ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

Die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht für die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette wird über das strategische Handlungsfeld „Supply Chain“ der Nachhaltigkeitsstrategie gesteuert (siehe „Strategieziele und Zielerreichung im Geschäftsjahr 2025“).

Auswirkungen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette (S2 SBM-3)

Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden potenzielle Auswirkungen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette innerhalb des Unterthemas „Sonstige arbeitsbezogene Rechte“ als wesentlich bewertet.

Liste aller Auswirkungen, Risiken und Chancen – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette

 

 

Wertschöpfungskette

Zeitraum

Unterthema

IRO

Vor­gelagert

Eigene Geschäfts­tätigkeit

Nach­gelagert

< 1 Jahr

1–5 Jahre

> 5 Jahre

Sonstige arbeitsbezogene Rechte

 

 

 

 

 

 

 

Zwangsarbeit in der Metalllieferkette

Auswirkung (–)
[Potenziell]

 

 

 

 

Kinderarbeit in den Lieferketten der verarbeitenden Industrie

Auswirkung (–)
[Potenziell]

 

 

 

 

Zwangsarbeit in der Metalllieferkette (negative Auswirkung)

Im Bereich der Rohstoffgewinnung von Eisen und Nichteisenmetallen – wie etwa Kupfer, Zink, Kobalt oder Lithium – sowie in deren anschließender Weiterverarbeitung bis hin zur Herstellung eines Endprodukts können je nach Land, Region, Branche und Produktionsstufe unterschiedliche negative Auswirkungen auf die eingesetzten Arbeitskräfte – insbesondere beim Abbau von Bodenschätzen sowie bei deren Weiterverarbeitung entlang der vorgelagerten Wertschöpfungskette – auftreten.

Diese negativen Auswirkungen können beispielsweise Kinderarbeit, Zwangsarbeit, verschiedene Formen von Herrschaft oder Unterdrückung am Arbeitsplatz (oft Bestandteil moderner Sklaverei), die Missachtung von Arbeits- und Gesundheitsschutzvorschriften, Diskriminierung, die Vorenthaltung eines existenzsichernden Lohns sowie den gewaltsamen Einsatz von Sicherheitskräften umfassen. Gemäß der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) wird Zwangsarbeit im Bergbau- und Metallverarbeitungssektor, insbesondere in geopolitisch sensiblen Regionen, als erhebliches Risiko eingestuft und stellt damit eine weitverbreitete sowie systemische negative Auswirkung dar.

Die Produkte der KION Group bestehen aus zahlreichen Komponenten, die verschiedene Metalle enthalten oder aus diesen gefertigt sind. Da die KION Group jedoch nicht direkt an der Rohstoffgewinnung beteiligt ist, sondern Waren und Bauteile von Herstellern weltweit bezieht, ist ihr unmittelbarer Einfluss auf die Praktiken in der vorgelagerten Wertschöpfungskette – insbesondere im Hinblick auf wesentliche negative Auswirkungen wie Zwangsarbeit in der Metallindustrie – begrenzt.

Kinderarbeit in den Lieferketten der verarbeitenden Industrie (negative Auswirkung)

Die globalen Beschaffungsaktivitäten der KION Group bergen das potenzielle Risiko für Kinderarbeit in den Lieferketten der verarbeitenden Industrie. Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurde Kinderarbeit von der KION Group als wesentliches Thema identifiziert und bewertet. Laut der ILO stellt sie, neben Zwangsarbeit, insbesondere in globalen Produktionslieferketten und in geopolitisch sensiblen Regionen ein erhebliches Risiko dar. Branchenweit werden immer wieder internationale Arbeitsstandards und Menschenrechte verletzt, insbesondere durch Fälle von Kinderarbeit, die als eine weitverbreitete und systemische negative Auswirkung einzustufen ist.

Da die KION Group weder an der Rohstoffgewinnung noch an der direkten Weiterverarbeitung beteiligt ist, ist ihr Einfluss auf die Arbeitsbedingungen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette und damit auf das Risiko für Kinderarbeit in den Lieferketten der verarbeitenden Industrie begrenzt.

Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette (S2‑1)

In den folgenden Unterkapiteln werden die wesentlichen Konzepte der KION Group im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette behandelt. Der Fokus liegt dabei auf Konzepten für Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette. Konzepte, die ausschließlich für die eigene Belegschaft gelten, sind Bestandteil des Kapitels „Eigene Belegschaft der KION Group“.

Um eine Bewertung der tatsächlichen und potenziellen wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen auf Arbeitskräfte in der vorgelagerten Wertschöpfungskette und die Verhinderung, Minimierung und Behebung tatsächlicher oder potenzieller negativer Auswirkungen zu gewährleisten, hat die KION Group einen dreistufigen Prozess zur Bewertung des Lieferantenrisikos in Bezug auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social, Governance; ESG) eingerichtet. Dieser ist im sogenannten ESG-Risikomanagementstandard der KION Group beschrieben. Im Rahmen ihrer direkten Geschäftsbeziehungen beurteilt und bewertet die KION Group Tier-1-Lieferanten mithilfe des in dem Kapitel „Unternehmensführung“ beschriebenen ESG-Lieferantenrisikomanagementprozesses und leitet bei Bedarf einen Eskalationsprozess gemäß den dafür bestehenden Vorgaben der KION Group ein.

Die KION Group verpflichtet direkte Lieferanten zu Verhaltensweisen entsprechend den nachfolgend beschriebenen Konzepten, die auch im Sinne der Interessen, Standpunkte und Rechte der Arbeitskräfte in der vorgelagerten Wertschöpfungskette eingefordert werden.

Verhaltenskodex für Lieferanten

Der Verhaltenskodex für Lieferanten der KION Group enthält spezifische Anforderungen und Verhaltensregeln für eine verantwortungsvolle Lieferkette und stellt ökologische, ethische und soziale Leitlinien für den globalen Lieferantenstamm auf. Enthalten sind darin spezifische Anforderungen zu Geschäftsethik und Compliance sowie zu Menschen- und Arbeitsrechten einschließlich der Themen Zwangsarbeit, Kinderarbeit, prekäre Beschäftigung, faire Entlohnung sowie Gesundheit und Sicherheit der Arbeitskräfte. Seit 2025 sind zudem verschärfte Anforderungen an Klima und Umwelt enthalten. Die Anforderungen sind im Einklang mit den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, der Erklärung der ILO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit (insbesondere Übereinkommen Nr. 138 und 182) und den OECD-Leitsätzen formuliert worden und referenzieren diese.

Der Verhaltenskodex der KION Group unterstreicht den Null-Toleranz-Ansatz gegenüber Kinderarbeit, Zwangsarbeit oder vergleichbaren Menschenrechtsverstößen. Im Mittelpunkt steht die Verpflichtung der Lieferanten, menschenunwürdige, diskriminierende und unsichere Arbeitsbedingungen für ihre Arbeitskräfte auszuschließen. Jedem Lieferanten wird zudem empfohlen, die Einhaltung dieser Grundsätze und Vorgaben auch gegenüber den eigenen Lieferanten sicherzustellen.

Für die KION Group ist die Einbindung des Verhaltenskodexes für Lieferanten als Bestandteil der Allgemeinen Einkaufsbedingungen von zentraler Bedeutung. Alle Lieferanten, die in eine Geschäftsbeziehung mit der KION Group eintreten, müssen diese Anforderung erfüllen und dem Verhaltenskodex zustimmen. Dies erfolgt entweder im Rahmen der Allgemeinen Einkaufsbedingungen der KION Group oder durch den Abschluss eines individuell vereinbarten Vertrags. Zudem enthalten sowohl die Allgemeinen Einkaufsbedingungen der KION Group als auch die individuellen Verträge weitere Anforderungen und Verpflichtungen für den Lieferanten, die darauf abzielen, die Einhaltung geltender Gesetze und ein verantwortungsvolles Handeln innerhalb der Wertschöpfungskette sicherzustellen.

Die Überwachung der Einhaltung der Anforderungen erfolgt im Rahmen des ESG-Lieferantenrisikomanagementprozesses (siehe hierzu „Konzepte zum Management der Beziehungen zu Lieferanten“). Lieferanten bestätigen die Einhaltung der Anforderungen durch ihre Angaben in den hierzu speziell ausgearbeiteten Fragebögen. Konkrete Maßnahmen zur Überprüfung der Einhaltung erfolgen stichprobenartig oder bei hinreichendem Verdacht auf eine Pflichtverletzung individuell im Rahmen von Audits. Darüber hinaus können Meldungen im Compliance-System darauf hindeuten, dass ein Lieferant den Verhaltenskodex nicht einhält. Bestätigt sich ein entsprechender Verdacht, werden gemeinsam mit dem Lieferanten geeignete Korrekturmaßnahmen eingeleitet.

Der globale Einkaufsleiter (Head of Global Procurement) ist sowohl für den Verhaltenskodex für Lieferanten als auch für die Allgemeinen Einkaufsbedingungen der KION Group verantwortlich. Beide Dokumente wurden mit der Rechts- und Compliance-Abteilung der KION Group erarbeitet und gelten für alle direkten Lieferanten der KION Group.

Der Verhaltenskodex für Lieferanten ist auf der Website der KION Group öffentlich einsehbar über www.kiongroup.com/Lieferanten.

Standard für verantwortungsvolle Mineralstoffbeschaffung

Im Berichtsjahr 2025 wurde der Konfliktmineralstandard durch den Standard für verantwortungsvolle Mineralstoffbeschaffung ersetzt. Dieser Standard orientiert sich ebenfalls am Leitfaden zur Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolle Lieferketten für Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sowie an weiteren einschlägigen Richtlinien und Regulierungen. Durch konkrete Bezugnahmen auf die EU-Verordnung zu Mineralien aus Konfliktgebieten (Verordnung (EU) 2017/821) und den US Dodd-Frank Act (Section 1502) schafft die KION Group in diesem Bereich zusätzliche Transparenz und Verbindlichkeit. Im Unterschied zum bisherigen Konfliktmineralstandard umfasst der neue Standard nicht nur Konfliktmineralien, sondern bezieht auch weitere relevante Mineralien mit ein.

Der Standard setzt sich für eine verantwortungsvolle Beschaffung ein und verfolgt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Kinder- und Zwangsarbeit, Menschenhandel sowie prekären Arbeitsverhältnissen. Insbesondere bei der Gewinnung von Mineralstoffen besteht weltweit ein erhöhtes Risiko für Menschenrechtsverletzungen.

Die KION Group führt jährlich Due-Diligence-Prüfungen in ihrer Lieferkette durch, um zu überprüfen, ob die von ihren Lieferanten bezogenen Waren und Komponenten, die in den Endprodukten der KION Group eingesetzt werden, möglicherweise Konfliktmineralien enthalten.

Die Steuerung und Verantwortung hierfür liegt im Konzern bei der Zentralfunktion Global Procurement.

Der Standard ist auf der Website der KION Group öffentlich einsehbar über www.kiongroup.com/Lieferanten.

Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen (S2-2)

Im Rahmen der ersten Stufe des in dem Kapitel „Konzepte zum Management der Beziehungen zu Lieferanten“ beschriebenen ESG-Lieferantenrisikomanagementprozesses erhalten direkte Lieferanten, die nicht über ein EcoVadis-Rating verfügen, über den Dienstleister IntegrityNext einen Fragebogen zur Selbstbeurteilung. Mit Blick auf die wesentlichen Auswirkungen deckt dieser unterschiedliche Themen wie Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Diskriminierung, sonstige arbeitsbezogene Rechte sowie umweltrechtliche Themen und interne Verfahrensabfragen ab. Für die Ausführung, Einhaltung, Qualität und Effektivität der Abfragen ist das globale Supplier Sustainability Team unter Aufsicht des globalen Einkaufsleiters (Head of Global Procurement) verantwortlich. Der ESG-Lieferantenrisikomanagementprozess wird jeweils zum Ende des Geschäftsjahres einer Überprüfung im Hinblick auf seine Effektivität unterzogen. In dieser Phase werden alle gewonnenen Erkenntnisse überprüft und der Prozess wird gegebenenfalls angepasst.

Die Abteilung Supplier Performance Management ist als Teil der Einkaufsorganisation grundsätzlich für die Überwachung und Entwicklung der bestehenden Lieferantenbasis sowie potenzieller neuer Lieferanten auf globaler Ebene verantwortlich. Im Rahmen dieser Aufgabe führt die Abteilung detaillierte Bewertungen und unterschiedliche Audits von potenziellen neuen Lieferanten und/oder bei Bedarf von ausgewählten Lieferanten vor Ort durch. Dabei spielen auch wesentliche Nachhaltigkeitskriterien wie die Themen Kinderarbeit und Zwangsarbeit eine Rolle. Sofern sich daraus potenzielle Risiken ergeben, wird eine Weiterbearbeitung gemäß dem ESG-Lieferantenrisikomanagementprozess begonnen wie in dem Kapitel „Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette“ beschrieben.

Darüber hinaus bietet die KION Group ihren Lieferanten Schulungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und zu weiteren Nachhaltigkeitsthemen wie Umweltproduktanforderungen und CO2-Reduktion an, bei denen je nach Struktur des Lieferanten das Supplier Sustainability Team oder auch weitere Beschäftigte der Einkaufsorganisation in Kontakt mit den Arbeitskräften treten können.

Um eine breitere Teilhabe im eigenen Lieferantennetzwerk zu fördern, setzt die KION Group auf inklusive Beschaffungspraktiken, die qualifizierten Unternehmen unterschiedlicher Art den Zugang zum Unternehmen ermöglichen. Mit diesem Ansatz identifiziert und integriert die KION Group gezielt innovative Lieferanten mit vielfältigen Hintergründen, um Resilienz und Chancengleichheit in der Lieferkette zu stärken.

Die KION Group hat keine globalen Rahmenvereinbarungen oder andere Vereinbarungen mit internationalen Gewerkschaftsbünden in Zusammenhang mit der Achtung der Menschenrechte der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette geschlossen.

Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können (S2-3)

Die KION Group bietet eine Vielzahl von Meldemöglichkeiten für interne und externe Hinweisgeber, um potenzielle Rechtsverletzungen oder Regelverstöße zu melden. Tatsächliche oder vermutete Rechtsverletzungen oder Regelverstöße können entweder per E-Mail, Telefon oder per Post an die Compliance-Abteilung des Konzerns berichtet werden. Durch die Präsenz der KION Group in sozialen Medien sind auch Kontaktaufnahmen darüber möglich.

Neben diesen Möglichkeiten steht externen Hinweisgebern auch eine spezielle Hotline zur Verfügung, über die Meldungen zu tatsächlichen oder vermuteten Compliance-Verstößen anonym über das Whistleblowing-System der KION Group erfolgen können. Zur Meldung von Anliegen stehen den Nutzern mehrere Kanäle zur Verfügung, darunter ein Online-Formular unter www.kiongroup.com/whistleblowing, eine Hotline sowie die E-Mail-Adresse compliance@kiongroup.com.

Die Verfügbarkeit dieser Kanäle wird auf der Website sowie im Verhaltenskodex der KION Group transparent kommuniziert. Sie sind öffentlich unter www.kiongroup.com/Compliance und in den Informationen für Lieferanten der KION Group zugänglich. Im Verhaltenskodex wird außerdem die Verpflichtung zum Schutz von Whistleblowern beschrieben. Bei internen Untersuchungen der KION Group regelt die Richtlinie, dass Vergeltungsmaßnahmen sowie Androhungen oder Versuche von Vergeltungsmaßnahmen gegen eine hinweisgebende Person verboten sind. 

Die KION Group verfolgt eine Untersuchungspolitik, in der jeder Bericht im Compliance Case Management System dokumentiert und vom Compliance Case Manager der KION Group überprüft wird. Je nach Art des Berichts wird entweder ein Compliance Officer oder ein Vertreter einer anderen Funktion der KION Group als Verantwortlicher bestimmt, der die Untersuchung und Nachverfolgung des Berichts leitet und abschließt. Der Compliance Case Manager überwacht den Fortschritt und erstellt Managementberichte. 

Die KION Group verbessert das Whistleblowing-System kontinuierlich auf Basis von Rückmeldungen der Hinweisgeber und Nutzer des Systems. Verbesserungsvorschläge können von jeder einzelnen Person initiiert werden und wurden im Berichtsjahr von der Compliance-Abteilung, dem Compliance Committee und gegebenenfalls anderen internen Stakeholdern diskutiert. Fragen zum Whistleblowing-System sind in den jährlichen Compliance-Risiko-Bewertungsfragebogen enthalten, die von den lokalen Standorten der KION Group im Berichtsjahr 2025 ausgefüllt wurden. Bislang wurde keine formelle Bewertung des Vertrauens der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in die Kanäle durchgeführt. Die Verfahrensweise zur Behandlung solcher Vorfälle liegt grundsätzlich in der Verantwortung von Corporate Compliance und orientiert sich an der Richtlinie zu internen Untersuchungen der KION Group. 

Neben dem Whistleblowing-System betreibt die KION Group ein News-Screening, mit dessen Hilfe Fälle identifiziert werden sollen, die über die Medienberichterstattung bekannt werden und einen möglichen Compliance-Verstoß beinhalten. Diese Vorfälle werden vom Supplier Sustainability Team ebenfalls in das Compliance Case Management System eingepflegt.

Im Einklang mit dem in dem Kapitel „Konzepte zum Management der Beziehungen zu Lieferanten“ beschriebenen ESG-Lieferantenrisikomanagementprozess hat die KION Group einen Prozess für etwaige Verstöße gegen die geschützten Rechte in der Lieferkette definiert. Dieser Prozess dient im Speziellen dazu, etwaige Verstöße im Rahmen der Kategorie „Verstoß gegen Menschenrechte oder Umweltfragen in der Lieferkette“ zu verfolgen und geeignete Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.

Nach erfolgter Meldung über einen der oben genannten Kanäle wird der Vorfall dem globalen Supplier Sustainability Team als Teil der Einkaufsorganisation zur Nachverfolgung zugewiesen. Die Untersuchung erfolgt wie im ESG-Lieferantenrisikomanagementprozess beschrieben und unterliegt den gleichen Vorgaben wie das Compliance Case Management mit dem Ziel, alle Fälle gründlich, einheitlich und mit demselben Detailgrad zu analysieren.

Ein definierter Prozess zur Handhabung von Entschädigungen für Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette existiert nicht. Die Arbeitnehmer müssen ihren Fall selbst vorbringen, und die Entscheidung erfolgt nach individueller Prüfung. 

Regelmäßige Überprüfungen durch das Compliance Committee der KION Group sowie das quartalsweise stattfindende Human Rights Committee sind darauf ausgelegt, dass die Verfahren effektiv und effizient sind. 

Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie Wirksamkeit dieser Maßnahmen (S2-4)

Die in dem Kapitel „Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette“ beschriebenen Nachhaltigkeitsstrategien, -verfahren und -anforderungen der KION Group kommen bei der Auswahl von Lieferanten als verbindliche Kriterien zur Anwendung und resultieren in individuellen Maßnahmen zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen. Aufgrund der bewährten Prozesse sind aus heutiger Sicht mit etwaigen Maßnahmen keine erheblichen Investitionen oder Betriebsausgaben verbunden. Der nachhaltige Beschaffungsansatz folgt einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess mit den Phasen Strategieentwicklung, Risikobewertung, Risikominderung, Vorfallmanagement und Korrekturmaßnahmen.

Im Berichtsjahr wurde über die Einkaufsorganisation ein potenzieller Vorfall gemeldet, der über das Compliance Case Management System dokumentiert und bearbeitet wurde (siehe „Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können“). Gegenstand des Vorfalls war, dass ein Lieferant mit verschachtelten Sub-Lieferantenstrukturen nicht offenlegen konnte, ob eine faire Bezahlung und Beschäftigung der Subunternehmer am Ende der Lieferkette sichergestellt ist. Aufgrund mangelhafter Kooperationsbereitschaft des Lieferanten wurde die Zusammenarbeit mit diesem im Rahmen des Projekts beendet.

ESG-Lieferantenrisikomanagement einschließlich Zwangs- und Kinderarbeit

Der in dem Kapitel „Konzepte zum Management der Beziehung zu Lieferanten“ beschriebene dreistufige ESG-Lieferantenrisikomanagementprozess stellt das Verfahren dar, mit dessen Hilfe das globale Supplier Sustainability Team als Teil der Einkaufsorganisation im Geschäftsjahr 2025 tatsächliche oder potenzielle wesentliche negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte sowie auf die Umwelt in ihrer vorgelagerten Wertschöpfungskette ermittelt hat. Der vonseiten der KION Group verpflichtende ESG-Lieferantenrisikomanagementprozess beinhaltet gezielte Fragen zu den Themen Kinder- und Zwangsarbeit sowie zur weiterführenden Lieferkette des Lieferanten. In diesem Rahmen werden zu ergreifende Maßnahmen zur Verhinderung, Minderung oder Behebung tatsächlicher oder potenzieller negativer Auswirkungen definiert. Darüber hinaus empfiehlt die KION Group, dass die Einhaltung der Anforderungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette weitergegeben werden, und verpflichtet ihre Lieferanten, wo nötig, dazu, die in dem Kapitel „Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette“ beschriebenen Grundsätze des Lieferantenverhaltens in ihren Lieferketten fortzuführen.

Durch terminierte Vor-Ort-Besuche bei Lieferanten der KION Group besteht die Möglichkeit zur stichprobenartigen Kontrolle ihrer Lieferanten. Das Ergebnis dieser Lieferantenaudits wird mit der Selbstbewertung der Lieferanten abgeglichen und so die Wirksamkeit der Prozesse des Lieferantenrisikomanagements überprüft. Im Berichtsjahr ergab sich für die KION Group keine Notwendigkeit für eine Überarbeitung des Lieferantenrisikomanagements.

Die KION Group überwacht den Fortschritt des dreistufigen ESG-Lieferantenrisikomanagementprozesses durch ein quartalsweises Reporting, welches alle Gesellschaften und Geschäftsbereiche inkludiert. Im Berichtsjahr konnte der Anteil der durch den ESG-Prozess abgedeckten Lieferanten weiter gesteigert werden. Zudem wurden die Stammdaten der Lieferanten systemseitig harmonisiert, wodurch die Datenqualität erhöht wurde und innerhalb einer Unternehmensgruppe unabhängig vom jeweiligen SAP-System eine einheitliche Bewertung möglich ist. Die Anzahl der Lieferanten mit einem niedrigen Risiko konnte durch gezielte Lieferantenkommunikation und Korrekturmaßnahmen ebenfalls weiter gesteigert werden. Ein besonderer Fokus lag im Berichtsjahr auf den Regionen Americas und APAC. Für chinesische Lieferanten wurde das bestehende Lieferantentraining mit Untertiteln versehen und über die dort bekannte Sourcing-Plattform verteilt. Im Berichtsjahr wurden in den drei Regionen Audits durchgeführt. Aufgrund des Geschäftsvolumens lag der Fokus auf den Regionen Americas und EMEA. Außerdem wurden Verbesserungen durch Korrekturmaßnahmenpläne und Lieferantengespräche herbeigeführt.

Transparenz zu Konfliktmineralien

In Bezug auf Schmelzwerke und Raffinerien, die potenziell konfliktbehaftete Mineralien verarbeiten, nimmt die KION Group seit 2022 an einer jährlichen Outreach-Initiative für Schmelzwerke teil. Diese von dem Dienstleister Assent aktiv koordinierte Initiative sucht den direkten Kontakt mit Schmelzwerken und Raffinerien, die bislang noch nicht von lokalen Prüfern hinsichtlich ihrer konfliktfreien Mineralbeschaffung geprüft wurden oder eine solche Prüfung verweigert haben. Der Fokus der Initiative liegt nicht speziell auf Lieferanten der KION Group. Vielmehr handelt es sich um eine allgemeine Sorgfaltsbemühung im Rahmen eines branchenweit anerkannten Prüfprogramms, mit dem Ziel, weltweit mehr Transparenz zu diesem Thema zu schaffen. Im Berichtsjahr initiierte die KION Group eine zusätzliche Kampagne, um den Umfang der erfassten Lieferanteninformationen weiter zu erhöhen.

Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen (S2-5)

In dem folgenden Unterkapitel wird ein wesentliches Ziel der KION Group im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette behandelt.

Die KION Group hat im Jahr 2023 den im Kapitel „Konzepte zum Management der Beziehungen zu Lieferanten“ dargelegten globalen ESG-Lieferantenrisikomanagementprozess eingeführt. Im Rahmen dieses Prozesses wurden Kennzahlen zur Zielerreichung bis 2030 festgelegt.

Erhöhung der Ausgaben von Tier-1-Lieferanten mit einem geringen ESG-Risiko

Um den negativen Auswirkungen für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette strategisch entgegenzuwirken, hat die KION Group ein Ziel im Handlungsfeld „Supply Chain“ der Nachhaltigkeitsstrategie definiert. Das Ziel treibt den stetigen Ausbau einer möglichst risikoarmen vorgelagerten Wertschöpfungskette und die Verhinderung, Minderung und Behebung tatsächlicher und potenzieller umweltbezogener und menschenrechtlicher negativer Auswirkungen, wie ausbeutende Kinder- und Zwangsarbeit, voran. Die KION Group verfolgt das strategische Ziel, den Anteil der jährlichen Ausgaben von Tier-1-Lieferanten der Kategorie A mit einem geringen ESG-Risiko zu erhöhen. Die Definition der Kennzahl wird im nächsten Abschnitt beschrieben (siehe „Strategieziele und Zielerreichung im Geschäftsjahr 2025“).

Für das Jahr 2025 hat die KION Group die Zielsetzung verfolgt, den Anteil auf 47 Prozent zu erhöhen, und damit den Zielwert im Vergleich zum Vorjahr um 15,5 Prozentpunkte erhöht (Vorjahr: 31,5 Prozent). Als Ausgangsjahr und -wert wurde das Jahr 2023 mit einem Anteil von 24 Prozent festgelegt. Aufgrund der Überschreitung des Zielwerts mit 60,9 Prozent im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde der Zielwert auf 80 Prozent bis zum Jahr 2030 angehoben. Zur Festlegung dieses konzernweiten Ziels wurden die Einkaufsabteilung, die Rechts- und Compliance-Abteilung, die Nachhaltigkeitsabteilung sowie die Personalabteilung einbezogen. An der Methodik zur Berechnung des Ziels wurden keine Änderungen vorgenommen. Die Zielerreichung wird innerhalb des Supplier Sustainability Teams monatlich überwacht. Zusätzlich findet ein quartalsweises Reporting an die Managementebene im Einkauf statt.

Kennzahlen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette

Im Folgenden wird eine wesentliche Kennzahl der KION Group im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette behandelt.

Im Geschäftsjahr 2025 konnte die KION Group den Anteil der jährlichen Ausgaben von Tier-1-Lieferanten der Kategorie A mit einem geringen ESG-Risiko auf 60,9 Prozent erhöhen. Die Kennzahl misst den Anteil der Ausgaben, der auf Tier-1-Direktlieferanten der Kategorie A entfällt, die im Rahmen der ESG-Lieferantenrisikobewertung als geringes ESG-Risiko eingestuft wurden. Der Prozentsatz wird auf Basis der gesamten Ausgaben für Tier-1-Direktlieferanten der Kategorie A berechnet. Tier-1-Lieferanten sind jene, die direkt Produkte oder Dienstleistungen an die KION Group liefern, ohne Einbezug von Sublieferanten oder nachgelagerten Lieferanten. Direktlieferanten liefern Materialien, die unmittelbar in die Endprodukte eingehen. Lieferanten der Kategorie A sind dabei die strategischen Lieferanten, die gemäß einer ABC-Kategorisierung nach Größe des Ausgabenanteils in Summe etwa 80 Prozent der gesamten Ausgaben für Tier-1-Lieferanten ausmachen, weshalb ihnen eine wesentliche Bedeutung für die KION Group zukommt.

Es werden ausschließlich externe Ausgaben berücksichtigt, während innerbetriebliche Transaktionen und Ausgaben für Unternehmen, an denen die KION Group eine Minderheitsbeteiligung hält, ausgeschlossen sind. Als originäre Datenquelle für die Betriebsausgaben dient eine interne Datenbank, überwiegend mit Primärdaten wie Rechnungsbelegen, die direkt mit den Rechnungslegungssystemen der KION Group verbunden ist. Da eine konzernweite Anbindung an diese Datenbank nicht gegeben ist, sind die dort erfassten Betriebsausgaben für den Konzern nicht zu 100 Prozent abgedeckt. Für Gesellschaften, die nicht an diese interne Datenbank angebunden sind, erfolgt eine Abfrage zur Identifikation ihrer Lieferanten, um diese in die Bewertung einzubeziehen.

Weiterführende Informationen zur Risikoeinstufung von Lieferanten sind im Kapitel „Konzepte zum Management der Beziehungen zu Lieferanten“ zu finden.

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