44. Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats

Vorstand

Zuständigkeiten

Die Zuständigkeiten der Mitglieder des Vorstands sind in der Erklärung zur Unternehmensführung dargestellt (siehe dazu Abschnitt „Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat“).

Vergütung

Die Vergütung des Vorstands setzt sich aus erfolgsunabhängigen Gehalts- und Sachleistungen, Versorgungszusagen und aus erfolgsabhängigen Komponenten zusammen. Die erfolgsabhängigen, variablen Vergütungsteile bestehen aus einer jährlich wiederkehrenden, an den geschäftlichen Erfolg gebundenen Komponente sowie einer erfolgsabhängigen mehrjährigen Komponente in Form des KION Performance-Share-Plans (siehe dazu auch Textziffer [43]). Die Versorgungszusagen umfassen Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung.

Gesamtvergütung für die aktiven Mitglieder des Vorstands (IFRS)

in Mio. €

2025

2024

Erfolgsunabhängige Komponenten

6,4

6,9

Erfolgsabhängige Komponenten

4,6

5,2

Kurzfristig fällige Vergütungsbestandteile

11,0

12,1

Veränderung des Fair Values der aktienbasierten Vergütung

13,7

3,5

Dienstzeitaufwand aus Versorgungszusagen

1,4

1,0

Langfristig fällige Vergütungsbestandteile

15,1

4,5

 

 

 

Gesamtvergütung (IFRS)

26,1

16,6

Die entsprechende Gesamtvergütung gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB setzte sich wie folgt zusammen, wobei der Fair Value der aktienbasierten Vergütung zum Gewährungszeitpunkt (Tranche 2025) auf 191.824 virtuellen Aktien basierte:

Gesamtvergütung für die aktiven Mitglieder des Vorstands (HGB)

in Mio. €

2025

2024

Gesamtvergütung (IFRS)

26,1

16,6

– Veränderung des Fair Values der aktienbasierten Vergütung

–13,7

–3,5

+ Fair Value der aktienbasierten Vergütung zum Gewährungszeitpunkt

7,0

6,8

– Dienstzeitaufwand aus Versorgungszusagen

–1,4

–1,0

– Vergütungen mit aufschiebenden Bedingungen

1,3

Gesamtvergütung (HGB)

18,0

20,2

Zum Ende des Berichtsjahres bestanden, unverändert im Vergleich zum Vorjahr, keine Vorschüsse oder Kredite an Mitglieder des Vorstands.

Die Gesamtbezüge der ehemaligen Mitglieder des Vorstands und der Geschäftsführung von Rechtsvorgängern der KION GROUP AG beliefen sich auf 2,7 Mio. € (Vorjahr: 0,9 Mio. €). Für Versorgungszusagen gegenüber früheren Mitgliedern der Geschäftsführung und des Vorstands und ihren Hinterbliebenen wurden nach IFRS Rückstellungen in Höhe von 16,4 Mio. € (Vorjahr: 17,4 Mio. €) gebildet.

Weitergehende Erläuterungen und individualisierte Angaben zur Vergütung des Vorstands sind im separaten Vergütungsbericht 2025 der KION GROUP AG dargestellt, der auf der Website der KION Group (www.kiongroup.com/verguetung) verfügbar ist.

Aufsichtsrat

Die Gesamtvergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025, die sich ausschließlich aus kurzfristig fälligen Zahlungen zusammensetzte, betrug für die Wahrnehmung der Aufgaben im Mutterunternehmen und in den Tochterunternehmen 1,8 Mio. € (Vorjahr: 1,4 Mio. €) ohne Umsatzsteuer. Im Geschäftsjahr 2025 bestanden keine Vorschüsse oder Kredite gegenüber Mitgliedern des Aufsichtsrats. Des Weiteren haben Mitglieder des Aufsichtsrats für Dienstleistungen im Rahmen ihrer Arbeitnehmertätigkeit kurzfristig fällige Leistungen, inklusive des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung, in Höhe von 1,0 Mio. € (Vorjahr: 0,9 Mio. €) erhalten.

Weitergehende Erläuterungen und individualisierte Angaben zur Vergütung des Aufsichtsrats sind im separaten Vergütungsbericht 2025 der
KION GROUP AG dargestellt, der auf der Website der KION Group (www.kiongroup.com/verguetung) verfügbar ist.

Die Gesamtvergütung für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats betrug insgesamt 27,9 Mio. € (Vorjahr: 18,0 Mio. €).

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