohsen Sohi (Vorsitzender)
-
Özcan Pancarci (stellvertretender Vorsitzender)
-
Peter Kameritsch
-
Kui Jiang
-
Alexandra Schädler
Nominierungsausschuss
Der Nominierungsausschuss besteht aus vier Mitgliedern, die ausschließlich Vertreter der Anteilseigner sind und von den Vertretern der Anteilseigner im Aufsichtsrat gewählt werden. Aufgabe des Nominierungsausschusses ist der Vorschlag von Kandidaten für die Wahl der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat an die Hauptversammlung der Gesellschaft.
Aktuelle Mitglieder des Nominierungsausschusses:
-
Dr. Mohsen Sohi (Vorsitzender)
-
Dr. Alexander Dibelius (stellvertretender Vorsitzender)
-
Birgit A. Behrendt
-
Dr. Shaojun Sun
Ausschuss für Technologie & Innovation (T&I-Ausschuss)
Der zum 1. Januar 2026 neu eingerichtete Ausschuss für Technologie & Innovation besteht aus sechs Mitgliedern. Dem Ausschuss gehören paritätisch drei Mitglieder der Anteilseigner- und drei Mitglieder der Arbeitnehmervertreter an. Der Ausschuss wurde vom Aufsichtsrat eingerichtet, um diesen bei der Überwachung der Technologiestrategie des Unternehmens für neue und bestehende Produkte (Hardware und Software), Innovationsinitiativen, der internen IT-Strategie, Cybersicherheitsrisiken, Künstlicher Intelligenz (KI) und bei der Ausrichtung der technologischen Ressourcen auf die Unternehmensziele zu unterstützen und zu beraten. Darüber hinaus stellt der Ausschuss sicher, dass neue Technologien und Maßnahmen zur digitalen Transformation angemessen bewertet und gesteuert werden. Der Ausschuss bereitet alle Beschlüsse des Aufsichtsrats vor, die in Bezug auf die vorgenannten Themen erforderlich sind, und stimmt sich eng mit dem Prüfungsausschuss hinsichtlich finanzieller Risiken aus IT- und Cybersicherheitsvorfällen oder Cybersicherheitsverletzungen ab.
Aktuelle Mitglieder des Ausschusses für Technologie & Innovation:
Sherry A. Aaholm (Vorsitzende)
Jan Bergemann (stellvertretender Vorsitzender)
Birgit A. Behrendt
Martin Fahrendorf
Thomas Mainka
Xiaomei Zhang